Autor: Harald Wendler

  • LKW-Fahrer auf der A 61: Haftrichter ordnet U-Haft an

    LKW-Fahrer auf der A 61: Haftrichter ordnet U-Haft an

    Die Pressestelle der Polizei Düsseldorf hat heute um 09:48 Uhr bereits über den schweren Verkehrsunfall am 27.12.2017 um ca. 21:00 Uhr berichtet, bei welchem ein 48-jähriger ukrainischer LKW-Fahrer auf der A 61 einen Streifenwagen gerammt hat, wodurch eine 23-jährige Polizeibeamtin getötet wurde.

    Eine 48-jährige Polizeibeamtin und ein 22-jähriger Polizeibeamter mussten mit schweren Verletzungen in Krankenhäuser gebracht werden.
    Bei der 48jährigen Polizisten bestand Lebensgefahr.

    Bei der Polizei Mönchengladbach ist heute wegen des Anfangsverdachts eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes eine Mordkommission eingerichtet worden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, der 48jährige LKW-Fahrer vernommen.

    Am Abend wurde er auf der Grundlage der fortgeschrittenen Ermittlungsergebnisse wegen des dringenden Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Fahrlässigen Tötung und der Fahrlässigen Körperverletzung einem Haftrichter vorgeführt.
    Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen dauern an.
    (cw)

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  • Rat beschließt Eigenbetrieb Gebäudemanagement Mönchengladbach

    Rat beschließt Eigenbetrieb Gebäudemanagement Mönchengladbach

    Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in der Sitzung am 20. Dezember die Gründung des Eigenbetriebs Gebäudemanagement Mönchengladbach (GMMG) beschlossen. Mit dem neuen Betrieb werden alle gebäudewirtschaftlichen Aufgabenstellungen der Stadt in einem Betrieb zusammengefasst. Die Aufgaben des bisherigen Eigenbetriebes Gebäudereinigung (GSM) und die Aufgaben des Fachbereiches 65 (Gebäudemanagement) bilden die Kernaufgaben des neuen Betriebes.

    „Mit dem neuen Betrieb verfolgen wir das Ziel, gebäudewirtschaftliche Strukturen zu optimieren um damit die Herausforderungen der Zukunft, unter anderem mit dem Programm Gute Schule 2020 sowie den beiden Paketen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Höhe von etwa 60 Millionen Euro zielorientiert und wirtschaftlich abzuarbeiten zu können“, so Dr. Gregor Bonin, Beigeordneter Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt.

    In der Ratssitzung wurde gleichzeitig Stefan Greß als Betriebsleiter sowie Katja Becker als stellvertretende Betriebsleitung und Abteilungsleiterin des kaufmännischen Gebäudemanagements bestellt. Stefan Greß ist 57 Jahre alt und studierter Diplomingenieur der Fachrichtung Architektur. Ihn zeichnet seine langjährige Erfahrung in der öffentlichen Bauverwaltung verschiedener Kommunen und auf Landeseben aus, in der er auch bereits in leitenden Funktionen tätig war.

    Als kaufmännische Leiterin wird Katja Becker, 38 Jahre alt, Stefan Greß unterstützen. Katja Becker hat Immobilien- und Facilitymanagement studiert und ist bei der Stadt Mönchengladbach bereits seit 2013 tätig.

    Mit der Gründung des Eigenbetriebs endet auch die Dienstzeit von Hanns-Joachim Schmitz, der bisher erfolgreich den städtischen Reinigungsbetrieb geleitet hat. Hanns-Joachim Schmitz hat 31 Jahre für die Stadt Mönchengladbach gearbeitet und seinen Ruhestand noch um einige Monate hinausgezögert, um den Übergang der GSM in den neuen Betrieb positiv mit zu begleiten.

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  • NRW-Gesetzentwurf: Zentrale Ziele nicht erreicht

    NRW-Gesetzentwurf: Zentrale Ziele nicht erreicht

    Sozialverband VdK NRW fordert Nachbesserungen mit klaren Zuständigkeiten für Menschen mit Behinderung

    Bundesweit sollen Menschen mit Behinderung einheitliche Unterstützungsleistungen bekommen – so sieht es das Bundesteilhabgesetz vor. Entsprechende Regelungen für Nordrhein-Westfalen müssen vom Landtag in Düsseldorf im Rahmen eines Ausführungsgesetzes festgelegt werden.

    Trotz einiger guter Ansätze wird der aktuell im Plenum behandelte Gesetzentwurf jedoch aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen nicht dazu beitragen, Leistungen aus einer Hand und wirklich gleiche Bedingungen in allen NRW-Kommunen zu schaffen.

