Die Fraktionen von FPD, Grünen und Linken im Stadtrat
haben jetzt Klage eingereicht im
Verfahren der rechtswidrigen NEW-Beteiligung an der „share2drive“, dem
Entwickler des E-Autos „Sven“. Die Oppositionsparteien, vertreten durch den
Münsteraner Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler, machen ihr Recht auf weitergehende
Akteneinsicht geltend, um endlich aufzuklären, wie es zum Kauf der
Geschäftsanteile an der „share2Drive“ durch die NEW AG kommen konnte. Aus Sicht
der Opposition, die sich bei ihrer Klage auf Paragraf 55 Abs. 4 Satz1 der
nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung beruft, bestehen keine Regelungen, das
Akteneinsichtsrecht in dieser Sache zu beschränken oder auszuschließen.
Das sieht die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister
Hans-Wilhelm Reiners (CDU) – noch – anders:
Sie hatte den drei Fraktionen bislang
Akteneinsicht in den Teil der Dokumente verweigert, die die
Kommunikation mit der NEW AG betreffen und die Aufschluss geben könnten in der
insbesondere für die Ratsmehrheit von CDU und SPD so misslichen Angelegenheit. Angeblich
stehe dem das Aktienrecht entgegen, da Aufsichtsratsmitglieder ja einer
besonderen Verschwiegenheit unterlägen.
Die Opposition indes macht geltend, sie verlangte keine
Berichte der Aufsichtsratsmitglieder, sondern nur Einsicht in die Unterlagen.
„Wir nehmen mit unserem Akteneinsichtsrecht eine Kontrollfunktion wahr“, stellt
Grünen-Fraktionschef Karl Sasserath fest. Die Kontrolle der Verwaltung durch
Einsicht in die Akten diene der Gewährleistung des Demokratieprinzips. Die Einschränkung
der Kontrolle gegenüber Aktiengesellschaften gelte nicht für die
Stadtverwaltung, die vom Rat sehr wohl kontrolliert werden dürfe und im Sinne
der Demokratie auch müsse.
„Wir können auch nicht nachvollziehen, warum wir genau in
die Teile des Schriftverkehrs keine Einsicht bekommen, die erklären müssten,
wie es zu der widerrechtlichen Beteiligung kommen konnte. Als Mitglieder des
Rates vertreten wir schließlich die Bürgerinnen und Bürger, denen die NEW AG
mehrheitlich gehört “, ergänzt Nicole Finger, deren Appell an Aufsichtsrat und
Vorstand der NEW AG, in Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung freiwillig
Transparenz in diesen Vorgang zu bringen, nicht gefolgt worden war.
Zum Hintergrund: Die NEW hatte sich im Juni 2018 mit 2,5
Millionen Euro an der „Share2Drive“ beteiligt, dem Entwickler des E-Autos, das
vor allem beim Carsharing zum Einsatz kommen soll. Für die Beteiligung an der
„Share2Drive“ hätte die NEW laut Gemeindeordnung
zwingend die Zustimmung des Stadtrates benötigt und die Bezirksregierung Düsseldorf
als Kommunalaufsicht einschalten müssen, dieses aber unterlassen. Das millionenteure
Engagement der NEW bei der „share2Drive“ war somit widerrechtlich. OB Reiners
hatte zwar einen Verstoß der Beteiligten gegen Paragraf 108 der Gemeindeordnung
NRW eingeräumt, aber unter Berufung auf eine Einschätzung des städtischen
Rechtsamts abgelehnt, den Fraktionen von FDP, Grünen und Linken Einsicht in die
Korrespondenz und die Aktennotizen im Schriftverkehr zwischen Stadtverwaltung,
Bezirksregierung Düsseldorf und der NEW AG
zu gewähren.
„Warum sich die Stadtverwaltung in dieser Sache so sperrt,
können wir einfach nicht nachvollziehen. Es muss doch darum gehen, das
Vertrauen der Öffentlichkeit zurück zu gewinnen, weswegen größtmögliche
Transparenz die richtige Antwort wäre“, moniert Torben Schultz (Linke).
Immerhin hätte die Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Schreiben vom 28.01.19 ja
sehr deutlich gemacht, dass die Beteiligung der NEW AG gegen geltendes Recht
verstößt.
„Herr Reiners sollte sich in seiner Funktion als Verwaltungschef für eine größtmögliche Transparenz in der Angelegenheit einsetzen“, meint Karl Sasserath. Es sei nun höchste Zeit, die für die Misere verantwortlichen Personen auszumachen, um die notwendigen politischen Konsequenzen ziehen zu können.
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