Zu starker Fluglärm über Mönchengladbach bei Ostwind
Flughafen Düsseldorf will noch mehr Starts und Landungen

Lärmkartierung des vom Flughafen Düsseldorf ausgehenden Fluglärms (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)).

Der Flughafen Düsseldorf möchte seine Kapazität erweitern und in Zukunft bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde also auch Landungen abwickeln können.
Bisher sind es laut Internetseite des Flughafens Düsseldorf 47 Flugbewegungen pro Stunde.
Mehr Landungen bedeuten dann auch mehr Fluglärm insgesamt für die östlichen Mönchengladbacher Stadtteile.

Seit letztem Jahr gibt es wiederholte Beschwerden aus den Stadtteilen Giesenkirchen, Dohr und auch Odenkirchen bei der Stadtverwaltung.
Dieses Fluglärm-Problem wird offensichtlich dadurch erzeugt, dass der Stadtteil Giesenkirchen in der direkten Verlängerung der beiden Start-/Landebahnen vom Flughafen Düsseldorf liegt. Die Entfernung beträgt 12,9 Nautische Meilen (NM) (ca. 23,9 km).
Der überwiegende Teil der Anflüge nutzt das sogenannte Instrumentenlandesystem (ILS). Hierbei werden die Luftfahrzeuge im Anflug so geführt, dass diese spätestens bei einer Entfernung von 10 NM auf dem ILS sind.
Nach internationalen Richtlinien müssen es mindestens 12 NM sein.
Laut der Deutschen Flugsicherung werden die Luftfahrzeuge bei verschiedenen Entfernungen auf die Anfluggrundlinie gesetzt, um die notwendigen Sicherheitsabstände zwischen den Anflügen gewährleisten zu können. Diese Flexibilität muss erhalten werden, um die anfallende Verkehrsmenge am Flughafen Düsseldorf abwickeln zu können.

Sollte der Düsseldorfer Flughafen seinen Antrag für eine Kapazitätserweiterung beim Landesverkehrsministerium genehmigt bekommen, ist auch Mönchengladbach davon betroffen. Das gilt vor allem für die östlichen Stadtteile. Die Stadt liegt zwar nicht im sogenannten relevanten Lärmwirkungsbereich des Flughafens Düsseldorf, trotzdem kommen wiederholt Beschwerden über Fluglärm aus den Stadtteilen Giesenkirchen, Dohr und Odenkirchen.

Das teilte Jürgen Beckmann, Leiter des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung jetzt im Planungs- und Bauausschuss mit.

lärm2Die Verwaltung erklärt sich dies wie folgt: Um genügend Sicherheitsabstand bei den einzelnen Landeanflügen gewährleisten zu können, werden die Luftfahrzeuge vor der Landung laut der Deutschen Flugsicherung auf eine Anfluggrundlinie gesetzt. Sie befindet sich vor allem bei Ostwindlagen auch über dem Mönchengladbacher Stadtgebiet, genauer im Bereich Giesenkirchen, der quasi in einer Verlängerung der beiden Start-/Landebahnen liegt. Das ist etwa an 20 bis 30 Prozent der Tage im Jahr und vor allem bei guten Wetterlagen der Fall. Bei windstillen Verhältnissen liegt die Entscheidung über die Richtung der Anflüge im Ermessen der Deutschen Flugsicherung.

Bisher hat das Landesverkehrsministerium den Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung auf seine Vollständigkeit geprüft. Da noch Anpassungen vorgenommen werden müssen, hat sich die öffentliche Auslegung des Antrags verzögert.

Sobald der Antrag öffentlich ausgelegt ist, haben Behörden und Träger öffentlicher Belange, zu denen in diesem Fall auch die Stadt Mönchengladbach zählt, insgesamt drei Monate Zeit zur Stellungnahme.
Auch Privatpersonen können sich innerhalb der öffentlichen Auslegung und zwei Wochen darüber hinaus mit schriftlichen Einwendungen gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf beteiligen.

Nach Abschluss des gesamten Verfahrens trifft letztlich das Landesverkehrsministerium NRW die abschließende Entscheidung über den Antrag. Für die Stadt ist eine Stellungnahme, die einzige Möglichkeit, sich vorher an diesem Verfahren zu beteiligen.

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