Autor: PMG

  • Dr. Bonin: „Geropark wird zum Familienpark“

    Dr. Bonin: „Geropark wird zum Familienpark“

    Nachdem die Baubeschlüsse für die Umgestaltung des Platzes der Republik, des Hans-Jonas-Parks und der Westend-Promenade bereits gefasst sind, greift der Entwurf für den Geropark Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft auf.

    Jetzt wurde der Entwurf zur Umgestaltung des Geroparks in der Bezirksvertretung Nord und im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt.

    Für letzte Anregungen wird das Quartiersmanagement noch in diesem Jahr eine interaktive Beteiligungs- und Informationsmöglichkeit anbieten, die sowohl draußen als auch digital stattfinden wird.
    Geplant ist, QR-Codes im Park zu verteilen, um Interessierten via Smartphone einen Blick in die Zukunft zu ermöglichen. Zentrale Bausteine sind die Umgestaltung des Geroplatzes, die Vergrößerung des Weihers sowie die Angebotserweiterung für Familien im Park. „Die Neugestaltung des Geroparks ist ein weiterer Schritt, um die Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich zu erhöhen.
    Der Geropark wird zum Familienpark„, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin. „Die Projekte liegen alle im Zeitplan. Wir werden nächstes Jahr erleben, wie gut die Vorarbeit war und wie die Veränderungen im IHEK-Gebiet Schritt für Schritt sichtbar werden.“

    Die Arbeit des Quartiersmanagements hat sich im Quartier etabliert. In der Zwischenzeit haben sich vier fest installierte und projektbezogene Arbeitskreise mit Anwohnern, Anliegern und weiteren Akteuren gebildet, die regelmäßig tagen und sich zum Stand der Planungen austauschen sowie Konzepte für die zukünftige Nutzung der neuen Parks und Plätze entwickeln. „Die Arbeit ist sehr produktiv. Trotz Corona findet ein enger Austausch statt. Wir nehmen alle Beteiligten mit und profitieren von zahlreichen Ideen und Anregungen“, fasst Dr. Frank Schulz von der Abteilung Stadterneuerung und Stadtentwicklung zusammen.

    Obwohl der Fonds „Aktive Mitwirkung“ zu Beginn der Pandemie stark eingeschränkt werden musste, ist das Interesse an diesem Finanzierungsinstrument weiterhin ungebrochen.
    Derzeit sind 16 Projekte mit einem Volumen von rund 90.000 Euro umgesetzt worden. Über das Hof- und Fassadenprogramm konnten von 17 beantragten Maßnahmen bereits neun mit einem Volumen von rund 140.000 Euro zugesagt bzw. umgesetzt werden. „Viele weitere Antragsteller werden derzeit von uns professionell beraten. Das Hof- und Fassadenprogramm kommt bei den Eigentümern gut an“, so Quartiersmanager Frank Jessen. Beim Umbau der Zentralbibliothek sind die Arbeiten zur Schadstoffsanierung bereits in vollem Gange. Die Zentralbibliothek als größtes Bauprojekt im Förderprogramm Soziale Stadt soll mit der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung das soziale Miteinander im Quartier stärken und als hybrider und innovativer Vernetzungsraum ein neuer kultureller Treffpunkt sein. Die Bauarbeiten am Platz der Republik, im Hans-Jonas-Park sowie auf der Westend-Promenade starten in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.

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  • Quarantäneverordnung des Landes NRW schafft Klarheit für positiv Getestete und Kontaktpersonen

    Quarantäneverordnung des Landes NRW schafft Klarheit für positiv Getestete und Kontaktpersonen

    Erstmals hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen erlassen, die am 1. Dezember in Kraft getreten ist.

    Ziel der Verordnung ist es, die Bestimmungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger landeseinheitlich und klar zu regeln.
    Dies hilft den Betroffenen, die eines positives Testergebnis erhalten haben oder die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Gleichzeitig erleichtert die Verordnung die Arbeit der Gesundheitsämter, da nun in vielen Fällen keine individuelle Quarantäneanordnung mehr erforderlich ist.

    Hier die wichtigsten Punkte, die in der Quarantäneverordnung geregelt sind:
    Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen einem PCR-Test unterzogen haben, müssen bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses in Quarantäne.

    Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis müssen für zehn Tage nach der Testung in Quarantäne.
    In diesen Fällen bedarf es keines weiteren Quarantänebescheides.
    Das Gesundheitsamt nimmt jedoch mit jedem Betroffenen Kontakt auf und klärt die individuellen Quarantäneregelungen.
    Die Quarantäne endet grundsätzlich erst nach zehn Tagen und auch nur, sofern man mindestens 48 Stunden symptomfrei war.

    Personen, die mit positiv Getesteten im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls automatisch in Quarantäne.
    Diese Quarantäne dauert in der Regel 14 Tage. Eine Verkürzung ist nur bei Symptomfreiheit mit einem negativen Test ab dem 10. Tag möglich.
    Bei Symptomen besteht eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt.

    Die Regelungen ersetzen die individuellen Quarantäneanordnungen durch die zuständigen Behörden vor Ort und entfaltet – solange keine individuelle Quaratäneanordnung durch das Gesundheitsamt festgelegt wurde – die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz nach § 56 Infektionsschutzgesetz.
    Die hierfür erforderliche Quarantänebescheinigung wird durch das Gesundheitsamt erstellt und im Nachhinein übersandt.

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  • Braunkohleausstieg: Öffentliche Beteiligung noch möglich

    Braunkohleausstieg: Öffentliche Beteiligung noch möglich

    Stadt wirbt für Unterstützung zu ihrer Stellungnahme zur vierten Leitentscheidung

    Derzeit läuft die Beteiligung der Öffentlichkeit zur vierten Leitentscheidung zum Fortgang des Braunkohlenabbaus.
    Mit dem Tagebau Garzweiler II, der einen Teil des südlichen Stadtgebiets auskohlt, ist auch Mönchengladbach von den neuen Regelungen betroffen.

    Alle Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher haben bis zum 1. Dezember die Möglichkeit, sich online unter www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de einzubringen. Über die Website können persönliche Stellungnahmen direkt an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen übermittelt werden.

    Leider besteht aufgrund des von der Landesregierung gewählten engen Zeitrahmens nicht die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürgern eine vom Rat der Stadt Mönchengladbach verabschiedete Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

    Bei der Leitentscheidung von 2016 hatten sich viele Bürgerinnen und Bürger der Stellungnahme der Stadt angeschlossen. „Das hat Eindruck hinterlassen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen, desto stärker ist unsere Position. Den Entscheidern muss klar sein, dass eine ganze Stadt hinter dieser Stellungnahme steht“, fordert Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin zum Mitmachen auf.
    Der Rat wird die Vorlage erst in seiner nächsten Sitzung am 16. Dezember endgültig abstimmen können, aber Interessierte haben schon jetzt die Möglichkeit, die Inhalte der zur Beratung stehenden Stellungnahme aus dem Ratsinformationssystem unter https://bit.ly/2KpIJBk herunterzuladen und für ihre Stellungnahme bis zum 1. Dezember zu nutzen.
    Die Stellungnahme bezieht sich schwerpunktmäßig auf im Zusammenhang mit der Leitentscheidung stehende städtische Belange.
    Darüber hinaus wird es noch direkt nach der Ratssitzung am 16. Dezember die Möglichkeit geben, über die Website der Stadt bis Weihnachten eine Stellungnahme abgeben zu können.

