CDU mit „neuer“ Forderung: Neue Radregeln für Einbahnstraßen

CDU-RatsfraktionDie Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ist Thema eines Antrags, den die CDU-Fraktion für die nächste Sitzung des Planungs- und Bauausschusses eingereicht hat.
Die Antragsteller wollen wissen, welche Erfahrungen es dazu, insbesondere mit Blick auf Verkehrssicherheit und Unfallhäufigkeit, bisher in Mönchengladbach gibt und welche Einbahnstraßen geeignet sind, den Radverkehr in Gegenrichtung zuzulassen.

 

CDU-Ratsherr Hans Wilhelm Reiners als Sprecher seiner Fraktion im Planungs- und Bauausschuss hat festgestellt, dass in Mönchengladbach im Vergleich mit anderen Städten noch verhältnismäßig wenige Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind.

Vor allem zwei Aspekte spielten für die CDU bei den Überlegungen eine Rolle:
Radfahrer wollen ihre Ziele auf möglichst direktem Weg erreichen, und sie wollen nicht an jeder Ecke überlegen müssen, ob möglicherweise wieder neue Regeln zu beachten sind.

Folge ist aufgrund der uneinheitlichen Regelung Unsicherheit bei Radfahrern, ob sie Einbahnstraßen in Gegenrichtung benutzen dürfen, und Unsicherheit bei Autofahrern, die in Einbahnstraßen nicht wissen, ob sie mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen müssen.
Reiners Beispiel: Auf dem oberen Teil der Regentenstraße zwischen Viersener Straße und Bismarckstraße dürfen Radfahrer gegen die Einbahnstraßenrichtung fahren, auf dem unteren Teil zwischen Bismarckstraße und Aretzplätzke nicht.

Reiners: „Wir brauchen eine möglichst einheitliche Regelung in dem Sinne, dass alle Einbahnstraßen im Stadtgebiet, in denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt, für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden, sofern nicht schwerwiegende Gründe, die die Sicherheit für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer in unvertretbarem Maß beeinträchtigen, dagegen sprechen.“

Wer sich mit den einschlägigen Veröffentlichungen beschäftige, so Reiners, werde schnell feststellen, dass Radverkehr in Einbahnstraßen in Gegenrichtung zugelassen werden müsse, wenn die Voraussetzungen einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einer ausreichenden Fahrbahnbreite erfüllt seien.
In atypischen Sonderfällen müsse die Nichtzulassung besonders begründet werden.

„Im ersten Schritt wollen wir uns jetzt zunächst einen Überblick verschaffen, welche Einbahnstraßen für die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung in Frage kommen“, sagt Reiners. „Wir sind überzeugt, dass sich dann mit vergleichsweise geringem Aufwand eine spürbare Verbesserung für den Radverkehr erreichen lässt.“
[PM]

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1 Kommentar zu "CDU mit „neuer“ Forderung: Neue Radregeln für Einbahnstraßen"

  1. hallo
    zusaMMen,

    die regentenstr. … was man da gemacht hat
    sieht ja schon sehr schön aus.

    man sollte sich lieber mal fragen,
    wer diesen weg darunter nutzt.

    fun and sun

    pri and sac

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