Quarantäneverordnung des Landes NRW schafft Klarheit für positiv Getestete und Kontaktpersonen

NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Erstmals hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen erlassen, die am 1. Dezember in Kraft getreten ist.

Ziel der Verordnung ist es, die Bestimmungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger landeseinheitlich und klar zu regeln.
Dies hilft den Betroffenen, die eines positives Testergebnis erhalten haben oder die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Gleichzeitig erleichtert die Verordnung die Arbeit der Gesundheitsämter, da nun in vielen Fällen keine individuelle Quarantäneanordnung mehr erforderlich ist.

Hier die wichtigsten Punkte, die in der Quarantäneverordnung geregelt sind:
Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen einem PCR-Test unterzogen haben, müssen bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses in Quarantäne.

Menschen mit einem positiven PCR-Testergebnis müssen für zehn Tage nach der Testung in Quarantäne.
In diesen Fällen bedarf es keines weiteren Quarantänebescheides.
Das Gesundheitsamt nimmt jedoch mit jedem Betroffenen Kontakt auf und klärt die individuellen Quarantäneregelungen.
Die Quarantäne endet grundsätzlich erst nach zehn Tagen und auch nur, sofern man mindestens 48 Stunden symptomfrei war.

Personen, die mit positiv Getesteten im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls automatisch in Quarantäne.
Diese Quarantäne dauert in der Regel 14 Tage. Eine Verkürzung ist nur bei Symptomfreiheit mit einem negativen Test ab dem 10. Tag möglich.
Bei Symptomen besteht eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt.

Die Regelungen ersetzen die individuellen Quarantäneanordnungen durch die zuständigen Behörden vor Ort und entfaltet – solange keine individuelle Quaratäneanordnung durch das Gesundheitsamt festgelegt wurde – die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz nach § 56 Infektionsschutzgesetz.
Die hierfür erforderliche Quarantänebescheinigung wird durch das Gesundheitsamt erstellt und im Nachhinein übersandt.

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