Schlagwort: Corona

  • Ausfälle im Linienbusverkehr in Mönchengladbach

    Ausfälle im Linienbusverkehr in Mönchengladbach

    Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach rechnet in den nächsten Tagen mit vereinzelten Ausfällen im Linienbusverkehr.

    Hintergrund ist der hohe Krankenstand des Fahrpersonals. Das verbleibende Fahrpersonal wird vorrangig für besonders hochfrequentierte Fahrten eingesetzt. Darunter fallen beispielsweise Fahrten im Schülerverkehr sowie besonders ausgelastete Busfahrten unter anderem zu Randzeiten.

    Fahrgästen im Linienverkehr wird empfohlen, nach Möglichkeit auf andere Linien umzusteigen, beziehungsweise auf den nächsten Anschluss zu warten.
    Genaue Informationen dazu, welche Buslinien im Detail ausfallen, gibt es unter www.new-mobil.de.

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  • Neue Software soll Kommunikation zu Corona-Infektionen erleichtern

    Neue Software soll Kommunikation zu Corona-Infektionen erleichtern

    Die Kommunikation zwischen coronainfizierten Personen und dem Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach wird einfacher, sagt die Stadt.

    Denn das Gesundheitsamt führt am Montag (8. August) eine neue Software CISS  (Covid IT Solutions for SORMAS) zur Datenerhebung ein. Diese soll die Erfassung von Personen mit positivem PCR-Test erleichtern.

     Das Gesundheitsamt schickt künftig jeder von einem Labor gemeldeten positiv getesteten Person, für die eine Handynummer oder eine E-Mail-Adresse vorliegt, eine SMS oder eine E-Mail. Darin befindet sich ein Link, der die Betroffenen zu einem Fragebogen führt, den sie online ausfüllen und datenschutzkonform an die Stadt schicken können.
    Alle Angaben aus dem Online-Fragebogen werden automatisch in die Infizierten- und Kontaktpersonenmanagement-Software SORMAS übernommen.
    Der Fragebogen beinhaltet Daten, die bislang vom Corona-Management telefonisch erfasst werden mussten. Hierzu zählen unter anderem der Impfstatus, die Meldeadresse, zurückliegende Corona-Infektionen, das gesundheitliche Befinden, stationäre Aufenthalte oder Vorerkrankungen.

     Die Einführung von CISS soll die Datenerfassung und Informationsübermittlung deutlich erleichtern. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet positiv getestete Personen, diese Informationen einzugeben. Daher appelliert das städtische Gesundheitsamt an die Mönchengladbacher*innen den Fragebogen zu nutzen, um die Informationen zu übermitteln.

    Zusätzlich erhalten die Betroffenen Informationen über die Notwendigkeit und Dauer einer Isolation oder Quarantäne.
    Die SMS oder E-Mails sind kein Spam und es handelt sich nicht um einen Hackerangriff.
    Absender der SMS ist „IhreStadtMG“ und die Absenderadresse der E-Mail lautet „gesundheitsamt-hotline@moenchengladbach.de“.

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  • Aktuelle Coronalage stellt Stadt vor enorme Herausforderungen

    Aktuelle Coronalage stellt Stadt vor enorme Herausforderungen

    Die allgemeine Coronalage führt auch in Mönchengladbach mit insgesamt 220  Neuinfektionen und einem aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert von 664,7 zu einem deutlich gestiegenen Infektionsgeschehen.

    Deutlich gestiegen ist auch die Entwicklung der Omikron-Variante, die bisher bei 624 Personen nachgewiesen wurde, davon 204 in den vergangenen sieben Tagen. Eine Situation, die sich auch in den Kitas und Schulen spiegelt, wie die aktuellen Zahlen belegen.
    So meldet der städtische Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Anzahl der positiv gemeldeten Gruppen mit aktuell 17 Prozent.
    Ähnlich entwickelt sich die Situation in den Schulen: So wurden gestern (17.01.) 361 neu an Corona infizierte Schülerinnen und Schüler gemeldet. Damit ist der Höchststand an tagesaktuell infizierten Schülerinnen und Schülern seit Ausbruch der Pandemie zu verzeichnen. Die Tendenz ist steigend. Allerdings musste bislang keine komplette Schulklasse in Quarantäne.

     „Die Lage hat sich weiter zugespitzt und stellt alle Akteure hinter den Kulissen vor enorme Herausforderungen. Die Stadt sieht sich nach wie vor in der Lage, den Kita- und Schulbetrieb sowie die Dienstleistungen der Verwaltung weiterhin noch aufrecht zu erhalten. Auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur gibt es derzeit keine Anzeichen, dass entscheidende Funktionen nicht ausgeübt werden können“, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Sitzung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse.

    Erfreulich entwickelt sich die Impfsituation in Mönchengladbach.
    So haben aktuell 202.000 Personen eine Erstimpfung erhalten und 125.000 eine Auffrischungsimpfung. Die aktuell angespannte Situation zwingt die Stadt allerdings auch dazu, dass in Teilen die Kontaktpersonen-Nachverfolgung nicht mehr im gewohnten Maße möglich ist und eine Priorisierung in der Nachverfolgung der Fälle vorgenommen werden muss.
    Im Fokus stehen daher hauptsächlich Indexfälle in den Altenheimen, Schulen und Kitas. Da die Regelungen in der aktuellen Quarantäneverordnung vorgegeben sind, setzt das Gesundheitsamt auf einen Automatismus und die Einhaltung der Quarantäneregelung durch die Betroffenen in Eigenverantwortung.

