Autor: Peter Josef Dickers

  • Fliegen

    Fliegen

    An den Felswänden des Westufers der Insel Helgoland vollzieht sich einmal im Jahr ein dramatischer Vorgang. Drei Wochen lang haben Lummen-Meeresvögel ihr Junges aufgezogen. Wenn es groß genug ist, verlocken die Eltern es, sich aus der sicheren Nische an der Steilküste dreißig bis vierzig Meter tief ins Wasser zu stürzen. Einige kommen dabei um. Aber das Lummen-Küken hat keine andere Wahl, da die Nahrung nicht für alle ausreicht.

    Vom Lummen-Sprung ist die Rede. Vom Mut, sich auf unsicheres Terrain zu begeben. Von der Bereitschaft, gegen den Strom zu schwimmen. Lummen schaffen das. Bären auch. Die Bären-Mutter klettert zusammen mit dem jungen Bären auf einen hohen Baum zu den süßen Früchten. Während der Kleine frisst, tritt die Bären-Mutter den Rückzug an. Wenn das der kleine Bär merkt, jammert er. Aber er erkennt, dass er auf den Boden zurück muss, und klettert aus eigener Kraft herunter.

    Eines Tages begegnete ich einem Menschen, der meine Lebenspläne in Frage stellte. Damit hatte ich nicht gerechnet. Das hatte ich mir nicht träumen lassen. Alles Bisherige schien umsonst gewesen. Was würden jene sagen, die meine bisherige Lebensplanung kannten und sich zusammen mit mir engagiert hatten?

    Ich wollte wollen, mochte nicht wollen, wagte nicht zu wollen. Dann entdeckte ich meine Flügel. Zuerst wagte ich nicht, sie zu entfalten. Ich wagte nicht zu fliegen. Irgendwann flog ich.

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  • Im Einvernehmen mit der Kirche

    Im Einvernehmen mit der Kirche

    Ich hätte die Laisierung ablehnen und zivilrechtlich heiraten können. Laut Kirchenrecht hätte ich damit meine priesterlichen Funktionen aufgegeben. Andere handelten oder handeln so.

    In eine nicht nach kanonischem Recht geschlossene, klandestine Ehe zu flüchten, kam nicht in Frage. Verlegenheits-, Verlogenheits-Lösungen lehnten wir ab. Wir wollten nicht in luftleeren, kirchenfernen Räumen leben. Unser Leben sollte von denen, die uns kannten, verstanden und unterstützt werden. Wir strebten keine Beziehung an, von der niemand wissen, aber jeder ahnen konnte.

    Ich hatte gehört von der Not und den Zweifeln, von Schwierigkeiten und Demütigungen, die geheime Priesterfrauen ertrugen. Die Beziehung zu einem Priester konnten sie nicht öffentlich zeigen, wenn dieser sich nicht dazu bekannte. Welchen psychischen Druck es auslösen kann, etwas zu verbergen, was nicht ans Licht gelangen soll, kann man ahnen. Partnerschaft hat ein Recht auf Öffentlichkeit, nicht nur auf idyllisches Privatleben. Sie ist kein Nischenkonzept.

    Ebenso wehrte ich mich gegen ein „Feindbild Kirche“. Ich wollte nicht Barrikaden errichten, sondern im Einvernehmen mit der Katholischen Kirche bleiben.  Diese Kirche plante ich nicht zu verlassen, um Christ bleiben zu können.

    Von einer Äußerung Friedrich Nietzsches, man dürfe nicht in die Kirche gehen, wenn man reine Luft einatmen wolle, hielt ich nichts. Meine Frau und ich wollten nicht ohne Kirche gemeinsam allein und heimatlos sein.

    Papst Paul VI. versetzte mich in den Laienstand. Die Pendeluhr, deren Uhrwerk  ins Stocken geraten war, nahm wieder ihren Takt auf.

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  • Dispens aus Rom

    Dispens aus Rom

    Der Sakristan schrieb wieder. Mit ihm eigenen Worten äußerte er seine Wertschätzung. „Wat mäht dä Kaplon noch?“ werde er gefragt. „Hatt’r nicks mieh van däm jehoht? Schaat, dä kunnt jot prädije, dä wor nit zebang jett ze sage. Un met de Jugend hatt’et ärch.“ Die damit ausgesprochene Sorge, dass man nichts mehr von mir höre und dass man sich lobend über mein gutes Verhältnis zu den Jugendlichen in der Pfarre äußerte, tat mir gut.

    Er bedauere meinen Schritt, aber respektiere ihn. Dann fragte er, ob das Gewissen, auf das ich mich bei meiner Entscheidung berief, letzte Instanz sein dürfe. Ob sich das Gewissen nicht irren könne. Ein Gewissen könne Selbsttäuschungen erliegen, so dass man sich vor ihm auch fürchten könne.

    Er wies mich auf einen anderen Weg hin: „Wäre es nicht besser für Sie, in einen Orden einzutreten?“ Ich schätzte den Küster. Was er sagte, davon war er überzeugt. Mit ihm über seine Anregung zu diskutieren, konnte er nicht erwarten.

    Einen weiteren Brief erhielt ich von ihm „in Treue und Verbundenheit“. Er denke oft an mich, begann er. „Im Geiste sehe ich Sie noch hier am Altar, auf der Kanzel und bei der Sakramenten-Spendung. Ihre Predigten endeten oft mit den Worten „Ein Leben lang“. Daher meine Bitte: Trennen Sie sich nicht von der Kirche. Sie werden mich verstehen, wie ich für Sie Verständnis habe.“

    Gesprächen habe er entnommen, in absehbarer Zukunft werde die Zulassung für Verheiratete zum Priestertum möglich. Dabei könne die Gattin dem Priester eine wertvolle Stütze sein.

    Der Küster bezog sich auf eine Generalversammlung der Bischofssynode, die Papst Paul VI. einberufen hatte. Es durfte auch über den Zölibat diskutiert werden, was sechs Jahre zuvor untersagt worden war.

    Einige Bischöfe verlangten die Zulassung verheirateter Männer zum Priestertum. Die Römische Kurie schien bereit zu sein, in Ländern mit großem Priestermangel in einem ersten Schritt verheiratete Priester zur Weihe zuzulassen.

    Bald stellte sich jedoch heraus, dass es sich nicht um einen Hoffnungsschimmer, sondern um eine Fata Morgana handelte.

    Zeitgleich mit dem Brief des Sakristans erreichten mich   „herzliche Grüße“ des Erzbischofs, verbunden mit der Nachricht: „Inzwischen ist der Dispens aus Rom eingetroffen. Ich habe den Herrn Generalvikar gebeten, Sie zu verständigen.“

    Mein Ausscheiden aus dem priesterlichen Dienst schien doch noch harmonisch zu verlaufen. Der Sakristan beglückwünschte mich als Erster. Gute Wünsche erhielt ich auch vom Schulkollegium: „Kolleginnen und Kollegen wünschen Ihnen Glück, Segen und Phantasie zum Leben, damit Sie Geschmack am Leben finden.“.  Eine Bildkarte mit Pablo Picassos „Liebespaar“ enthielt die Mahnung „stets in Geduld zu verharren“. Darin waren meine künftige Frau und ich geübt.

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  • Plädoyer für die Schutzzone Zölibat

    Plädoyer für die Schutzzone Zölibat

    Für den Prälat bedeutete das eine Herausforderung. Das war ihm anzumerken. Es war bewundernswert, wie er damit umging.

    Billigte er mir ein bisschen Unschuld zu? Können Priester mit Erfahrungen in Sachen Liebe besondere Spiritualität vermitteln? Was ist nach Immanuel Kant moralisch? Solche Fragen standen nicht zur Debatte. Auch nicht die Vermutung des amerikanischen Schriftstellers Henry Miller, Gott lasse vieles zu, was Menschen verbieten möchten.