    „Wir haben im Ministerium um eine Fristverlängerung gebeten, der entsprochen wurde. Aber nur unter der Bedingung, dass sich Bürgerinnen und Bürger der städtischen Stellungnahme vollumfänglich anschließen“, erklärt Barbara Weinthal, Leiterin des Fachbereichs Umwelt.

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  • Ulrich Elsen ist neuer Bezirksvorsteher im Stadtbezirk Süd

    Ulrich Elsen ist neuer Bezirksvorsteher im Stadtbezirk Süd

    Ulrich Elsen (SPD) wurde bei der konstituierenden Sitzung der Bezirksvertretung Süd im Rathaus Rheydt gewählt.

    Erster Stellvertreter ist Peter König (FDP), Marcel Klotz (Grüne) setzte sich bei einer Stichwahl gegen Roderich Busch (CDU) durch und ist zweiter Stellvertreter. Eröffnet wurde die konstituierende Sitzung von der Altersvorsitzenden Monika Schuster (SPD).

    Elsen ist seit 1984 für die SPD in der Bezirksvertretung Rheydt-West aktiv und seit 1989 Mitglied im Rat der Stadt.
    Von 1994 bis 1999 war er Vorsitzender des Kulturausschusses und bis 2014 Vorsitzender des Schulausschusses.
    In der vergangenen Wahlperiode war der 67-Jährige Bürgermeister der Stadt. Der ehemalige Lehrer am Gymnasium Gartenstraße und an der Gesamtschule Rheydt-Mülfort tritt als Bezirksvorsteher die Nachfolge von Barbara Gersmann an.

    Elsen betonte in seiner Antrittsrede ein von Respekt geprägtes Miteinander und bot eine konstruktive Zusammenarbeit an. Er wolle gemeinsam mit der Bezirksvertretung aus Visionen Strategien entwickeln und Strategien Realität werden lassen.

    Die Sitzverteilung im Stadtbezirk Süd (19 Sitze):
    CDU: 28,68 Prozent (5 Sitze)
    SPD: 25,69 Prozent (5 Sitze)
    Grüne: 22,71 Prozent (4 Sitze)
    DIE LINKE: 5,28 Prozent (1 Sitz)
    FDP: 5,01 Prozent (1 Sitz)
    AfD: 7,90 Prozent (2 Sitze)
    Die Partei: 3,27 Prozent (1 Sitz).

    Die Bezirksvertreter im Stadtbezirk Süd auf einen Blick:

    Heinen-Dauber, Petra (CDU, Reservelistenplatz 1) Roeske, Joachim (CDU, Reservelistenplatz 2) Busch, Roderich (CDU, Reservelistenplatz 3) Kaumanns, Markus (CDU, Reservelistenplatz 4) Durst, Daniel (CDU, Reservelistenplatz 5)

    Elsen, Ulrich (SPD, Reservelistenplatz 1) Wilms, Nicole (SPD, Reservelistenplatz 2) Schnitzler, Horst (SPD, Reservelistenplatz 3) Schuster, Monika (SPD, Reservelistenplatz 4) Löffler, Tonda (SPD, Reservelistenplatz 5)

    Laws, Melissa (GRÜNE, Reservelistenplatz 1) Schmieder, Thomas (GRÜNE, Reservelistenplatz 2) Vehling-Feinendegen, Susanne (GRÜNE, Platz 3) Klotz, Marcel (GRÜNE, Reservelistenplatz 4)

    Yildirim, Rohat (DIE LINKE, Reservelistenplatz 1)
    König, Peter (FDP, Reservelistenplatz 1)
    Leide, Markus (AfD, Reservelistenplatz 1) Jakobs, Horst (AfD, Reservelistenplatz 2)
    Zabci, Arif Hikmet (Die PARTEI, Reservelistenplatz 1)

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  • Veterinäramt und Feuerwehr wappnen sich gegen Tierseuchen

    Veterinäramt und Feuerwehr wappnen sich gegen Tierseuchen

    Neben den Gefahren für die menschliche Gesundheit durch die Corona-Pandemie treten in Deutschland derzeit auch zwei hochansteckende Tierseuchen auf, die die Gesundheit von Wild- und Nutztieren gefährden.

    Seit September wurden in Brandenburg und Sachsen rund 150 Ausbrüche der Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen festgestellt. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein grassiert die „hochpathogene aviäre Influenza“ (Geflügelpest). Seuchenausbrüche wurden auch in zahlreichen Nachbarstaaten diagnostiziert und führen dort bereits zu drastischen Bekämpfungsmaßnahmen.

    „Als besonders problematisch muss für beide Tierseuchen festgestellt werden, dass die Virusinfektionen über Wildschweine sowie Wildgeflügel übertragen werden und eine sprunghafte Ausbreitungstendenz besitzen. Das Friederich-Loeffler-Institut hat in einer Risikoabschätzung den Eintrag und die Weiterverbreitung beider Tierseuchenerreger als hoch eingestuft und die nachgeordneten Behörden aufgefordert, sich auf mögliche Seuchenausbrüche einzustellen“, berichtet Dr. Ferdinand Schmitz, Leiter des Fachbereichs Tiergesundheit und Lebensmittelüberwachung der Stadt Mönchengladbach.

    Um für einen möglichen Ausbruch von Tierseuchen in unserer Region gewappnet zu sein, organisiert der Fachbereich regelmäßig Krisenübungen mit Unterstützung der Feuerwehr und anderen städtischen Fachbereichen. Gestern (10.11.) wurde mit der Feuerwehr und dem städtischen Gebäudemanagement die Einrichtung eines Logistikzentrums geprobt. Von dort wird bei einem Ausbruch der operative Teil der Tierseuchenbekämpfung organisiert und abgewickelt.

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ist die Kenntnis über alle Nutztierhaltungen in Mönchengladbach. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit bittet deswegen darum, alle noch nicht bekannten Nutzierhaltungen (Schweine, Geflügel, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) anzuzeigen. Ein entsprechendes Meldeformular befindet sich auf der Homepage der Stadt.

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  • Aktuelle Lage in den Mönchengladbacher Krankenhäusern

    Aktuelle Lage in den Mönchengladbacher Krankenhäusern

    In den vier Mönchengladbacher Krankenhäusern werden aktuell insgesamt 90 Intensivbetten mit Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten vorgehalten.