    Das Gesundheitsamt sieht sich aktuell nicht mehr in der Lage, alle Verdachtsfälle anzurufen. Die aktuellen Quarantänregelungen und damit die notwendigen Verhaltensregeln sind unter folgendem Link  www.notfall-mg.de hinterlegt.

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  • Stadtverwaltung vom 24. Dezember bis 31. Dezember geschlossen

    Stadtverwaltung vom 24. Dezember bis 31. Dezember geschlossen

    Wegen der vom Rat beschlossenen Pflichtferien für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben die Ämter, Fachbereiche und Bürgerservicestellen von Freitag, 24. Dezember, bis Freitag, 31. Dezember, geschlossen.
    Sie sind erst am Montag, den 3. Januar wieder regulär geöffnet.

    Ausnahmen von der Regelung

    Der Kommunaler Ordnungs- und Servicedienst, die Verkehrsüberwachung und die Feuerwehr sind von der Regelung ausgenommen und haben regulären Dienst. Auch die Museen und die Kindergärten sind von den Betriebsferien der Stadtverwaltung nicht betroffen. Gleiches gilt für die Geschäftsbereiche der mags – Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, die zwischen den Feiertagen zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sind.

    Selbstverständlich werden auch alle Bereiche, die zur Bekämpfung der Coronapandemie benötigt werden, über die Feiertage und zwischen Weihnachten und Neujahr im Dienst sein.

    Eingerichtete Notdienste

    In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung ist der Allgemeine Soziale Dienst des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie vom 27. bis 30. Dezember von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 02161 / 25 9559 erreichbar.

    Zu den übrigen Zeiten ist eine Erreichbarkeit über die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr gewährleistet. In dringenden Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 02166 / 99890 wenden.

    Corona-Bürgertelefon

    Das Bürgertelefon ist 24. Dezember von 8 bis 12 Uhr, vom 27. bis 30. Dezember von 8 bis 16 Uhr  und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 02161/25 54321 erreichbar.

    Öffnungszeiten der Bibliotheken

    Vom 28. bis 30. Dezember ist die Pop-Up Bibltothek und die Stadtteilbibliothek in Rheydt ganz normal von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Die Außenstellen sind geschlossen. 24/7h steht die Stadtbibliothek digital und mit der Außen-Rückgabe der Pop-Up Bibliothek auch an Weihnachten und zum Jahreswechsel zur Verfügung.

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  • SPD und Grüne beantragen Sondersitzung des Plenums

    SPD und Grüne beantragen Sondersitzung des Plenums

    „Die vierte Welle brechen! NRW muss sofort handeln – entschlossen, konsequent und mit aller Kraft!“

    Mit Blick auf das morgige Gespräch zwischen Bund und Ländern zur aktuellen Corona-Entwicklung haben SPD und GRÜNE im Landtag NRW soeben eine Sondersitzung des Plenums für kommenden Mittwoch beantragt. Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion, und Josefine Paul, Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

    Thomas Kutschaty:

    „Wir sind in dieser Pandemie an einem Punkt angekommen, an den niemand von uns zurück wollte. Wenn wir jetzt nicht konsequent gegensteuern, dann drohen im Dezember noch viel höhere Infektionszahlen und dann werden wir in diesem Winter noch viele weitere Tote zu beklagen haben.

    Es geht jetzt darum, die Menschen in unserem Land zu schützen. Die Landesregierung muss daher dem Landtag unverzüglich darlegen, mit welchen Maßnahmen sie die vierte Welle brechen will. Eine klare Linie ist dabei bisher nicht zu erkennen. Wer auf der einen Seite mehr als 50.000 Fans im Fußball-Stadion für vertretbar hält, gleichzeitig aber Lockdowns nicht ausschließt, der hat seinen Kompass offenbar verloren. Der Landtag muss deshalb jetzt umgehend zusammenkommen, um das Regierungshandeln in dieser Pandemie auf Kurs zu bringen.“

    Josefine Paul: „Die Corona-Situation ist dramatisch und spitzt sich täglich zu. Wir brauchen jetzt entschlossenes Handeln statt zögerlichen Abwartens. Die Landesregierung muss dem Parlament darlegen, wie sie der Lage begegnen will. Es reicht nicht aus, immer wieder die Verschärfung von Maßnahmen anzukündigen, aber tatsächlich der Lage permanent hinterherzulaufen. Wir brauchen jetzt den vollen Instrumentenkasten, wie ihn das Bundesinfektionsschutzgesetz vorhält. Ministerpräsident Wüst muss endlich alle Möglichkeiten ausschöpfen und damit aufhören, auf andere Bundesländer und den Bund zu verweisen. Wir müssen nun konsequent Kontakte reduzieren, um eine weitere Überlastung des Gesundheitssystems und seiner Beschäftigten zu verhindern und die vierte Welle zu brechen. Wir stehen für die Aktivierung aller Instrumente des Bundesinfektionsschutzgesetz zur Verfügung und bieten erneut unsere Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie an.“ 

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  • „Impfbusse auch in NRW einsetzen – Landesregierung muss niedrigschwellige Impfangebote schaffen“

    „Impfbusse auch in NRW einsetzen – Landesregierung muss niedrigschwellige Impfangebote schaffen“

    In Rheinland-Pfalz ist es für alle mindestens 18-Jährigen möglich, sich ohne Termin an einem mobilen Impfbus direkt vor Ort impfen zu lassen. Der Impfbus fährt mit festen Haltestellen durch das ganze Land und deckt so alle Regionen ab. Dadurch möchte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Impfquote steigern. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Zur Bekämpfung der Pandemie brauchen wir niedrigschwellige Angebote – sowohl beim Testen als auch beim Impfen. Es ist gut, dass das Testen nun wieder für alle kostenfrei ist. Dennoch müssen wir weiterhin die Impfquoten steigern. Das betrifft diejenigen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen ebenso wie diejenigen, die die Boosterimpfung erhalten.