    Dann aber setzte der Prälat erneut zum Diskurs an. Er meinte mich warnen zu müssen vor einer möglichen Tyrannei der Liebe. Liebe mache verletzbar. Auch eheliches Glücksgefühl habe keinen Garantie-Anspruch darauf, von ewiger Dauer zu sein. Der Zauber des Anfangs gehe vorüber. Gefühle seien zerbrechlich. Enttäuschungen würden mir nicht erspart bleiben. Eine gute Ehe zu führen sei nicht einfacher, als den Zölibat einzuhalten. Denkbar sei, dass man alte Sorgen gegen neue eintausche. Abnutzungserscheinungen gebe es auch in der Ehe.

    Musste ich antworten und mit ihm darüber zu streiten, welche Lebensform einen Menschen besser ausfüllt und zufriedener macht als eine andere? Mit meiner Heirat strebte ich nicht das Paradies auf Erden an. Der Prälat zeigte sich besorgt darüber, dass ich die Schutzzone Zölibat verlassen wollte. Er lebte ehelos, nicht aber lebensfremd, sondern hatte ein Gespür für das rechte Maß. Seine Mahnungen und Vorbehalte konnten nur „amtlichen“ Charakter haben.

    Zur Ehelosigkeit hatte ich mich verpflichtet, weil sie gefordert wurde. Keine Wahl zwischen zölibatärer und nicht zölibatärer priesterlicher Lebensform. Um des angestrebten Amtes Willen hatte ich auf  eine Partnerschaft verzichtet.

    Ehelosigkeit an sich ist nicht anachronistisch. Sie kann nicht vom Zeitgeist abhängig gemacht werden. Ein Anachronismus ist es, wenn sie am Wohnsitz der Kirchenmacht, wie manche Stimmen die vatikanische Behörde wenig wohlwollend bezeichnen, verordnet wird.

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  • Frei werden wollen

    Frei werden wollen

    Vor einem erneuten Lokaltermin im Generalvikariat formulierte ich ein Schreiben an „Seine Eminenz, den Hochwürdigsten Herrn Präfekten der Congregatio Pro Doctrina Fidei“ in Rom. Vier Jahre später wurde Joseph Kardinal Ratzinger von Papst Johannes Paul II. zum Präfekten dieser Kongregation berufen. Für mich war sie dennoch eine anonyme, geheimnisumwitterte Instanz, deren Verfügungsmasse ich dem Anschein nach war und von deren Entscheidung meine Lebensplanung abhängig sein sollte.

    Dass ihr wiederum deutscher, gegenwärtiger Vorsteher in einem Interview äußerte, das Wichtigste für die Glaubenskongregation bestehe u. a. darin, sich um „Delikte gegen den Glauben oder die Heiligkeit der Sakramente“ zu kümmern, macht diese Organisation nicht sympathischer.

    Ich ließ ihn wissen, keine Bittschrift an ihn zu richten, sondern einen förmlichen Antrag. Ich wolle keine vorübergehende Auszeit beantragen, sondern einen Schlussstrich ziehen. Die Endgültigkeit meines Entschlusses stehe fest. Es gehe mir um einen ehrenvollen Abschied aus dem priesterlichen Dienst. Mein Vorhaben zu heiraten stehe fest. Daran werde mich auch eine schlechte oder weniger schlechte Nachricht aus Rom nicht hindern.

    Der Prälat, der das nach Rom weiterleiten sollte, fühlte sich nicht besonders wohl in diesem Augenblick. In Empörungs-Rausch verfiel er nicht, da er spürte, dass ich mich aus meiner zwischenzeitlichen Erstarrung gelöst hatte und nicht als Gefangener einer römischen Behörde betrachtete. Auch er strebte eine befriedigende Lösung an.

    Quousque tandem, Catilina, abutere patientia nostra? – Wie lange noch, Catilina, wirst du unsere Geduld missbrauchen?“ zitierte ich den römischen Staatsmann Cicero mit seiner Rede gegen den Verschwörer Catilina. Der Prälat kannte mein Faible für römische Geschichte und schmunzelte.

    Neue Begründungen für meine Entscheidung gab es  nicht. Meine Persönlichkeitsrechte waren mir ebenso wichtig wie kirchliche oder moralische Verordnungen. Auf keinen Fall sollte mein Schreiben den Charakter eines Kapitulationserklärung haben.

    Wenn man in der Welt einen Fehler macht, werde man gebrandmarkt und ausgegrenzt, bedauert die Römische „Kongregation für die Institute geweihten Lebens“. Die Kirche biete Möglichkeiten der Rehabilitierung. Ich hatte nichts zu rehabilitieren und musste keine Fehler eingestehen, die mich reumütig um Vergebung bitten ließen. Geschichten „aus dem Leben eines Taugenichts“ hatte ich nicht zu bieten.

    Sollte es missgünstige Indiskretionen gegeben haben von Personen, die jeden verdächtigen Windhauch registrieren und ihre Beobachtung dem bischöflichen Briefkasten zuspielen, hätte ich mich gegen Legenden-Stricker zu wehren gewusst. Dem Generalvikariat musste bewusst sein, dass es selbst zur Legende wurde, wenn es sich mit Legenden befasste. Ich hatte kein schlechtes Gewissen.

    Grundsatzdebatten über das Pro und Contra meiner Bitte um Laisierung wollte ich nicht führen. Ich hatte mich entschieden. Ich erwartete weder Milde noch Großzügigkeit, um ins Gelobte Land der Ehe, so hatte es der Prälat einmal formuliert, übersiedeln zu können.

    Aus Gewissensgründen hatte ich mich entschlossen, den priesterlichen Dienst aufzugeben und zu heiraten – kein Ausdruck psychologisch instabilen Verhaltens oder moralischer Schwäche; kein Abwägen von Nutzen oder Wirkung.

    Ich suchte nicht das Außerordentliche, war des priesterlichen Lebens nicht überdrüssig und wollte meine Bindungen an die Kirche nicht aufkündigen. Es ging mir darum, frei zu werden für einen neuen Lebensabschnitt.

    Wohin hätte ich nach Rücknahme oder Ablehnung des Gesuchs zurückkehren sollen? In eine Pfarrgemeinde? In eine Liebesbeziehung im Schatten des Zölibats? Dass Frauen und Töchter klerikales Freiwild gewesen sein sollen und vor unerwünschten Nachstellungen durch Priester geschützt werden mussten, behauptet die Gerüchteküche. Dass man Priestern eine Konkubine zubilligte, um weibliche Familienmitglieder vor ihnen zu schützen, hielt ich für abenteuerliche Erzählungen aus 1001 Nacht.

    Die Unterstellung, jeder zweite Priester nehme es nicht genau mit der priesterlichen Keuschheit und jeder dritte lebe in einer festen Beziehung, war ebenfalls keine ernsthafte Argumentation. Die Frau, die ich heiraten wollte, war keine geheime Begleiterscheinung, die in den Mantel der Verschwiegenheit gehüllt werden musste. Wir wollten heiraten – auch kirchlich, nicht nur standesamtlich. Voraussetzung war meine von Rom  bestätigte Laisierung.

    Seit einem Dokument von 1978 soll es kaum noch positive Bescheide auf Laisierungs-Begehren gegeben haben. Meinen Antrag hatte ich zwei Jahre vorher eingereicht. Wenn sich die amtliche Kirche hinter einer Rechts-Agentur verschanzt, wird sie sich nicht nur von mir Abschied nehmen müssen.

    Die fest eingeplante Hochzeitsfeier musste nicht im überlauten Festsaal gefeiert werden. „Sine pompa – ohne pompöses Gehabe“. Ohne „Preußens Glanz und Gloria“, hatte der Prälat hintergründig empfohlen. Auf laute Trommelschläge, Fanfarenstöße, Glockenklänge konnten wir verzichten. Hochzeits-Trommeln mussten kein concerto grosso intonieren, keine „Ode an die Freude“ hinaus posaunen. Aber die Feierlaune wollten wir uns nicht verbieten lassen.

