Autor: PMG

  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 28. März 2020 ( Stand: 9:00 Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 28. März 2020 ( Stand: 9:00 Uhr)

    Mönchengladbach hat einen ersten mit dem Coronavirus infizierten Toten zu beklagen.

    Der gestern (27. März) in einem Mönchengladbacher Krankenhaus Verstorbene (Jahrgang 1952) gehörte aufgrund einer Vorerkrankung einer Risikogruppe an. Er hatte sich zuvor nicht in einem Risikogebieten aufgehalten.

    Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach verzeichnet am Samstag, 28. März (Stand: 9 Uhr) zudem 17 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (Covid-19). Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3.März nachgewiesenen Fälle auf 168 (Vortag:151) gestiegen. Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 1094 (Vortag:: 974) erhöht. 39 Laborergebnisse stehen derzeit noch aus. Aktuell befinden sich 426 Personen (Vortag: 424) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der genesenen Patienten ist auf insgesamt 39 (Vortag: 33) gestiegen.

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  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 27. März 2020 (Stand: 9:00 Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 27. März 2020 (Stand: 9:00 Uhr)

    Am Freitag, 27. März (Stand: 9:00 Uhr) verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 16 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19).

    Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 151 (Vortag: 135) gestiegen. Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 974 (Vortag: 819) erhöht. 26 Laborergebnisse stehen derzeit noch aus.

    Aktuell befinden sich 424 Personen (Vortag: 403) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der genesenen Patienten ist auf insgesamt 33 (Vortag: 26) gestiegen.

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  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 26. März 2020 (Stand: 12:00 Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 26. März 2020 (Stand: 12:00 Uhr)

    Am heutigen Donnerstag, 26. März (Stand: 12:00 Uhr) verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 11 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19).

    Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 135 (Vortag: 124) gestiegen. Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 819 (Vortag: 813) erhöht. 48 Laborergebnisse stehen derzeit noch aus.

    Aktuell befinden sich 403 Personen (Vortag: 402) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der genesenen Patienten ist auf insgesamt 26 (Vortag: 22) gestiegen.

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  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 25. März 2020 (Stand: 12:00 Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 25. März 2020 (Stand: 12:00 Uhr)

    Am heutigen Mittwoch, 25. März (Stand: 12:00 Uhr) verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 5 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19).

    Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 124 (Vortag: 119) gestiegen. Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 813 (Vortag: 754) erhöht. 89 Laborergebnisse stehen derzeit noch aus.

    Aktuell befinden sich 402 Personen (Vortag: 381) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der genesenen Patienten ist auf insgesamt 22 (Vortag: 17) gestiegen.

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  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 24. März 2020 (Stand: 14:30 Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 24. März 2020 (Stand: 14:30 Uhr)

    Am heutigen Dienstag, 24. März (Stand: 14:30 Uhr) verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 10 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19).

    Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 119 (Vortag: 109) gestiegen.
    Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 754 (Vortag: 729) erhöht. 58 Laborergebnisse stehen derzeit noch aus.

    Aktuell befinden sich 381 Personen (Vortag: 348) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der genesenen Patienten ist auf insgesamt 17 (Vortag: 16) gestiegen.

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  • Bußgeldkatalog regelt Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

    Bußgeldkatalog regelt Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

    Ordnungsamt seit 9 Uhr mit rund 50 Einsatzkräften im Stadtgebiet unterwegs

    Die am Montag in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landes NRW wird von der Stadt Mönchengladbach auch am heutigen Dienstag (24. März) umgesetzt und kontrolliert.

    Heute ist der KOS des Ordnungsamtes seit 9 Uhr (bis 24 Uhr) noch einmal verstärkt mit rund 50 Einsatzkräften im Stadtgebiet unterwegs. Bei der Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechtsverordnung gehen sie konsequent vor und werden, wo nötig, auch Zwangsmittel einsetzen. Heute wurden erste Bußgeldverfahren gegen einen Gewerbebetrieb, der die Auflagen nicht erfüllt hat, sowie mehrere Gruppen, die sich trotz des Kontaktverbotes im öffentlichen Raum aufgehalten haben, eingeleitet. Für eine genaue Einsatzbilanz ist es im laufenden Kontrollbetrieb allerdings noch zu früh.