    Die Impfbus-Tour in Rheinland-Pfalz ist eine simple und effektive Lösung, um schnell viele Menschen zu erreichen. Der Bus fährt durch alle Regionen des Landes und versorgt die Menschen direkt vor Ort mit der Impfung. So werden auch strukturschwächere Regionen erreicht. Ohne großen Aufwand können sich die Bürgerinnen und Bürger schützen und damit die weitere Ausbreitung des Virus bremsen. In NRW haben wir viel zu wenig niedrigschwellige Angebote. Vor allem durch die Schließung der Impfzentren sind solche Angebote weggefallen.

    Gerade in Anbetracht der gerade massiv steigenden Infektionszahlen muss die Landesregierung auch in Nordrhein-Westfalen dringend handeln. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, von anderen zu lernen. Der Impfbus ist beispielsweise eine kostengünstige und niedrigschwellige Lösung, um Menschenleben zu retten.“

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  • 833 mobile Impfungen am Samstag

    833 mobile Impfungen am Samstag

    Impfstellen im Minto und im Karstadtbau auch am 23. Oktober, wieder geöffnet

    Insgesamt 833 Impfungen melden die beiden mobilen Impfstellen der Stadt für den vergangenen Samstag (16. Oktober).
    504 Personen sind ins Minto an der Hindenburgstraße gekommen, um sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, 329 Personen nutzten das Impfangebot im Karstadt-Gebäude am Rheydter Marktplatz.

    Das ist gegenüber der vergangenen Woche, als die mobilen Impfteams 628 Personen versorgen konnten, noch einmal eine deutliche Steigerung. 

    Auch am kommenden Samstag (23. Oktober) sind die Impfstellen wieder geöffnet: im Minto an der Hindenburgstraße von 12 bis 18 Uhr, im Karstadtbau in Rheydt von 11 bis 17 Uhr.
    Eine Terminreservierung ist nicht notwendig. Wer vorbeikommt, sollte ein Ausweisdokument und wenn vorhanden, den Impfpass mitbringen. Die Impfung ist für alle ab 12 Jahren möglich.

    Auch zahlreiche Arztpraxen bieten die Impfung an. Eine Übersicht über die mehr als 50 Impfpraxen im Stadtgebiet gibt es auf der Webseite: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister 

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  • Neue Corona-Schutzverordnung ab 1. Oktober 2021: Maskenpflicht im Freien fällt weg

    Neue Corona-Schutzverordnung ab 1. Oktober 2021: Maskenpflicht im Freien fällt weg

    Die Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Mit der Verordnung, die am 1. Oktober 2021 in Kraft tritt, fällt die Maskenpflicht im Freien vollständig weg.

    Weitere Erleichterungen gelten für die Gastronomie und Veranstaltungen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in bestimmten Situationen einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzen, teilt das Gesundheitsministerium NRW mit. Die Corona-Schutzverordnung gilt vorerst bis zum 29. Oktober 2021.

    Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

    Keine Maskenpflicht im Freien mehr

    Die neue Corona-Schutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor. Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war.

    Diese Pflicht fällt weg. Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.

    PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden

    Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (z.B. Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

    Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

    Bei Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem) entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

    Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben

    In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Vielmehr werden die Einhaltung des Abstands oder Trennwände lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes., so das Ministerium.

    Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist und alle anderen rechtlichen Regelungen zur Pandemiebekämpfung sind auf der Seite www.mags.nrw abrufbar.

    Wo kann man sich weiter informieren?

    – Für Gastronomen, Gewerbetreibende, Veranstalter oder Privatleute, die ein Fest, eine Veranstaltung oder ein Angebot planen, steht die Stabsstelle Corona des Ordnungsamtes per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de zur Verfügung.

    – Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer (02161) 25 54321 erreichbar.

    – Die Corona-Hotline des Landes NRW ist unter der Rufnummer (0211) 9119 1001 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr erreichbar. E-Mail: corona@nrw.de

    – Auf der Webseite https://notfallmg.de hat die Stadtverwaltung Informationen zum Thema Covid19 zusammengefasst – Die Sonderseiten des Landesgesundheitsministeriums sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus zu finden.

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  • Das Landesgesundheitsministerium teilt mit: „Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

    Das Landesgesundheitsministerium teilt mit: „Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft:

    – Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

    Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

    – Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
    – In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
    – Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
    – Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.“

    Gesonderte Mitteilung der Stadt Mönchengladbach:

    Die Stadt Mönchengladbach verzeichnete am Freitag, den 23. Juli, erstmals wieder eine Wocheninzidenz, die über dem Grenzwert von 10 lag. Eine Zuordnung des Stadtgebietes zur Inzidenzstufe 1 erfolgt durch das Land NRW nach geltender Rechtslage dann, wenn dieser Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde für den übernächsten darauf folgenden Tag – frühestens also am Sonntag, den 1. August.

    Allerdings sind zahlreiche Lockerungen, die in den Städten und Kreisen gelten, an die landesweite Inzidenz geknüpft, die bereits länger über 10 liegt. Deshalb hat das Land NRW ab Montag, 26. Juli eine Reihe von Schutzmaßnahmen landesweit wieder in Kraft gesetzt.

