FDP-Mönchengladbach: Mönchengladbach spart in Zukunft viel Geld

Die von SPD und Grünen eingeführte Grundsicherung im Alter wurde bis 2009 vom Bund lediglich mit einem niedrigen Pauschalbetrag unterstützt. Dabei mussten Kommunen wie Mönchengladbach bisher im Bereich „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“  hohe Steigerungsraten verkraften – in Zukunft übernimmt als Verantwortlicher der Bund diese Kosten inklusive aller Steigerungen und Verwaltungskosten.

„Für uns in Mönchengladbach bedeutet dies eine große Entlastung“, freut sich Dr. Anno Jansen-Winkeln, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion.
„Die Übernahme der Kosten der Grundsicherung ist ein wertvoller Beitrag des Bundes zum eingeschlagenen Entschuldungskurs unserer Stadt. Der Kämmerer hat damit eine Sorge weniger, da die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen sind.“

Der FDP-Politiker verweist in diesem Zusammenhang auf den demografischen Wandel: „Die Gruppe der Senioren wird immer größer, und damit steigt automatisch auch der Empfängerkreis dieser Sozialleistung“, erklärt Dr. Jansen-Winkeln.
„Mit der Kostenübernahme befreit uns die christlich-liberale Koalition in Berlin von den stark steigenden Ausgaben und hilft so den Städten und Gemeinden bei der Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels.“

Hans Joachim Stockschläger, Geschäftsführer der FDP-Fraktion und Kandidat bei den kommenden Bundestagswahlen ergänzt:
„Der Beschluss im Bundestag ist ein wichtiger Schritt bei der Entlastung der Kommunen von ihnen durch Bund und Land auferlegten Kosten. Im Bund wird durch die christliberale Regierung endlich Ernst gemacht mit der Entlastung der Kommunen. Die Übernahme dieser Sozialleistung durch den Bund entlastet die Kommunen im Jahr 2013 um rund 3,2 Milliarden Euro, ab 2014 dann um mindestens 4 Milliarden Euro. Für Mönchengladbach bedeutet dies eine Entlastung von ca. acht Millionen Euro in 2013 und über 13 Millionen Euro jährlich ab 2014. Und durch die im jetzigen Gesetz vorgesehene vierteljährliche Auszahlung der Gelder gewinnen wir noch einmal zusätzlich. Bisher war nur eine einmal jährliche Auszahlung vorgesehen.“

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung war von Rot-Grün im Jahre 2003 eingeführt worden.
Die Kosten wurden den Kommunen übertragen.
Diese erhielten dafür keine zusätzliche Finanzierung, sondern nur einen pauschalen Ausgleich von 409 Millionen Euro. Die Kosten haben sich aber seit der Einführung verdreifacht und liegen derzeit bei ca. vier Milliarden Euro jährlich mit steigender Tendenz.

In einem ersten Schritt steigerte der Bund seinen Kostenanteil bereits im laufenden Jahr von 16% auf 45% der angefallenen Kosten. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz erhöht sich der Anteil des Bundes schrittweise auf 75% im Jahr 2013 und dann auf 100% ab dem Jahr 2014.

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