Autor: Redaktion

  • Der Förderkreis „Geistliche Musik in St. Helena“ lädt herzlich ein:

    Der Förderkreis „Geistliche Musik in St. Helena“ lädt herzlich ein:

    Pfarrkirche St. Helena, Mönchengladbach-Rheindahlen

    Sonntag, 9. Januar 2022 um 17.00 Uhr

     NEUJAHRSKONZERT

    „… mit Musik ins neue Jahr“ mit dem Ensemble NIEDERRHEIN BRASS

    Die Coronazeit hat auch die Bläser von Niederrhein Brass terminlich erwischt. Doch wie alle, lassen es sich auch die 10 Bläser nicht nehmen, gute Laune zu verbreiten. Und was eignet sich in dieser Jahreszeit dazu besser als weihnachtliche Musik?

    Mit Werken von Bach bis Rutter, von Deutschland bis zur USA, von der Klassik bis zur Moderne bringen sie unter der Leitung von Jan-Philipp Arendt Bekanntes zu Gehör.

    Niederrhein Brass ist ein Blechbläserensemble in der klassischen 10er Besetzung – vier Trompeten, Horn, vier Posaunen und Tuba. Mit diesem Instrumentenspektrum ist es in der Lage diverse Klangfarben zu produzieren und so dem Zuhörer Abwechslung zu bieten.

    Der Eintritt ist frei – Kollekte am Ausgang zugunsten der Kirchenmusik von St. Helena.

    Einlass: 16.15 Uhr

    Das Konzert findet nach der 2G-Regel statt, d. h. der Besuch ist ausschließlich für Geimpfte und Genesene möglich. Ein Nachweis muss vorgelegt und eine FFP2-Maske getragen werden.  Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Auch gibt es keine Beschränkung mehr, was die Sitzplatzwahl angeht (freie Platzwahl). Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Corona-Pandemie jederzeit Änderungen ergeben können! Entscheidend sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Corona-Regelungen. Aktuelle Informationen finden Sie auf www.helenamusik-rheindahlen.de .

    Bitte beachten Sie, dass auch eine kurzfristige Absage möglich ist.

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  • Last Call: Azubi-Preis „Gelbe Hand“ zeichnet Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit aus

    Last Call: Azubi-Preis „Gelbe Hand“ zeichnet Initiativen gegen Fremdenfeindlichkeit aus

    Projekte aus Mönchengladbach gesucht | Einsendeschluss: 16. Januar

    Vom Instagram-Account gegen Rechts bis zum Antidiskriminierungs-Seminar in der Berufsschule: Azubis, die sich in Mönchengladbach für Gleichbehandlung und gegen Rassismus am Arbeitsplatz engagieren, sind preisverdächtig. Noch bis zum 16. Januar können sie mit einem eigenen Projekt beim Wettbewerb „Gelbe Hand – Mach meinen Kumpel nicht an!“ mitmachen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf. Alle Infos unter www.gelbehand.de.
    „Ob in der Backstube, an der Hotelrezeption oder in der Lebensmittelfabrik – kaum irgendwo kommen Menschen unterschiedlicher Herkunft so eng zusammen wie am Arbeitsplatz“, sagt Ina Korte-Grimberg. Die Geschäftsführerin der NGG-Region Krefeld-Neuss beobachtet allerdings mit Sorge, dass Populisten und rechte Stimmungsmacher versuchten, die Belegschaften zu spalten. „Doch Hetze und Diskriminierung haben im Betrieb nichts verloren – auch nicht unter dem Vorwand, die Corona-Maßnahmen kritisieren zu wollen“, so Korte-Grimberg. Zivilcourage sei für ein faires Miteinander im Job unverzichtbar. „Das, was im Fußball die Rote Karte ist, ist die ,Gelbe Hand‘ im Betrieb“, so die NGG.
    Der Wettbewerb zeichnet verschiedenste Initiativen junger Beschäftigter für ein solidarisches Zusammenleben im Beruf aus. Die Preisgelder liegen bei 1.000 Euro für den ersten, 500 Euro für den zweiten und 300 Euro für den dritten Platz. Außerdem gibt es einen Sonderpreis der DGB-Jugend NRW, der mit 500 Euro dotiert ist. Die Schirmherrschaft für den Wettbewerb liegt in diesem Jahr bei der Gewerkschaft Verdi und der Stadt Hamburg.

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  • Bürgerbegehren soll Fristverlängerung gewährt werden

    Bürgerbegehren soll Fristverlängerung gewährt werden

    Die CDU-Ratsfraktion hat bei Oberbürgermeister Felix Heinrichs eine Sondersitzung des Stadtrates beantragt. Grund ist ein offener Brief des „Bündnis für Schulvielfalt“ an alle Fraktionen, in dem erneut um eine Fristverlängerung für die Unterschriftensammlung gebeten wird.

    „Als größte Fraktion im Rat mit 26 Mitgliedern stellen wir das nötige Drittel der Sitze, das den Bürgermeister veranlassen muss, eine Sondersitzung einzuberufen. Dabei möchten wir betonen, dass wir einer Fristenverlängerung aufgrund von Corona bereits Mitte Dezember zugestimmt hätten.
    Durch die weitere Verschärfung der Pandemie wegen der Omikron-Variante halten wir dieses Zugeständnis an die Organisatoren des Bürgerbegehrens für mehr als gerechtfertigt. Die immer größere Ausweitung der Kontaktbeschränkungen ist für uns Begründung genug, damit demokratische Bürgerrechte weiterhin in angemessener Art und Weise ausgeübt werden können. Sich hier hinter einem Beschluss des Bundes zu verstecken, der keine pandemische Notlage sieht, halten wir nach wie vor für ungerecht. Das ist nicht unser Verständnis von mehr Mut und Bürgerbeteiligung. “, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Peter Schlegelmilch

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  • Aktualisiert: Feuerwerks- und Ansammlungsverbot für zahlreiche Straßen und Plätze zu Silvester

    Aktualisiert: Feuerwerks- und Ansammlungsverbot für zahlreiche Straßen und Plätze zu Silvester

    Mit einer neuen Allgemeinverfügung verschärft die Stadt Mönchengladbach auf Basis der Coronaschutzverordnung NRW, die heute in Kraft getreten ist, noch einmal die Sicherheitsvorkehrungen zum bevorstehenden Silvester- und Neujahrsfest.