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  • Ein Erzbischof als Glücksfall

    Ein Erzbischof als Glücksfall

    Der Erzbischof bat mich zum Gespräch. Er nahm sich Zeit und erwies sich als Autorität, als angenehmer Gesprächspartner. Er war kein Freund langatmiger Diskussionen. Salbungsvolles Geschwätz war nicht zu befürchten. Kein oberhirtliches Allmachtgebaren, kein Besser- oder Alleswissen. Der Erzbischof ließ sich auf meine konkrete Situation ein.

    Seinen Priestern wolle er Freude am Glauben vermitteln und die Erfahrung, dass „glauben können“ ein wichtiger Begleiter durch das Leben sein könne, versicherte er mir. Sein Lebensstil, seine Aufrichtigkeit überzeugten mich. Von etwaigen Vorrechten der Mächtigen machte er keinen Gebrauch.

    Er bedauerte, mir im Augenblick die Missio Canonica entziehen zu müssen. Das bedeute nicht, dass dies auch für Schulen in anderen Bistümern gelte. Er legte mir nahe, nach geraumer Zeit beim Nachbarbischof in der Angelegenheit vorzusprechen – eine aufmunternde Geste, indirektes bischöfliches Empfehlungsschreiben für konstruktive Nachverhandlungen.

    Der Erzbischof war nicht Erfüllungsgehilfe römischer Behörden. Ihn lähmte kein Ungeist der Bevormundung. Dank seiner lautlosen Vermittlung war ein Kap der guten Hoffnung in Sicht und ein Ergebnis, mit dem beide Seiten leben konnten. Der Bischof als Türöffner, als Eisbrecher, der den priesterlichen Mitbruder in vertrautem Fahrwasser belassen wollte.

    Vorübergehend nahm ich im Wartezimmer Platz. Nachteile entstanden mir nicht. Ich würde mich nicht irgendwo im Kiesbett wiederfinden.

    Ein paar Wochen später wandte ich mich an den  Bischof der Nachbar-Diözese: „Meinen Dienst in der Schule möchte ich auch in Zukunft als Dienst betrachten, der geprägt wurde in den Jahren, in denen ich priesterlich in der Glaubensverkündigung tätig war.“

    Der Schulleiter der Schule unterstützte mein Anliegen wohlwollend und gewährte Rückendeckung. Er gab dem Bischof zu bedenken, „dass bei länger anhaltender Tätigkeit und Gewöhnung an andere Fächer ein wertvoller Religionslehrer seinem eigentlichen Fach verloren gehen kann.“

    Wahrscheinlich wusste er, wovon er sprach. Je weiter man sich von etwas entfernt, desto größer wird die innere Distanz dazu. Die Schule legte Wert auf meine „Weiterverwendung“. Sie wollte keine Apathie bei mir entstehen lassen. Schule und ich hatten gleiche Interessen.

    Der Bischof zeigte sich nicht überrascht. Sein Generalvikar erteilte mir „mit besten Segenswünschen“ die kirchliche Unterrichtserlaubnis für den katholischen Religionsunterricht – nicht nur für sein Bistum, sondern auch für jenes, aus dem ich übergesiedelt war. „Die Missio gilt in den genannten Bistümern. Wenn Sie in einem der Bistümer eine Lehrtätigkeit aufnehmen wollen, legen Sie bitte dem dortigen Bischof diese Urkunde vor.“

    Ich hätte die Rückreise antreten können, forderte aber das Schicksal nicht heraus. Es gibt wundersame Wege, die man gehen kann. Aber es muss jemand sie ebnen.

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  • Fürsorgepflicht

    Fürsorgepflicht

    Meine Bitte um Dispens hatte noch eine andere Konsequenz zur Folge. Gekündigt wurde vom Erzbistum meine Dienst-Wohnung, die mir bisher bereitgestellt worden war. Man legte mir nahe, mich um einen Wohnsitz außerhalb der bisherigen Gemeinde zu bemühen, stellte mir aber einen Zuschuss zu den Umzugskosten zur Verfügung..

    „Sacerdos matrimonio iunctus abesse debet a locis in quibus notus est eius status sacerdotalis“: Ein verheirateter Priester soll sich von Orten fernhalten, an denen er als Priester bekannt ist, schreibt die römische Kongregation „Pro Doctrina Fidei“ vor.

    Ich akzeptierte die Forderung, da ich nicht mit meiner künftigen Frau Arm in Arm durch jene Gemeinde schlendern wollte, in denen ich am Altar gestanden hatte. Kompromissbereitschaft war keine Charakter-Schwäche. Es war nicht angemessen, mich auf das Grundrecht der Bewegungsfreiheit zu berufen. Ein Neubeginn ließ sich leichter bewerkstelligen in räumlicher Distanz zu vorherigen Gegebenheiten. Ich war nicht des Feldes verwiesen oder zum Auswandern aufgefordert worden.

    Vor allem schulische Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen hatten mich bewogen, ein Pädagogik-Studium aufzunehmen und für dieses Fach eine Unterrichtsqualifikation zu erwerben. Ich wollte mein Gesichtsfeld erweitern und mehr wissen über Prozesse, in die Jugendliche eingebunden sind. Vorlesungen und Seminare über Erziehung und Gesellschaft, über Autorität und Emanzipation führten mich in neue Zusammenhänge ein. „Abweichendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen“. „Die Protestbewegung der Jugend“ – diese Themenbereiche motivierten mich näher hinzuhören, wenn es um die heranwachsende Generation ging.

    Die Schule steckte durch den Entzuges der kirchlichen Unterrichtserlaubnis im Dilemma. Die „pädagogische Maßnahme“ der Erzbischöflichen Schulabteilung halbierte die Anzahl der von mir zu erteilenden Unterrichtsstunden.

    Der Regierungspräsident fand eine überraschende Lösung. Er sei in Sorge um mich, ließ er mich und die Schulleitung wissen. Er könne nachempfinden, wie man sich in einer Situation wie der meinen fühle. „Bis auf Weiteres“ ließ er meine schulische Tätigkeit ruhen. „Meine Fürsorgepflicht“ – so  begründete er die von ihm getroffene Entscheidung.

    Das Pendel meiner Uhr wusste nicht, ob es anhalten oder weiter schlagen sollte. Die kirchlichen Glaubenswächter mussten klären, ob und wie lange sie am Entzug der Missio festzuhalten gedachten. Die Maßnahme der staatlichen Behörde zwang sie, eher aktiv zu werden, als sie das möglicherweise geplant hatten.

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  • Entscheidung nach Aktenlage

    Entscheidung nach Aktenlage

    Andere Fächer hätte ich unterrichten können, aber deren Inhalte kamen außerhalb von Schule in meinem Alltag nicht in gleicher Weise vor wie Grundthemen christlichen Glaubens und Lebens. Ich fühlte mich in ihnen nicht heimisch. Ihre Inhalte waren mir weithin fremd. Ich wollte nicht in einem Umfeld unterrichten, in dem ich nicht wirklich zuhause war und an dem ich innerlich unbeteiligt blieb.

    Es ging nicht um Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und neue Reviere, um meinen Lebensunterhalt zu sichern. Daher legte ich Wert darauf, in Fächern zu unterrichten, mit deren Inhalten ich vertraut war.

    Viele Schüler lernten im Religionsunterricht zum ersten Mal christlich geprägte Lebensanschauungen und Lebensentwürfe kennen. Sie gewannen Einblick in andere Religionen und Kulturen. Die meisten von ihnen waren es gewohnt, ohne Gott und Kirche zu leben, ohne Verlangen nach religiösem Halt. Groß war ihr Analphabetentum in religiösen Belangen, gering ihr Glaubenswissen.

