Vorgaben des BPs aus dem Jahre 2010 nicht umgesetzt? – Grünen-Politiker Hajo Siemes will den Vorgang nun doch nicht weiter verfolgen

Meinung von Hajo Siemes in Form einer E-Mail

Zusammenfassender Bericht zum Kindergarten-Außengelände am Pfarrer Kamp Weg

In den letzten Wochen haben neben Besprechungen in der Verwaltung, auch viele Gespräche und ein reger Schriftverkehr zur Klärung der Situation um das Kindergarten Außengelände und um die im BP 691/0 unter Schutz gestellten Flächen P2 und P3 im ehem. Lambert Gelände in Giesenkirchen, hinter dem neuen Wohngebiet an der Konstantinstr. stattgefunden.

Geklärt werden sollte, ob das Kindergarte-Außengelände auf der Fläche P3 rechtmäßig ist oder gegen die Auflagen im BP 691/0 aus dem Jahre 2010 verstößt. Außerdem sollte geklärt werden, ob die Fläche P2 ordnungsgemäß entsprechend der Auflagen aufgeforstet und unter Schutz gestellt wurde.

(siehe auch den Bericht vom 18. Mai 2021)

Ausgangslage: Vorab wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass durch die unrechtmäßige Rodung des gesamten Geländes (P2 undP3) im Jahre 2013, ein Rechtsverstoß gegen den damaligen Besitzer die Fa. Lambert festgestellt und verfolg wurde. Die Fa. Lambert wurde zur Wiederaufforstung und zur Einzäunung des gesamten Geländes verpflichtet. Dieser Verpflichtung kam die Fa. Lambert bis 2014 nach. Was allerdings durch die Rodung der alten Bäume zerstört wurde, ist die Tatsache, dass durch den Verlust der alten Bäume, auch der damals durch den NABU festgestellten Bestand an seltenen Vogelarten verloren gegangen waren. Der eigentliche Grund der Unterschutzstellung war damit zunichtegemacht worden.  Dennoch sollte dieses Gelände weiterhin als nicht für die Öffentlichkeit zugängig eingezäunt, aufgeforstet und unter Schutz gestellt bleiben.

In den weiteren Jahren wechselte der Besitzer der Fläche von der Fa. Lambert auf die Fa. Langen GmbH. Der neue Besitzer kümmerte sich nicht weiter um den Naturschutz, so dass die Fläche komplett mit Dornengestrüpp überwucherte. Nach Jahren der Untätigkeit und nach Bebauung des gesamten Wohngebietes, wurde nun die Fläche vom „Wildwuchs“ befreit und sollte nun erneut entsprechend der Vorgaben des Pflanzplanes neu aufgeforstet und eingezäunt werden. Dies ist jedoch immer noch nicht vollständig vollzogen.  Mittlerweile hat die Fa. Langen GmbH die Fläche P2 in 52 Teilen an die Eigentümer der Häuser verkauft und die Fläche P3 ist zum Außengelände des Kindergartens am Pfarrer Kamp Weg „umfunktioniert“ worden.

Nach meiner Einschätzung, hat damit die Fa. Langen GmbH Fakten geschaffen, die nicht in allen Punkten mit den Vorgaben des BPs aus dem Jahre 2010 übereinstimmen.  

Ergebnis: Seitens der Verwaltung ist nun die Fläche P3 als Außengelände für die Kindertagesstätte, gegen Auflagen einer naturnahen Bepflanzung, legitimiert worden. Ein Rechtsverstoß liegt dann nicht mehr vor, wenn die Aufforstung hauptsächlich im östlichen Bereich der Fläche P3 vorgenommen wurde. Das Kindergarten- Außengelände gilt damit als nicht für die Öffentlichkeit zugängig und darf nur von den Kindern und Betreuern genutzt werden. Dies ist als ein Kompromiss zu sehen, zwischen Belange des Naturschutzes und den Anforderungen an die Stadt, ausreichend Kindergartenplätze in Giesenkirchen nachzuweisen.