    Eine weitere Aufstockung auf insgesamt 134 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit ist innerhalb kurzer Zeit möglich.
    Darüber hinaus haben sich die LVR-Kliniken und die Herzklinik im Hardter Wald bereit erklärt, zur Entlastung der Akutkrankenhäuser weitere Patienten aufzunehmen.

    Fazit: Mönchengladbach ist aktuell gut aufgestellt und bietet noch ausreichend Puffer.

    Aktuelle Lage in den Krankenhäusern: Derzeit werden 73 an CoVid-19 erkrankte Patienten in den Krankenhäusern behandelt, darunter sind 17 Intensivpatienten beatmungspflichtig. Von den 90 Intensivbetten mit Beatmungsgeräten sind aktuell 24 Betten frei.
    Zum Vergleich: Vor gut einem Jahr waren in Folge der Influenzawelle nahezu alle Kapazitäten auf den Intensivstationen erschöpft.

    Fazit:
    die Entwicklung der Intensiv-Patienten und Patienten, die beatmet werden müssen ist mit aktuell 17 Personen stabil Seit Beginn der Corona-Entwicklung wurden in den vier Krankenhäusern insgesamt 400 Patienten behandelt, von denen inzwischen wieder 319 gesund entlassen werden konnten.

    Es gibt momentan mit 24 freien Intensivbetten noch ausreichend Kapazität für schwer kranke Patienten im Stadtgebiet.
    Die Krankenhäuser sind hier gut aufgestellt und vorbereitet.

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es drei Kategorien an Corona infizierten Patienten in Quarantäne gibt:
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten macht eine ständige ärztliche Beobachtung erforderlich.
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten macht etwa aufgrund seiner Vorerkrankung eine intensiv medizinische Behandlung erforderlich.
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten erfordert eine zusätzliche Beatmung, die – je nach Krankheitsbild –  entweder stundenweise oder über Tage erforderlich ist.

    Hinweis: Ein geringer Prozentsatz der insgesamt an Corona infizierten Patienten (Stand heute: 2488) ist beatmungspflichtig. Dies sind aktuell 17 Patienten in den Mönchengladbacher Krankenhäusern.

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  • Corona-Doppelhaushalt 2021/2022 ist ausgeglichen

    Corona-Doppelhaushalt 2021/2022 ist ausgeglichen

    Die Stadt präsentiert trotz zusätzlicher Haushaltsbelastungen durch die Corona-Pandemie einen ausgeglichenen Entwurf des Doppelhaushalts 2021/2022

    Die Corona-Pandemie hält auch die Stadt Mönchengladbach fest im Griff. Gerade finanzschwache und hoch verschuldete Kommunen, wie die Stadt Mönchengladbach, trifft diese Pandemie mit ihren massiven und dauerhaften fiskalischen Folgewirkungen im städtischen Haushalt schwer.

    Stadtkämmerer Michael Heck

    Trotz vielfältiger Haushaltsbelastungen ist es Kämmerer Michael Heck aufgrund der sogenannten „Bilanzierungshilfe“ des Landes NRW gelungen, dem Rat in seiner gestrigen konstituierenden Sitzung (4. November 2020) einen ausgeglichenen Haushalt zur Beratung vorzulegen. Ebenso positiv: Der Entwurf kommt ohne Steuererhöhungen bei den Hebesätzen für die Gewerbesteuer und Grundsteuer aus.

    Der Entwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022 weist bei einem Haushaltsvolumen von jeweils mehr als 1,1 Milliarden Euro für 2021 ein positives Jahresergebnis von rund einer Million Euro und für 2022 einen Überschuss von rund drei Millionen Euro aus.

    Dies gelingt nur durch eine gesetzliche Regelung, wonach die finanziellen Corona-Auswirkungen, hier sind insbesondere wegbrechende Steuererträge und Mehrkosten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nennen, buchhalterisch isoliert werden dürfen.
    Im Jahr 2021 sind dies rund 103 Millionen Euro und im Folgejahr rund 87 Millionen.
    Positiv trägt nicht zuletzt auch die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft sowie die eigene Konsolidierung von 235 HSP-Maßnahmen mit einem Einsparpotenzial von insgesamt rund 403,5 Millionen Euro zum Haushaltsausgleich bei.

    Haushaltsentwurf folgt strategischer Planung durch Priorisierung von Maßnahmen
    Mit dem Haushaltsplanentwurf 2021/2022 legt die Stadtverwaltung in einer freiwilligen Anlage erstmals einen strategischen Controllingbericht zu ausgewählten Produkten des städtischen Haushalts vor.
    In dieser freiwilligen Anlage werden die Maßnahmen der Stadtentwicklungsstrategie mg+, welche im Etatentwurf berücksichtigt werden konnten, mit ihren Steckbriefen, Zielen und Kennzahlen sowie der jeweiligen Kalkulation zur Maßnahme aufgeführt und sollen den Ratsmitgliedern bei den Etatberatungen zusätzliche Information und Entscheidungshilfen bieten.
    In den beiden Ansatzjahren des Doppelhaushaltes sollen Investitionen in Höhe von etwa 27,5 Mio. Euro in 2021 und 24,4 Mio. Euro in 2022 getätigt werden und somit zur Stärkung der strategischen Leitmotive beitragen.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs: „Dieser Haushalt schafft Transparenz, wie wir Mönchengladbach besser machen wollen. Es wird klar, wie wir die Strategie umsetzen wollen und dass wir die Wirkung des Mittel-Einsatzes auch kontrollieren“.
    Schwerpunkte bei den Investitionen liegen in den Bereichen Stadtentwicklung mit (19,3 Mio. Euro in 2021 und 18,3 Mio. in 2022), Schulen (71, Mio. Euro in 2021 und 9,9 Mio. in 2022),
    Radwegeausbau (2 Mio. Euro in 2021 und 2,2 Mio. in 2022) sowie
    Lärm- und Umweltschutz (1,2 Mio. Euro in 2021 und 3,8 Mio. Euro in 2022).  