    Neben dem Verbot der Verwendung von Pyrotechnik für Feuerwerkszwecke gilt jetzt für zahlreiche Straßen und Plätze im Stadtgebiet zum Jahreswechsel auch ein so genanntes Ansammlungsverbot.
    Das heißt: Vom 31.12.2021 (Silvester), 17:00 Uhr, bis 01.01.2022 (Neujahr) 05:00 Uhr, greifen hier die Kontaktbeschränkungen aus Paragraph 6, Absatz 1 und 2 der Coronaschutzverordnung.
    Danach dürfen nicht immunisierte Personen nur mit Personen des eigenen Hausstandes oder mit maximal zwei Personen aus einem anderen Hausstand zusammentreffen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren.

    Private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenensind nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahren.

    Die Regelung gilt wie das Böllerverbot für folgende Straßen und Plätze:

    Mönchengladbach-Innenstadt

    Abteiberg, Abteistraße, Alter Markt, Am Minto, An der Stadtmauer, Anna-Schiller-Stiege, Edmund-Erlemann-Platz, Fliescherberg, Gasthausstraße (zwischen Waldhausener Straße und Anna-Schiller-Stiege), Hans-Jonas-Park, Hindenburgstraße (zwischen Alter Markt und Sonnenhausplatz), Johann-Peter-Boelling-Platz, Kapuzinerplatz, Kapuzinerstraße, Kirchplatz, Krichelstraße, Ludwigstraße, Marktstiege, Münsterplatz, Münsterstraße, Neustraße, Porttalstieg, Probst-Kauff-Stiege, Rathausplatz, Rathausstraße, Sandradstraße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße), Sonnenhausplatz, Spatzenberg, Turmstiege, Waldhausener Straße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße)

    Rheydt-Innenstadt

    Am Neumarkt, Bahnhofstraße (zwischen Odenkirchener Straße und Moses-Stern-Straße), Brucknerallee (zwischen Marktplatz und Mühlenstraße), Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Marienplatz und Mühlenstraße), Harmonieplatz, Harmoniestraße, Hauptstraße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Limitenstraße), Langensgasse, Marienplatz, Markt, Marktplatz Rheydt, Marktstraße, Odenkirchener Straße (zwischen Marienplatz und Moses-Stern-Straße), Paulstraße, Stresemannstraße

    Rheindahlen

    Am Mühlentor, Beecker Straße (zwischen St.-Helena-Platz und Hilderather Straße), Helenastraße, Kleine Driesch, Mühlentorplatz, Mühlenwallstraße, Peter-Beier-Platz, St.-Helena-Platz, Vollmüllerstraße

    Odenkirchen

    Burgfreiheit (zwischen Hoemenstraße und Burgmühle), Martin-Luther-Platz, Pastorsgasse, Pater-Bonnier-Park, Von-Werth-Straße, Wilhelm-Niessen-Straße, Wingertsplatz, Zur Burgmühle (zwischen Burgfreiheit und Niers)

    Wickrath

    Beckrather Straße (von Hausnummer 1 bis 19), Kirchstraße (zwischen Klosterstraße und Beckrather Straße), Klosterstraße (von Beckrather Straße bis Hausnummer 15), Schaumburggasse, Wickrather Markt

    Außerdem weist das Ordnungsamt darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen grundsätzlich verboten ist.

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  • Neue Ärztliche Direktion bei den Städtischen Kliniken Mönchengladbach

    Neue Ärztliche Direktion bei den Städtischen Kliniken Mönchengladbach

    Dr. Harald Löw, Chefarzt der Unfall- und Gelenkchirurgie der Städtischen Kliniken Mönchengladbach, ist neuer Ärztlicher Direktor am Elisabeth-Krankenhaus. Sein ebenfalls neu gewählter Stellvertreter ist Prof. Dr. Dirk Blondin, Chefarzt der Radiologie, Gefäßradiologie & Nuklearmedizin der Städtischen Kliniken Mönchengladbach.

    Beide wurden auf Empfehlung der Chefärztinnen und Chefärzte vom Aufsichtsrat des Eli für eine Amtszeit von drei Jahren berufen und übernehmen zum 1. Januar 2022. Damit lösen sie nach sechs Jahren Dr. Harald Lehnen, Chefarzt der Frauenheilkunde & Geburtshilfe der Städtischen Kliniken Mönchengladbach, und seinen Stellvertreter Prof. Dr. Huan Nguyen, Chefarzt der Medizinischen Klinik der Städtischen Kliniken Mönchengladbach, ab.

    „Im Namen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung danke ich Herrn Dr. Lehnen und Herrn Prof. Dr. Nguyen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und insbesondere auch für ihre Verdienste in der herausfordernden Zeit dieser Pandemie. Auf beide konnten wir uns zu jeder Zeit verlassen, obwohl sie in ihren eigentlichen Funktionen bereits einen herausragenden Job machen und stark gefordert sind. Wir freuen uns jetzt auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Löw und Herrn Prof. Dr. Blondin, die ebenfalls schon lange für uns tätig sind, über viel Erfahrung verfügen und unser Haus sehr gut kennen“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Bernd Meisterling-Riecks.