    Mit ihnen wollte ich ins Gespräch kommen, mit ihnen über Gott und die Welt diskutieren. Stigmatisierungen sprach ich an, unter denen Jugendliche am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft leiden. Manche beklagten, dass sie an Entscheidungsprozessen, die ihr Leben betrafen, nicht beteiligt wurden. Es ging um Zukunftsängste, um brüchige Realitäten, um Versagen und Scheitern. Nach Orientierungshilfen und jugendgemäßen Antworten wurde gefragt. Nach Antworten auf die Frage, ob eine Welt außerhalb des täglichen Lebens existierte. Nach Autoritäten, die vermisst wurden.

    Der Entzug der Lehrerlaubnis nahm darauf keine Rücksicht. „Rien ne vas plus.“ Nichts ging mehr. Das Erzbischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Schule, teilte dem Regierungspräsidenten „mit freundlichen Grüßen“ mit, dass für mich ab sofort die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des schulischen Religionsunterrichtes entfiel. Die Heilige Mutter Kirche, in Gestalt einer kirchlichen Behörde, entschied nach Aktenlage. Mein religionspädagogisches Engagement wurde auf Eis gelegt.

    Ich hatte keine antikirchliche Polemik betrieben, nicht Papst oder Bischöfe verunglimpft, nicht Schmäh- oder Beleidigungsschriften verfasst, nicht das Lehramt der Kirche angezweifelt. Ich war weder als Rebell noch als verführerischer Mephisto aufgetreten. Weder wollte ich aus der Kirche austreten, noch ins Abseits der kirchlichen Glaubensgemeinschaft entfliehen. Meine Bitte um Rückversetzung in den Laienstand rüttelte dem Anschein nach an den Grundfesten von Kirche und  Glauben.

    Dass die Schulabteilung des Bistums so reagierte, überraschte dennoch nicht. Das Erzbischöfliche Institut für Religionspädagogik hatte schon einmal seine Entscheidungs-Befugnis demonstriert. Der Ordnung halber hatte ich angefragt, ob ich ein von den Schülern geschätztes religionspädagogisches Taschenbuch eines evangelischen Autors einsetzen könne als schulisches Lehrbuch. Meine Anfrage kam einem Affront gleich. Ich möge doch bitte auflisten, wurde ich aufgefordert, welches offiziell von der Kirche genehmigte Buch nicht im Unterricht einsetzbar sei. Das von mir genannte Buch enthalte „die eine oder andere nette Anregung“, aber die im „Büchlein“ vertretene Theologie sei dürftig. Das Taschenbuch werde keine kirchliche Genehmigung für eine Nutzung im katholischen Religionsunterricht erhalten.

    Der Unterton dieses belehrenden Schreibens  – „Wissen Sie das nicht oder wollen Sie das nicht wissen?“ – ließ unmissverständlich heraushören, dass ich in feindliches Schussfeld geraten war. Meinen Schülern sagte ich nichts davon. Da der evangelische Kollege das Buch im Unterricht einsetzte, konnten die katholischen Schüler es mit benutzen. Einübung in frommen Ungehorsam, wie es der Kollege formulierte, musste das nicht bedeuten.

    Es gibt ein Maß an Illusion, das man sich pädagogisch zubilligt. Wenn die Illusion dann eine Illusion bleibt, weil ein Stock in die Speichen des Rads geworfen wurde, geht man zur Tagesordnung über oder wechselt das Rad.

    Ein Jahr zuvor waren Heinrich und Annemarie Böll aus der Katholischen Kirche ausgetreten. Sie betonten, weiterhin katholische Christen zu sein, sich jedoch „frei katholisch“ zu bezeichnen. Das kam für mich nicht in Betracht.

    Weil kircheninterne Regelungen es vorsahen, durfte ich keine religiösen Unterweisungen erteilen. Quasi Berufsverbot. Arbeitsverbot. Ein Kollateral-Schaden erwuchs daraus, da die schulische Unterrichtsplanung  betroffen war..

    Obwohl der Erzbischof mir die vorläufige Aberkennung der Missio angedeutet hatte, war ich innerlich nicht darauf eingestellt. Ich glaubte im Zug nach Nirgendwo zu sitzen. Dass sich Situationen ergeben können, in denen man Fragen nach dem Sinn stellt, wurde mir bewusst.

    Dass es weder um mein Überleben noch um meine Existenzsicherung ging, verdankte ich dem Umstand, rechtlich abgesichert zu sein. Ich war nicht gezwungen, nach Nebeneinkünften zu suchen, und war daher kein Pflegefall, um den man sich mit Nachsicht kümmern musste. Ich steuerte nicht auf eine ungewisse Zukunft zu. Schule und Staat mussten es mir ermöglichen zu unterrichten, in welchen Fächern auch immer. Die Schule intonierte keinen Abschiedswalzer.

    Es gab Priester, denen es anders erging. Wer nicht abgesichert war, konnte nach einem Antrag auf Rückversetzung in den Laienstand mit leeren Händen dastehen. Das Zertifikat „Zum Priester geweiht“ erwies sich als Hochrisiko-Papier. Der Weg versandete, wie ein Flussbett austrocknet,  das von der Wasserzufuhr abgeschnitten wurde.

    Hätte dem Arbeitgeber Kirche in solchen Fällen nicht eine größere Versöhnungsbereitschaft besser zu Gesicht gestanden als Urteilen und Verurteilen? Die Priester- Ausbildung war darauf angelegt, nicht wieder einen anderen Beruf zu ergreifen. Alternative Entwürfe schlossen sich aus.

    Dass mein priesterlicher Weg zwölf Jahre andauern würde; dass ein Tag kommen könnte, ab dem nicht mein Leben war, was ich für mein Leben gehalten hatte – damit hatte ich mich nicht beschäftigt.

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  • Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis

    Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis

    Mein Antrag auf Laisierung hatte den sofortigen Entzug der „Missio Canonica“, der kirchlichen Lehrerlaubnis zur Erteilung des Unterrichtsfaches Religionslehre im Schuldienst, zur Folge. War dem Erzbischof bewusst, dass er sich mit dieser Anordnung ein Eigentor schoss? War das, was rechtens ist, auch sinnvoll?

    Ab sofort entfiel die religiöse Unterweisung vieler Schüler und Schülerinnen an der Schule, an der ich unterrichtete. Heranwachsenden bewusst zu machen, dass Religion mit unserer Kultur und dass Kultur mit Religion verzahnt ist, schien nebensächlich geworden zu sein.

    Der Erzbischof hatte noch nicht jenen Brief verfasst, in dem er sich an katholische Kinder wandte, die als Erstklässler in die Schule kamen. Er wünschte ihnen „frohe und gesegnete Schulzeit“. Schüler und Eltern wies er auf die Chancen hin, die das Fach Religion biete. Ein weltanschaulich neutraler Staat könne keine Werte vermitteln. Religionsunterricht vermittle den Kindern verlässliche Perspektiven für die Gestaltung ihres Lebens und gebe Antworten auf existentielle Fragen.

    Das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre wird im Auftrag der Christlichen Kirchen unterrichtet. „Artikel sieben“ des Grundgesetzes legt fest, dass Religions-Unterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu erteilen ist. Der Religionslehrer wird vom zuständigen Bischof für die Erteilung des Unterrichtes beauftragt und erhält die „Missio Canonica“. Das unterstreicht die Verbundenheit und Solidarität zwischen Bischof und Religionslehrer bewusst.

    Laut Kirchenrecht wird ein Kleriker, der Dispens von priesterlichen Verpflichtungen beantragt und um Entlassung aus dem Klerikerstand bittet, von seinem Bischof automatisch suspendiert.

    Niemand hatte bisher zu meinem Laisierungs-Begehren Stellung bezogen; dennoch sah man Entlassungsgründe. Ich durfte ein Unterrichtsfach nicht mehr unterrichten, in dem ich „zu Hause“ war. Wie ein fahruntaugliches Auto wurde ich ausrangiert und aus dem Verkehr gezogen.

