Verbotene Bücher
„Kraft päpstlicher Vollmacht“ erteilte mir das Erzbischöfliche Generalvikariat „die Erlaubnis zur Aufbewahrung und Lektüre verbotener Bücher und Schriften“, allerdings mit der Einschränkung: „soweit diese ihrer Richtung und ihrem überwiegenden Inhalt nach nicht als obszön zu…