    Nach seiner Berufung betonte Dr. Harald Löw: „Die Zukunft der Krankenhäuser, als Element der Daseinsvorsorge des Staates, hängt einmal davon ab, wie hoch die Qualität in der Behandlung der uns anvertrauten Patienten ist. Genauso müssen wir attraktive Arbeitsplätze und eine gute Mitarbeiterführung sowie eine gute Qualifikation pflegen“. Prof. Dr. Dirk Blondin weiter: „Zusatzaufgaben wie Verantwortung für das gesamte Krankenhaus und unsere Patienten zu übernehmen sind insbesondere in der Pandemie zeit- und kräfteraubend. Daher ist eine Rotation der Ämter ein sinnvoller Weg, einen Ausgleich in der Belastung von Führungspersonen herzustellen.“

    Dr. Harald Löw studierte Humanmedizin an der Universität des Saarlandes in Homburg an der Saar. Er promovierte im Jahr 1986 und arbeitete unter anderem im Kreiskrankenhaus Merzig und im St. Elisabeth Krankenhaus Gütersloh. Im Jahr 1993 erwarb der in Merzig geborene Mediziner seinen Facharzt für Chirurgie. Anschließend war er von 1994 bis 1996 in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Duisburg tätig, bevor er von 1996 bis 2000 als Oberarzt in Siegen arbeitete. Von 2000 bis 2003 war er Leitender Oberarzt am Evangelischen Stift St. Martin in Koblenz. Danach wurde Dr. Löw im Jahr 2003 Chefarzt der Unfall- und Gelenkchirurgie der Städtischen Kliniken Mönchengladbach.

    Prof. Dr. Dirk Blondin absolvierte sein Studium der Humanmedizin an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Anschließend promovierte er in 2001 und war mehrere Jahre in der Abteilung für Radiodiagnostik der Universitätskliniken des Saarlandes sowie am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie des Universitätsklinikums in Düsseldorf tätig. In dieser Zeit erlangte er seinen Facharzt für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie. Der gebürtige Krefelder arbeitete dort seit 2007 als Oberarzt und ab 2011 als Leitender Oberarzt, während dieser Zeit habilitierte er im Jahr 2010. Seit 2014 ist er Chefarzt der Radiologie, Gefäßradiologie & Nuklearmedizin der Städtischen Kliniken Mönchengladbach.

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  • Stadt der Zukunft – Ergebnisse des Forschungsprojektes UrbanLife+ als Buch erschienen

    Stadt der Zukunft – Ergebnisse des Forschungsprojektes UrbanLife+ als Buch erschienen

    200 Seiten zur Frage, wie der öffentliche Raum fit für ältere Menschen gemacht werden kann.

    „Stadt der Zukunft – Smartes Stadtmobiliar für mehr Teilhabe im Alter“ – unter diesem Titel ist jetzt ein Bucherschienen, das an zahlreichen konkreten und praktischen Beispielen zeigt, wie der öffentliche Raum umgestaltet werden kann, damit auch ältere Menschen sich darin sicher bewegen können.

    Das 200 Seiten starke Werk, zu dessen Herausgeberinnen Susanne Wallrafen von der Sozial-Holding gehört, verarbeitet zahlreiche Ergebnisse und Ideen des bundesweiten Forschungsprojekts UrbanLife+, das von 2015 bis 2020 in Mönchengladbach mit verschiedenen Forschungseinrichtungen und lokalen Partnern wie dem Handelsverband, der Marketing Gesellschaft, der NEW und den Städtischen Kliniken durchgeführt wurde. Das Buch ist als Zusammenfassung und Ratgeber gedacht, der die Forschungsergebnisse in Texten und Abbildungen anschaulich beschreibt.

    Im Fokus steht eine von den Autoren entwickelte städtebauliche Vision städtischer Quartiere, die älteren Menschen im urbanen Raum größtmögliche Sicherheit vermittelt und diese durch digitale Transformation des Stadtmobiliars in Form einfacher, praktischer Handreichungen ganz konkret zur Verfügung stellt.

    „Ältere Menschen müssen sich sicher im öffentlichen Raum bewegen können, um weiter am sozialen Leben teilzuhaben. Sitzgelegenheiten, Beleuchtung, Wege, Bushaltestellen, Fußgängerampeln, aber auch Veranstalter die Einrichtungen der Nahversorgung müssen sich den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren anpassen. Denn schon zählen rund 20 Prozent der Mönchengladbacher Bevölkerung zu den über 65-jährigen. 2040 werden es 28 Prozent sein“, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Dazu hat UrbanLife+ Lösungen entwickelt, städtebauliche Objekte wie Straßenlaternen, Stadtmobiliar, Ampeln oder Hinweisschilder in smarte städtebauliche Objekte zu überführen. Zu den technischen Lösungen zählen zum Beispiel Straßenlampen, die die Helligkeit dem jeweiligen Sehvermögen des Nutzers anpassen, Ampelanlagen, die ihre Grünphase entsprechend der Gehgeschwindigkeit des jeweiligen Passanten verlängern, oder auch Leitsysteme, die den älteren Menschen bei Unwohlsein zur nächstgelegenen Sitzgelegenheit führen.

    Ausgehend von einer umfassenden Bedarfsanalyse in Mönchengladbach führen die Autor:innen Schritt für Schritt durch die Konzeption, Planung, technische Umsetzung und Erprobung. Dabei steht immer das umfassend definierte städtebauliche Ziel der „Safety“ urbaner Räume mit jeweils spezifischer Ausrichtung auf den Bedarf von Personen mit altersbedingten Einschränkungen im Mittelpunkt. Ergänzend zu den Beiträgen werden der Stadtplanung weitere Lösungsansätze für diese digitale Transformation urbaner Räume zur Verfügung gestellt.

