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Mönchengladbacher Zeitung

Was tun bei Schimmelbefall?

Die Verbraucherzentrale NRW rät, was bei Schimmel in Innenräumen zu tun ist.

Gerade im Winter wollen und müssen viele Haushalte bei den Heizkosten sparen und drehen dazu die Thermostate an ihren Heizungen runter. Doch damit steigt das Schimmelrisiko durch Wohnraumfeuchte. Besonders gefährdet sind schlecht gedämmte Räume. „Hinter einem Schrank kann die Wand meist nicht erwärmt werden. Sie wird daher feucht, so dass schon nach einer kalten Woche Schimmelpilze wachsen können“, sagt Beratungsstellenleiterin Nazime Kirici von der Verbraucherzentrale NRW in Mönchengladbach.

Sie erklärt, was Betroffene bei Schimmelbefall tun sollten.
Überprüfen und Sofortmaßnahmen treffen. Wer Schimmel an der Wand entdeckt, sollte sich zuerst fragen, was passiert sein könnte. Gibt es irgendwo einen Wasserschaden beispielsweise durch Starkregen? Ist eine Wasser- oder Heizungsleitung defekt?
Dabei gilt es Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln – oft ist keine Notfallsituation gegeben. Selbst wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, haben auch Mieter:innen eine Mitwirkungspflicht, damit der Schaden nicht größer wird. Das bedeutet: Sofern sie keinem Risiko ausgesetzt sind, sollten sie Sofortmaßnahmen ergreifen, damit sich die Feuchtigkeit nicht ausbreitet. Liegt beispielsweise ein Wasserrohbruch vor, muss der Haupthahn zugedreht werden. Bei einem undichten Dach kann ein Wassereimer das eindringende Wasser auffangen.

Schaden melden
Im Schadensfall gilt für alle Betroffenen eine Informationspflicht. Nur so besteht die Möglichkeit, dass der Schaden von den verantwortlichen Personen schnell behoben werden kann. Bei Mietobjekten sind Vermieter:innen oder die Hausverwaltung zu informieren. Eigentümer:innen sind zur Meldung bei ihrer Gebäudeversicherung und der Hausverwaltung verpflichtet. Bei Neubauten ist es ratsam, das Bauunternehmen zu kontaktieren.

Schaden dokumentieren
Weiter gilt es, den Schaden bestmöglich zu dokumentieren und möglichst
genau zu beschreiben: Betroffene sollten notieren wann und an
welcher Stelle sie den Schaden entdeckt haben. Auch besondere Umstände
wie starker Regen, Wind oder Sturm schriftlich sind zu dokumentieren.
Fotos halten den Schaden anschaulich fest. Mit einem Maßstab
daneben lassen sich Art und Größe des Schadens besser erkennen.

Informationen und Rat einholen
Damit nichts falsch gemacht wird und kein langwieriger Rechtsstreit entsteht, sollten Betroffene rechtlichen Rat einholen, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Der Mieterverein oder die Mietrechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW sind hier gute Adressen. Geht es um größere Schäden, um eine Analyse des Schadens oder die Planung der Schimmelsanierung sind Bausachverständige und spezialisierte Schimmelsanierungsfirmen gefragt.

Grundsätzlich gilt: Für die Beseitigung des Schadens sind zuerst die Eigentümer:innen verantwortlich. Sollte sich später nach der Ursachenanalyse herausstellen, dass auch Mieter:innen eine Schuld oder Mitschuld tragen, werden sich diese gegebenenfalls finanziell beteiligen müssen. Wer befürchtet, durch den Schimmelschaden krank zu werden, sollte seine Hausärztin oder seinen Hausarzt aufsuchen. Diese
kennen den persönlichen Gesundheitszustand am besten und können gegebenenfalls direkt an Spezialist:innen verweisen.

Kontakt mit Schimmel minimieren
Insbesondere bei Schäden, die insgesamt größer als ein halber Quadratmeter sind, sollte der betroffene Wohnraum bis zur Sanierung nicht mehr genutzt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Schaden
vorrübergehend „abgeschottet“ werden: Dabei wird die Schadstelle entweder luftdicht mit Folie abgeklebt oder provisorisch mit Wandfarbe überstrichen, damit sich Pilzsporen bis zur zeitnahen Sanierung nicht weiterverbreiten. Nur bei Schäden unter einem halben Quadratmeter kann eine Eigensanierung erfolgen, wenn der Schaden oberflächig ist, die Betroffenen gesund sind und sie sich das fachlich zutrauen. Was
dabei zu beachten ist, steht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW. Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist, dass die Ursache des Feuchteschadens behoben und das befallene Material vollständig beseitigt wurde. Antischimmelmittel beseitigen weder die Pilzbestandteile noch die Ursache und sollten nicht zur Sanierung verwendet werden. Wichtig ist neben der Schimmelbeseitigung und Ursachenforschung, wie ein Schimmelbefall zukünftig verhindert werden kann. Fachliche Hinweise zur Sanierung, zur energetischen Verbesserung des Gebäudezustandes und zum schimmel- und schadstofffreien Wohnen geben die Energie- und Umweltberatungen der Verbrauchzentralen.

Weitere Informationen und Links:
Schimmelvorsorge, Beseitigung und ein Wegweiser Erste Hilfe bei Schimmel unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/6794
Das Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW hält alle wichtigen Informationen und Verweise bereit unter www.schimmelnetz.nrw
Der Ratgeber „Feuchtigkeit und Schimmelbildung“ kann hier bestellt werden: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/energie-umwelt/feuchtigkeit-und-schimmelbildung-35864241

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Kommentare

Ein Kommentar zu „Was tun bei Schimmelbefall?“

  1. Germann Ergang

    Ich hätte zwei Hinweise:

    1. Ein häufiger Fehler der Bewohner ist es, die Möbel an kalten Aussenwänden zu plazieren, quasi als zusätzliche Isolierung. Geht es aber aus räumlichen Gründen nicht anders, so könnte man Sockelleisten-Heizungen installieren oder – v.a. als Mieter – über der Sockelleiste ein Heizband verlegen, etwa zu 25 W/m (im Rheinland sollte das ausreichen). Für eine 5m-Wand liegt der Stromverbrauch dann bei 3kWh pro Tag. Beheizte Wände sind trocken und isolieren auch besser, insofern ist das effizienter als beispielsweise ein Gebläse. Möchte man dabei noch zur Stabilität des Stromnetzes beitragen, so könnte man eine Zeitschaltuhr nutzen, die das Heizband von 16 bis 20 Uhr abschaltet, sowie von 7 bis 10 Uhr.

    2. Besser als schimmelige Stellen mit Folie zu versiegeln ist es, alte Dispersionsfarben und Tapeten an den befallenen Wänden zu entfernen und stattdessen die Wand mit Kalkfarbe zu streichen: Schimmel gedeiht nicht auf alkalischem Untergrund. Kalkfarbe kann beliebig oft überstrichen werden, ist wischfest (das Kalziumhydroxid reagiert mit dem CO2 der Luft im Laufe einiger Stunden oder Tage zu Karbonat, also Kalkstein) und unsaubere Stellen lassen sich später spurlos mit frischer Kalkfarbe überpinseln. Kalkfarben lassen sich mit Pigmenten abtönen.

    Bei Problemen mit Schimmel eigenverantwortlich vorzugehen, könnte manchmal zielführender sein, als über langwierige Rechtsstreitigkeiten Genugtuung für vermeintliche oder tatsächliche Baufehler zu suchen.