    Das hat zum Beispiel zur Folge, dass die Pflicht zum Tragen von mindestens OP-Masken in Innenbereichen wieder gilt. Auch Clubs und Diskotheken müssen ihren Betrieb im Innenbereich wieder einstellen. Verschärft werden auch die Regeln für die Innenräume der Gastronomie (Abstand, Sitz-/Stehplatzpflicht, Rückverfolgbarkeit und Maskenpflicht in Innenräumen und bei Kundenkontakt).

    Hier eine Übersicht der Änderungen:

    Was ändert sich (und was ändert sich nicht), wenn in Mönchengladbach die Inzidenzstufe 0 gilt, jedoch für NRW die Inzidenzstufe 1?

    Kontaktbeschränkungen (keine Änderung)

    Die Einhaltung des Mindestabstandes ist weiterhin nur eine Empfehlung. Es gelten keine auf Personen oder Haushalte begrenzten Kontaktbeschränkungen mehr.

    Maskenpflicht

    Die Pflicht zum Tragen von Masken gilt wieder in allen Innenbereichen.

    Coronatests (keine Änderung)

    Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktagen hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis (Bürgertestung oder Einrichtungstestung nach § 3 und §§ 5 ff. der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung) vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung durchführen. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Dies gilt nicht für Beschäftigte, die vollständig immunisiert sind.

    Soweit nach den Regelungen der Coronaschutzverordnung die Maskenpflicht für Selbständige und Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden nur mit Negativtestnachweis entfällt, kann der Nachweis nicht nur durch einen Negativtestnachweis (Bürgertestung, beaufsichtigte Beschäftigtentestung, Einrichtungstestung), sondern auch durch einen dokumentierten Selbsttest erfolgen. Hierbei ist das Testkit eindeutig bei der Durchführung des Tests mit Name und Datum zu versehen und für 48 Stunden aufzubewahren.

    Bei noch verbleibender Testpflicht gilt diese weiterhin nicht für immunisierte und genesene Personen sowie für Kinder bis zum Schuleintritt.

    Rückverfolgbarkeit (keine Änderung)

    Die Anforderungen zur besonderen Rückverfolgbarkeit entfallen. Die einfache Rückverfolgbarkeit ist nur noch sicherzustellen bei: Beherbergungsangeboten, Fahrunterricht, in Kursen und Klassengemeinschaften und bei anderen Bildungsangeboten nach § 11 der Coronaschutzverordnung.

    Außerschulische Bildungsangebote

    Alle Beschränkungen, mit Ausnahme der Rückverfolgbarkeit, die weiterhin immer zu gewährleisten ist, entfallen nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen.

    Insbesondere wird bei einer Durchführung mit mehr als 500 Personen wieder ein Negativ-, Impf-, oder Genesenennachweis für Bildungsangebote in geschlossenen Räumen erforderlich.

    Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (keine Änderung)

    Die Beschränkungen entfallen mit Ausnahme einer einmaligen Testpflicht zu Beginn der Ferienangebote einer Testpflicht zu Beginn und am Ende von Kinder- und Jugendreisen.

    Kultur

    Alle Beschränkungen entfallen nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen und unter der Beschränkung, dass wahlweise auf die in Inzidenzstufe 1 geltende Abstands- und Maskenpflicht sowie Personenbegrenzung oder das Testerfordernis verzichtet werden kann. Bei mehr als 5000 Teilnehmenden ist ein Konzept erforderlich, das ein Testerfordernis vorsieht.

    Bei 501 – 1000 Teilnehmern sind wahlweise wieder Mindestabstand einzuhalten oder ein Negativ-, Impf-, oder Genesenennachweis einzuholen.

    Bei 1001 – 5000 Personen sind Nachweise und Abstände sicherzustellen, wobei für die Abstände ein Schachbrettmuster ausreicht.

    Immunisierte Personen werden in die Personenbegrenzung einbezogen.

    Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen zulässig. Darüber hinaus würde die Beschränkung des § 13 Abs. 4 Nr. 7 der Coronaschutzverordnung wieder greifen. Eine Durchführung vor dem 27.08.2021 ist dann nicht möglich.

    Sport

    Die Beschränkungen entfallen ebenfalls nur noch bis zu einer Teilnehmerzahl von 500 Personen mit der Maßgabe, dass entweder auf die für die Inzidenzstufe 1 noch geltenden Masken- und Abstandsregelungen sowie Personenbegrenzungen vollständig verzichtet werden kann oder auf das für die Inzidenzstufe 1 noch geltende Erfordernis eines Negativtestnachweises.

    Davon abweichend sind Veranstaltungen auf und in Sportanlagen mit mehr als 5 000 Zuschauerinnen und Zuschauern (einschließlich immunisierter Personen) nur mit Negativtestnachweis und einem von der zuständigen Behörde genehmigten Hygienekonzept zulässig, das eine Begrenzung auf bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer, höchstens aber die Hälfte der regulären Zuschauerkapazität, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung und so weiter vorsehen muss.

    Freizeit

    Die Beschränkungen für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen gelten wieder, so dass der Betrieb innen erst wieder ab dem 27.08.21 oder bei Wiedereinstufung des Landes NRW in Inzidenzstufe 0 zulässig ist.

    Handel

    Es gelten wieder die Beschränkungen von einem Kunden / einer Kundin je 10 qm der Verkaufsfläche. Jahrmärkte und Spezialmärkte, die Unterhaltungselemente enthalten, dürfen vor dem 27.08.2021 nicht mehr auf einen Test verzichten.