    Dass Technik, Digitalisierung und interaktives Stadtmobiliar nicht ausreichen werden, um die Lebensumwelt auch für ältere Menschen sicher und komfortabel zu machen, ist den Autor:innen bewusst: „Denn oftmals bedarf es einfach der Zuwendung und Unterstützung durch Menschen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld oder dem Stadtquartier. Für den Pflege- und Unterstützungsbedürftigen ist und bleibt der Mensch, der Hilfe und Unterstützung leistet, meist unverzichtbar. Ab einem bestimmten Grad des Unterstützungsbedarfs wird keine Maschine, keine technologische Innovation und kein Hilfsmittel den unterstützungsleistenden Menschen – ob Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder Pflegefachkraft – ersetzen“, sagt Mitherausgeberin Susanne Wallrafen.

    Kösebay, Mustafa/Kirn, Stefan/Wallrafen, Susanne/Leukel, Jörg/Gierl, Fabian (Herausgeber.):

    Stadt der Zukunft –Smartes Stadtmobiliar für mehr Teilhabe im Alter.

    medhochzwei Verlag, 2021
    ca. 200 Seiten; ISBN 978-3-86216-855-2
    Preis: 69,99 Euro

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  • Brauchen dringend flächendeckende Booster-Impfungen in Senioreneinrichtungen – wo bleiben die mobilen Impfteams?

    Brauchen dringend flächendeckende Booster-Impfungen in Senioreneinrichtungen – wo bleiben die mobilen Impfteams?

    Seit Monaten erzählt Gesundheitsminister Laumann, dass die Impfungen und das Boostern in den Senioreneinrichtungen problemlos verlaufen und dort ein hohes Niveau der Impfquote bereits erreicht sei.

    So soll die Quote laut Aussage des Ministers bereits im Oktober bei 90 Prozent gelegen haben. Dem scheint aber nicht so zu sein. Im Gegenteil: In zahlreichen Einrichtungen soll die Booster-Impfung bisher laut WDR-Bericht noch gar nicht stattgefunden haben. Die Wahrheit sieht also anders aus. Minister Laumann muss hier jetzt umgehend für Transparenz sorgen.

    Der MG-Heute-Redaktion wurde mitgeteilt: „In einer Mönchengladbacher Einrichtung lebt ein Mensch, der bisher keine einzige Impfung erhalten hat. Grund: Sein Hausarzt aus dem Willicher Kreis lehnt die „Extrafahrt“ nach Mönchengladbach ab.“

    Aktuell müssen sich die Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich jeweils von ihrem Hausarzt impfen lassen.
    Das ist kaum praktikabel und lässt die Landesregierung über den tatsächlichen Stand der Impfungen im Dunkeln tapsen. Denn auch im zweiten Winter der Pandemie existiert noch immer kein verlässliches IT-System zur Ermittlung einer stets aktuellen Impfquote in den Senioreneinrichtungen. In Wirklichkeit kann die Landesregierung die tatsächliche Impfquote also gar nicht belegen.  

    Eine zentrale Booster-Impfung war in den Senioreneinrichtungen bisher von der Landesregierung nicht vorgesehen. Das muss sich schnell ändern. Wie schon bei den Erstimpfungen brauchen wir flächendeckend dringend auch zentrale Angebote. Angesichts der schnell um sich greifenden Virusvariante Omikron ist jetzt höchste Eile geboten.

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  • SPD Mönchengladbach informiert und berät Eltern zu Gesamtschulfragen

    SPD Mönchengladbach informiert und berät Eltern zu Gesamtschulfragen

    Eltern deren Kinder die vierte Klasse besuchen beschäftigen sich in diesen Tagen noch intensiver als vorher mit der Frage, welche Schule ihr Kind nach der vierten Klasse besuchen soll.

    Die weiterführenden Schulen laden zu Informationsveranstaltungen und Tagen der Offenen Tür ein, mit anderen Eltern tauscht man sich über Erfahrungen mit der einen oder anderen Schule aus und auch die Kinder selbst haben Wünsche.

    In diesem Jahr stehen in der Stadt 120 Plätze mehr an den Gesamtschulen zur Verfügung Die Anmeldungen zu den Gesamtschulen finden in diesem Jahr wieder wie seit 40 Jahren vor den Anmeldungen zu den anderen Schulformen der Sekundarstufe I statt.

    Weil auch in diesem Jahr vermutlich nicht alle Kinder an den sechs Gesamtschulen in der Stadt einen Platz finden können, stellt dieses Verfahren sicher, dass die Eltern dann noch eine zweite Wahl haben.

    Auf der Website https://www.spd-mg.de/gesamtschulkampagne/ finden Eltern kurz und knapp, wie Gesamtschulen es schaffen, von der Klasse 5 an alle Abschlüsse offen zu halten, jedes Kind individuell zu begleiten und zu fördern.

    Dienstags und donnerstags von 17-18 Uhr stehen erfahrene GesamtschullehrerInnen, die nicht an Gesamtschulen in der Stadt tätig sind, für eine unabhängige Beratung telefonisch zur Verfügung: Beratungstelefon  +4915735263133.

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  • „Aschenputtel – das Musical“ am 29.12.2021 in Mönchengladbach

    „Aschenputtel – das Musical“ am 29.12.2021 in Mönchengladbach

    Der bekannte Märchenklassiker der Brüder Grimm wird als modernes Musical für die ganze Familie auf die Bühne gebracht.

    Das Tourneetheater aus Bochum ist bekannt für seine fantasievollen Familienmusicals.
    „Unsere Idee war es immer das Musical-Erlebnis direkt vor die Haustür zu bringen“, erklärt Lars Arend (künstlerische Gesamtleitung) das Konzept.

