Allgemein wird von Beratern eine hohe Sachkompetenz erwartet.
Im aktuellen Fall / Causa Sasserath werden die Erwartungen nicht erfüllt.
Der Fraktionsvorsitzende hat Ob Reiners schriftlich aufgefordert, eine “belastbare“ Entscheidung zu treffen, die nur aufgrund eines Antrages getroffen werden kann. Diesen Antrag kann Grünen-Chef Sasserath aber erst in der Ratssitzung am 16. März 2015 stellen.
Die Beratung zu diesem Schritt war also denkbar schlecht.
Noch unqualifizierter kann die eigenartige Auslegung der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach und genannt werden.
Sasserath und wohl auch seine Berater glauben per Eigendefinition geltendes Recht für den Eigenbedarf verändern zu können.
Sasserath möchte bei der Abberufung des Beigeordneten Andreas Wurff in o.g. Sitzung eine geheime Abstimmung durchsetzen, möglichst auch ohne die dazu notwendige Stimmenzahl von einem Fünftel der Ratsmitglieder hinter sich zu haben.
Dieses Prozedere ist im §11, Abs. 7 eindeutig geregelt.
Dort heißt es:
(4) Bei der Beschlussfassung wird durch Erheben der Hand abgestimmt. Auf Antrag eines Ratsmitgliedes, namentlich abzustimmen, hat der Oberbürgermeister festzustellen, ob der Antrag von insgesamt mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder unterstützt wird; ist dies der Fall, ist namentlich abzustimmen. Beantragt ein Ratsmitglied geheim abzustimmen, hat der Oberbürgermeister festzustellen, ob der Antrag ebenfalls von insgesamt mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder getragen wird; ist dies der Fall, ist durch Abgabe vonStimmzetteln geheim abzustimmen. Zu demselben Tagesordnungspunkt ist ein Antrag auf geheime Abstimmung gegenüber einem Antrag auf namentliche Abstimmung vorrangig.
Dies ignoriert Karl Sasserath und läßt eine entsprechende Berichterstattung unwidersprochen zu.
Damit schadet er seiner Partei Bündnis 90/Grüne und der Person des Beigeordneten ganz erheblich. Seine Berater sollte er schleunigst austauschen.





