    Dienstleistung

    Es gilt wieder eine Maskenpflicht für den Kunden in Innenbereichen.

    Veranstaltungen

    Für private Partys und sonstige Veranstaltungen (§ 18 Abs. 4 Nr. 4 a) mit mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) gilt weiterhin die Testpflicht für nicht immunisierte oder genesene Personen.

    Ohne solche Negativtestnachweise bleiben für private Partys und sonstige Veranstaltungen die Abstands- und Maskenpflichten entgegen § 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 9 bestehen.

    Die Beschränkungen für Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen und ähnlichem), Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen gelten wieder. Diese sind in Folge dessen erst wieder ab dem 27.08.21 oder bei Wiedereinstufung des Landes NRW in Inzidenzstufe 0 zulässig. Dies gilt jedoch nur, wenn auch sämtliche teilnehmenden Personen über einen Negativtestnachweis verfügen.

    Gastronomie

    Die Beschränkungen (Abstand, Sitz-/Stehplatzpflicht, Rückverfolgbarkeit und Maskenpflicht in Innenräumen und bei Kundenkontakt) gelten wieder. Alternativ zur Abstandspflicht genügt eine entsprechende bauliche Abtrennung.

    Beherbergung (keine Änderung)

    Die Beschränkungen entfallen vollständig, wobei die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises für Personen mit Wohnsitz in einem anderen Kreis beziehungsweise einer anderen kreisfreien Stadt nur dann entfällt, wenn dort bei Reiseantritt die 7-Tage-Inzidenz nachweislich bei höchstens 10 lag.

    Für touristische Busreisen ist nicht auf die Inzidenzstufe des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, sondern auf die Inzidenzstufe des Landes abzustellen, wenn die Angebote Kreis- oder Stadtgrenzen überschreiten.

    — Für Rückfragen von Gastronomen, Gewerbetreibenden, Veranstaltern und Privatleuten zu den Regelungen der Coronaschutzverordnung steht die Stabsstelle Corona des Ordnungsamtes per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de zur Verfügung. Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist wieder ab Montag, 8 bis 16 Uhr, unter der Rufnummer 02161 25 54321 erreichbar

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  • Impfen vor Ort: Mobile Angebote auch in der kommenden Woche

    Impfen vor Ort: Mobile Angebote auch in der kommenden Woche

    Impfaktionen an der Hochschule Niederrhein und beim Wohnkaufhaus Schaffrath / Leitende Impfärzte appellieren an Erwachsene und Jugendliche, sich impfen zu lassen

    Stadtverwaltung und Kassenärztliche Vereinigung bieten auch in der kommenden Woche wieder Impftermine in den Stadtteilen an. Die mobilen Impfteams sind
    – am Mittwoch, 28. Juli, von 11 bis 18 Uhr in der Hochschule Niederrhein, (Fachbereich Ökotrophologie) Gebäude O, Raum E 06 und E 07, Rheydter Straße 277
    – und am Freitag, 30. Juli, 11 bis 19 Uhr am Wohnkaufhaus Schaffrath, Theodor-Heuss-Straße 99, vor Ort. Das Möbelhaus Schaffrath bietet zur Impfkampagne auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang Kaffee, Kuchen und eine Verlosung an.

    Bei den mobilen Impfaktionen können sich alle Personen ab 16 Jahren ohne Terminreservierung impfen lassen. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna. Alleine von Mittwoch bis Samstag haben sich mehr als 600 Personen bei den Vor-Ort-Terminen impfen lassen.

    Auch im Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) können sich täglich von 8 bis 20 Uhr alle Personen ab 16 Jahren ohne Terminreservierung impfen lassen. Auch hier werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna eingesetzt.

    Mittwochs und donnerstags: Impfung für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren

    Zusätzlich bietet das Impfzentrum Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahre immer mittwochs und donnerstags von 14 bis 20 Uhr die Impfung durch Kinderärzte mit dem Impfstoff von Biontech an. Die Impfung erfolgt nach ausführlicher medizinischer Beratung und Aufklärung der Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten. Für die Impfung der Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten ihre Einwilligung geben.

    Leitende Impfärzte appellieren an Jugendliche und Erwachsene sich impfen zu lassen

    Die leitenden Impfärzte des Impfzentrums haben sich mit einem Appell an alle Jugendlichen und Erwachsenen gewandt. Sie bitten die Mönchengladbacher:innen eindringlich, die Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen Covid19 wahrzunehmen. Hier die Erklärung der Ärztinnen und Ärzte im Wortlaut:

    „Bitte lassen Sie sich impfen!

    Liebe Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher,
    Im Herbst rollt auf uns die vierte Welle an Corona Infektionen zu: Es wird die Infektion mit der Delta Variante sein. Zu befürchten sind erneut Kindergarten- und Schulschließungen. Die einzige Möglichkeit das zu verhindern sind die Impfungen gegen Corona. Da der Impfstoff zurzeit nicht für Kinder zugelassen ist, können sie sich nicht impfen lassen. Deshalb appellieren die leitenden Impfärzte dieser Stadt an alle Erwachsenen und Jugendlichen sich impfen zu lassen. Versuchen Sie Ihre Bekannten und Verwandten zu motivieren, ebenfalls zum Impfen zu gehen. Wir Leitenden Impfärzte (eine oder einer ist stets im Impfzentrum, Am Nordpark 260, im Dienst) stehen gerne für Fragen zur Verfügung.“

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  • Terminbuchung für Teile der Prioritätsgruppe 3 startet am Donnerstag, 6. Mai, 8 Uhr

    Terminbuchung für Teile der Prioritätsgruppe 3 startet am Donnerstag, 6. Mai, 8 Uhr

    Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute in einem weiteren Impferlass festgelegt, welche Personengruppen aus der Prioritätsgruppe 3 in den nächsten Wochen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können.

    Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

    „Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot“, betonte Minister Karl-Josef Laumann in einer Presseinformation.

    Folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr ausschließlich über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Termine buchen. (Die Buchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer (0800) 116 117 01.)

    Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen. Als Nachweis ist ein vom Ministerium bereitgestelltes Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren müssen darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorlegen. Kontaktpersonen von zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen müssen eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorlegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich. Die Nachweise sollen zum Impftermin ins Impfzentrum mitgebracht werden.

    Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.

    Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inklusive der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
    Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieher*innen, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz.

    Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Auch diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Berufsgruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren. Zusätzliche Hinweise: Für alle genannten Personengruppen der Priorität 3 kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

    Die Muster für den Nachweis der Impfberechtigung können auf der Seite des Ministeriums unter https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung heruntergeladen werden.

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  • Ein Expertenrat auf den Armin Laschet nicht hört

    Ein Expertenrat auf den Armin Laschet nicht hört

    Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW hat heute Frau Prof. Christiane Woopen als Mitglied im Corona-Expertenrat der NRW-Landesregierung darüber berichtet, dass sie der Landesregierung bereits im April 2020 eine umfassende Teststrategie angeraten hat.

    Christiane Woopen ist Professorin für Ethik und Theorie der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln, Leiterin der Forschungsstelle Ethik der Uniklinik Köln und Direktorin des Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres).

    Woopen führte aus, passiert sei in dieser Hinsicht jedoch nichts. Sie halte zudem nur einen Test pro Woche für deutlich zu wenig.

    Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
    „Dieser Bericht heute war für die Landesregierung die reinste Blamage. Seit bald einem Jahr dringt der Corona-Expertenrat auf die Umsetzung einer umfassenden und flächendeckenden Teststrategie. Aber die Empfehlungen wurden ganz offensichtlich seitdem immer wieder konsequent ignoriert. Warum hat Armin Laschet überhaupt einen Expertenrat, wenn er doch nicht auf ihn hört? Auch Gesundheitsminister Laumann konnte dafür keine plausible Erklärung liefern. Das ist vor allem dann richtig bitter, wenn man dabei bedenkt, wie weit wir jetzt in der Bekämpfung der Pandemie sein könnten. Diesen Vorwurf muss sich die Landesregierung gefallen lassen. Und dieser Vorwurf wiegt schwer. Denn die Tatsache, dass es bis heute keine funktionierende Test-Infrastruktur gibt, ist auch der Grund für das heilloses Chaos, das die Landesregierung an den Schulen angerichtet hat. Aber kein Wunder, wenn sie die benötigten Finanzmittel für die Anschaffung der Tests erst in der vergangenen Woche beantragt hat. So lange also hat die Regierung Laschet geschlafen. In Sachen Tests ist das Regierungshandeln ein einziges Versagen.“ 

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  • Flyer von Impfgegnern soll Angst schüren –Oberbürgermeister warnt vor Panikmache

    Flyer von Impfgegnern soll Angst schüren –
    Oberbürgermeister warnt vor Panikmache

    Kurz vor dem Start des Impfzentrums Mönchengladbach am kommenden Montag und einer Perspektive, durch die Impfkampagne eine Rückkehr des Alltags ohne pandemiebedingte Einschränkungen zu ermöglichen, werden im Mönchengladbacher Stadtgebiet Flyer von Impfgegnern verteilt.

    Von einer medizinisch unbegründeten Panik und gesunden Freiwilligen mit heftigen Nebenwirkungen ist die Rede. Absender dieses Flyers sind so genannte „Freiheitsboten“, auf einer Internetseite wird Rainer Blanken als Verantwortlicher mit Sitz in London genannt.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs ruft dazu auf, diesen Flyer zu ignorieren: „Die dort aufgestellten Behauptungen entbehren jeder Grundlage und schüren bewusst die Angst der Menschen, um das System zu destabilisieren. Da werden gezielt Unwahrheiten verbreitet.“ Um die Pandemie wirkungsvoll zu stoppen, müsse ein Großteil der Bevölkerung geimpft sein. „Impfen ist gelebte Solidarität! Ich bitte daher jede impfberechtigte Person, diese Chance auch zu nutzen. Nur gemeinsam können wir die Pandemie bewältigen.“

    Wenn es Fragen zur Impfung gibt, finden Interessierte im Internet unter www.zusammengegencorona.de und www.notfallmg.de Antworten.
    Für Fragen und Unterstützung rund um die Impfung und das Thema Corona steht auch das Bürgertelefon der Stadt Mönchengladbach unter (02161) 255 4321 zur Verfügung.
    Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr besetzt.
    Impftermine werden über diese Nummer aber nicht vergeben.
    Impfberechtigt sind zunächst alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Auch wer sein Infoschreiben verlegt hat oder gerade neu nach Mönchengladbach gezogen ist, kann sich auf der Internetseite www.116117.de oder unter der Telefonnummer 0800 116 117 01 für die Impfung anmelden.

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  • Bewohner*innen und Pflegekräfte in zwei städtischen Altenheimen geimpft

    Bewohner*innen und Pflegekräfte in zwei städtischen Altenheimen geimpft

    Heute (Mittwoch, 30. Dezember) sind weitere 220 Altenheimbewohner*innen und Pflegekräfte in Mönchengladbach gegen Covid-19 geimpft worden.