    „Zunächst begrüßen wir die grundsätzliche Festlegung der Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe. Auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderung, zumindest auf Landesebene, sind nun gut geregelt“, betont der VdK-Landesvorsitzende Horst Vöge. Für die Betroffenen werde es jedoch zukünftig nicht einfacher, sich im bestehenden Paragrafen- und Zuständigkeitsdschungel zurechtzufinden. „Da Aufgaben an die Kommunen übertragen werden können, wird weiterhin ein Flickwerk unterschiedlicher Leistungen und Ansprechpartner in NRW bestehen bleiben“, prognostiziert Horst Vöge.

    Dieses gelte umso mehr, da die Eingliederungshilfe als Selbstverwaltungsaufgabe definiert werden soll und somit keiner Fachaufsicht des Landes unterliegt.

    Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen hofft nun auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, in dem er sich mit seinen Forderungen im Sinne der Menschen mit Behinderung einbringen wird.

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  • Das VHS-Programm Frühjahr 2018 ist erschienen

    Das VHS-Programm Frühjahr 2018 ist erschienen

    Frisch aus der Druckerei liegt das Kursprogramm Frühjahr 2018 der Volkshochschule der Stadt Mönchengladbach in öffentlichen Gebäuden und Buchhandlungen aus.

    Auf über 200 Seiten werden ca. 700 Veranstaltungen angeboten.
    Auf gesellschaftliche Veränderungen reagierend werden wieder mehr als 100 neue Kurse angeboten.
    Vom EDV-Kurs bis zum Persönlichkeitstraining geben die Angebote Hilfen für Beruf und Alltag. Kurse mit kulturellen oder gesundheitlichen Themen sowie das große Angebot an Fremdsprachen eröffnen neue Perspektiven für eine aktive Lebensgestaltung.

    Auch im Internet lässt sich im Kursprogramm stöbern.
    Unter www.vhs-mg.de ist das gesamte Angebot zu finden.

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  • Neue Friedhofs- und Gebührensatzung tritt in Kraft

    Neue Friedhofs- und Gebührensatzung tritt in Kraft

    Nach der Zustimmung des Rates der Stadt Mönchengladbach und dem Beschluss des mags-Verwaltungsrates gilt ab dem 1. Januar eine neue Friedhofs- und Gebührensatzung. Diese Satzung betrifft die städtischen Friedhöfe in Rheydt, Ohler, Rheindahlen, Giesenkirchen, Wickrath, Hardt, Venn, Holt, Uedding, Broich, Wanlo, und den Hauptfriedhof.

    Durch die Veränderung der Bestattungskultur und dem seit Jahren anhaltenden  Trend zu Urnenbegräbnissen ist es erforderlich das Friedhofswesen für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver und zukunftsfähig zu gestalten. Dazu wurde ein Friedhofsrahmenkonzept erarbeitet.

    Neben den traditionellen Gräbern werden u.a. Urnenrosen-, Baum-, Waldgräber sowie Urnenstelen und Kolumbarien angeboten.
    Auch wird ein Aschefeld angeboten, auf dem die Asche der Verstorbenen durch Bestatter auf einer gepflegten Wiese verstreut wird, wenn der Verstobene dies verfügt hat.

    Die Bürger- und Bürgerinnen können sich gerne bei der Friedhofsverwaltung von mags beraten lassen.

    Auf Grundlage der überarbeiteten Friedhofssatzung wurden die Gebühren kalkuliert. Die neu ermittelten Grabnutzungsgebühren sinken im Vergleich zu den bisherigen Gebühren.

    Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.mags.de.

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  • Bewohnerparken für den Bereich Altstadt-West: Anträge können ab dem 15. Januar gestellt werden

    Bewohnerparken für den Bereich Altstadt-West: Anträge können ab dem 15. Januar gestellt werden Bewohnerparkregelung gilt für das Gebiet MG-F (August-Pieper-Straße, Barbarossastraße, Franz-Brandts-Allee, Karmannstraße, Kyffhäuser Straße, Staufenstraße, Waldhausener Straße 84 A bis 160, 91 bis 171, Windthorststraße, Santanderplatz)

    Im Juni 2017 hat die Bezirksvertretung Nord für das Gebiet Altstadt West die Einrichtung einer Parkschein-Zone und gleichzeitig für den Bereich eine Bewohnerparkregelung beschlossen. Dieser Beschluss wird, nachdem die Parkscheinautomaten installiert sind, zum 1. Februar 2018 umgesetzt.

    Künftig wird in dem Bereich (August-Pieper-Straße, Barbarossastraße, Franz-Brandts-Allee, Karmannstraße, Kyffhäuser Straße, Staufenstraße, Waldhausener Straße 84a bis 160, 91 bis 171, Windthorststraße, Santanderplatz) das Parken nur bis zur festgelegten Höchstparkdauer von drei Stunden an Werktagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr gebührenpflichtig erlaubt sein. Die Bewohner können durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises hiervon ausgenommen werden. Im gesamten Gebiet werden entsprechende Verkehrszeichen  „Parken nur mit Parkschein“ und „Bewohner mit Parkausweis frei“ aufgestellt.

