Schadstoffbelastung in Süchtelner Straße und Klumpenstraße: Verwaltung hat Sickerwasserprognose in Auftrag gegeben

Rathaus AbteiVor dem Hintergrund der verstärkten Bürgeranfragen informierte die Verwaltung gestern in einer weiteren Bürgerinformation die betroffenen Anwohner.
In dem Schreiben teilt die Stadt Mönchengladbach den Anwohnern mit, dass jetzt auch eine Sickerwasserprognose erstellt wird, um auch langfristige Gefährdungen auszuschließen. Darüber sollen Erkenntnisse gewonnen werden, ob die Stoffe auswaschen und in das Grundwasser eindringen können.
Um jegliche Gefährdung auch künftig ausschließen zu können, hat die Stadt jetzt auch dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Über das Ergebnis wird die Öffentlichkeit unmittelbar nach Vorliegen der Ergebnisse in vier bis sechs Wochen in Kenntnis gesetzt.

 

Wie bereits von der Verwaltung öffentlich dargestellt, besteht eine Gefährdung für Menschen nur bei Einnahme des Materials.
Dies ist bisher ausgeschlossen, da das Material unterhalb des Pflasters liegt.
Aus diesem Grund hat die Stadt ein Aufbruchverbot verfügt. Aufbrüche dürfen seitdem nur unter Sicherheitsauflagen erfolgen. Seit Verhängung des Aufbruchsverbotes sind keine genehmigten Aufbrüche mehr erfolgt. Grundsätzlich bedarf jeder Aufbruch im öffentlichen Straßenraum einer behördlichen Genehmigung.

„Leider ist allerdings festzustellen, dass diese Verpflichtung nicht immer beachtet wird“, teilt Hans-Günter Petry, Leiter des städtischen Fachbereichs Ingenieurbüro und Baubetrieb, den Anwohnern mit und bittet daher um Hinweise an das städtische Straßenmanagement (E-Mail: strassenmanagement@moenchengladbach.de), sollten dennoch Aufbrüche im Straßenraum erfolgen.
Unabhängig davon hat die Verwaltung den Kontrollrhythmus der städtischen Straßenbegeher in den betroffenen Straßenzügen verstärkt.

 

Zum Hintergrund: Bei den Ausbaumaßnahmen der Süchtelner Straße und Klumpenstraße ist entgegen der vertraglichen Vereinbarung belastetes Bettungsmaterial unter dem Pflaster verwendet worden.
Die Stadt Mönchengladbach wurde durch eine Information der Bezirksregierung Düsseldorf im Sommer 2012 darauf hingewiesen, dass das von der Stadt Mönchengladbach beauftragte Tiefbauunternehmen in der Gemeinde Grevenbroich belastetes Bettungsmaterial eingebaut hatte.
Daraufhin hat die Verwaltung Proben entnehmen und analysieren lassen. Im November 2012 lagen die Ergebnisse vor, die zunächst bewertet werden mussten. Anhand der Ergebnisse konnte festgestellt werden, dass ein Teil der Proben erhöhte Schadstoffkonzentrationen aufwies. Dabei wurden in den Proben maximale Werte in der Süchtelner Straße von Arsen in Höhe von 1.700 mg pro Kilogramm und von Blei in Höhe von 23.000 mg pro Kilogramm sowie in der Klumpen / Ehlerstraße von Arsen in Höhe von 1.800 mg pro Kilogramm und von Blei in Höhe von 22.000 mg pro Kilogramm bestimmt. Diese Werte überschreiten die einschlägigen Grenzwerte um ein Vielfaches. An der derzeitigen Gefährdungseinschätzung hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung gegenüber den bisherigen Einschätzungen ergeben.

Die Stadt Mönchengladbach sieht sich durch das Verhalten des Bauunternehmens getäuscht, da sie in der vereinbarten Auftragsvergabe Naturmaterial bestellt hatte. Die Verwaltung hat sowohl zivilrechtliche als auch ordnungsbehördliche Schritte gegen den Verursacher eingeleitet. Dabei strebt die Stadt an, dass die Kosten zur vertragsgemäßen Wiederherstellung der Straße durch den Verursacher übernommen werden.
(pmg)

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