    Bei der Sanktionierung von Verstößen gegen die Verordnung gilt der vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassene Bußgeldkatalog, der sowohl Ordnungswidrigkeiten wie Straftaten regelt.

    Als Straftaten gelten Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Ansammlungen von mehr als 10 Personen sowie die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen.

    Alle anderen Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld zwischen 200 Euro (z. B. Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit ab drei Personen, Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von weniger als 50 Metern um die gastronomische Einrichtung) und 5.000 Euro (Betrieb einer Einrichtung, die aktuell nicht geöffnet sein darf) geahndet werden.

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  • Intensive Kontrollen des Ordnungsamtes stoßen auf viel Verständnis

    Intensive Kontrollen des Ordnungsamtes stoßen auf viel Verständnis

    Die am Sonntag verkündete Rechtsverordnung des Landes NRW, die am heutigen Montag in Kraft getreten ist, wird von der Stadt Mönchengladbach wie angekündigt konsequent umgesetzt und kontrolliert.

    Der Kommunale Ordnungsdienst ist heute seit den frühen Morgenstunden – verstärkt um weitere Kräfte der Stadtverwaltung – mit 16 Teams und mehr als 40 Mitarbeitern im Stadtgebiet unterwegs.

    Schwerpunkt des Einsatzes ist die Durchsetzung der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die neuen Regelungen für Gastronomie, Dienstleistungsbetriebe und Einzelhandel. Die Kontrolltätigkeit wurde von den meisten Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von den Gewerbetreibenden mit großem Verständnis begleitet.

    Bis auf wenige Ausnahmen werden die Regelungen der neuen Rechtsverordnung eingehalten – wenn auch in Detailfragen zur Umsetzung noch Beratungsbedarf erkennbar ist.

    Zahlreiche Fragen hatten auch die Anrufer, die sich heute bisher an das Bürgertelefon der Stadtverwaltung gewandt haben. Ist die Abfallumladestelle noch geöffnet? Sind private Kinderbetreuungen möglich? Welche Einrichtungen sind zusätzlich geschlossen worden? Kann ich meinen privaten Umzug noch durchführen? Kann ich mein Pferd noch ausführen? Fragen über Fragen, die am Bürgertelefon der Stadt pausenlos gestellt und von den Experten beantwortet werden.

    Etwa 500 Anrufe, darunter zahlreiche zu dem heute in Kraft getretenen Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen, sind heute auf der Hotline 25 54321 eingegangen, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie zusätzlich am kommenden Samstag, 28. März, von 9 bis 16 Uhr erreichbar ist. Aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden die Bürgerinnen und Bürger auch auf der Webseite www.notfallmg.de.

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  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 23. März 2020 (Stand: 15 Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 23. März 2020 (Stand: 15 Uhr)

    Am heutigen Montag, 23. März (Stand: 15 Uhr) verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 5 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19).

    Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 109 (Vortag: 104) gestiegen.
    Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 729 (Vortag: 713) erhöht.
    31 Laborergebnisse stehen derzeit noch aus. Aktuell befinden sich 348 Personen (Vortag: 363) in häuslicher Quarantäne.

    Die Zahl der genesenen Patienten ist auf insgesamt 16 (Vortag: 12) gestiegen.

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  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 22. März 2020 (Stand: 12Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 22. März 2020 (Stand: 12Uhr)

    Am heutigen Sonntag, 22. März (Stand: 12 Uhr) verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 4 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19). Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 104 (Vortag: 100) gestiegen.

    Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 713 (Vortag: 608) erhöht. 35 Laborergebnisse stehen aus. Aktuell befinden sich 363 Personen (Vortag: 346) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der geheilten Patienten ist auf insgesamt 12 (Vortag: 9) gestiegen.

    Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist ab morgen wieder montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 16 Uhr unter Telefon 02161/ 25 54 321 (keine medizinische Beratung) erreichbar.