Das dieser Sachverhalt zum Kindergarten-Außengelände, auf Anfragen von mir zu dem Schutzgebiet P3, in der Vergangenheit in keinem Schreiben der Stadt, auch nicht im Mai 2020 (unterzeichnet vom Dezernenten Bonin) erwähnt wurde, ist mir nicht erklärt worden. Hier hat die Verwaltung in der Vergangenheit „nicht mit offenen Karten gespielt“ und wesentliche Sachverhalte in den Anfragen nicht beantwortet.   

Was die Fläche P2, also die eingezäunte und für die Öffentlichkeit nicht zugängige Fläche angeht, die an die Hauseigentümer zu 52 Teilen verkauft wurde, ergeben sich weitere ungeklärte Fragen für mich. Lt. eines Notarvertrages ist diese an die Eigentümer mit allen Pflichten, die der Verkäufer gegenüber der Stadt hatte, verkauft worden. Das bedeutet die Pflege, Unterhaltung einschl. der Aufforstung der Fläche, wurde an die Hauseigentümer übertragen, ohne dass die Fläche genutzt werden kann. Im Kaufvertrage wurde sie jedoch den Käufern gegenüber als „Parkanlage“ angepriesen.

Fazit für mich: Durch Rodungen in 2013 und den Kindergartenbau in 2020 sind Fakten geschaffen worden die nicht dem ursächlichen Anliegen des BPs entsprechen. Die Verwaltung hat sowohl Rechtsverstöße festgestellt, als auch Auflagen für eine Neubepflanzung verlangt. Trotzdem sind auch Kompromisse notwendig geworden, nachdem vorher Fakten geschaffen wurden. Dies gilt vor allem für das Kindergarten-Außengelände. Der Parkplatz direkt vor dem Eingang zum Kindergarten auf einer Fläche von ca 1000 qm ist ein Unding und in meinen Augen nicht nachvollziehbar. Hier hätte das Außengelände des Kindergartens ausreichend Platz gefunden. Jetzt ist dort durch anfahrende und abfahrende PKW direkt vor dem Kindergarteneingang eine Gefahrenquelle entstanden.

Wenn die Aufforstungsmaßnahmen auf dem P3 Gelände erfolgen, hat der Bauträger nachdem Kompromiss alle Auflagen seitens der Stadt erfüllt. Auf dem Gelände P2 hat der ehem. Besitzer und Bauträger, die Firma Langen GmbH alle Auflagen an die neuen Besitzer abgetreten. Für mich bleibt die Angelegenheit mit einem faden Beigeschmack behaftet und ist im Sinne des Naturschutzes nach den widerrechtlichen Eingriffen in 2013 unbefriedigend gelöst worden. Für die Kinder ist mit dem Außengelände allerdings eine zufriedenstellende Lösung entstanden.

Wegen der Kinder und des Kindergartens und wegen dem nichtmehr gegebenen ursächlichen Grund der Unterschutzstellung der beiden Flächen, werde ich die Angelegenheit jetzt nicht weiterverfolgen und hoffe, dass die nun noch geltenden Auflagen an die Flächen und deren Besitzer, erfüllt und durch die untere Landschaftsschutzbehörde kontrolliert werden.

Was bleibt festzuhalten:

  • Wesentliche Teile der im BP 691/0 liegen Flächen, die Flächen P2 und P3 sowie die Fläche Ö sind nicht bebaut und damit auch nicht verdichtet worden.
  • Eine öffentliche Nutzung der Grünflächen wird weiterhin ausgeschlossen und die Flächen werden eingezäunt und entsprechend der Vorgaben eines Pflanzplanes aufgeforstet.
  •  Durch die Rodung der alten „Obstwiese“ in 2013 wurde der Grund für die Unterschutzstellung, der Schutz der tw. seltenen Vögel vor Ort und der alte Baumbestand, zum Teil zunichte gemacht.
  • Eine weitere Nutzung der benannten Flächen durch weitere Aufbauten oder Wegeführungen ist weiterhin untersagt.
  • Das Kindergarten-Außengelände ist als ein Kompromiss zwischen den Belangen des Naturschutzes und dem Bedarf nach Kindergartenplätzen in Giesenkirchen zu sehen.
  • Die restlichen Aufforstungsarbeiten auf den benannten Flächen müssen abschließen noch durchgeführt und von der unteren Landschaftsschutzbehörde kontrolliert werden.

 Hajo Siemes, Ratsherr (Bündnis90/DieGrünen)

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