Einsatz von Straftätern in der Pflege lehnt NRW-Justizminister Thomas Kutschaty ab

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk mit Schreiben vom 24.07.2012 mitgeteilt, dass der Justizminister NRW mit einer Erklärung zur beklagten Berichterstattung Stellung genommen hat. Diese Erklärung wird angefügt:
Klarstellung zur Presseberichterstattung anlässlich der Vorstellung der Leitlinien für den Strafvollzug – 11.07.2012

Justizminister Thomas Kutschaty: „Ich stelle ausdrücklich klar, dass ich von einigen Medien bei der Vorstellung der Leitlinien für den Strafvollzug möglicherweise missverstanden worden bin:
Ich lehne den Einsatz von Straftätern in der Pflege ausdrücklich ab!
Die Pflege von Menschen gehört in die Hände von ausgewiesenen Experten. Dabei kommt es neben der erforderlichen hohen fachlichen Qualifikation vor allem darauf an, dass die kranken und älteren Menschen ihrer Pflegekraft vertrauen können. Eine solche Vertrauensstellung muss man sich erarbeiten. Die Arbeit in der Pflege gehört daher zweifellos zu den wichtigsten und schwierigsten Berufen in unserer Gesellschaft.
Hierzu eignen sich Straftäter, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, erkennbar nicht.
Allerdings heißt dies nicht, dass derjenige, der seine Geldstrafe nicht zahlen kann, sofort ins Gefängnis soll. Vielmehr unterstütze ich ausdrücklich die Projekte, in denen die Straftäter anstelle der Geldstrafe gemeinnützige Arbeit leisten. Hierfür kommen insbesondere einfache Hilfsarbeiten in Betracht, wie zum Beispiel das Rasenmähen von öffentlichen Grünflächen oder das Fegen von Bürgersteigen. Dies spart der Gesellschaft viel Geld. Denn jeder Häftling kostet uns 111,55 Euro pro Tag. Daneben profitiert die Gesellschaft auch von der geleisteten Arbeit.“

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1 Kommentar zu "Einsatz von Straftätern in der Pflege lehnt NRW-Justizminister Thomas Kutschaty ab"

  1. Rainer Missy | 31. Juli 2012 um 15:53 |

    ich kann die Meinung von Herrn Kutschaty nur unterstützen. Menschen, die ihre Strafe nicht bezahlen können gehören nicht in die Pflege. Ich untestütze ausdrücklich seine Meinung, dass eine Geldstrafe ohne weiteres in gemeinütziger Tätigkeit abgegolten werden kann. Ich könnte mir vorstellen, dass sozial Schwache froh wären, wenn sie ihre Geldstrafe abarbeiten könnten und nicht ins Gewahrsam dafür müssten.

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