So wendet sich die Regierung etwa gegen den Vorschlag, die bisherige Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Vertretungspflege zusammenzufassen und auszudehnen sowie eine flexiblere Inanspruchnahme zu ermöglichen.
Der Bundesrat hatte verlangt, eine insgesamt acht- statt bisher vierwöchige Vertretungspflege im Jahr zu ermöglichen, „einhergehend mit einer entsprechenden Erhöhung des Leistungsvolumens“.
Die Regierung erwidert nun, gegen die Bildung eines Gesamtanspruchs aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von insgesamt acht Wochen und 3 100 Euro spreche, „dass die Pflegebedürftigen sich voraussichtlich mehrheitlich für die Nutzung des Gesamtbetrages von 3 100 Euro im Rahmen der Verhinderungspflege“ entschieden. Dies würde „zu Lasten der qualitätsgesicherten Kurzzeitpflege gehen“.
Die Regierung weist auch den Vorstoß der Länder zur geplanten neuen Förderung von Wohngemeinschaften (WG) für Pflegebedürftige zurück.
Laut Regierungsentwurf sollen Pflegebedürftige, die in einer solchen ambulant betreuten WG leben, einen Zuschlag von pauschal 200 Euro monatlich für eine gemeinsame Pflegekraft bekommen.
Der Bundesrat will die Pauschale auch Pflegebedürftigen zukommen lassen, die von einer Pflegekraft in der Nachbarschaft betreut werden.
In vielen Siedlungen lebten in kleinen Häusern „heute oftmals nur noch verwitwete, ältere Einzelpersonen“, für die der „Umzug in eine Wohngemeinschaft“ im Falle von Pflegebedürftigkeit „häufig keine erstrebenswerte Lösung“ darstelle, betonen die Länder in ihrer Stellungnahme.
Ihre Ablehnung begründet die Regierung mit „einem Ausufern des Leistungsanspruchs“. Letztlich wäre es damit jedem der 1,5 Millionen Pflegebedürftigen möglich, über einen solchen Zusammenschluss die 200 Euro zusätzlich zum Pflegegeld zu beantragen.
In wenigen Punkten kommt die Regierung dem Bundesrat entgegen. Dies betrifft etwa die Forderung, ältere Menschen mit Migrationshintergrund während einer Pflegeberatung in verständlicher Form über Pflege- und Betreuungsangebote zu informieren.
(PM)