    Der Trend des Schuldenabbaus der letzten Jahre kann aufgrund der Corona-Pandemie nicht fortgesetzt werden – das Gegenteil ist der Fall.
    Die Gesamtverschuldung der Stadt wird gemäß vorgelegter Planung von 970,9 Mio. Euro Ende 2019 auf rund 1,175 Mrd. Euro Ende 2025 ansteigen. „Schwierige Zeiten lassen uns Entschlossenheit und innere Stärke entwickeln“, so zitiert Kämmerer Michael Heck den Dalai-Lama in seiner Haushaltsrede zur Einbringung des Entwurfs für den Doppelhaushalt in der gestrigen konstituierenden Ratssitzung. Diese Entschlossenheit fordert er auch von Bund und Land, da die Kommunen in schwierigen Zeiten mit „zusätzlichen, nachhaltig wirkenden Finanzhilfen in die Lage versetzt werden müssen, aktiv und zielgerichtet gegen die sich weiter verschärfenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu agieren.“
    Die Kommunen sind ein zentraler Bestandteil der wirtschaftlichen Nachfrage. „Sparen bei laufenden Aufgaben und erst recht bei Investitionen“, so Kämmerer Heck, „wäre angesichts der wirtschaftlichen Rezession aktuell überaus kontraproduktiv. Zudem kann es nicht sein, dass die finanziellen Schäden der Pandemie in den kommunalen Haushalten zunächst „wegisoliert“ werden und zukünftige Generationen ab 2025 mit dem Abbau dieser Schäden belastet werden.“

    Haushaltsplanentwurf

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  • Fachausschüsse benannt und besetzt –Neuer Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz

    Fachausschüsse benannt und besetzt –
    Neuer Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz

    Bei der konstituierenden Ratssitzung in der Kaiser Friedrich Halle wurden auch die Fachausschüsse benannt und besetzt.

    In der neuen Amtsperiode kommt mit dem Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz ein weiterer Ausschuss hinzu. Der Feuerwehrausschuss war in der letzten Amtsperiode noch Teil des Umweltausschusses.

    Künftig wird der Umweltausschuss als Ausschuss für Umwelt und Mobilität auch Mobilitätsthemen beinhalten.
    Die Ausschüsse unterstützen die Arbeit des Rates, indem sie Beschlüsse im kleineren Kreis vorberaten und dem Stadtrat Empfehlungen geben. Darüber hinaus haben die Ausschüsse das Recht, in vielen Fachfragen eigenständige Entscheidungen zu treffen. Welche das sind, ist in der Zuständigkeitsordnung festgelegt.

    Der neue Rat hat folgende Ausschüsse gebildet und besetzt:

    Hauptausschuss, Vorsitz: Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD)
    Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, Vorsitz: Achim Wyen (FDP)
    Rechnungsprüfungsausschuss, Vorsitz: Fred Hendricks (CDU)
    Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz, Vorsitz: Verena Rhein (CDU)
    Ausschuss für Schule und Bildung, Vorsitz: Petra Heinen-Dauber (CDU)
    Ausschuss für Kultur, Vorsitz: Josephine Gauselmann (SPD)
    Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung, Vorsitz: Ralf Horst (SPD)
    Ausschuss für Freizeit-, Sport- und Bäder, Vorsitz: Robert Baues (CDU)
    Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, Vorsitz: Thomas Fegers (SPD)
    Ausschuss für Umwelt und Mobilität, Vorsitz: Lena Zingsheim-Zobel (Grüne)
    Ausschuss für Betriebe und Vergabe, Vorsitz: Andreas Wurff (Grüne)
    Wahlprüfungsausschuss, Vorsitz: Anita Hoffmann (Grüne)
    Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt laut Satzung für das Jugendamt nach gesonderter Vorlage.

    Einstimmig wurde die Zahl der Ausschussmitglieder pro Ausschuss auf 19 festgesetzt.

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  • Felix Heinrichs als neuer Oberbürgermeister im Amt vereidigt

    Felix Heinrichs als neuer Oberbürgermeister im Amt vereidigt

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD) ist bei der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates in der Kaiser-Friedrich-Halle in sein Amt als Oberbürgermeister eingeführt und vereidigt worden.

    Er tritt damit die Nachfolge von Hans Wilhelm Reiners (CDU) an.
    Die Vereidigung und Amtseinführung des neuen Oberbürgermeisters nahm Monika Schuster (SPD) als Altersvorsitzende des Rates vor.
    Sie überreichte auch die Amtskette.

    Nach einem Geleitwort von Superintendent und Pfarrer Dietrich Denker betonte der neue erste Bürger der Stadt in seiner Antrittsrede, dass die Corona-Pandemie Staat, Gesellschaft und Wirtschaft vor Herausforderungen stellt, die Anfang des Jahres noch nicht absehbar waren.

    „Deshalb kommt es jetzt mehr denn je darauf an, wohl überlegte Entscheidungen zu treffen. Es wird unsere Aufgabe der nächsten Monate und Jahre sein, diesen Anforderungen vernünftig zu begegnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt gut durch die Krise kommt. Wir müssen den Kern unserer Stadt bewahren. Das, was sie im Inneren zusammenhält“, so der Oberbürgermeister.
    Der Wandel sei das verbindende und das konstitutive Merkmal der Stadt. Nicht nur Corona würde das gesamte Leben verändern. Der Wandel sei auch in anderen Bereichen erkennbar: im Verkehr, bei den Innenstädten, in der Art der Kommunikation, in der Energiewende, im Bereich der Digitalisierung und im Strukturwandel, aber auch in einem anderen Verständnis von Bildung, Kultur, Sport und Ehrenamt.
    „Wir müssen den Wandel als Chance begreifen“, betont der Oberbürgermeister. Dafür sei Ideenreichtum, Kreativität, Tatkraft und Mut nötig.

    Die neuen Bürgermeister (v.l.n.r.) Josephine Gauselmann, Petra Heinen-Dauber und Hajo Siemes mit Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Bei repräsentativen Anlässen stehen Heinrichs drei ehrenamtliche Bürgermeister als Stellvertreter zur Verfügung, die bei der konstituierenden Ratssitzung gewählt wurden: Josephine Gauselmann (SPD) ist Erste Bürgermeisterin, Petra Heinen-Dauber (CDU) wurde als Zweite Bürgermeisterin und Hajo Siemes (Grüne) als Dritter Bürgermeister gewählt.

    Mit der offiziellen Ernennung und Amtseinführung des neuen Oberbürgermeisters beginnt auch die neue Amtsperiode des Stadtrates. Der Rat der Stadt umfasst 76 Mitglieder. Und so setzt sich der Rat zusammen:

    CDU (26 Sitze):
    Dr. Hans Peter Schlegelmilch, Martin Heinen, Annette Bonin, Herbert Pauls, Manuela Luhnen, Markus Spinnen, Bernhard Stein, Christoph Dohmen, Fred Hendricks, Dr. Matthias Johnen, Jürgen Schöttler, Michael Schroeren, Frank Eibenberger, Willi Schmitz, Norbert Post, Robert Baues, Verena Rhein, Markus Kaumanns, Joachim Roeske, Petra Heinen-Dauber, Ralf Kremer, Vanessa Odermatt, Markus Heynckes, Marion Gutsche, Michael Schmitz, Henry Ferl

    SPD (20 Sitze):
    Janann Safi, Ulrich Elsen, Josephine Gauselmann, Thomas Fegers, Nicole Wilms, Tonda Löffler, Jürgen Hermanns, Andrea Koczelnik, Oliver Büschgens, Sylvia Barck, Heinz Ritters, Ralf Horst, Ute Hermanns, Reinhold Schiffers, Evamaria Enk, Michael Roth, Monika Schuster, Pascal Zitzen, Heike Adolphs, Ursula Schiffer