    Am Mittwoch, 29. Dezember 2021, um 16 Uhr, gastiert das Theater Liberi mit „Aschenputtel – das Musical“ in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach.

    Bildrechte: Theater Liberi, Fotograf: Nilz Böhme

    In der Umsetzung bedeutet das, über 420 Vorstellungen in ganz Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz zu spielen, im Gepäck wechselnde Musicalversionen fünf bekannter Märchenklassiker.

    Die Zuschauer erwartet eine vertraute Geschichte in neuem Gewand. Ein bestens ausgebildetes Ensemble begeistert mit poppig-rockigen Musical-Hits und originellen Choreografien. Mit viel Liebe zum Detail wird die märchenhafte Kulisse auf die Bühne gebracht. Fantasievolle Kostüme und ein wandelbares Bühnenbild verdeutlichen den Kontrast zwischen Aschenputtels mühsamen Alltag auf dem Gutshof und dem opulenten Leben im königlichen Schloss.

    Infos und Tickets:
    Das Musical dauert zwei Stunden inklusive 20 Minuten Pause und ist geeignet für Zuschauer ab vier Jahren.
    Die Tickets kosten im Vorverkauf 22,- / 20,- / 17,- / 13,- Euro je nach Kategorie, Kinder bis 14 Jahre erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 2 Euro.
    Der Preis an der Tageskasse beträgt zuzüglich 2 Euro. Erhältlich sind die Tickets online unter www.theater-liberi.de und bei ausgewählten Vorverkaufsstellen.

    Corona-Schutzmaßnahmen

    Für die Veranstaltung gilt ein Hygiene-Schutz-Konzept. Eine Übersicht der vor Ort geltenden Maßnahmen finden Sie unter www.theater-liberi.de/corona.
    Die Maßnahmen werden kontinuierlich an die Landes-verordnung angepasst, sodass es jederzeit zu Änderungen kommen kann.
    Bitte informieren Sie sich daher nochmals kurzfristig vor der Veranstaltung. Zusätzlich gibt es eine Geld-zurück-Garantie, sollte die Veranstaltung aufgrund von Covid-19 wider Erwarten abgesagt werden müssen.

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  • „Wir haben uns mehr erhofft!“ –DGB-Jugend zu den Verhandlungen zum Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte (TVStud)

    „Wir haben uns mehr erhofft!“ –
    DGB-Jugend zu den Verhandlungen zum Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte (TVStud)

    Nach schwierigen Verhandlungen gab es zwar ein gutes Ergebnis für die Beschäftigten der Länder mit einer Erhöhung von 2,8 Prozent plus einer steuerfreien Zahlung in Höhe von 1.300 Euro, dennoch haben sich die studentisch Beschäftigten von den diesjährigen Tarifverhandlungen mehr erhofft:

    Mehr als 400.000 studentische Beschäftigte arbeiten an Hochschulen, indem sie beispielsweise Dozent*innen oder als Tutor*innen andere Studierende im Semester unterstützen. In den letzten Wochen haben sie für einen Tarifvertrag mit einem höheren Stundenlohn und bessere Arbeits- und Urlaubzeiten gekämpft.

    Julia Schnäbelin, Studentin und Mitglied der DGB-Jugend in der Region Düsseldorf-Bergisch Land sagt: „Wir haben gestreikt und uns für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt, damit unter anderem Vertragslaufzeiten erhöht oder wir nach einem höheren Stundenlohn bezahlt werden. Leider hat es für konkrete Verbesserungen in dieser Tarifrunde nicht gereicht. Es wurde aber vereinbart, dass zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ver.di Gespräche zu den Arbeitsbedingen für studentisch Beschäftigte an Hochschulen stattfinden werden. Wir haben uns mehr erhofft, erwarten aber von den zukünftigen Gesprächen echte Veränderungen. Mit der ver.di und der GEW haben wir starke Bündnispartner an unserer Seite!“

    Die DGB-Jugend wird sich auch im nächsten Jahr weiterhin mit dieser Thematik auseinandersetzen und Forderungen an die zukünftige Landesregierung stellen. Ein Seminar „TV-Stud – Keine Ausnahme!“ wird vom 21.1.-23.1.2022 für alle Jugendlichen stattfinden, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Anmeldungen gerne an stella.ruetten@dgb.de .

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  • Lena Zingsheim-Zobel startet mit sicherem Listenplatz in den Landtagswahlkampf

    Lena Zingsheim-Zobel startet mit sicherem Listenplatz in den Landtagswahlkampf

    Auf dem aussichtsreichen Platz 9 der Landesliste für die Landtagswahl 2022 wurde Lena Zingsheim-Zobel auf der Landesdelegiertenkonferenz am Wochenende gewählt.

    Im Zentrum ihrer Bewerbung stand die Bildungspolitik: „Ungleiches ungleich zu behandeln muss jetzt endlich konsequent umgesetzt werden. Ich will mich dafür einsetzen, dass von der Individualität der Schüler*innen aus gedacht wird. Das zukünftige Bildungssystem braucht einen klaren Kompass, der pro Menschenrechte und pro Inklusion ist. Dabei darf Bildung niemals vom Geldbeutel der Eltern oder der Herkunft abhängen! Kurzum: Das Ziel muss es sein das Bildungssystem ins 21. Jahrhundert zu holen und zukunftsfähig zu machen.“

    Zingsheim-Zobel, die für die Grünen in dem Direktwahlbezirk Mönchengladbach I Süd antritt, freut sich auf den gemeinsamen Wahlkampf mit Martin Wirtz, Direktwahlbezirk Mönchengladbach II Nord.