    Zwei mobile Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung, unterstützt von Notfallsanitätern der Feuerwehr, waren im Altenheim Kamillus und im Altenheim Windberg, um den vom Land NRW für Mönchengladbach gelieferten Impfstoff aufzubereiten und zu verabreichen.

    Im Altenheim Kamillus konnten Einrichtungsleiterin Sabin Baro und Pflegedienstleitung Elena Tabert am Vormittag Anh Nguyen, Oberärztin am Bethesda-Krankenhaus, und Dr. Heribert Hüren, Vorsitzender der örtlichen Ärztekammer, mit ihrem Team begrüßen. Hier wurden sie schon von Bewohnerin Katharina Lüpertz (93) und mehr als 100 weiteren „Impflingen“ erwartet.

    „Die Bereitschaft unter den 618 Bewohner*innen der städtischen Altenheime, sich impfen zu lassen, ist hoch. Bei unserer Abfrage haben sich rund 85 Prozent spontan gemeldet“, berichtet Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding, die in Mönchengladbach sieben Altenheime betreibt. Von den Pflegekräften unter den 900 Beschäftigten der Sozial-Holding wollen sich rund 80 Prozent so schnell wie möglich impfen lassen. Wallrafen lobte die hervorragende Zusammenarbeit mit der örtlichen Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs im Gespräch mit Einrichtungsleiterin Steffi Hansen und Dr. Bernd Randerath. (Foto Stadt MG)

    Gemeinsam mit Oberbürgermeister Felix Heinrichs besuchte Wallrafen das Altenheim Windberg, wo die zweite Impfaktion des Tages für 100 Menschen stattfand. Heinrichs bedankte sich bei Leiterin Steffi Hansen, Pflegedienstleitung Valeska Otto, den Ärzten Dr. Mathias Jorde, stellvertretender Vorsitzender der KV Kreisstelle Mönchengladbach, und Dr. Bernd Randerath für ihren Einsatz und die Vorbereitung. Unterstützt von Rettungsassistent Roberto Meaggia und und einer Pharmazeutisch-Technischen Assistentin impften sie in knapp eineinhalb Stunden die Bewohner*innen auf ihren Zimmern und die Beschäftigten in einem dafür hergerichteten Impfraum. „Wir sind in Mönchengladbach für die Impfaktionen in Altenheimen mit vier ärztlichen Leitungen inzwischen gut aufgestellt und bereiten uns schon auf die nächsten Termine in der kommenden Woche vor“, berichtet Randerath.

    Auch OB Felix Heinrichs hofft, dass es mit den Aktionen in den 43 stationären Einrichtungen nun zügig vorangeht: „Hier leben und arbeiten Menschen, die ein besonders hohes Covid-19 Risiko haben. Die Impfung gibt ihnen ein Stück Sicherheit zurück.“

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  • Neue Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 2. November

    Neue Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 2. November

    „Die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen machen in Nordrhein-Westfalen im November eine deutliche Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens notwendig.“

    So begründet das Land Nordrhein-Westfalen die jetzt veröffentlichte landesweit geltende Coronaschutzverordnung, die komplett neu formuliert wurde und ab Montag, 2. November gilt.

    Die Verordnung ist auf der Webseite des Landesgesundheitsministeriums veröffentlicht (https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw)

    Mindestabstand im öffentlichen Raum
    Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt, dass im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Hierzu sind in der Verordnung Ausnahmen geregelt. So kann der Mindestabstand unter anderem unterschritten werden:

    • beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch auch in diesen Fällen mit höchstens zehn Personen, • wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist, • wenn Kinder auf Spielplätzen spielen.

    Veranstaltungen und Versammlungen
    Veranstaltungen und Versammlungen sind bis zum 30. November untersagt, wenn dies nicht in der Verordnung besonders geregelt ist. Ausnahmen gelten unter anderem für standesamtliche Trauungen und Bestattungen.

    Freizeit- und Vergnügungsstätten
    Unter anderem ist der Betrieb von Schwimmbädern und Saunen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, Zoos und Tierparks bis zum 30. November untersagt.

    Gastronomie
    Auch der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November (außer für Lieferdienste und Außer-Haus-Verkauf) nicht gestattet. Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen zur Versorgung der Beschäftigten und Schülerinnen und Schüler bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden.

    Auch dürfen Räume für die erforderliche Verpflegung für noch zulässige Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.

    Dienstleistungen und Handwerk
    Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) sind ebenfalls bis zum 30. November verboten.

    Ausnahmen gelten für Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädischen Schuhmachern und so weiter), Fußpflege- und Friseurleistungen, medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen sowie die gewerbsmäßige Personenbeförderung in Personenkraftwagen.

    Tourismus
    Außerdem sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober angetreten worden sind, bis zum 30. November untersagt. Auch Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.

    Hinweis: Die Auflistung der Regeln dient der ersten Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beachten Sie bitte unsere gesonderte Presseinformation mit den Auswirkungen der aktuellen Coronaschutzverordnung auf den Kultur- und Sportbereich.

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  • „Privatisierung der Armut ist keine Lösung“

    „Privatisierung der Armut ist keine Lösung“

    Bundesweiter Protest für höhere Regelsätze und einen einmaligen Corona-Aufschlag – weil die Armen ärmer werden.