    Die Grünen (16 Sitze):
    Boris Wolkowski, Lena Zingsheim, Andreas Wurff, Laura Steeger, Angela Gunkel, Anita Hoffmann, Dr. Gerd Brenner, Hajo Siemes, Bernd Meisterling-Riecks, Anna Bögner, Melissa Laws, Nasser Zeaiter, Thomas Schmieder, Ulla Schmitz, Marcel Klotz, Marion Manske

    AfD (5 Sitze):
    Corinna Bülow, Holger Hexgen, Horst Jakobs, Heinz-Werner Welsink, Markus Leide

    FDP (4 Sitze):
    Nicole Finger, Reiner Gutowski, Natascha Stephan, Achim Wyen

    Die Linke (3 Sitze):
    Torben Schultz, Jutta Zabci, Lisa Schmerl

    Die Partei (2 Sitze):
    Ulas Zabci, Bastian Hoff

    Die Antrittsrede des Oberbürgermeisters ist hier abrufbar: https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/oberbuergermeister-felix-heinrichs/nachrichten-von-felix-heinrichs/news/antrittsrede-oberbuergermeister-felix-heinrichs-bei-der-konstituierenden-ratssitzung-am-4-november-2

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  • LVR fördert abschließende Baumaßnahmen in der Schriefersmühle mit 35.000 Euro

    LVR fördert abschließende Baumaßnahmen in der Schriefersmühle mit 35.000 Euro

    Förderverein Schriefersmühle hat jetzt den Bewilligungsbescheid erhalten – Arbeiten sollen Anfang 2021 starten

    Freude beim städtischen Kulturbüro und beim gemeinnützigen Förderverein Schriefersmühle:
    Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) stellt für abschließende Baumaßnahmen in der Schriefersmühle Fördergelder in Höhe von 35.000 Euro zur Verfügung.

    Dies hat die Landschaftsversammlung Ende September beschlossen.
    Der Bewilligungsbescheid ging jetzt beim Vorstand des Fördervereins und im städtischen Kulturdezernat, das den Antrag unterstützt hatte, ein.

    9.000 Euro muss der Verein, der die Schriefersmühle seit 2011 schrittweise saniert und zum öffentlichen Treffpunkt und für kulturelle Veranstaltungen ausbaut, als Eigenanteil aufbringen. „Die Baumaßnahmen sollen Anfang kommenden Jahres starten und möglichst im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden“, teilte Professor Dr. Michael Schmitz, Vorsitzender des Vereins, jetzt den Vereinsmitgliedern mit.

    Im letzten Sanierungsschritt soll die Schriefersmühle so hergerichtet werden, dass sie ganzjährig als Ort für Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und andere Kulturveranstaltungen genutzt werden kann.

    Geplant sind die Sanierung der Innenwände und der Einbau von Fußböden mit Trittschalldämmung in den oberen Geschossen, der Einbau von Fenstern im dritten Obergeschoss, die Abdichtung des hinteren Zugangs, die Beleuchtung auf allen Ebenen und als Highlight eine Glasöffnung in der Decke der obersten Ebene, damit Mühlenkappe und Flügelwelle auch im Inneren des Mühlenturms sichtbar werden.

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  • Auswirkungen der neuen Coronaschutzverordnung auf die städtischen Einrichtungen in den Bereichen Kultur und Sport

    Auswirkungen der neuen Coronaschutzverordnung auf die städtischen Einrichtungen in den Bereichen Kultur und Sport

    Im Rahmen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tag, gültig ab Montag, 2. November 2020, kommt es zu Schließungen und Einschränkungen.
    Diese gelten zunächst bis Ende November:

    Sporteinrichtungen:
    Die städtischen Bäder sind für den Publikumsverkehr und den Vereinssport geschlossen. NEW und der Fachbereich Schule und Sport erarbeiten ein Konzept für eine Nutzung einzelner Bäder für den Schwimmunterricht. Die Turn- und Sporthallen bleiben für den Schulsport geöffnet. Für den Vereinssportbetrieb sind sie genauso gesperrt wie die städtischen Außensportanlagen. Der Individualsport, wie zum Beispiel Joggen, ist auf den Außensportanlagen unter Beachtung der Vorschriften der Coronaschutzverordnung allerdings weiterhin möglich.

    Museen:
    Das Museum Abteiberg, das Museum Schloss Rheydt und das TextilTechnikum müssen bis zum 30. November schließen. Die angekündigten Eröffnungen der Ausstellungen „Operativ bedeutsame Kontakte. Die Stasi und Mönchengladbach“ im Museum Schloss Rheydt und „Hiwa K. All Cities Have Destruction in Common“ sowie die Präsentation der Jahresgaben des Museumsvereins im Museum Abteiberg werden verschoben. Neue Termine und Laufzeiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.  Der Skulpturengarten des Museums Abteiberg und die Außenanlagen des Museums Schloss Rheydt sind während der sonst üblichen Museumsöffnungszeiten zugänglich. Die Verwaltung der Museen ist während der üblichen Bürozeiten erreichbar.

    Musikschule und Volkshochschule:
    Auch die Musikschule der Stadt Mönchengladbach ist ab Montag geschlossen. Die Verwaltung bleibt für den Publikumsverkehr- nach vorheriger Terminvereinbarung –  geöffnet. Die Verwaltung der Musikschule ist telefonisch unter 25-6430 zu erreichen.

    In der Volkshochschule finden nur noch Angebote aus nachfolgenden Bereichen statt:
    Schulabschlüsse, Alphabetisierung, Integrationskurse /DeuFÖ / BIF-Projekt, Prüfungen (auch Sprachprüfungen), Abschlussbezogene berufliche Bildung sowie Bildungsurlaube. Die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer ausfallender Angebote werden informiert.
    Auch die Volkshochschule bleibt für den Publikumsverkehr- nach vorheriger Terminvereinbarung –  geöffnet.
    Sie ist telefonisch unter 25 – 6400 zu erreichen.

    Stadtarchiv und -bibliotheken:
    Das Stadtarchiv und die Einrichtungen der Stadtbibliothek im Vitus-Center, in Rheydt, Rheindahlen und Giesenkirchen sind durch Neuregelungen der Coronaschutzverordnung nicht betroffen und bleiben weiterhin geöffnet.

    Dabei sind die Regelungen bezüglich Mindestabstand (1,5m), Tragen der Alltagsmaske sowie der Rückverfolgung strengstens zu beachten.
    Veranstaltungen sind nicht möglich.

    Maskenpflicht:
    In den Räumen von VHS und Musikschule sowie den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek gilt eine allgemeine Maskenpflicht.