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  • Landschaftsverband Rheinland zieht Erhöhung des Umlagesatzes zurück

    Landschaftsverband Rheinland zieht Erhöhung des Umlagesatzes zurück

    Mönchengladbach muss jetzt doch nicht zahlen

    Nach der teils heftigen Kritik an der von der Koalition aus CDU und SPD im Finanzausschuss des Landschaftsverbands Rheinland beschlossene Erhöhung des Umlagesatzes für 2022 haben CDU und SPD im LVR ihren Antrag auf Umlageerhöhung zurückgezogen. Dadurch spart die Stadt Mönchengladbach eine Million Euro.

    Heinz Kremers (Mönchengladbach), Mitglied der grünen LVR-Fraktion, zeigt sich sehr erfreut über diese Entwicklung: „Der Druck aus unseren Kommunen hat gewirkt. CDU und SPD haben deshalb darauf verzichtet, die rheinischen Kommunen mit mehr als 42 Mio. Euro mehr zu belasten. Es zeigt sich, dass unsere Solidarität mit den notleidenden Kommunen Erfolg hatte. Wir freuen uns mit den Kommunen, deren deutlicher Protest dieses Ergebnis möglich gemacht hat.“

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  • Hans-Willi Körfges MdL: „Mehr tun für Bildungsgerechtigkeit in Kitas und Schulen“

    Hans-Willi Körfges MdL: „Mehr tun für Bildungsgerechtigkeit in Kitas und Schulen“

    Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW hat gezeigt: 46,8 Prozent der Menschen in Mönchengladbach sind für die Abschaffung der Kita-Gebühren, 69,8 Prozent wollen eine größere finanzielle Förderung von Schulen in herausfordernden Lagen. Viele Menschen in der Region wollen bei Kita-Gebühren eine finanzielle Entlastung von Familien. Eine Mehrheit befürwortet zudem, mehr für Schulen in herausfordernden Lagen zu tun. Hans-Willi Körfges unterstützt das. Er fordert Maßnahmen für bessere Bildungschancen und die Abschaffung von Kita-Gebühren.

    46,8 Prozent der Menschen in Mönchengladbach wünschen sich, dass Kita-Gebühren in ganz NRW abgeschafft werden. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey hervor, die die SPD-Fraktion im Landtag NRW in Auftrag gegeben hat. Nur 17,1 Prozent sprechen sich dafür aus, das jetzige System beizubehalten, bei dem jede Kommune selbst die Beiträge festlegt. 27,0 Prozent der Befragten wollen, dass das Land zumindest die Höhe der Gebühren begrenzt.

    „Die Botschaft der Bürgerinnen und Bürger ist klar: Sie wollen ein Ende des ungerechten Flickenteppichs an Kita-Gebühren in Nordrhein-Westfalen“, sagt Hans-Willi Körfges, Landtagsabgeordneter aus Mönchengladbach. Die Kita-Beiträge variieren zwischen den Gemeinden in NRW deutlich. So zahlt eine Familie mit einem jährlichen Einkommen von 43.050 Euro für einen U3-Platz mit 45 Stunden Betreuung in der Woche je nach Ort unterschiedlich viel. In Monheim sind es null Euro, in Duisburg 3.024 Euro pro Jahr und in Lage im Kreis Lippe 4.008 Euro. „Dieses Gebührenwirrwarr ist nicht nur undurchsichtig. Es produziert vor allem Ungerechtigkeiten. Die Höhe der Gebühren hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Städte ab“, sagt Körfges. Deshalb wollen wir die Kita-Gebühren überall in NRW abschaffen.

    Die Frage von Civey, Schulen mit besonderen sozialen Gegebenheiten (z. B. aufgrund des Stadtteils) in Nordrhein-Westfalen größere finanzielle Unterstützung erhalten sollen, haben 69,8 Prozent der Befragten in Mönchengladbach die Frage mit „Ja“ geantwortet. „Die Menschen in unserer Stadt fordern mehr Bildungsgerechtigkeit“, betont Körfges. „Diese Landesregierung tut zu wenig für die Chancengleichheit für die Kinder im Land.“

    Die SPD-Fraktion will Schulen in herausfordernden Lagen besonders unterstützen. Etwa 1.000 solcher Schulen gibt es in NRW, so Körfges. Diese Schulen sollen zukünftig beim Personal einen Aufschlag von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf erhalten. Kurzfristig sollen diese Schulen zusätzlich 300.000 Euro erhalten. Dieses Geld könne zum Beispiel für zusätzliches Personal, die Finanzierung von außerschulischen Projekten oder kostenfreies Mittagessen genutzt werden. Mit diesen Schritten will die SPD-Landtagsfraktion das Engagement vor Ort fördern.

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  • Ärztliche Direktion gratuliert ehemaligem Bürgermeister Hans Segschneider im Eli zum 100.

    Ärztliche Direktion gratuliert ehemaligem Bürgermeister Hans Segschneider im Eli zum 100.

    Am gestrigen 14. Dezember 2021 ist der ehemalige Bürgermeister der Stadt Mönchengladbach, Hans Segschneider, 100 Jahre alt geworden.

    Seinen runden Geburtstag hat er als Patient im Elisabeth-Krankenhaus verbracht. Pflegedirektorin Beate Welsch, Dr. Harald Lehnen, Chefarzt der Frauenklinik und Ärztlicher Direktor, und Prof. Dr. Huan Nguyen, Stellvertretender Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Medizinischen Klinik, wollten es sich nicht nehmen lassen, dem Ehrengast ihre persönlichen Glückwünsche zu überbringen und ihm herzlich zu gratulieren.

    „Das gesamte Team der Städtischen Kliniken Mönchengladbach wünscht Herrn Segschneider weiterhin gute Besserung. Wir gehen davon aus, dass er schon sehr bald wieder entlassen werden kann“, so Dr. Harald Lehnen.