    „Durch den Antrag auf Laisierung sind nicht mehr die Voraussetzungen für priesterliche Tätigkeiten gegeben. Daher entziehe ich Ihnen hiermit die früher erteilte Beichtvollmacht, die Predigt-Erlaubnis und die Missio Canonica für den Religionsunterricht in den Schulen und spreche ein Verbot jeder weiteren priesterlichen Tätigkeit aus. Die von Ihnen in den heiligen Weihen übernommenen Verpflichtungen, speziell auch die des priesterlichen Zölibats, bleiben bis zur Laisierung bestehen; jedoch dispensiere ich Sie hiermit für die Zeit bis zum Eintreffen der Antwort aus Rom von der Verpflichtung zur Verrichtung des Stundengebetes. Ich bitte Sie, sich weiterhin als katholischer Christ Ihrer apostolischen Verpflichtungen bewusst zu sein und sich hierzu im Gebet und im Sakramenten-Empfang bei rechter Disposition die Hilfe Gottes zu erflehen. Mit freundlicher Empfehlung . . . “

    Rechte wurden entzogen, Pflichten blieben bestehen. Obwohl ich Lehrbefähigungen auch für andere Unterrichtsfächer erworben und meinen schulischen Aktionsradius erweitert hatte, besaß das Unterrichtsfach Religionslehre eine besondere Qualität. Für mich zählte es zu den Werten und Fakten, die den Alltag überdauern und von denen ich mich nicht trennen wollte. Daher war ich nicht willens, mich mit dem Verlust der Missio abzufinden .

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  • Unterschiedliche Wertvorstellungen

    Unterschiedliche Wertvorstellungen

    Zwei Jahre vor meinem Laisierungsgesuch hatte der Erzbischof uns, die zehn Jahre zuvor die Priesterweihe empfangen hatten, seinen Dank ausgesprochen „für den treuen Dienst, den Sie im vergangenen Jahrzehnt in der Kirche geleistet haben.“

    Kritisch blickte der Bischof zurück. Mahnend schaute er nach vorn. „Die Lage der Kirche hat sich in diesen Jahren stark gewandelt. Heute sind viele Priester und Laien von Unruhe und Unbehagen erfüllt. Manche sind enttäuscht, andere verwirrt. Die Botschaft, die wir verkünden, steht quer zu gängigen Wertvorstellungen der Gesellschaft.“ Er warnte uns vor den Gefahren der Wohlstands-Mentalität, die vor Kirchentüren nicht Halt machen würde und allen vorgaukelte, weich gebettet zu sein.

    Wie reagierten wir darauf? Glaubten wir nicht daran, alles werde gut bleiben? Verstanden wir den Hinweis des Bischofs, dass sich die Belastung des Menschen durch wachsende Ansprüche und Angebote auch auf uns Priester bedrängend auswirken konnte? Hatten wir den Wünschen vieler Menschen, materielle Bedürfnisse befriedigen und an allen  denkbaren Luxusgütern teilhaben zu können, etwas entgegen zu setzen? Hielten wir es für möglich, dass sich moralfreie Zonen bildeten? Waren wir persönlich vor dem Prestige-Konsum gefeit?

    Mit Ansprüchen und Wertordnungen der Gesellschaft wurde ich im Schuldienst konfrontiert. Schüler und Kollegen dachten und handelten anders als ich. Viele waren, was Kirche und Religion betraf, Ahnungslose und Kirchenferne, manche Hin- und Wieder-Christen, die den Herrschenden dieser Welt und nicht den Dienern der Kirche zu Füßen lagen. Dass unser Land auf eine christliche geprägte Geschichte zurückblickt, schien ihnen nicht bewusst zu sein, oder es war nicht relevant für sie.

    Dass man sich in der Kirche heimisch fühlen konnte und nicht nur in ihrem Windschatten lebte, konnten sich nicht alle vorstellen. „Wer Licht in die Welt bringen will, wird Elektriker oder Priester.“ Mit diesem Slogan warb ein Priesterseminar für einen „Tag der Offenen Tür“. Es gab Schüler und Kollegen, die mich lieber als Elektriker erlebt hätten, um sich davon überzeugen zu können, ob ich Licht ins Dunkel brachte. Dann hätte ich eine klar umrissene Funktion, einen  nachprüfbaren Platz in der Gesellschaft eingenommen. Für sie und mich galten unterschiedliche Wertordnungen.

    Ich war Priester. Für mich kein Beruf wie jeder andere. Kein Job, der mich zu pausenloser Betriebsamkeit und voll gestopftem Terminkalender zwang. Besserwisser oder Heilsbringer waren nicht gefragt. Ich musste etwas vom Alltag verstehen, in dem ich, meine Schüler und meine Kollegen lebten. Auf gesellschaftliche und soziale Entwicklungen musste ich eingehen, ohne mich als Sozialromantiker zu entpuppen. Wenn ich dazu nicht bereit oder nicht in der Lage war, blieb ich Außenseiter und konnte nicht auf Signal-Wirkungen meines Handelns hoffen.

    Mein Priestersein musste sich verzahnen mit der Vielfalt des Lebens in Schule und Gesellschaft. Religion und Leben mussten kooperieren. Nur so konnten religiöse Werte im Leben der Schüler präsent werden. Das zu verdeutlichen, gelang mir vermutlich nicht immer. Die Jahre im Schuldienst wurden Jahre der Bewährung.

    Vollkommenes habe ich nicht erreicht; aber ich hinterließ Spuren. Dessen bin ich sicher. Auch ehemalige Schüler und Schülerinnen werden sich an mich erinnern. Zeugnisse, die sie mir für einige Schuljahre ausstellten, werden sie im Gedächtnis behalten. Meine „Leistungen“ wurden benotet: Gesprächsführung „gut“, Didaktik „gut“, Häuslicher Fleiß „gut“. Diese Dokumente zählen zu meinen unveräußerlichen Gegenständen.

    Bis heute pflege ich Kontakt mit ehemaligen Kollegen und Schülern. Auch der Schulträger legt Wert darauf, „Ehemalige“ nicht abzuschreiben. Er lädt zu diversen schulischen Veranstaltungen ein und will uns nicht aus den Augen verlieren.

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  • Die feste Burg

    Die feste Burg

    Priesteramtskandidaten erbaten Tonsur, Subdiakonat- und Diakonat-Weihe, drei Stationen vor der Priesterweihe, „in tiefer Ehrfurcht“ von „Seiner Eminenz, dem Hochwürdigsten Herrn Kardinal“. Aus unserer Sicht keine unterwürfige Geste. Unseren Namen setzten wir unter ein Formblatt, das Ergebenheit und  Huldigung des Adressaten für selbstverständlich hielt.

    Demütiges Gesuch, gnädig erwartete Antwort. Die Etikette sah es so vor. Gesellschaftliche Konventionen, Höflichkeitsformeln, verbindliche Regeln galt es zu beachten. Sich darüber hinweg zu setzen, kam uns nicht in den Sinn. Wir waren, ohne es auszusprechen, wo möglich der Ansicht, dass jemand, der sich vor Seiner Eminenz verbeugte, auch selbst einmal ein gerütteltes Maß an Ansehen beanspruchen konnte.

    Vorboten der 68er Genration, die ein paar Jahre später alle Konventionen über den Haufen warf, waren wir nicht. Mit der Etikette waren wir einverstanden wie mit der Choreographie der Hochämter, die wir mit dem Bischof und dem Domkapitel im Dom feierten.

    Bei der Weihe-Zeremonie lagen wir ausgestreckt auf dem Boden im Chorraum. „Adsum – Ich bin bereit“ erklärten wir dem Bischof. Für Familienangehörige und andere Anwesende emotionaler Höhepunkt der Weihe-Liturgie. Für uns, die da lagen, die Bereitschaft, uns vorbehaltlos einem Anderen zu übergeben. Späterer Aufbruch zu neuen Ufern ausgeschlossen.