    Die Bewohner können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis beantragen, der sie von der festgelegten Höchstparkdauer befreit. Der Bewohnerparkausweis kann wahlweise für ein halbes Jahr, ein, zwei oder maximal drei Jahre ausgestellt werden. Die Kosten hierfür betragen je nach Gültigkeitsdauer 15, 30, 60 oder 90 Euro.

    Ab dem 15. Januar 2018 haben die Bewohner die Möglichkeit, die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beim Ordnungsamt, Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle (Maßnahmenbereich), Rheinstraße 70, 1. Etage, Zimmer 100, 102, 106, 108 und im Bürgerservice, Vitus-Center, Goebenstraße 4 bis 8 montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr zu beantragen.

    Für die Erstausstellung der Bewohnerparkausweise müssen die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt sein:

    Die Anwohnerin / der Anwohner muss im genannten Gebiet amtlich gemeldet und dort wohnhaft sein. Jede Anwohnerin / jeder Anwohner erhält maximal einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug. Sofern zwei oder mehr Fahrzeuge im Besitz einer Anwohnerin / eines Anwohners sind, können maximal zwei Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein. Bei dauerhafter Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht auf die Anwohnerin / den Anwohner zugelassen ist, muss eine entsprechende formlose Bescheinigung des Fahrzeughalters über die Dauernutzung vorgelegt werden. Bei privat genutztem Dienstfahrzeug muss eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Der Bewohnerparkausweis kann nur für PKW oder PKW-Kombi, nicht aber für Krafträder oder LKW beantragt werden.

    Die betroffenen Haushalte sind von der Verwaltung entsprechend informiert worden.

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  • Johannes-Cladders-Platz vor dem Museum Abteiberg

    Johannes-Cladders-Platz vor dem Museum Abteiberg

    Die neue Platzfläche vor dem Museum Abteiberg soll schon bald die Adresse Johannes-Cladders-Platz erhalten.

    Der Rat beschloss die Benennung der neu gestalteten Fläche nach dem früheren Museumsdirektor.
    Vor 50 Jahren trat Johannes Cladders in den Dienst der Stadt Mönchengladbach. Fast 18 Jahre lang leitete er die Städtischen Kunstmuseen, zunächst das alte Museum an der Bismarckstraße und von 1982 bis 1985 dann das städtische Museum Abteiberg.

    Mit legendären Ausstellungen und dem Museumsneubau schenkte er Mönchengladbach in Architektur und Gegenwartskunst einen dauerhaften Ruf von Weltrang, und das Museum Abteiberg setzte unter seiner Ägide neue Akzente als Zentrum der Kunst des 20. Jahrhunderts.
    Für seine besonderen Verdienste um Wissenschaft und Kunst verlieh ihm das Land NRW Ende 1984 die Ehrenprofessur.

    Mit dem Ehrenring erhielt er am 26. April 1985 die höchste von der Stadt zu vergebende Auszeichnung. Am 23. Mai 1985 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet.
    (pmg/sp)

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  • 3. Schlosskonzert: Cello meets Vibraphone

    3. Schlosskonzert: Cello meets Vibraphone

    Zu einem „mühelosen Sprung über die Jahrhunderte“ lädt am Freitag, dem 12. Januar 2018 (20 Uhr) das 3. Schlosskonzert mit dem Duo Anna Carewe und Oli Bott ein, das in der ungewöhnlichen Besetzung mit Violoncello und Vibraphon im Schloss Rheydt eine Zeitreise mit Kompositionen von Bach und Vivaldi bis Ellington und Piazzolla präsentiert.

    Anna Carewe studierte an der Royal Academy of Music in London und ging anschließend nach Berlin, wo ihr Lehrer, Prof. Wolfgang Boettcher, sowie ihre Zeit als Stipendiatin der Orchester-Akademie der Berliner Philharmoniker wichtigen Einfluss auf ihre künstlerische Entwicklung nahmen. Oli Bott studierte Vibraphon und Komposition am Berklee College of Music in Boston und ist als freischaffender Musiker in Berlin tätig. Er ist Preisträger internationaler Wettbewerb und hat mehrere Stipendien erhalten.

    Mit seinen außergewöhnlichen Programmen gastierte das Duo bereits erfolgreich auf renommierten Festivals und spielte in Konzerthäusern wie der Berliner Philharmonie oder dem Concertgebouw Amsterdam. Die beiden spielen Musik ohne Grenzen. Ernste Musik, Unterhaltende Musik, Alte Musik, Neue Musik, Kompositionen und Improvisationen. Sie lassen die Grenzen zwischen den Genres und Epochen verschwinden und verführen die Zuhörer, neue Klänge zu genießen und bekannte Klänge neu zu erfahren.

    Karten für das Schlosskonzert sind zum Preis von 13 Euro (ermäßigt 9 Euro) zzgl. VVK-Gebühr an der Theaterkasse und allen bekannten VVK-Stellen sowie unter www.ADticket.de erhältlich.