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  • NEW plant die Öffnung von SHAREuregio für den Privatgebrauch

    NEW plant die Öffnung von SHAREuregio für den Privatgebrauch

    Nach längerer Pause plant die NEW ihre Carsharing-Plattform Wheesy für die Öffentlichkeit im Rahmen des SHAREuregio-Projektes wiederzueröffnen.

    Zur Buchung der Sharing-Fahrzeuge wird die neue Wheesy-App in ein paar Tagen zur Verfügung stehen. Der Start des Privatkundenbetriebes ist zu Beginn des Jahres 2022 geplant, allerdings unter angepassten Bedingungen.

    Dazu gehört unter anderem die Einhaltung der 2G-Regel bei der Nutzung der Sharing-Fahrzeuge, die stichprobenartig kontrolliert wird. Die Öffnung für den Privatgebrauch soll im Jahr 2022 nach Beruhigung der aktuellen Pandemie-Lage bei einer stabilen 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in NRW unter dem Schwellenwert von 3 erfolgen.

    Die Fahrzeuge des Carsharings setzen sich aus dem E-Fahrzeug-Fuhrpark der NEW sowie dem Fuhrpark der SHAREuregio-Fahrzeuge, die von den Kommunen genutzt werden, zusammen. Das Konzept sieht dabei vor, dass die E-Fahrzeuge tagsüber ausschließlich von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kommunen und der NEW genutzt werden. Am Nachmittag sowie an allen Wochenenden stehen die Fahrzeuge an den Carsharing-Stationen der jeweiligen Liegenschaften der Kommunen und der NEW auch für die private Nutzung zur Verfügung und können über die aktuelle Version der Wheesy-App gebucht werden. Dort erhalten die Nutzer und Nutzerinnen ebenfalls weitere Informationen zu den entsprechenden Verfügbarkeiten, Buchungszeiten sowie Buchungspreisen. Die neue App ist in ein paar Tagen in allen App-Stores verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.wheesy.de. Bestandskunden und Bestandskundinnen werden darüber hinaus über die hinterlegte E-Mail-Adresse kontaktiert und können ihren Account in das neue System übertragen lassen.

    Mit dem angepassten Konzept reagiert die NEW auf die zuletzt sinkenden Nutzerzahlen ihres Carsharings. Eine im Sommer durchgeführte Analyse hatte zuvor ergeben, dass das Interesse an Mobility-Sharing-Konzepten grundsätzlich vorliegt, die Nutzungsdauer und Auslastung insbesondere der Fahrzeuge, die ausschließlich für den Privatgebrauch zur Verfügung standen, jedoch insgesamt zu gering ausfiel. Damit konnte sowohl mit diesen Fahrzeugen als auch dem E-Roller-Angebot weder ein wirtschaftlicher noch ein ökologischer Mehrwert generiert werden. Die NEW hat darauf bereits reagiert und das Wheesy-Roller-Angebot eingestellt. Mit der Öffnung der SHAREuregio-Fahrzeuge sowie der eigenen E-Fahrzeuge will die NEW das Angebot von Sharing-Konzepten für die Öffentlichkeit dennoch aufrechterhalten und zugleich eine stärkere Auslastung dieser Fahrzeuge bewirken.

    Neben dem aktuellen Konzept beobachtet die NEW auch weitere Mobilitätskonzepte, die unter Berücksichtigung des ökologischen und ökonomischen Nutzens eine nachhaltige Mobilität an den Niederrhein bringt. Hierzu gehören unter anderem Quartiersfahrzeuge, ein nachhaltiger ÖPNV sowie der Ausbau einer elektrischen Ladeinfrastruktur.

    SHAREuregio Unplug&Go ermöglicht es Nutzern, Elektroautos und -fahrräder grenzüberschreitend in der gesamten euregio rhein-maas-nord miteinander zu teilen und aufzuladen. Das Projekt wurde mit finanzieller Unterstützung des EU-Programms INTERREG, der Provinz Limburg, Nordrhein-Westfalen und in Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern entwickelt. Die Hauptziele des Programms sind die Steigerung der Innovationskraft der Grenzregion und der Abbau der Barrierewirkung der Grenze.

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  • Impfstelle im Nordpark hat Termine für Januar freigeschaltet

    Impfstelle im Nordpark hat Termine für Januar freigeschaltet

    Für alle Personen ab 12 Jahren stehen jeweils dienstags bis samstags täglich 1.224 Termine (Erst-, Zweit, und Boosterimpfungen) zur Verfügung.

     Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff fünf Monate nach Zweitimpfung für alle Personen ab 18 Jahren. Außerdem wird eine Auffrischung vier Wochen nach einer Impfung mit Johnson & Johnson empfohlen.

    Für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren bietet die Stadt Mönchengladbach im Januar acht Impftage an: Geimpft wird an vier Sonntagen (9., 16., 23., 30. Januar) und vier Montagen (10., 17., 24. und 31. Januar). Hier stehen zunächst 360 Termine pro Impftag zur Verfügung.

     Die STIKO empfiehlt Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen Covid-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Zusätzlich empfiehlt die STIKO–Ständige Impfkommission die Impfung für Kinder, die zum Beispiel mit Hochbetagten oder Menschen mit schwachem Immunsystem zusammenleben. 