    Karl Sasserath spricht von „Mitleids-Ökonomie“. Konkret meint der Leiter des Gladbacher Arbeitslosenzentrums (ALZ) damit: „Die Politik verdrängt seit Jahren, dass die Beträge für Hartz-IV-Bezieher nicht reichen. Es ist ungerecht und fördert die Ungleichheit, wenn der Staat die zahlreichen armen Menschen auf die Angebote gemeinnütziger Träger und privater Wohltätigkeit verweist.“ Um so von der politischen Verantwortung für bedarfsdeckende Regelsätze abzulenken. „Wir helfen gerne, aber der Zweck z.B. unseres preiswerten Essens und unseres Gabenzaunes ist nicht, die Fehlbedarfe für die zu gering bemessenen Beträge der Grundsicherung damit auszugleichen. Diese Privatisierung der Armut kann nicht die Lösung sein“, betont Sasserath.

    Der ALZ-Leiter und das überregionale Bündnis „AufRecht bestehen“ fordern daher von der Bundesregierung und den Bundesländern nicht nur eine „deutliche Erhöhung“ der Sätze, sondern auch einen einmaligen „Corona-Aufschlag“ von 100 Euro.

    Gerade wegen der anhaltenden und sich verschärfenden Pandemie würden die „Armen noch ärmer“. Beispiel Bildungs- und Teilhabepaket. Das sieht für Bedürftige vor, dass der Staat das Essen in Kitas/Schulen stark subventioniert. Als dort wegen des Lockdowns nichts lief, zahlten Erziehungsberechtigte das tägliche Essen alleine – von einem zu niedrigen Regelsatz. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln (Desinfektionsmittel, Maske) „sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht“, stellt Heike Wagner („AufRecht“) fest. Allein in Gladbach sind rund 40 000 Menschen von Hartz-IV abhängig.

     Konzerne wie die Lufthansa werden mit Milliarden vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und andere Gruppen bekommen wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. MinijobberInnen erhalten nicht einmal Kurzarbeitergeld. 

    Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, den Hartz-IV-Regelsatz um 14 auf 446 Euro/Monat für Alleinstehende zu erhöhen – bei 30 Tagen im Monat ganze 47 Cent täglich. Auch Wagner verlangt „im Namen Millionen Betroffener“ bundesweit: „Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!“ Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft deutschlandweit rund acht Millionen Menschen, ALG II- und Sozialhilfe-Berechtigte, AufstockerIinnen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen.

    Die Zeit des gegeneinander Ausspielens sei vorbei. „AufRecht“ und viele Bündnis-Partner wie das Gladbacher ALZ tragen ihren Protest am 30. und 31. Oktober in ganz Deutschland in die Öffentlichkeit. ALZ-Vorstandssprecher Karl Boland: „Es muss Schluss damit sein, dass sich der Staat der vollen Verantwortung gegenüber den Armen entzieht und zum ,Ausgleich‘ auf die Angebote der freien Träger verweist.“ Womit wir wieder bei der „Mitleids-Ökonomie“ sind, die über Spenden ermöglicht wird.

    Mehr dazu unter:
    www.arbeitslosenzentrum-mg.de
    www.erwerbslos.de

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  • Corona-Wert in Mönchengladbach klettert über kritische Marke

    Corona-Wert in Mönchengladbach klettert über kritische Marke

    Nach einem Anstieg der Infiziertenzahlen in Mönchengladbach ist die Sieben-Tage-Inzidenz am späten Nachmittag auf den Wert von 36,7 geklettert.

    Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen es auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat. Ab einem Schwellenwert von 35 müssen konkrete Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden.

    Die Stadt hat vor diesem Hintergrund dazu eine über die derzeit gültige Coronaschutzverordnung hinausgehende Allgemeinverfügung mit zusätzlichen einschränkenden Maßnahmen erlassen, die ab sofort in Kraft treten.

    Die Maßnahmen im Einzelnen:

    Private Feiern außerhalb privater Räume mit 25 bis 50 Personen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Auflage gilt sowohl für den Privatmann als auch für den Veranstalter, in dessen Räumlichkeiten die Feier stattfindet. Bei Anmeldung wird eine entsprechende Bestätigung erteilt.

    Bei Veranstaltungen aller Art ist eine namentliche Sitzplatzdokumentation vorzunehmen.

    Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauer nicht mehr zugelassen Bei Sportveranstaltungen im Freien ist die Zuschauerzahl auf 300 begrenzt.

    Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind untersagt.

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  • Covid 19: Statusbericht vom 18. August (Stand: 8 Uhr)

    Covid 19: Statusbericht vom 18. August (Stand: 8 Uhr)

    Aktuell sind 89 (Vortag: 92) Personen in Mönchengladbach mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert.

    Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach verzeichnet am Dienstag, 18. August (Stand: 8 Uhr) drei neue positive Nachweise.

    Seit März wurde das Virus bei 920 Personen (Vortag: 917) aus Mönchengladbach nachgewiesen.
    Davon sind 784 Personen (Vortag 778) bereits genesen.
    Aktuell befinden sich 316 Personen (Vortag: 326) in Quarantäne, davon werden drei im Krankenhaus behandelt.

    Die Zahlen im Überblick:
    Bestätigte Fälle (Gesamtzahl infizierte Personen inkl. genesene Personen): 920
    davon aktuell infizierte Personen: 89
    davon genesene Personen: 784
    davon verstorbene Personen: 47 (36 an COVID-19; 11 mit COVID-19) 

    Gesamtzahl in Quarantäne: 316
    davon in häuslicher angeordneter Quarantäne: 313
    davon im Krankenhaus: 3 

    Neuinfektionen der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner: 19,5* (*Quelle RKI, auf Basis einer angenommenen EWZ von 261.454)

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