Die Liberalen selbst hatten sie durchgesetzt und nun? – „FDP-Kritik an Pflegereform in NRW ist dreist und unverständlich“

Es geht um neue, kleinere Wohngruppen, jeder soll selbst entscheiden mit wem, wie und wo er leben möchte.

UnbenanntSusanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion: „Die Auswirkungen auf die stationäre Pflege müssen stärker berücksichtigt werden.“
Die FDP mahnt eine sorgfältige und langfristige Planung an. Es sei richtig, die ambulante Versorgung in der heimischen Umgebung und quartiersnahe Wohnformen zu fördern, unterstreicht Schneider. „Es muss Sorge getragen werden, dass die Qualität der Pflege nicht darunter leidet. Deshalb ist eine solide und längerfristige Planung notwendig.“
Die Frage ist: Wie viele Jahre möchte Frau Schneider denn noch haben und wiederum vergeuden?
Die Landesregierung will mit dem Gesetz die Anforderungen an die Wohnqualität ändern. Dabei soll unter anderem der Anteil der Einzelzimmer in stationären Pflegeeinrichtungen deutlich steigen.

Schneider hat hinsichtlich der Folgen der Umstellung die angebliche Sorge: „Die geforderten 80 Prozent Einzelzimmer und andere Regelungen im Gesetz könnten dazu führen, dass Patienten nicht mehr adäquat versorgt werden können. Davon wären bis zu 30.000 Personen in NRW betroffen.“  Woher nimmt sie diese Weisheit, sie steht damit alleine da.
Schneider spricht sich für angeblich praktikable Übergangsregelungen aus.
„Das Landespflegegesetz ist in Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg“, zieht Inge Howe, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in NRW, ihr Fazit nach der Expertenanhörung im Landtag. Zur Debatte steht der Gesetzentwurf, der das bisherige Landespflegegesetz sowie das Wohn- und Teilhabegesetz ändert und zusammenführt.

„Leben im Alter darf nicht länger ein Angstthema sein! Bei dem neuen Gesetz geht es deshalb um neue, kleinere Wohngruppen und um selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden auch im Alter. Jeder soll selbst entscheiden mit wem, wie und wo er leben möchte. Das bisherige Votum der Sachverständigen ist vorwiegend positiv. Die Expertenanhörung wird noch ausgewertet, Änderungen am Entwurf sind i Nachgang möglich.

In dem neuen Landespflegegesetz geht es um eine Stärkung der ambulanten Versorgung, kleinere Wohn- und Pflegeeinheiten, eine stärkere Ausrichtung auf eine Quartiersentwicklung mit Versorgungssicherheit für Ältere und Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Bürokratische Vorschriften für sogenannte Senioren-WGs sollen vereinfacht werden.

Allerdings haben bis 2018 die Träger von Pflegeheimen noch die Gesetzesvorgaben der schwarz-gelben Vorgängerregierung abzuarbeiten: Bis dahin müssen 80 Prozent der Wohnungen aus Zwei- und Vier-Bett-Zimmer in Ein-Bett-Zimmer umgewandelt sein.

Umso dreister ist die Kritik aus der FDP, die sich jetzt für ‚praktikable Übergangsfristen‘ ausspricht, weil sie ‚Versorgungs-engpässe in der stationären Pflege‘ befürchtet. Dabei haben die Liberalen mit dem jetzigen Wohn- und Teilhabegesetz genau diese Fristen im Jahr 2008 selbst verabschiedet.“

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1 Kommentar zu "Die Liberalen selbst hatten sie durchgesetzt und nun? – „FDP-Kritik an Pflegereform in NRW ist dreist und unverständlich“"

  1. Martina Lenzen | 3. August 2014 um 21:26 |

    Dass die FDP – sie ist wohl Geschichte – die Stirn hat, sich über Pflegemissstände zu beschweren, ist unglaublich.
    „Populistin“ wurde Frau Kleitschmantat von einem weiblichen Mitglied der FDP-Partei genannt.
    Frau Kleitschmantat hatte das Leiden pflegebefürftiger alter Menschen aufgezeigt.
    Frau Hamm Brücher setzt sich für die Alten ihrer Generation ein.
    Sie ist nicht mehr Mitglied der FDP, für die Freiheit nicht Freiheit der Schwachen und Schutzbedürftigen zu bedeuten scheint.
    Datengeschützt sind sie allerdings, wenn man dies einmal so zynisch anmerken darf.

    Gruß
    Martina Lenzen

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