    Freie Szene:
    Die neue Verordnung hat u.a. auch Auswirkungen auf die aktuelle Ausstellung im vom Kulturbüro kuratierten Projektraum EA71. Kommenden Samstag, 31. Oktober, eröffnet die neue Ausstellung „Lockdown“ vom Künstler-Duo Link & Kress im Projektraum EA71. In ihren fotografischen und malerischen Arbeiten beschäftigen sich die beiden c/o-Künstschaffenden mit ihren subjektiven Positionen zur Corona-Pandemie. Eine Vernissage kann den aktuellen Umständen entsprechend leider nicht stattfinden, durch die neue Verordnung wird die Ausstellung ab kommenden Montag vorerst geschlossen bleiben. Das Kulturbüro prüft gemeinsam mit den Künstlerinnen derzeit Möglichkeiten die Ausstellung unter den gegebenen Voraussetzungen dennoch sichtbar zu machen.

    Von den Einschränkungen betroffene und durch die Stadt geförderte Projekte der freien Szene:

    Die zweite Ausstellung „Rien ne va plus“ des vom Kulturbüro geförderten „ArtCasino“ auf der Waldhausener Straße , die zum 7.11. eröffnet werden sollte, sowie die Werkschau des Atelier Strichstärke der Ev. Stiftung Hephata können nicht wie geplant stattfinden. Leider mussten nun auch die verbleibenden Textstationen-Lesungen des Lust am Lesen e.V. abgesagt werden. Weitere Projekte und Termine in den Einrichtungen Köntges und Projekt 42 sind ebenfalls betroffen und müssen verschoben oder umgestaltet werden. Die Einschränkungen haben zusätzlich auch Auswirkungen auf geplante Streaming Angebote der freien Szene wie z.B. das Chorkonzert zur Weihnachtszeit des pro Vocale Lyra Chors, da die Produktionen unter den gegebenen Umständen nicht umgesetzt werden können.

    Weitere Infos:
    Detailinformationen werden im Laufe der nächsten Woche auch auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen zu finden sein.

    Alle Seiten im Überblick:
    www.sportstadt-mg.de
    https://schlossrheydt.de/
    https://textiltechnikum.de/
    https://museum-abteiberg.de/
    https://vhs-mg.de/

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  • Bürgerservice: Sonderöffnungszeiten an drei Samstagen

    Bürgerservice: Sonderöffnungszeiten an drei Samstagen

    Jeweils am Samstag, 7. November, 14. November, und 21. November, bietet der Bürgerservice der Stadtverwaltung im Vitus-Center Sonderöffnungszeiten an.

    Jeweils von 10 bis 15 Uhr können alle Serviceleistungen wie Einwohnermeldeangelegenheiten, An- und Ummeldungen sowie die Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten und Führungszeugnissen in Anspruch genommen werden.

    Für jeden Samstag sind damit rund weitere 250 Termine verfügbar.
    Um die Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben einzuhalten, ist eine Terminvereinbarung vorab zwingend erforderlich.

    Damit werden der Publikumsverkehr entzerrt und die Wartezeiten vor Ort minimiert. Die bisher übliche Möglichkeit zur Vereinbarung von Onlineterminen ist für diese Sonderöffnungszeiten nicht gegeben.

    Terminvereinbarungen für diese drei Samstage sind ab Montag, 26. Oktober, ausschließlich telefonisch unter der Terminhotline 0162 / 71 94 129 und 0173 / 67 29 257 möglich.

    Die Rufnummern sind montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr erreichbar.
    Im gesamten Gebäude als auch im direkten Umfeld muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

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  • Covid-19: 7-Tage-Inzidenz überschreitet Schwellenwert von 50 –Gefährdungsstufe 2 tritt ab Donnerstag, 22. Oktober, in Kraft

    Covid-19: 7-Tage-Inzidenz überschreitet Schwellenwert von 50 –
    Gefährdungsstufe 2 tritt ab Donnerstag, 22. Oktober, in Kraft

    Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Mönchengladbach hat am Mittwochnachmittag mit 49 Neuinfektionen und einen neuen Inzidenzwert von 59 den kritischen Schwellenwert von 50 überschritten, so dass laut Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag, 22. Oktober, die Gefährdungsstufe 2 in Kraft tritt. Die Gefährdungsstufe 2 hat die Stadt Mönchengladbach mit einer neuen Allgemeinverfügung festgestellt. Die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner führt zu folgenden Maßnahmen:

    Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

    Veranstaltungen und Versammlungen sind ab dem vierten Tag der Feststellung der Gefährdungsstufe mit mehr als 100 Personen nur zulässig, wenn spätestens drei Tage vor der Veranstaltung ein Hygienekonzept nach § 2b der Coronaschutzverordnung an das Ordnungsamt geschickt wurde. Das Ordnungsamt ist erreichbar unter der Mailadresse hotline32@moenchengladbach.de. Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen nur mit bis zu 250 Personen im Innenraum und 500 Personen im Freien zulässig.

    Bei Festen mit herausragendem Anlass (z.B. Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Tauf-, Geburtstags oder Abschlussfeiern) dürfen außerhalb einer Wohnung höchstens zehn Personen teilnehmen. Bei Geburtstagen gilt nur ein besonderer (18. Geburtstag) oder runder Geburtstag (z.B. 50. Geburtstag) als herausragend.

    In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

    Neue Allgemeinverfügung

    Auch weiterhin gilt:

    Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen und auf Märkten.

    Die Maskenpflicht gilt nach wie vor in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Auch das durch die Allgemeinverfügung der Stadt bereits am Montag verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in festgelegten Innenstadtbereichen bleibt unverändert gültig.

    Die Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 50 unterschritten hat.

    Das Bürgertelefon der Stadt Mönchengladbach ist nach wie vor montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 02161 / 25 54 321 (keine medizinische Beratung) erreichbar. Gewerbetreibende, Vereine und Veranstalter können sich bei Fragen zu den Bestimmungen der Coronaschutzverordnung per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de melden.

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  • Warnstreiks in den städtischen Kindertageseinrichtungen und bei der Telefonzentrale

    Warnstreiks in den städtischen Kindertageseinrichtungen und bei der Telefonzentrale

    Die Stadtverwaltung ist darüber informiert worden, dass am 20. Oktober Streikmaßnahmen in den städtischen Kindertagesstätten stattfinden werden.

    In allen städtischen Kindertagesstätten kann es aufgrund von Streikmaßnahmen zu einem eingeschränkten Betreuungsangebot kommen. Hiervon können auch die städtischen Lena-Gruppen betroffen sein.

    Die Eltern sind schnellstmöglich über den bevorstehenden Warnstreik und das dadurch bedingte eingeschränkte Betreuungsangebot informiert worden.

    In allen betroffenen Einrichtungen wird für Eltern, die dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, eine Notgruppe eingerichtet bzw. eine Betreuung in einer Nachbareinrichtung angeboten.

    Neun städtische Tagesreinrichtungen für Kinder bleiben geschlossen:

    Ferdinand – Strahl Str., Gatherskamp, Giesenkirchener Str., Josef – Drauschke Str., Kammgarnstr., Mühlenstr., Nikolausstr., Rüdigerstr. und Seidenweberstr.

