Schul-Sozial-Arbeit: alle wollen die Fortführung – wirres Zuständigkeitsgerangel verhindert Planungssicherheit

Demonstration der Betroffenen im Rathaus Rheydt

_DSC0039Alle im Mönchengladbacher Rat vertretenen Parteien machten in ihren langen Reden während der Ratssitzung am Mittwoch klar: sie wollen das 2011 begonnene Projekt der Schulsozialarbeit weiterführen.

Deutlich wurde auch: die durch die Bundesregierung nach Verfassungsgerichtsurteil gesetzliche Regelung der befristeten Finanzierung ist handwerklich nicht eindeutig.
So konnten die Kommunen nach Gutdünken das Geld dort einsetzen, wo es genehm war, vorausgesetzt, ein Teil wurde für die Schulsozialarbeit eingesetzt.
In Mönchengladbach bedeutete das: es wurde gerademal 25% für diesen Zweck verwandt, nach einstimmigen Beschlüssen.
Das Projekt war auf 2 Jahre befristet angelegt.
Die Bundesregierung, zuständig für Sozialgesetzgebung in Deutschland, hatte offenbar nicht vor, das Urteil des Bundesverfassungsgericht aus 2011 weiter zu befolgen.
Bis heute gibt es keine Anzeichen dafür, dass sie die in 2011 zugestandene Verbesserung des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ nach unseren Sozialgesetzen weiter zu leisten bereit ist. Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können neben ihren monatlichen Regelbedarfen Leistungen des Paketes in Anspruch nehmen.

Alle Beteiligten sind sich parteienübergreifend darin einig, diese Schul-Sozial-Arbeit ist notwendig, sie muss verstetigt werden.

Im Rat wurde deutlich, die Ampel beharrt auf Finanzierung durch den Bund oder ersatzweise durch das Land NRW.
CDU, FWG und Linke wollen auch eine Finanzierung durch die Stadt selber nicht ausschließen.
Schließlich setzte sich die Ampel mit ihrer Stimmenmehrheit durch, sehr zur Enttäuschung der gekommenen Kinder, Schüler aus den betroffenen Schulen und Schulsozialarbeiter.
Sie waren einem Aufruf von ver.di gefolgt, mit einer Demonstration auf die verheerende Situation aufmerksam zu machen.

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