    Termine für den Januar können ab sofort online auf der Webseite www.notfallmg.de gebucht werden.
    Wer nicht die Möglichkeit der Online-Terminreservierung hat, kann über die Terminhotline unter 02161 25 50555 (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis12 Uhr) einen Termin vereinbaren. Resttermine sind auch noch im Dezember verfügbar.
    „Gemeinsam mit den niedergelassenen Praxen, den von uns beauftragten Impfstellen, den Krankenhäusern und den Mönchengladbacher Hilfsorganisationen, die uns am Nordpark unterstützen, bauen wir das Impfangebot in Mönchengladbach stetig weiter aus. Und das mit großem Erfolg: Alleine die Praxen haben in der vergangenen Woche 16.000 Menschen geimpft“, berichtet Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
    Inzwischen haben rund 195.000 Einwohner*innen ab 12 Jahren eine Erstimpfung und rund 61.000 Menschen die Boosterimpfung erhalten (Stand 13.12.)

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  • NRW- Versammlungsgesetz – 2. Lesung im Landtag

    NRW- Versammlungsgesetz – 2. Lesung im Landtag

    Am morgigen Mittwoch berät der Landtag den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierungskoalition für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW bringt einen eigenen Entwurf für ein Versammlungsgesetz ein.
    Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

    „Der Entwurf der Landesregierung für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz ist nicht tragbar. Der Vorstoß ist vom Geist geprägt, dass eine Versammlung erstmal etwas schlechtes sei. Denn der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung Versammlungen eher verhindern als schützen will.

    So sollen zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht in NRW künftig strafrechtlich geahndet werden, die in anderen Bundesländern lediglich Ordnungswidrigkeiten sind. Wenn Menschen sich nicht rechtzeitig von einer Versammlung entfernen oder etwas falsch anmelden, soll das ein Straftatbestand werden. Eine objektive Notwendigkeit, in diesen und anderen Fällen gleich das Strafrecht heranzuziehen, besteht nicht. Allein an diesem Beispiel zeigt sich, warum wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist bereits eine angepasste Fassung. Die Diskussion um ein landeseigenes Versammlungsgesetz prägt die innenpolitische Debatte seit Monaten. Ein erster Vorschlag der Landesregierung enthielt allerdings sehr restriktive Regelungen und war deshalb in der Öffentlichkeit auf harsche Kritik gestoßen.

    Beim Entwurf, der nun zur Debatte steht, ist die schwarz-gelbe Koalition teilweise auf Kritik eingegangen und hat Änderungen vorgenommen. Dennoch engt dieser Entwurf die Versammlungsfreiheit viel zu stark ein. Zudem gibt es auch im überarbeiteten Entwurf keine Verbesserungen bei den restriktiven Vorgaben für die behördlichen Ablehnungsrechte von Versammlungen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Klarstellung bei der Frage, welche Handlungen unter das Störungsverbot einer Versammlung fallen.

    Die SPD-Fraktion hat bereits im November 2020 einen Entwurf für ein freiheitliches und modernes Versammlungsfreiheitsgesetz für NRW vorgelegt. Denn grundsätzlich besteht Einigkeit, dass eine eigenständige landesgesetzliche Regelung notwendig ist. Denn das in Nordrhein-Westfalen geltende Versammlungsgesetz des Bundes ist in vielen Bereichen überholt.

    Bei unserem Gesetzentwurf steht im Mittelpunkt, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Von CDU und besonders der FDP wünschen wir uns morgen mehr Mut für ein starkes Bekenntnis zu diesem wichtigen Freiheitsgrundrecht.“

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  • Scheckübergabe des 49. Christkindlmarkts zugunsten von Menschen mit Behinderungen

    Scheckübergabe des 49. Christkindlmarkts zugunsten von Menschen mit Behinderungen

    Charlotte Lorenz, Vorsitzende des Christkindlmarkts, hat am Donnerstag, den 09.12.2021, coronabedingt in kleiner, familiärer Runde im Münster St. Vitus die Scheckübergabe an die neun beteiligten Organisationen vorgenommen.

    Trotz der Pandemie konnte sich der Christkindlmarkt aufgrund des guten Hygienekonzepts über ca. 4000 Besucher und Einnahmen in Höhe von 66.000 Euro freuen, sodass jede Einrichtung einen Scheck von je 7.000 Euro erhalten konnte.


    „Wir bedanken uns herzlich für den großzügigen Scheck und besonders für den Mut, den es seitens des Vorstandes des Christkindlmarkt e.V. unbedingt gebraucht hat, den diesjährigen Christkindlmarkt stattfinden zu lassen. Wir sind überwältigt“, so Ralph Günther, schwärmt Geschäftsführer von „Menschen im Zentrum“.

    Dies ist nur eines von vielen Dankesworten, die Frau Lorenz und ihrem Team an diesem Abend entgegengebracht wurden, aber es beschreibt die Situation treffend. „Ich habe zwei Tage vorher nicht daran geglaubt, dass der Markt wirklich stattfindet. Und dann stehen wir tatsächlich samstags mit einem über das erforderliche Maß hinausgehenden Hygienekonzept und einer perfekten Organisation bei strahlendem Sonnenschein auf dem Christkindlmarkt“, so Alexandra Schoneweg, Abteilungsleitung der Evangelischen Stiftung Hephata. „Es ist beeindruckend, wie flexibel, spontan und ausdauernd Frau Lorenz und ihr Team auf die sich immer wieder ändernden Bedingungen reagiert haben. Die Damen machen sich die ganze Mühe und Arbeit nicht etwa für sich, sondern für Menschen mit Behinderungen“, so Schoneweg weiter.

    Der Erlös kommt in diesem Jahr folgenden Mönchengladbacher Einrichtungen zugute: AFbj, Evangelische Stiftung Hephata, Förderschule Dahlener Straße, Herman van Veen-Schule, LVR-Förderschule MG-Rheindahlen, Menschen im Zentrum e.V., Paul-Moor-Schule, Reha-Verein und Kulturküche. Alle Beteiligten freuen sich schon jetzt auf das nächste Jahr und den 50. Christkindlmarkt.

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