    Der Ruf Gottes war nicht provisorisch ergangen. Er galt nicht für einen begrenzten Zeitabschnitt. Göttlich verheißene Gewissheit und himmlischer Beistand ließen uns auf ewig „füreinander bestimmt“ sein. Kein Priestersein auf Probe.

    Wir vertrauten keinem göttlichen Atlas, der in der griechischen Mythologie das Himmelsgewölbe stützte. Kirche und Welt würden auch ohne ihn im Lot bleiben.   Die Kirche war Festung Gottes. „Ein feste Burg ist unser Gott.“ Martin Luthers Kirchenlied garantierte Sicherheit. Es würde eine Ehre sein, an hervorragender Stelle in diesem Haus dienen zu dürfen. Dass dieses Haus Schaden erleiden könnte oder dass wir jemals seinen verderblichen Glanz beklagen müssten – kein Denken daran.

    Wir glaubten trotz der hinter uns liegenden, behüteten, teilweise gegen die Außenwelt abgeschirmten  Ausbildungs-Jahre die „Zeichen der Zeit“ zu erkennen und nicht mit dem Rücken zur Wirklichkeit zu stehen. Wir hatten die Gegenwart nicht aus den Augen verloren und agierten nicht hinter zugezogenen Gardinen. Wir sahen uns offen für die Welt und die Menschen und waren gewillt, möglichen Konfrontationen nicht aus dem Weg zu gehen.

    Dass in der alten Dorfkirche die holzgeschnitzten Figuren ihre Plätze räumen mussten, hätten sich die Apostel und Evangelisten nicht träumen lassen. Wir glaubten das auch nicht. Dass sie in Wohnzimmer und Kellerbars gläubiger Privatleute einziehen und dort zur Ehre hauseigener Altäre erhoben würden, erst recht nicht.

    Dass Menschen mit unterschiedlicher Hautfarbe unter Führung Martin Luther Kings in den USA einen Freiheitsmarsch nach Montgomery organisierten, betraf uns anscheinend nicht. Dass die Vereinigten Staaten Luftangriffe auf Nordvietnam flogen, ebenfalls nicht. Gefahren waren weit weg.

    Hatten Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Zeit meines studentischen Aufenthaltes an der Universität im burgundisch-alemannischen Grenzgebiet keine Bedeutung mehr? Waren die Ereignisse auf Kuba und an anderen Brennpunkten der Welt irrelevant? Woher rührte meine jetzige Einschätzung, mich sicher fühlen zu dürfen?

    Ich suchte nicht nach Antworten. Mehr beschäftigte mich die Frage, ob ich mit dem Laisierungs-Begehren Sicherheits-Garantien aufs Spiel setzen wollte, die man mir gewährt und die ich genossen hatte? Ich zögerte.

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  • Einmal Priester – immer Priester

    Einmal Priester – immer Priester

    Dennoch wollte ich nicht zum Objekt willkürlicher Pendelbewegungen werden. Mein Gewissen hatte ich nicht an eine fremde Instanz delegiert. Diese sollte nicht entscheiden, was die Stunde für mich geschlagen hatte.

    Welche Druckmittel, welche Sanktionsmöglichkeiten hatte die Amtskirche mit ihrer intakten Befehlsstruktur, um mich weich zu klopfen, mich einzuschüchtern, mich zu überzeugen?

    Da ich gültig zum Priester geweiht war und ich mich meines Priesterseins nicht entledigt hatte, konnte ich dann laisiert, in den Laienstand zurückversetzt, werden? War ich nicht nach kirchlichem Weihe-Verständnis für immer Priester? „Qui semel sacerdos, semper sacerdos – einmal Priester, immer Priester“, auf Lebenszeit, hatte das Konzil von Trient erklärt.

    Priesterweihe ist unwiderruflich wie Taufe und Firmung. Sie hat einen „unzerstörbaren Charakter“, hinterlässt ein „unauslöschliches Merkmal“.

    Als verheirateter Priester blieb ich gültig geweihter Priester. Man konnte mir nur die mit der Weihe übertragenen Vollmachten entziehen, mich dispensieren von Weihe-Pflichten und -Rechten.

    War ich bereit, den Verlust dieser Rechte und Pflichten  hinzunehmen? Wollte ich sie „auf dem Altar der Liebe“ opfern?

    War nicht Durchhalten angesagt, statt Instanzen und Personen herauszufordern? Wo waren geblieben der Enthusiasmus und die Euphorie der vergangenen Jahre ? Warum war der Spiegel matt geworden? Durfte ich mich aus der Verantwortung stehlen, die ich  übernommen hatte?

    Da der Bischof, der mich geweiht hatte, aus derselben Stadt stammte, in der ich mein Abitur gemacht hatte, fühlte ich mich ihm in gewisser Weise verbunden. Der rheinisch gefärbte Akzent seiner Sprache tat ein Übriges, kein Gefühl von Fremdheit zwischen uns aufkommen zu lassen.

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  • Schwebezustand

    Schwebezustand

    Überraschenderweise schwankte mein Gemütszustand zwischen widersprüchlichen Gedanken und Gefühlen, zwischen wollen und nicht wollen. Mich überraschte die eigene Ratlosigkeit. Die Pendeluhr geriet aus dem Takt. Die Souveränität, die ich mir eingeredet hatte, war dahin. Richtungslosigkeit und Verzagtheit drohten übermächtig zu werden.

    Ich befand mich im Schwebezustand: Annahme scheinbarer Aussichtslosigkeit des Verfahrens auf der einen, Durchhaltebereitschaft auf der anderen Seite.

    Woher sollte ich Kraft und Mut nehmen, mich auf das weitere Geschehen einzulassen?

    Ich war nicht gewohnt, mich als Widerstandskämpfer zu profilieren. Empfahl es sich daher, Konflikten aus dem Weg zu gehen, mich mit dem Negativ-Bescheid abzufinden und auf eine Laisierung zu verzichten? Bestand nicht die Gefahr, mit einem zweiten Antrag mehr zu verlieren als zu gewinnen?

    Es schien etwas dafür zu sprechen, die Notbremse zu ziehen und die Grenzen zu akzeptieren, welche die Realität der Dispens-Verweigerung meinem Begehren setzte. Mir würde Ungemach erspart bleiben. Wenn beim Tennisspiel der erste Aufschlag oder sogar der Matchball nicht sitzen, kann das den Spieler in eine prekäre Lage bringen.

    Unterzog ich mich einem unnötigen Crashtest, wenn ich gegen den ablehnenden Bescheid Einspruch einlegte, da der Ausgang des Verfahrens nicht absehbar war? Sprach nicht einiges dafür, die Erkenntnis Gustav Stresemanns, Politiker der Weimarer Republik, zu beherzigen, aus Niederlagen lerne man mehr als aus Siegen?

    Ich befand mich in der Zwickmühle. Mich in christlicher Demut fügen und widerspruchslos in mein Schicksal ergeben – welche Reaktionen würde das bei denen auslösen, die mit mir in Verbindung standen? Das Pendel meiner Uhr schwankte zwischen Aufgeben und Durchhalten, zwischen Hoffen und Resignieren, zwischen Gewissen und Pflicht, zwischen bleiben und gehen.

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  • Wo ein Wille, da ein Weg

    Wo ein Wille, da ein Weg

    Ich war enttäuscht über die Antwort aus Rom, ließ den Prälat jedoch wissen, mich mit dem ablehnenden Bescheid nicht abfinden zu wollen. Meinen Antrag verstand ich weder als Alles-oder-Nichts-Spiel noch als Glücksspiel mit ungewissem Ausgang. Ich hatte nicht vor, im Dauerkrisenmodus zu verharren.