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  • Stadtmeisterschaft Pool-Billard am 30. Dezember

    Stadtmeisterschaft Pool-Billard am 30. Dezember

    Die diesjährige Stadtmeisterschaft im Pool-Billard findet wie folgt statt:

    Samstag, 30.12.2017 

    Beginn 16:00 Uhr
    Billard-Café Nirvana
    Dahlener Straße 171
    41239 Mönchengladbach

    Die Wettkämpfe sind offen für alle Bürgerinnen und Bürger aus Mönchengladbach.
    Es wird in der Erwachsenen- und Jugendklasse gespielt.
    Meldeschluss 30 Minuten vor Spielbeginn.

    Weitere Informationen für die Presse beim Ausrichter unter Tel. 02166/138885   (ab 16:00 Uhr/außer Mo).

    Die Ausschreibung ist im Internet unter www.mg-sport.de in der Rubrik „SSB informiert/Kalender 2017“ eingestellt.

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  • Stadtrat – Verwaltungsrat: ein Spannungsfeld für Demokratie

    Eine Kolumne von Harald Wendler

    Es kommt nicht allzu oft vor, in Mönchengladbach auch nicht, dass Presse und Öffentlichkeit an einer Verwaltungsratssitzung teilnehmen dürfen. In aller Regel sind diese nicht für die Öffentlichkeit zugelassen, warum auch immer. Auch darüber kann man trefflich diskutieren.
    Mir wurde das Vergnügen zuteil, dass mich unser Oberbürgermeister in seiner Funktion als Verwaltungsrats-Vorsitzender der mags als alleinige Öffentlichkeit der mags-Sitzung namentlich begrüßte.
    Dabei standen doch wichtige (Gebühren-) Entscheidungen zu Abstimmung.
    War das tatsächlich so?
    OB Reiners jedenfalls war der Meinung, im Rat tags zuvor sei eine mehrheitliche Ratsentscheidung getroffen (TO 5) worden zu Themen wie die Einführung der Rolltonnen ab 2019.
    Er vertrat in einer grundsätzlichen Bemerkung bei Sitzungsbeginn die Auffassung, es sei nicht zielführend nach einem Mehrheitsentscheid im Rat, dass am Folgetag ein neuer Antrag im Verwaltungsrat zu diesem Thema gestellt werde. Seine persönliche Meinung ist, dass eine Mehrheitsentscheidung des Rates für eben diese Ratsmitglieder eine bindende Wirkung haben könnte.
    Oberbürgermeister Reiners läßt dabei außer acht, die Antragsteller hatten im Rat mit Nein gestimmt.
    Folgt man Reiners Ansicht, übernehmen unsere gewählten Vertreter die Mehrheitsansichten des Rates und machen sie zu ihrer eigenen? Meinungsfindung per Order? Das kann er so nicht wollen.
    Angekündigt hat Hans Wilhelm Reiners eine Überprüfung der Abläufe zwischen Stadtrat und Verwaltungsrat, damit Dinge nicht oftmals diskutiert werden müssen. Eine hausgemachte Interessenkollision.

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  • Mitarbeiter der „GE Grid Solutions“ kämpfen um ArbeitsplätzePolitiker stehen an ihrer Seite

    Mitarbeiter der „GE Grid Solutions“ kämpfen um Arbeitsplätze
    Politiker stehen an ihrer Seite

    Bei denkbar schlechtem Wetter demonstrierten immerhin ca. 200 Beschäftigte und Unterstützer vor dem Werk an der Rheinstraße in Mönchengladbach. Aufgerufen hatten Betriebsrat und Gewerkschaft die Mitarbeiter, ca. 370 Arbeitsplätze sollen abgebaut werden.
    Und das, obwohl bekanntermaßen die Gewinne sprudeln.

     

    Politiker aller Parteien aus Mönchengladbach, aus dem Land und vom Bund waren gekommen.
    Gülistan Yüksel, (SPD) MdB aus Mönchengladbach und Bürgermeister Michael Schroeren (CDU) sprachen den Demonstanten Mut zu und diese wußten sie an ihrer Seite.

    Bereits gestern hatte der Stadtrat in seiner Sitzung (20. Dezember) einstimmig eine Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze des von der Schließung bedrohten Mönchengladbacher Transformatoren-Werks „GE Grid Solutions“ beschlossen.

    Im Wortlaut heißt es darin: „Der Rat der Stadt Mönchengladbach bedauert, dass der Konzern General Electric sein Werk ‚GE Grid Solutions‘ in Mönchengladbach 2019 schließen will. Gerade angesichts laut Unternehmensauskunft gut gefüllter Auftragsbücher und einer profitablen Fertigung am Standort sowie seiner langen Historie ist dieser Schritt zutiefst unverständlich. Der Rat der Stadt Mönchengladbach steht hinter den rund 370 Beschäftigten des Werkes und sorgt sich mit ihnen um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze und die Zukunft ihrer Familien. Er sieht sich selbst , die Landesregierung sowie die städtische Verwaltung in der Pflicht, sich für den Erhalt der Arbeitsplätze am Standort Mönchengladbach einzusetzen“.

