„Nach dem Applaus ein Schlag ins Gesicht –
Absage der Caritas an flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege nicht hinnehmbar!“-
Neu: Nachträgliche Stellungnahme des Caritasverbandes für das Bistum Aachen

Vorstand des Caritas-Verbandes Mönchengladbach: Von links: Volker Großheim, Christoph Habrich, Vorsitzender Dr. Christof Wellens und Geschäftsführer Frank Polixa. Nicht auf dem Foto ist Pastor Heinz-Josef Biste. Foto: Caritasverband

Anlässlich der jüngsten Meldungen, dass die Caritas einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege abgelehnt hat, erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist unverantwortlich, dass ein so großer Verband der freien Wohlfahrtspflege wie die Caritas verhindert, dass die Beschäftigten in der Altenpflege von besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen profitieren können. Die Entscheidung widerspricht auch dem Selbstverständnis der Caritas für eine solidarische Gesellschaft, in der die Würde jedes und jeder Einzelnen geachtet wird. Gerade die Corona-Krise zeigt uns doch, wie wertvoll und unverzichtbar die tägliche Arbeit der Menschen in den Pflegeberufen ist. Noch zu Beginn der Pandemie wurde für sie lautstark applaudiert. Jetzt aber gibt es für sie nur einen Schlag ins Gesicht. 

Die Absage an einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege blockiert das Ziel, dass die Beschäftigten mehr Wertschätzung für ihre Arbeit erfahren. Wir erklären unsere Solidarität mit den vielen hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Pflege. Wir werden weiter für ihre Rechte, für faire, tarifliche Bezahlung und für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen!“ 

Hintergrund:
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas stimmte am 25.02.2021 mehrheitlich gegen einen von Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband in der Pflegebranche (BVAP) bereits ausgehandelten Tarifvertrag. Dieser sieht für die Beschäftigten der Altenpflege deutliche Lohnerhöhungen in mehreren Schritten vor. Erklärtes Ziel beider Seiten war es, den Vertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, sodass er für die ganze Branche gilt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das befürwortet. Durch die Ablehnung der Caritas kann nun ein entsprechender Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesarbeitsministerium nicht gestellt werden. Der bundesweite Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Altenpflege ist damit zunächst gescheitert.

Weitere Informationen zu den Entscheidungen auf den Seiten des Caritas-Verbandes.

Für Beschäftigte in der Pflege der Caritas gelten weiterhin die Vergütungen der AVR-Caritas.

Hier nun die nachträgliche Stellungnahme des Caritasverbandes für das Bistum Aachen:

Tarifvertrag Altenhilfe: Caritas setzt auf umfassende Partnerschaft und faire Löhne

Aachen, 3. März 2021 (cba). Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung im Bistum Aachen hat sich in einer Presseinformation zur Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes geäußert, die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages Altenpflege abzulehnen. Der Caritasverband für das Bistum Aachen setzt weiterhin auf Partnerschaft bei der Tariffindung.

„Aus Sicht des Caritasverbandes für das Bistum Aachen fehlen im Tarifvertrag Altenhilfe Regelungen zu einer betrieblichen Altersvorsorge, zu passgenauen Arbeitszeitmodellen und zu Zuschlägen für Überstunden“, erläutert Diözesancaritasdirektor Stephan Jentgens. Der zur Diskussion gestellte Tarifvertrag schreibe im Grunde genommen nur eine Anhebung des Mindestlohnes in der Pflege fest. Die allermeisten im öffentlichen Dienst, bei Caritas oder Diakonie in der Pflege Beschäftigten verdienten schon jetzt einiges mehr, als es der Tarifvertrag Altenhilfe festlegen wollte. „Die dort vereinbarte Vergütung liegt etwa zehn Prozent unterhalb des Niveaus, das die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorsehen“, so Jentgens weiter. Er fürchtet, dass ein auf Basis des Tarifvertrags Altenhilfe vereinbarter Flächentarif auf niedrigem Niveau jede Dynamik bremst, die aus Sicht der Caritas langfristig notwendig ist, um die immer noch große Kluft zwischen den Niveaus der unterschiedlichen Tarifverträge in der Altenhilfe anzugleichen. Schließlich stand auch die Befürchtung im Raum, das deutlich niedrigere Niveau des Tarifvertrag Altenhilfe könnte für Kostenträger zur Norm werden, an der diese sich zukünftig orientieren mit der Folge, dass sie die Mehrkosten der Einrichtungen, die höhere Löhne bezahlen, nicht refinanzieren. „Caritas und Diakonie aber möchten ihren Mitarbeitenden in der Pflege auch weiterhin gute Löhne bezahlen“, sagt Jentgens.

Aus Sicht des Caritasverbandes für das Bistum Aachen muss es nun darum gehen, die weiteren Schritte partnerschaftlich zu gehen, um zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen, „Denn die rechtlichen Vorgaben sind so, dass alle relevanten Akteure nur gemeinsam gute Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen können“, sagt Jentgens. In diesem Zusammenhang verweist er auf den Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium, nur an einen Tarif gebundene Pflegeeinrichtungen zuzulassen, eine Hilfe sein. „Das Bundesarbeitsministerium sehen wir in der Pflicht, beispielsweise in der 5. Pflegekommission mit allen Verantwortlichen in der Pflege nun eine alternative Regelung tu finden. Ihr Ziel muss es sein, die Mindestentlohnung bei den privaten Trägern deutlich anzuheben, ohne dass dies auf Kosten der guten Löhne bei Caritas und Diakonie sowie im öffentlichen Dienst geht“, sagt Jentgens. „Der Caritasverband für das Bistum Aachen wirbt daher sehr für eine umfassende Partnerschaft in tariflichen Fragen“, sagt der Diözesancaritasdirektor. Diese setzt nach Einschätzung von Dirk Hucko, Dienstgebervertreter aus der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen in der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission, vertrauensvolle Arbeit miteinander voraus. „Diese praktizieren auch die Dienstgeber und die Mitarbeitenden in der Regionalkommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas in NRW“, sagt Hucko.

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