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  • OB Reiners informiert: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch vom Land NRW angekündigte Rechtsverordnung

    OB Reiners informiert: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch vom Land NRW angekündigte Rechtsverordnung

    Die Bundesregierung und die Länder haben heute (22. März) weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens vereinbart.

    So soll ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen und von den Ordnungsämtern und der Polizei konsequent durchgesetzt werden. Eine entsprechende Rechtsverordnung, die landesweit gelten soll, hat Ministerpräsident Armin Laschet noch für heute angekündigt. Sie soll bereits am Montag (23. März) in Kraft treten.

    Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sind danach grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon sind Familien, sowie die in einem Haushalt zusammen lebenden Personen, sowie dringend notwendige Zusammenkünfte geschäftlicher Art, der Öffentliche Personennahverkehr und Beerdigungen.

    Alle notwendigen Besorgungen und Wege wie Einkäufe, der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zur Apotheke, Spaziergänge oder der Gassigang mit dem Hund sind weiterhin möglich.

    Damit verbunden sind allerdings weitere Einschränkungen der Gewerbefreiheit: Danach müssen nun alle Gastronomiebetriebe (also auch Restaurants und Schnellrestaurants) geschlossen bleiben. Liefer- und Abholdienste sind nach den Ankündigungen von Bund und Land weiter möglich.

    Darüber hinaus dürfen auch Dienstleistungsbetriebe, in denen ein enger Kontakt zwischen Menschen unvermeidbar ist, nicht mehr öffnen. Darunter fallen zum Beispiel Frisöre, Tattoostudios, Massagepraxen oder Nagelstudios. Ausgenommen davon sind alle medizinisch notwendigen Behandlungen.

    Unmittelbar nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten hat die Stadt Mönchengladbach mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen. Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners: “Ich halte die jetzt beschlossen Maßnahmen für richtig, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. Froh bin ich darüber, dass nun klare und einheitliche Regeln gelten, an denen sich die Menschen orientieren können. Dabei bin ich mir bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen sind, die viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor weitere große Herausforderungen stellen. Sie sind aber notwendig, um das Virus aufzuhalten.”

    Sollten sich aus der angekündigten Rechtsverordnung weitere notwendige Schritte und Maßnahmen für Mönchengladbach ergeben, wird die Stadtverwaltung diese unverzüglich umsetzen und darüber informieren.

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  • Corona-Pandemie: Statusbericht vom 21. März 2020 (Stand: 12 Uhr)

    Corona-Pandemie: Statusbericht vom 21. März 2020 (Stand: 12 Uhr)

    Am heutigen Samstag, 21. März (Stand: 12 Uhr), verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 24 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19).

    Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 100 (Vortag: 76) gestiegen. Die Zahl der negativen Nachweise hat sich auf 608 (Vortag: 558) erhöht. Aktuell befinden sich 346 Personen (Vortag: 310) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der geheilten Patienten ist auf insgesamt 9 (Vortag: 7) gestiegen.

    Das seit Freitag geschaltete Bürgertelefon der Stadt verzeichnete bis jetzt (Stand: 12 Uhr) rund 300 Anrufe. Es gab Fragen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Häufig wurde nachgefragt, wie das Testverfahren abläuft und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, ob man noch in Urlaub fahren darf oder welche Geschäfte noch geöffnet haben.

    Das Bürgertelefon ist am heutigen Samstag, 21. März, noch bis 16 Uhr besetzt und dann wieder montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 02161/ 25 54 321 (keine medizinische Beratung).

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  • Corona-Pandemie: KOS kontrolliert Umsetzung der Maßnahmen

    Corona-Pandemie: KOS kontrolliert Umsetzung der Maßnahmen

    Am heutigen Samstag, 21. März, war der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst (KOS) mit Unterstützung der Verkehrsüberwachung mit 16 Kräften im Stadtgebiet unterwegs, um die von der Stadt beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) zu überprüfen.

    Schwerpunkte der Kontrollen waren Sonnenstudios, Nagelstudios und Tattoo-Läden, die nach der Allgemeinverfügung der Stadt vom 18. März auch zu schließen sind. Insgesamt stießen die Mitarbeiter bei den Gewerbetreibenden auf Verständnis.

    Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass in Grünanlagen und Parks trotz guten Wetters deutlich weniger Personen anzutreffen waren. In einigen Fällen half eine “klare Ansage”. Menschenansammlungen im größeren Stil wurden nicht registriert.

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  • Corona: Statusbericht vom 20. März 2020 (Stand 10:00 Uhr)

    Corona: Statusbericht vom 20. März 2020 (Stand 10:00 Uhr)

    Am heutigen Freitag, 20. März (10:00 Uhr) verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 25 neue positive Nachweise auf das neuartige Coronavirus (COVID-19).

    Insgesamt ist die Zahl der seit dem 3. März nachgewiesenen Fälle auf 76 (Vortag: 51) gestiegen. Die Zahl der negativen Nachweise ist auf 558 (Vortag: 346) gestiegen. Aktuell befinden sich 310 Personen (Vortag: 245) in häuslicher Quarantäne. Die Zahl der geheilten Patienten ist auf insgesamt 7 (Vortag: 4) gestiegen.

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  • Corona: Statusbericht vom 19. März 2020 (Stand 12:00 Uhr)

    Corona: Statusbericht vom 19. März 2020 (Stand 12:00 Uhr)

    Am heutigen Donnerstag, 19. März (12:00 Uhr), verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach unverändert 51 Personen, die sich seit dem Beginn des Ausbruchs in Mönchengladbach am 3. März mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.

    Aktuell befinden sich 245 Personen in Quarantäne (Vortag: 238).

    20 Personen wurden aus der Quarantäne entlassen, 78 Fälle sind in der Abklärung. Die Zahl der geheilten Patienten ist auf insgesamt 4 gestiegen.

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  • Stadt Mönchengladbach schränkt Kundenkontakte weiter ein –Online-Terminvergabe eingestellt

    Stadt Mönchengladbach schränkt Kundenkontakte weiter ein –
    Online-Terminvergabe eingestellt

    Die Stadt Mönchengladbach schränkt wegen der sich ausbreitenden neuartigen Corona-Erkrankung den Publikumsverkehr und die Kundenkontakte in den Verwaltungsgebäuden weiter ein. Ab sofort ist die Vergabe von Online-Terminen nicht mehr möglich. Dies betrifft unter anderem die Meldestellen, das Standesamt, die Einbürgerungsstelle, die Ausländerbehörde, die Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie die Infektionsschutzbelehrungen des Gesundheitsamtes.

    Schon seit dem vergangenen Montag sind Kundenbesuche in den Dienststellen der Stadtverwaltung nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass die Stadtverwaltung Termine nur noch in besonders dringenden Fällen vergibt: “Diese Einschränkung hat das Ziel, die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen und dient damit der Gesundheit aller: Der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie der Bürgerinnen und Bürger.”

    Neben den bekannten Rufnummern, die im ServicePortal der Stadtverwaltung unter service.moenchengladbach.de zu finden sind, wird die telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung in den Fachbereichen aktuell mit weiteren Telefonnummern unterstützt, die auf der Webseite www.notfallmg.de hinterlegt sind.

    Von der Stadtverwaltung angeforderte Unterlagen oder Anträge sollten die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich nicht persönlich abgeben, sondern auf dem Postweg senden.

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  • Die Stadt Mönchengladbach hat heute, 18. März, eine weitere befristete Verfügung erlassen

    Die Stadt Mönchengladbach hat heute, 18. März, eine weitere befristete Verfügung erlassen

    Für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der beruflichen Rehabilitation sowie für interdisziplinäre oder heilpädagogische Frühförderstellen, Praxen und Autismuszentren wird Nutzerinnen und Nutzern der Zutritt untersagt.

    Dies gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen für berufsvorbereitende und ausbildende Maßnahmen, die sich an Menschen mit Behinderungen richten wie beispielsweise Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und Berufliche Trainingszentren.

    Ausgenommen davon sind Nutzerinnen und Nutzer, die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und deren Betreuungs- oder Pflegeperson eine unverzichtbare Schlüsselperson ist.