    Der Prälat zeigte sich freundlich offen wie immer und lud wieder zum Nachmittagskaffee ein, deutete aber an, sein Handlungsspielraum sei begrenzt. Charme-Offensive? Indirekte Einladung zum „Frühstück bei Tiffany“? Truman Capote beschreibt in seinem bekannten Roman etwas, das unerreichbar ist, eine Sehnsucht, die sich nicht realisieren lässt.

    War der Prälat insgeheim froh über die ablehnende Mitteilung? Setzte er auf Zeitgewinn? Wartete er auf einen neuen Entschluss meinerseits? Setzte er darauf, dass ich mich in das Unvermeidliche fügte und nach dem Münchhausen-Prinzip einen Ausweg aus einer prekären Lage suchte, in die ich mich gebracht hatte? Gab er mir wie die Königstochter Ariadne einen Faden in die Hand, damit ich herausfand aus dem Labyrinth selbst verursachter Schwierigkeiten?

    Es war nicht leicht zu erkennen, was in ihm vorging. Vorauseilende Schadenfreude unterstellte ich ihm nicht. Ging es ihm darum, mir den Klageweg bei der Kurie zu ersparen? Wollte er mich zwangs-beglücken?

    Gegen Letzteres sprach die Art, mit der er mir die Negativ-Nachricht überbrachte. Seine Worte ließen keine distanzierten Untertöne heraushören. Sie  klangen nicht nach Ultimatum, sondern nach dem Versuch, einen Modus Vivendi zu finden – für mich und für ihn. Er lächelte auf rätselhafte Weise, als wisse er mehr, als er mitzuteilen bereit war.

    Die Hürde war nicht überwunden, aber das letzte Wort schien nicht gesprochen. Manches deutete trotz des negativen Signals auf ein versöhnliches Ergebnis hin. Dazu musste kein unüberwindbares Hindernis aus dem Weg geräumt, kein unentwirrbarer gordischer Knoten gelöst werden, den einst Alexander der Große mit seinem Schwert durchschlug.

    „Nil volentibus arduum“ sagt ein lateinisches Sprichwort. Die englische Übersetzung „Nothing is impossible if you really want it“ verdeutlicht, was gemeint ist: Nichts ist unmöglich, wenn man will. Bei hinreichend gutem Willen und ausreichendem Können lässt sich ein Weg finden und ein Vorhaben in die Tat umzusetzen.

    Die scheinbare Unvereinbarkeit  gegensätzlicher Prinzipien suchte nach Harmonisierung. Ich musste keinen Widerstand organisieren. Euphorisch gestimmt war ich dennoch nicht. Mehrere Bäume ergaben noch keinen Wald. Ich fürchtete eine Marathon-Strecke vor mir zu haben, auf der erst wenige Kilometer zurückgelegt waren.

    Für Freudengefühle  und Selbstzufriedenheit bestand kein Anlass. Zweifel blieben, obwohl Zuversicht keimte.

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  • Dispens-Verweigerung

    Dispens-Verweigerung

    Das Antwortschreiben der Sakramenten-Kongregation auf meinen Laisierungsantrag wurde nicht mir, sondern dem Erzbistum zugestellt. Das verhieß nichts Gutes.

    „Leider muss ich Ihnen mitteilen“, teilte mir der Prälat mit, „dass Ihr Laisierungsgesuch von Rom abschlägig beschieden worden ist.“

    Keine vage Formulierung, sondern eindeutiges „Nein“.

    Der Prälat ergänzte freundlich: „Ich werde versuchen, einige der vorgebrachten Gründe noch einmal herauszustellen und das Verfahren erneut in Gang zu bringen. Ob es gelingt, hängt nicht von mir ab. Der ablehnende Bescheid, den ich Ihnen in Ablichtung beilege, wird Ihnen sicher Anlass sein, Ihre Stellung zum Priestertum noch einmal ernsthaft zu überdenken und zu überlegen, ob Ihr Weg nicht doch der richtige war. Ihnen bliebe dann immer noch die Möglichkeit, Ihr Gesuch zurückzuziehen. Zu einem Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.“

    Verbindlich, höflich, zurückhaltend formulierte er. Unüberhörbar seine Zweifel an einem positiven Bescheid. Keine Aufmunterung. Abschreckungs-Rhetorik? Einschüchterung?  Umarmungsversuch? Wollte der Prälat den Ernstfall einer endgültigen Ablehnung meines Begehrens proben und mir Fluchtwege aufzeigen? Warnte er mich davor, den Blick für das Machbare zu verlieren?

    Im Nachgespräch, das wir telefonisch führten, wies er mich auf einen alttestamentlichen Spruch aus den Psalmen hin, in dem von der Ehrfurcht vor dem Herrn als dem Anfang aller Weisheit die Rede ist.

    Der Prälat empfahl mir eine Phase der Besinnung und fragte eindringlich: „Wissen Sie, was Sie tun?“ Ein wohlgemeinter Rat oder der biblisch verbrämte Versuch, mich umzustimmen?

    Die römische Antwort war in kirchenlateinischer Rechtssprache formuliert, geschmückt mit lateinischen Wortgirlanden. Sich eines allgemein verständlichen Vokabulars zu bedienen, schien der Bedeutung des Schreibens nicht gerecht zu werden.

    Für die Römisch- Vatikanische Behörde hatte ich Grenzen überschritten. Sie stimmte dem Antrag auf Laisierung nicht zu:

    „Haec Sacra Congregatio, perpensis rationibus adductis et attenta praxi vigente, oratoris petitioni adnuere non potuit, cum, uti ex actibus constare videtur, adest in casu simplex voluntas nubendi quae non sufficit ad dispensationem concedendam.“

    Nach „gründlicher Untersuchung“, so begründete sie ihre Entscheidung, reiche der Wille zur Heirat für eine Entpflichtung vom priesterlichen Dienst nicht aus.

    Die römischen Kirchen-Hüter gaben sich apodiktisch. So war Führung. Ich hatte andere Vorstellungen. Das vatikanische Nein hatte ich nicht eingeplant. Unseren Hochzeitstermin wollten wir nicht verschieben und erst recht nicht aufgeben.

    Den Stolperstein „Heirat“ hätte ich selbst entdecken können, wenn ich vor meinem Antrag einen Blick in den Weihe-Text geworfen hätte: „Eure Lehre sei geistige Arznei für das Volk Gottes“. Ich hatte es nicht bewenden lassen bei „geistiger Arznei“. Der Vogel wollte Hochzeit machen.

    Rom sagte „kommt nicht in Frage“ und lehnte ab. Jemanden schätzen und gern haben, hieß noch lange nicht, mit ihm ehelich verbunden sein zu wollen. Liebesbekenntnisse bedeuteten Konflikte.

    Als ich ehrenamtlich zum Präses einer Kolpingfamilie ernannt worden war, forderte mich der Generalpräses  in einem Brief auf, „Priester des Volkes zu sein, der hautnah mit den Menschen zusammenlebt, ihre Freuden und Sorgen kennen lernt und ihnen auch als Mensch begegnet“. Als priesterlicher Berater und Freund müsse ich eine „Theologie der irdischen Wirklichkeiten“ vertreten. Der Priester solle Zeit und Geduld für die Seinen haben. Zeit haben heiße in der heutigen gehetzten Welt „lieben“.

    Hatte ich die Mehrdeutigkeit der Aussage „lieben“ missverstanden und sie unberechtigter Weise zu meinen Gunsten ausgelegt?

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  • Erklärung

    Erklärung

    Die Vernehmung ließ sich nicht zu Ende bringen ohne meine persönliche Stellungnahme, die nach Rom weitergeleitet werden sollte. Da ich auf eine gütliche Einigung und ein bleibendes Einvernehmen mit meiner Kirche Wert legte, musste ich mich äußern.