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  • Michael Heck zum neuen Kämmerer gewählt

    Michael Heck zum neuen Kämmerer gewählt

    Michael Heck während des Wahlvorganges.

    In der heutigen Sitzung des Stadtrates wurde auf Vorschlag der CDU Herr Michael Heck mit 44 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zum neuen Beigeordneten gewählt. Die Bündnis/Grünen hatten geheime Abstimmung beantragt.

    Michael Heck wird seine Funktion als Kämmerer am 1. April 2018 aufnehmen .
    Bisher ist er zuständig im Fachbereich Zentrales Steuerungsprojekt für den Haushaltssanierungsplan (I/HSB), direkt dem Oberbürgermeister unterstellt.

    Bernd Kuckels, FDP, scheidet zum 31. März 2018 aus dem Verwaltungsvorstand aus.

    Michael Heck bedankte sich bei den Mitgliedern des Stadtrates für seine Wahl und das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Er sagte zu, mit allen Parteien gleichermaßen vertrauensvoll zusammen arbeiten zu wollen.

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  • Eine Frage der Darstellung ?

    Eine Frage der Darstellung ?

    Vor Jahren, kaum Einer erinnert sich noch, wurden die Busfahrer der NEW reihenweise durch Outsourcing in die West-Bus GmbH ausgegliedert.
    Man mußte sparen, so lautete die offizielle Begründung. Wettbewerb eben.
    Die Busfahrer selber hatten keine wirkliche Alternative und folgten mehrheitlich in das neue Tochterunternehmen.
    Sie mußten hinnehmen, dass die Entlohnung schlechter war, die Rente dadurch niedriger wurde und die betriebliche Altersversorgung ins Negative umschlug.
    All das ist nun vorbei, plötzlich werden 126 Busfahrer der Westbus wieder zurückgeholt in die Arme der NEW.
    Was steckt hinter diesem Interessenwandel?
    Wettbewerb eben, wie damals, als die selben Menschen ausgegliedert wurden.
    Menschenhandel? Das ist eine Frage der Darstellung. Eine Sichtweise.
    In Interviews und Kanzelreden versuchen unsere Politiker dies positiv darzustellen. Tatsächliche Gründe benennen sie nicht. In Wirklichkeit ist es der verzweifelte Versuch Bedingungen zu schaffen, andere Anbieter vom ÖPNV-Markt in Mönchengladbach auszuschließen. Das mag nach dem Gesetz zulässig sein.
    Eine scheinheilige Argumentation also. Ja, die Busfahrer profitieren von den besseren Bedingungen, für sie als Menschen wird dieser Akt der Übernahme jedoch nicht gemacht.
    Das damalige Outsourcing stellt sich als strategisches Versagen der Verantwortlichen heraus, Verantwortung daraus übernimmt niemand.

    Die Stadttochter NEW wird mehrheitlich kontrolliert von Politikern aus Mönchengladbach.

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  • ver.di fordert die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei Geschäftsöffnungen an Heiligabend

    ver.di fordert die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei Geschäftsöffnungen an Heiligabend

    Obwohl der Heiligabend in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt dürfen Einzelhandelsgeschäfte in Nordrhein-Westfalen unter ganz bestimmten Voraussetzungen öffnen und auch nur bestimmte Waren anbieten.

    ver.di hat nun in einem Schreiben an die Einzelhandelsgeschäfte und an die Ordnungsbehörden auf die genaue Gesetzeslage hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass bei Zuwiderhandlungen Unterlassungsverfügungen verlangt und gegebenenfalls auch Klagen erwogen werden.

    Der ver.di Bezirksgeschäftsführer Dominik Kofent erklärt: „Seit elf Jahren müssen die Beschäftigten im Einzelhandel ohnehin arbeiten, weil der Heiligabend auf einen ganz normalen Werktag im Handel fällt. Nun hätten die Beschäftigten endlich mal die Chance den Heiligabend mit ihrer Familie zu verbringen. Um deutlich zu machen, dass für diejenigen Geschäfte, die trotzdem öffnen wollen, ganz klare Bedingungen vorgegeben sind, haben wir in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass ausschließlich Geschäfte geöffnet werden dürfen, die bezogen auf die Verkaufsfläche überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten und auch nur Lebens- und Genussmittel verkauft werden dürfen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzestext in Verbindung mit dem vor Gesetzesverabschiedung erstellten Bericht aus dem Landtag über den Sinn und Zweck des Gesetzes.

    Wir gehen daher davon aus, dass die Einzelhandelsgeschäfte, die eine Öffnung am 24. Dezember planen, ausschließlich Lebens- und Genussmittel verkaufen. Anderenfalls erwarten wir von den Ordnungsbehörden, dass sie die Vorgaben überwachen und bei Zuwiderhandlungen einschreiten.“

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  • Für Otto-Wels-Preis 2018 bewerben!

