Pflegenotstand – Bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem erforderlich

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, hat den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) aus aktuellem Anlass mitgeteilt:

„Herr Spahn, MdB, hat nach Medienberichten ein Sonderprogramm für neue Pflegestellen in den Krankenhäusern gefordert:
„Pflegeprogramm soll 15.000 neue Stellen schaffen“
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52847
Eine solche Maßnahme halte ich für verfehlt, ähnlich dem, was bereits 2008 angeschoben wurde: Es sind Programme, die kompliziert umzusetzen sind und kaum Wirkung erzielen.
Den Pflegeanforderungen wird man damit nicht gerecht.
Der Pflegenotstand besteht uneingeschränkt fort!

 

Was wir endlich brauchen ist ein bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem, mit dem die Pflegekräftestellen in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen  – dem Bedarf entsprechend – ausgewiesen werden können.
Insoweit habe ich dem Deutschen Bundestag u.a. als Printexemplar zur Vorbereitung des Pflege-Neuaus­richtungsgesetzes (PNG) bereits im August 2011 eine umfangreiche Stellungnahme – einschließlich Forderungen für ein Patientenrechtegesetz (das diesen Namen verdient) – übermittelt.
Diese zusammengefasste Stellungnahme vom 21.08.2012 ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Pressemitteilungen/StellungnahmenPflegereformundPatientenrechtegesetz2011.pdf
.

Die hier in Neuss durchgeführten Pflegetreffs am 15.05.2012
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=16058
und 14.11.2012
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=17341

haben im Übrigen eindrucksvoll aufzeigen können, das wir einen Pflegenotstand haben, der dringendsten Handlungsbedarf aufzeigt. Damit kann auf die bereits vor Jahren formulierte Bemerkungen verwiesen werden:

Bessere Pflege gibt es nur mit mehr Personal.
Es versteht sich, dass eine solche verbesserte Zuwendung teurer wird.
Aber das muss uns die Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen Wert sein.“

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht

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