    In drei von diesen Einrichtungen besteht kein Notbetreuungsbedarf von Seiten der Eltern (Gatherskamp, Kammgarnstr., Seidenweberstr.). Alle anderen der oben aufgeführten Einrichtungen haben bei Bedarf eine Notbetreuung in den Nachbareinrichtungen organisiert.

    14 weitere Einrichtungen sind von Streikmaßnahmen betroffen, bieten aber eine Notbetreuung in einer Notgruppe in der eigenen Einrichtung an:

    Altenbroicher Str., Am Hockstein, Am Beekerkamp, Friedhofstr., Gartenkamp, Höfgenweg, Kamphausener Str., Kommer Weg, Leibnizstr., Lisztstr., Pahlkestr., Pestalozzistr., Schlossacker und Steinshütte.

    15 Einrichtungen sind nicht oder nur geringfügig von den Streikmaßnahmen betroffen und der Regelbetrieb wird mit geringen Einschränkungen angeboten:

     Am Pixbusch, Am Hommelsbach, Gathersweg, Güdderrather Mühlenweg, Hensenweg, Hoemenstr., Hohlstr., Hosterweg, In der Schley, Kruchenstr., Lorenz – Görtz Str., Rochusstr., Rohrstr., Saasfelder Weg, Südwall.

    Insgesamt müssen 78 Kinder in den Einrichtungen Notbetreut werden.

    Aufgrund der flächendeckenden Streiks arbeitet morgen auch nur eine Notbesetzung in der Telefonzentrale der Stadt. Die in der übrigen Verwaltung tätigen Mitarbeitenden können über die individuellen Nebenstellen weiterhin angerufen werden. Informationen zu Nebenstellen sind auf der Homepage www.moenchengladbach.de in der Rubrik „Bürgerinfo A – Z“ hinterlegt.

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  • Corona: Stadt stellt Gefährdungsstufe 1 fest und verfügt „Maskenpflicht“ in den Innenstädten von MG + RY

    Corona: Stadt stellt Gefährdungsstufe 1 fest und verfügt „Maskenpflicht“ in den Innenstädten von MG + RY

    In einer Allgemeinverfügung, die am Montag, den 19. Oktober in Kraft tritt, hat die Stadt Mönchengladbach heute (17. Oktober) offiziell die Gefährdungsstufe 1 im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgestellt.

    Diese tritt ein, wenn die 7-Tage-Inzidenz, wie derzeit in Mönchengladbach, den Wert von 35 erreicht oder übersteigt und das Infektionsgeschehen nicht auf einzelne Einrichtungen zurückzuführen und einzugrenzen ist.

    Damit werden die in der Coronaschutzverordnung des Landes vom 17. Oktober vorgesehenen Maßnahmen wirksam:

    – Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.
    – An Festen aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Tauf-, Geburtstags oder Abschlussfeiern) außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober). Bei Geburtstagen gilt nur ein besonderer (18. Geburtstag) oder runder Geburtstag (z.B. 50 Geburtstag) als herausragend.
    – Für den privaten Raum (z.B. Haus, Wohnung oder Garten) gilt die dringende Empfehlung Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.
    – Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
    – Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
    In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur Gruppen mit maximal 10 Personen treffen.
    Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ist ab Montag in den Innenstädten Pflicht.

    In der Allgemeinverfügung hat die Stadt Mönchengladbach die Bereiche festgelegt, in denen ab Montag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im öffentlichen Außenbereich vorgeschrieben ist.

    Für die Mönchengladbacher Innenstadt sind das folgende Straßen, Plätze und Anlagen:

    • Aachener Straße (zwischen Viersener Straße und Waldhausener Straße) • Abteiberg • Abteistraße • Albertusstraße (zwischen Steinmetzstraße und Hindenburgstraße) • Alter Markt • Am Minto • An der Stadtmauer • Anna-Schiller-Stiege • Balderichstraße • Bismarckplatz • Bismarckstraße (zwischen Steinmetzstraße und Goebenstraße) • Edmund-Erlemann-Platz • Eickener Straße (zwischen Steinmetzstraße und Hindenburgstraße) • Europaplatz inklusive des gesamten ZOB´s Mönchengladbach • Fliescherberg • Franz-Gielen-Straße • Friedrichplatz • Gasthausstraße • Hans-Jonas-Park • Heinrichstraße • Heinrich-Sturm-Straße • Hindenburgstraße (zwischen Alter Markt und Breitenbachstraße) • Humboldtstraße (zwischen Steinmetzstraße und Europaplatz) • Johann-Peter-Boelling-Platz • Johannes-Cladders-Platz • Kapuzinerplatz • Kapuzinerstraße • Kirchplatz • Krichelstraße • Lambertsstraße • Ludwigstraße • Marktstieg • Münsterstraße • Münsterplatz • Neustraße • Oskar-Kühlen-Straße • Platz der Republik (zwischen Heinrich-Sturm-Straße und Breitenbachstraße) • Portalstieg • Postgasse • Propst-Kauff-Stiege • Rathausstraße • Rathausplatz • Sandradstraße • Schillerstraße (zwischen Steinmetzstraße und Europaplatz) • Sittardstraße (zwischen Steinmetz und Europaplatz) Sonnenhausplatz • Spatzenberg • Steinmetzstraße (zwischen Am Minto und Bismarckstraße) • Stepgesstraße (zwischen Sonnehausplatz und Lüpertzender Straße) • Stephanstraße • Waldhausener Straße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße) • Wallstraße • Weiherstraße • Wilhelmstraße • Turmstiege • Viersener Straße (zwischen Aachener Straße und Am Minto)

    In der Rheydter Innenstadt gilt die Maskenpflicht auf diesen Straßen und Plätzen:

    • Am Neumarkt • Bahnhofstraße inklusive des kompletten ZOB´s Rheydt • Brucknerallee (zwischen Nordstraße und Hauptstraße) • Dahlener Straße (zwischen Wilhelm-Schiffer-Straße und Friedrich-Ebert-Straße) • Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Stresemannstraße und Wilhelm-Schiffer-Straße) • Harmoniestraße • Hauptstraße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Limitenstraße) • Hugo-Preuß-Straße • Kloetersgasse • Langensgasse • Limitenstraße (zwischen Moses-Stern-Straße und Hauptstraße) • Marienplatz • Markt • Marktplatz Rheydt • Marktstraße • Moses-Stern-Straße • Odenkirchener Straße (zwischen Stresemannstraße und Moses-Stern-Straße) • Paulstraße • Stresemannstraße • Waisenhausstraße • Wilhelm-Strater-Straße (zwischen Mühlenstraße und Hauptstraße)

    Die Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 35 unterschritten hat.