    Für Otto-Wels-Preis 2018 bewerben!

    Die SPD-Bundestagsabgeordnete Gülistan Yüksel ruft bürgerschaftlich Engagierte aus Mönchengladbach auf, sich für den „Otto-Wels-Preis für Demokratie 2018“ zu bewerben.
    Mit dem Preis zeichnet die SPD-Bundestagsfraktion Projekte und Initiativen aus, die sich für ein nachbarschaftliches Gemeindeleben, für soziale Integration in der Kommune oder ein lebendiges Miteinander im Stadtquartier einsetzen.

    „Wir suchen kreative Ideen und Konzepte, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger für Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt in ihrer Gemeinde engagieren“, sagt Yüksel. Die Abgeordnete ist überzeugt: „Wenn sich Menschen zusammentun, um ganz praktisch für andere da zu sein oder ihr gemeinsames Lebensumfeld noch lebenswerter zu machen, stärken sie die Solidarität unserer Gesellschaft und letztlich unsere Demokratie.“

    Um den „Otto-Wels-Preis 2018“ können sich nicht-kommerzielle, gemeinnützige Initiativen, Vereine und Projekte bewerben, in denen bürgerschaftliches Engagement eine maßgebliche Rolle spielt.

    Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 14. Februar 2018.
    „Den ausgezeichneten Projekten winken attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden. Die Gewinner werden außerdem für den Deutschen Engagementpreis nominiert. „Ich würde mich freuen, wenn Menschen aus Mönchengladbach für ihr vielfältiges Engagement ausgezeichnet würden“, so Yüksel.
    Die SPD-Bundestagsfraktion verleiht den „Otto-Wels-Preis“ 2018 bereits zum sechsten Mal. Anliegen des Preises ist es, die Erinnerung an die Schrecken der Nazi-Herrschaft wachzuhalten und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer wieder erneuert und gefestigt werden müssen.

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  • Veränderte Abfuhr rund um Weihnachten und Silvester

    Am Samstag, 23. Dezember, werden aufgrund der anstehenden Feiertage einige Termine vorgezogen. Dann werden die Restmüllgefäße in den Bezirken 1 und 2, die Biotonnen im Bezirk 4 und die Papiertonnen im Bezirk 10 geleert. Die Gelben Säcke werden im Bezirk 6 eingesammelt.

    Am Montag, 25. Dezember, und Dienstag, 26. Dezember findet keine Abfuhr statt.

    Am Mittwoch, 27. Dezember, werden die Restmüllgefäße in den Bezirken 4 und 5 sowie die Biotonnen im Bezirk 5 und die Papiertonnen im Bezirk 2 geleert. Im Bezirk 3 werden die Leichtverpackungen in Gelben Säcken abgeholt.

    Am Donnerstag, 28. Dezember, werden die Restmüllgefäße in den Bezirken 3 und 6 sowie die Biotonnen im Bezirk 10 und die Papiertonnen im Bezirk 4 geleert. Gelbe Säcke werden dann im Bezirk 1 eingesammelt.

    Am Freitag, 29. Dezember, finden die Restmüllsammlung in den Bezirken 7 und 8, die Leerung der Biotonnen im Bezirk 1, sowie die Altpapierabfuhr im Bezirk 9 statt. Die Sammlung der Gelben Säcke erfolgt im Bezirk 5.

    Am Samstag, 30. Dezember, werden in den Bezirken 9 und 10 die Restmüllgefäße geleert, im Bezirk 2 die Biotonnen und im Bezirk 8 die Papiertonnen. In Bezirk 7 werden die Gelben Säcke eingesammelt.

    Am Montag, 1. Januar, findet keine Abfuhr statt.

    Am Dienstag, 2. Januar,  werden die Restmüllgefäße in den Bezirken 1 und 2, die Biotonnen im Bezirk 8 und die Papiertonnen im Bezirk 6 geleert. Die Gelben Säcke werden in Bezirk 10 eingesammelt.

    Am Mittwoch, 3. Januar, werden die Restmüllgefäße in den Bezirken 4 und 5 sowie die Biotonnen im Bezirk 7 und die Papiertonnen im Bezirk 3 geleert. Im Bezirk 2 werden die Leichtverpackungen in Gelben Säcken abgeholt.

    Am Donnerstag,  4. Januar  werden die Restmüllgefäße in den Bezirken 3 und 6 sowie die Biotonnen im Bezirk 9 und die Papiertonnen im Bezirk 1 geleert. Gelbe Säcke werden dann im Bezirk 4 eingesammelt.

    Am Freitag, 5. Januar, finden die Restmüllsammlung in den Bezirken 7 und 8, die Leerung der Biotonnen im Bezirk 1, sowie die Altpapierabfuhr im Bezirk 5 statt. Die Sammlung der Gelben Säcke erfolgt im Bezirk 9.