    Die Pflege und/oder Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung nicht gewährleistet werden kann. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie für die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar ist. Das ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
    Darüber hinaus sind Nutzerinnen und Nutzer ausgenommen, deren pflegerische oder soziale Betreuung für die Zeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) nicht sichergestellt ist.

    Die Träger sind angehalten, für die betroffenen Personen eine Betreuung im notwendigen Umfang sicherzustellen und mit Anbietern von Wohneinrichtungen zusammenzuarbeiten.
    Ferner gilt die Regelung nicht für Rehabilitanden, die einen intensiven und persönlichen Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Für diese Fälle kann auf Elternwunsch im Einzelfall nach Entscheidung der Schulleitung ein Betreuungsangebot vor Ort in der Einrichtung sichergestellt werden.

    Auszunehmen sind darüber hinaus auch Nutzerinnen und Nutzer von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, deren häusliche Versorgung bei Wegfall der teilstationären Pflege und Betreuung glaubhaft gefährdet wäre.

    Über Ausnahmeregelungen entscheidet die Leitung der bisher genutzten Einrichtung im Einzelfall unter Abwägung der Gesamtumstände. Die Betretungsverbote gelten auch für heilpädagogische Frühförderstellen, heilpädagogische Praxen und Autismuszentren. Daneben gelten die Betretungsverbote für Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) anerkannt wurden.

    Die Allgemeinverfügung ist zunächst befristet bis zum 19. April, kann aber bei Fortbestand des Übertragungsrisikos weiter verlängert werden.

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  • Corona: Statusbericht vom 18. März 2020 (Stand 16:Uhr)

    Corona: Statusbericht vom 18. März 2020 (Stand 16:Uhr)

    Am heutigen Mittwoch, 18. März, verzeichnet das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach 7 weitere positive Testergebnisse auf das neuartige Coronavirus.

    Damit erhöht sich die Gesamtzahl der seit Beginn des Corona-Ausbruchs in Mönchengladbach bestätigten Infektionen auf 51.
    Aktuell befinden sich 238 Personen in Quarantäne (Vortag: 221).
    10 Personen wurden aus der Quarantäne entlassen, 62 Fälle sind in der Abklärung.

    Ein Corona-Patient ist inzwischen genesen.

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  • Coronabekämpfung: Stadt Mönchengladbach erlässt Allgemeinverfügung

    Coronabekämpfung: Stadt Mönchengladbach erlässt Allgemeinverfügung

    Die Stadt Mönchengladbach hat gestern zur Verhütung und Bekämpfung der Corona SARS-CoV-2 Virusinfektion eine Allgemeinverfügung erlassen, die folgende Punkte regelt:

    1. Im gesamten Gebiet der Stadt Mönchengladbach sind bis zum 19. April 2020 alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt. Dies schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen etc. ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können. Von dem Verbot ausgenommen sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen. Dazu gehören zum Beispiel Wochenmärkte, die der Versorgung der Bevölkerung dienen.

    2. Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:

    a) Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen.

    b) Alle Fitness-Studios, Saunen, Schwimmbäder und sogenannte “Spaßbäder”.

    c) Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen.

    d) Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. e) Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros

    f) Prostitutionsbetriebe

    3. Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist beschränkt und nur unter folgenden Auflagen gestattet: Restaurants, Gaststätten, Imbissbetriebe, Cafés, Hotelbetriebe für die Bewirtung von Übernachtungsgästen, Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen.

    a) Diese dürfen für den Publikumsverkehr nur öffnen, wenn die Sitzplätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind ebenfalls so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen eingehalten wird.

    b) Die Verantwortlichen der Betriebe müssen dafür sorgen, dass eine schriftliche Besucherregistrierung mit Kontaktdaten (Name, Adresse, Datum, Telefonnummer) erfolgt.

    c) Im Betrieb müssen deutlich sichtbare Aushänge mit Hinweisen zur Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de/covid-19) angebracht werden.

    4. Auch zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, “shopping-malls” oder “factory outlets” und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen, ist ab dem 16.03.2020 der Zugang zu beschränken und nur unter Auflagen zu erlauben. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.

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