    Daher erklärte ich u. a.:

    Der Gedanke, Priester zu werden, entwickelte sich während meiner Schulzeit. Priesterliche Vorbilder  gaben dazu den Anlass.

    Die Entscheidung in der Berufswahl ging zögernd vor sich. Ich fragte mich, ob ich der mit dem Priestertum verbundenen Aufgabe gerecht werden könnte. Eine Tätigkeit im Schuldienst stand lange zur Wahl.

    Mein endgültiger Entschluss zum Theologiestudium und zum Priestertum erfolgte kurz vor dem Abitur aus freiem Ermessen. Zu meinem Entschluss bin ich nicht gedrängt worden. Meine Umwelt hatte beratenden Einfluss bzw. wirkte als Vorbild.

    Bei der Berufswahl nicht berücksichtigt b1ieb die Frage nach meiner physischen und psychischen Belastbarkeit. Aus heutiger Sicht meine ich, dies nicht genügend berücksichtigt zu haben, auch nicht mein Verhältnis zur Frau.

    Die Verpflichtung zum zölibatären Leben wurde von mir geistig akzeptiert, aber nicht voll integriert in den Lebensprozess.

    Mein priesterliches Leben und Wirken aufzugeben, hat letztlich meine Überzeugung bewirkt, nach meinem Gewissen handeln zu müssen, und zwar Gott und den Menschen gegenüber.

    Ich bitte um Laisierung, um auf Dauer der Kirche in anderer Weise dienen zu können. Ich fälle eine persönliche Gewissensentscheidung.

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  • Vernehmung

    Vernehmung

    Ich wurde vernommen. Hin und wieder sah ich mich Röntgenblicken ausgeliefert, obwohl ich von der Fairness meines Gesprächspartners überzeugt war. Das Sittengemälde, das entstehen sollte, erwartete Antworten auf dutzende, freundlich-herablassend gestellte Fragen:

    Haben Sie zu den Familienverhältnissen, in denen Sie aufgewachsen sind, zu Ihrer Kindheit und Jugendzeit, einschließlich Ihrer Schulzeit, bis zur Erlangung der Reifeprüfung, Besonderes zu bemerken?

    Seit wann, wie, aus welchem Grund entwickelte sich in Ihnen der Gedanke, Priester zu werden?

    Hatten Sie zeitweise an eine andere Berufswahl gedacht? Wenn ja, aus welchen Gründen? Welche Berufe standen Ihnen vor Augen?

    Sind Sie in Ihrem Entschluss zum Theologiestudium und zum Priestertum von anderen beeinflusst, gedrängt, gezwungen worden?

    Welchen Einfluss hatte auf Ihre Berufswahl Ihre Umwelt: Eltern, Geschwister, Lehrer, Verwandte, Bekannte?

    Welche erheblichen Gründe glauben Sie bei Ihrer Berufswahl nicht berücksichtigt zu haben?

    Wie können Sie Ihre heutige diesbezügliche Auffassung näher erläutern und begründen?

    Wie stand es mit Ihrem persönlichen religiös-aszetischen Leben: Sakramenten-Empfang, Gebet, Betrachtung, Mitmachen der vorgeschriebenen religiösen Übungen? Welches innere Verhältnis gewannen Sie hierzu?

    Haben Sie die Ihnen zuteil gewordenen liturgischen Dienste – Teilnahme am Chorgebet, Altardienst – gerne und mit innerer Teilnahme erfüllt?

    Wie stand es mit Ihrer seelisch-geistigen Reife in geschlechtlicher Hinsicht?

    Welch inneres Verhältnis hatten Sie zum Zölibat als der von Ihnen mit den höheren Weihen zu übernehmenden Lebensform gewonnen? In welchem Verhältnis standen Sie zur Frauenwelt?

    Eine intensive Fragestunde. Seit wann? Wie? Aus welchen Gründen? Welche? Von wann bis wann? Wo? Von wem? Hatten Sie? Waren Sie?

    Ein Hindernislauf. Schau mir in die Augen, wurde  signalisiert. Der Prälat tat seine Pflicht, schien sich aber nicht unbedingt wohl zu fühlen. Um die Situation aufzulockern, bot er mir zwischendurch eine Tasse Kaffee an.

    Zum „Confiteor – Ich bekenne“ war ich nicht erschienen. Zu Sündenbekenntnis, Reue und Umkehr ebenfalls nicht. Strategien für meine Verteidigung bzw. ein Krisenmanagement hatte ich nicht entworfen, da ich sie nicht für notwendig hielt.

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  • Gnadenakt

    Gnadenakt

    Zunächst waren die Hürden einer eidlichen Vernehmung zu überwinden. Würde es zum Verhör kommen? Würde der Prälat wie der Vertreter des Jüngsten Gerichts auftreten? In dem Parcours standen die Spielregeln fest: Ich befand mich in der Position des Bittstellers in der Abhängigkeitsschleife. Keine günstige Ausgangslage gegenüber einem übermächtig erscheinenden Gegner, der zudem Heimrecht genoss. Kirchenintern verstandene Gewaltenteilung. Keine Begegnung auf Augenhöhe.

    Rechtsanspruch auf Dispens stand mir nicht zu. Es ging um ein Gnadengesuch, einen päpstlichen Gnadenakt.

    Im günstigen Fall konnte ich „begnadet“, „begnadigt“ werden, obwohl ich mir nichts hatte zuschulden kommen lassen.

    Die römische Behörde bediente sich eines himmlischen Gnadengeschenks. Der Rechtsapparat Kirche sah sich ermächtigt, in Anwandlung christlicher Nächstenliebe Großzügigkeit, Barmherzigkeit und Milde walten zu lassen. Oder auch nicht. Ein Unterwerfungsverhalten meinerseits war nicht zu erwarten. Ich dürstete nicht nach himmlischer Gnade.

    Stand ein faires Verfahren in Aussicht oder eher ein Spießrutenlauf? Würde man wie mit dem Schrotgewehr Breitseiten von Vorwürfen gegen mich richten? Wollte man meine Belastbarkeit testen? Wie mitteilsam durfte ich sein?

    Ich hatte nichts zu verbergen und nichts zu offenbaren. Wie traf ich den richtigen Ton? Was durfte ich preisgeben? Welche Eingeständnisse musste ich machen? Welche Antworten waren empfehlenswert, welche nicht, um nicht unerwünschte Nebenwirkungen heraufzubeschwören?

    Eine Gratwanderung. Selbstschädigung wollte ich nicht betreiben. Nicht zu vertrauensselig zu sein, war mir als Kind eingeschärft worden. In der Kunst der Flucht war ich jedoch ungeübt.

    War es vorteilhaft, dem Prälaten zu schmeicheln, ihn zu beweihräuchern, mit Engelszungen auf ihn einzureden? War es empfehlenswert, Komplimente zu verteilen und ihn günstig zu stimmen? Komplimente fördern die Karriere – hatte ich das nötig?

    Stiegen meine Chancen auf den römischen Gnadenakt, wenn ich mich von meiner Hilflosigkeit überzeugt zeigte und mich demutsvoll der Heils-Agentur Kirche überließ? Empfahl es sich, den Weg des geringsten Widerstandes gehen?

    Wenn es in der Vergangenheit dienstliche oder sonstige Probleme gegeben haben sollte, hatten sie kaum jemanden interessiert. Warum sie jetzt offenbaren, wenn es sie geben sollte? Von großer Nachsicht der Behörde war nicht auszugehen. Ich erwartete keine bevorzugte Behandlung, sondern wollte überzeugen mit Argumenten, Fragen und Wünsche formulieren. Eine Illusion, wie sich herausstellte.

    Ich erschien nicht mit aufgewühlter Seele zum Verhör. Ich plante einen Neuanfang, ohne zu übersehen, dass  vieles von dem bleiben würde, was gewesen war. Der bisher eingeschlagene Weg hatte sich nicht als der allein selig machende erwiesen.

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