    Am Samstag, 6. Januar, werden die Restmüllgefäße in den Bezirken 9 und 10, die Biotonnen im Bezirk 6 und die Papiertonnen im Bezirk 7 geleert. Die Gelben Säcke werden in Bezirk 8 eingesammelt.

    Achtung: ab 2018 haben sich die Wochentage bei der Bioabfuhr in den Bezirken 2, 6, 7 und 8 geändert.

    Termine der Weihnachtsbaumabfuhr

    Die GEM sammelt an zwei Terminen ausgediente Weihnachtsbäume ein. Am Samstag, 13. Januar, werden die Weihnachtsbäume in den Bezirken1, 2, 3, 4 und 5  abgeholt. In den Bezirken 6, 7, 8, 9 und 10 werden am Samstag, 20. Januar, Weihnachtsbäume abgeholt.

    Bevor der Weihnachtsbaum an die Straße gelegt werden kann, sind der Weihnachtsschmuck und Lametta vollständig zu entfernen. Der Baum sollte zudem nicht länger als 1,50 Meter sein. Ein eventueller Wurzelballen kann am Baum bleiben. Einzelne Tannenzweige können mit Kordel gebündelt oder in Papiersäcken an die Straße gelegt werden.

    Alle Termine können Sie im Abfallkalender 2018 und in der mags-App nachlesen oder im Internet unter www.mags.de aufrufen.

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  • Stolperstein in Giesenkirchen: Konstantinstraße 263

    Stolperstein in Giesenkirchen: Konstantinstraße 263

    Am heutigen Montag, 18. Dezember, war der Künstler Gunter Demnig in Mönchengladbach, um weitere Stolpersteine zu verlegen. Ab 9 Uhr wurden sie an sechs Stellen in der Stadt verlegt.
    Einer dieser neuen Stolpersteine wurde zum Gedenken an Frau Emma Struch aus Giesenkirchen an der Konstantinstraße 263
    verlegt.
    Dies wurde möglich durch die Spende von Schülerinnen und Schüler des Franz-Meyers-Gymnasiums in Giesenkirchen.
    Sie hatten sich mit der NS-Zeit und der Judenverfolgung beschäftigt und daraufhin zur Spende entschlossen.
    In einer kurzen, würdigen Zeremonie erinnerte Bürgermeister Ulrich Elsen an die Greueltaten der NS-Zeit, mit einem Gebet wurde der Toten gedacht.

    Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig auch in unserer Stadt an die Opfer der NS-Zeit. Er setzt an den letzten selbstgewählten Wohnorten der Opfer kleine Gedenktafeln aus Messing in den Bürgersteig ein.
    Bisher sind in Mönchengladbach rund 250 Stolpersteine an 75 Orten für Menschen verlegt, die von den Nazis verhaftet, deportiert und in den meisten Fällen ermordet wurden.

     

    Zur Geschichte der Emma Struch

    Das ehemalige Giesenkirchener Krankenhaus an der Konstantinstraße 263 war vier Jahre lang der Aufenthalt einer älteren
    jüdischen Frau, bevor‘ sie 1942 deportiert wurde . .
    Emma Struch wurde am 22. September 1853 in Rheydt geboren. Sie war die Tochter von Seligmann Struch und Johanna
    Struch geb. Bleek.
    Die Familie Struch geht auf einen Seligmann Struch zurück, der um 1736 in Wieler/Roer geboren wurde. Dieser war eine Zeitlang in Korschenbroich ansässig, siedelte dann aber nach Giesenkirchen um, wo er 1816 verstarb. Seine drei in Korschenbroich geborenen Söhne ließen sich alle in Rheydt nieder. Vermutlich von einem dieser Söhne Seligmann Struchs
    des Älteren stammt Emma Struchs Vater Seligmann ab, über den ansonsten wenig bekannt ist.
    Die Familie mütterlicherseits, die Bleeks oder Bleecks, war bereits im 18. Jahrhundert in Beckrath ansässig.
    Emmas Mutter Johanna Bleek war die uneheliche Tochter von Sibilla Bleek, die am 29. Mai 1795 in Beckrath als Rösgen Jacob geboren wurde und seit 1808 ihren neuen Namen trug. Noch 1863 wird sie in einer Quelle als Spulerin bezeichnet.
    Die Heirat von Seligmann Struch und Johanna Bleek fand am 7. Dezember 1849 in Rheydt statt. Emma war das drittälteste von neun Kindern des Paares, die zwischen 1850 und 1865 zur Weit kamen. Einige ihrer Geschwister liegen auf dem Jüdischen Friedhof Rheydt begraben, so Bertha Struch (1857-1894), Sara Struch (1861-1923) und Rosa Salomon geb. Struch (1865-1934).
    Emma Struch, die ledig war, wohnte bis Ende Januar 1937 an der Kreuzstraße 102 in Rheydt und zog am .1. Februar dieses
    Jahres an die Hugo-Junkers-Straße 25. Am 1. September 1938, nunmehr 85 Jahre alt und vermutlich auf Hilfe angewiesen,
    bezog sie das Dachgeschoss des Krankenhauses Giesenkirchen an der Konstantinstraße 263, das damals offenbar als eine Art Altenheim fungierte. Hier wohnten auch zwei ihrer Schwestern, die Ende der 1930er Jahre innerhalb kurzer Zeit verstarben,
    beide fast neunzig Jahre alt: Rosette Struch (1850-1939) und Julchen Struch (1851-1939).