    Dieser Meldung sind folgende Medien zugeordnet:
    Alle Quellen: Stadt Mönchengladbach

    Allgemeinverfügung vom 17.10.2020

    Coronaschutzverordnung NRW ab 17.10.2020

    Bereich: Maskenpflicht Innenstadt MG
    Bereich: Maskenpflicht Innenstadt RY

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  • Corona-Wert in Mönchengladbach klettert über kritische Marke

    Corona-Wert in Mönchengladbach klettert über kritische Marke

    Nach einem Anstieg der Infiziertenzahlen in Mönchengladbach ist die Sieben-Tage-Inzidenz am späten Nachmittag auf den Wert von 36,7 geklettert.

    Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen es auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat. Ab einem Schwellenwert von 35 müssen konkrete Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden.

    Die Stadt hat vor diesem Hintergrund dazu eine über die derzeit gültige Coronaschutzverordnung hinausgehende Allgemeinverfügung mit zusätzlichen einschränkenden Maßnahmen erlassen, die ab sofort in Kraft treten.

    Die Maßnahmen im Einzelnen:

    Private Feiern außerhalb privater Räume mit 25 bis 50 Personen müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Auflage gilt sowohl für den Privatmann als auch für den Veranstalter, in dessen Räumlichkeiten die Feier stattfindet. Bei Anmeldung wird eine entsprechende Bestätigung erteilt.

    Bei Veranstaltungen aller Art ist eine namentliche Sitzplatzdokumentation vorzunehmen.

    Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind Zuschauer nicht mehr zugelassen Bei Sportveranstaltungen im Freien ist die Zuschauerzahl auf 300 begrenzt.

    Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind untersagt.

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  • OB Reiners ruft Schulen dazu auf, die Steine im Vorfeld des 9. November aufzupolieren

    OB Reiners ruft Schulen dazu auf, die Steine im Vorfeld des 9. November aufzupolieren

    Zahlreiche Schulen hatten sich im vergangenen Jahr im Vorfeld des 9. November an einer von Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners initiierten Aktion beteiligt, die in den vergangenen Jahren vom Künstler Gunther Demnig im Stadtgebiet verlegten Stolpersteine aufzupolieren.

    Am 9. November jährt sich zum 82. Mal die Reichspogromnacht, in der unter anderem zahlreiche Synagogen in Flammen aufgingen und die Ausgrenzung, Deportation und Ermordung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger begann.

    In einem Schreiben an die Schulleitungen ruft OB Reiners jetzt zur Fortsetzung der Aktion auf. „Mit den Stolpersteinen erinnert Gunther Demnig an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, gibt ihnen einen Namen zurück, informiert über ihr Schicksal und sichert ihnen ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft. Es wäre ein schönes Zeichen, wenn bis zum 9. November die bislang verlegten Stolpersteine ihren ursprünglichen Glanz zurückerhalten würden“, so der Oberbürgermeister und Schirmherr der Aktion in seinem Schreiben an die Schulen. „Vielleicht können die Schülerinnen und Schüler ab dem 26. Oktober die Erinnerung ein wenig aufpolieren und dabei gleichzeitig lernen, wozu menschenverachtendes politisches Denken und Handeln führen kann“.

    Seit dem 27. Januar 2006 – dem Gedenktag für die Opfer des Holocaust – wurden in Mönchengladbach bisher 295 Stolpersteine an 88 Stellen für Menschen verlegt, die von den Nazis verhaftet, deportiert und in den meisten Fällen ermordet wurden.

    Informationen über die Lage der Stolpersteine und die Schicksale, die sich hinter diesen Gedenksteinen verbergen, sind im Geoportal unter www.moenchengladbach.de nachzulesen. Hier besteht die Möglichkeit, auf der digitalen Stadtkarte gelb markierte Steine auszuwählen und diese Auswahl unter der Mailadresse gdi@moenchengladbach.de mitzuteilen. Bis zum 9. November werden die bereits vergebenen Stolpersteine dann in einer Karte rot markiert.

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  • Schiff auf Kurs gehalten –  Haushalt schließt 2019 mit  Überschuss von rund 41,6 Mio. Euro ab

    Schiff auf Kurs gehalten – Haushalt schließt 2019 mit Überschuss von rund 41,6 Mio. Euro ab

    Nach 2017 und 2018 kann nun auch das Jahr 2019 mit einem satten Überschuss von 41,6 Millionen Euro abschließen.

    Die Planung ging lediglich von einer Überdeckung von rund einer Millionen Euro aus. Somit stehen die städtischen Finanzen um rund 40,6 Millionen Euro besser da, als geplant.

    „Demnach konnte das Schiff auf Kurs gehalten werden“, so Stadtkämmerer Michael Heck. Das positive Jahresergebnis beruht zum einen auf Mehrerträgen, die sich unter anderem aus einer Gesetzesnovellierung des Kinderbildungsgesetzes und aus der Auflösung von Sonderposten ergeben haben.

    Darüber hinaus waren gegenüber der Planung geringere Beträge an Gewerbesteuerumlage, für den Fond deutscher Einheit und für Sozialtransferleistungen aufzuwenden.

    Auch das nach wie vor niedrige Zinsniveau und die weiterhin guten konjunkturellen Rahmenbedingungen wirkten sich im Jahr 2019 positiv auf das Ergebnis aus. Die konsequente Umsetzung der insgesamt 233 Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans (HSP) steuerte 1,7 Millionen Euro bei. Die ursprünglich geplante Konsolidierung für 2019 lag bei 53,0 Millionen Euro, erzielt wurden tatsächlich 54,8 Millionen Euro.

    Auch der Schuldenabbau konnte weiter vorangetrieben werden.
    2019 konnten Kreditschulden in Höhe von rund 70,6 Millionen Euro abgebaut und damit auch das Zinsrisiko für die Folgejahre minimiert werden. Damit sinkt der Schuldenstand auf rund 971 Millionen Euro erstmals unter die Eine-Milliarde-Grenze.
    Stadtkämmerer Michael Heck freut sich zwar über das positive Jahresergebnis 2019, muss die Euphorie aber angesichts der absehbaren finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt deutlich dämpfen: Bei aller Freude, die angesichts solcher Zahlen in den verschiedenen Interessensbereichen aufkommen könnte, mahnt Kämmerer Michael Heck weiterhin mit Augenmaß zu wirtschaften. „Vor allem vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden gesamtwirtschaftlichen Abwärtsbewegung seit März dieses Jahres und der aktuell erst langsam einsetzenden Erholung drohen die geringen finanziellen Spielräume in Gänze dahin zu schmelzen“, betont der Kämmerer.

    „Die Corona-Pandemie zeigt, wie schnell externe Einflüsse die Haushaltslage dramatisch verändern können. Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Stadt Mönchengladbach ist dringend Hilfe von Bund und Land in Form von dauerhaft und zusätzlich bereitgestellter Finanzausstattung einzufordern, damit die Konsolidierungsbemühungen der vergangenen Jahre nicht vergebens waren“, so Michael Heck weiter.

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