    Im Gegensatz zu ihren Schwestern war Emma Struch kein ruhiges Ende beschieden.
    Am 25. Juli 1942 wurde sie nach Theresienstadt deportiert, wo sie am 27. Dezember 1942 starb.
    Emma Struch, die in hohem Alter Opfer der Judenverfolgung geworden ist, wurde am 18.12.2017 vor dem ehemaligen Krankenhaus Giesenkirchen an der Konstantinstraße 263 ein Stolperstein gesetzt.

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  • Wird gesetzliches Hauptziel der Müllvermeidung nicht ernst genommen?

    Wird gesetzliches Hauptziel der Müllvermeidung nicht ernst genommen?

    In Mönchengladbach habe sich über die Jahre eine wünschenswerte Praxis der Müllvermeidung und der Wiederverwertung entwickelt.
    Diese positive Praxis solle weiter gestärkt werden. Aber das Gegenteil werde passieren, wenn es nach dem Willen von CDU und SPD gehe und demnächst für geringere Restmüllmengen größere Tonnen verpflichtend gemacht würden.
    Diese Befürchtung äußert Dr. Gert Brenner von den Bündnis/Grünen.

    „CDU und SPD wollen vorschreiben, dass jeder Bürger demnächst pro Woche bei der Restmülltonne ein Volumen von 20 Litern akzeptieren muss – wenn er eine Biotonne und/oder Eigenkompostierung nachweist, immerhin noch 15 Liter. Das bedeutet: Ein Zwei-Personen-Haushalt, der eine Biotonne hat, soll zu einer 60-Liter-Restmülltonne verpflichtet werden. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der keine Biotonne/Eigenkompostierung nachweisen kann, bekommt sogar eine 120-Liter-Tonne geliefert. Bisher war es möglich, für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Restmüllvolumen von 12,5 l pro Woche und Person auszukommen und dafür eine 25 l-Tonne zu nutzen. Warum sollen die Bürgerinnen und Bürger nun ohne Küchenabfälle plötzlich mehr Restmüllaufkommen haben?“, fragen Siemes und Brenner.

    Für die Grünen-Abfallexperten ist das nicht nachvollziehbar. Ein Vier-Personen-Haushalt ohne Biotonne/ Eigenkompostierung werde demnächst sogar zu einer 240-Restabfalltonne verpflichtet. Damit verlasse die Stadt den Pfad der Tugend und verleite die Bürger demnächst dazu, das Restmüllaufkommen wieder deutlich zu steigern, nachdem es in der Vergangenheit immer weiter zurückgegangen sei.

    Auch das Argument der wilden Müllablagerungen in Anlagen und Grünflächen könne die Größe der Mülltonnen nicht rechtfertigen, erklären Brenner und Siemes. Für den behaupteten Zusammenhang zwischen wilden Müllkippen und dem müllvermeidenden Verhalten vieler Bürgerinnen und Bürger gebe es überhaupt keine belastbaren Beweise. Hier sei es erst einmal notwendig, alle Bürger und Haushalte zur Müllentsorgung zu verpflichten und dies auch umzusetzen. Leider entzögen sich immer wieder Bürger und Haushalte dieser Verpflichtung, da sie überhaupt keine Mülltonne nutzten und so zu Lasten der Allgemeinheit für „wilde Müllkippen“ sorgten.

    Aus grüner Sicht sind Alternativen für die Müllvermeidung nötig. Ein Aspekt, den der Vorschlag der Groko nicht ausreichend berücksichtigt. Sasserath meint, die Mehrheitsparteien im Rat sollten ihr vorgeschlagenes System dem Bürger zur Wahl stellen. „Wenn CDU und SPD so überzeugt sind von ihrer Lösung, dann sollte es ja möglich sein, dass die Bürger im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids über ein System von 60-, 80-, und 120-Liter-Rolltonnen abstimmen dürfen“, sagt er. Die Grünen vermissen im Angebot der Groko die Option, eine 35-Liter-Rolltonne in einem Abholrhythmus von zwei Wochen anzubieten.

    „Übrigens, dass die Müllgebühren demnächst sinken, ist für uns selbstverständlich. Immerhin sollen die Abfuhrtermine beim Restmüll ja demnächst halbiert werden. Für einen deutlich geringeren Serviceumfang kann man nicht die gleichen Gebühren verlangen wie vorher“, stellen die Grünen-Politiker fest.

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