Autor: PMG

  • Schutz vor Bahnlärm: Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen

    Schutz vor Bahnlärm: Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen

    Vom 13. März bis 24. April kann online ein Fragebogen zur Lärmaktionsplanung der Bahn ausgefüllt werden.

    Das Eisenbahn-Bundesamt startet die vierte Runde Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung. Vom 13. März bis zum 24. April können sich Bürgerinnen und Bürger in der ersten Phase der Beteiligung zu ihrer persönlichen Belastungssituation äußern und ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben – zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.

    Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung und wird in zwei Phasen durchgeführt. Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

    Weiteres Informationsmaterial, zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, gibt es online unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich. Zur zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig informieren.

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  • Warnstreik am Montag, 13. März: Auch wieder städtische Kitas betroffen

    Warnstreik am Montag, 13. März: Auch wieder städtische Kitas betroffen

    Vom Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft verdi für Montag, 13. März, die Beschäftigten der Stadtverwaltung aufgerufen hat, sind auch wieder städtische Kindertagesstätten betroffen. Ein Teil der Kindertageseinrichtungen ist komplett geschlossen, andere bieten aufgrund der Streiks nur eine Notbetreuung an. Die Eltern der betroffenen Einrichtungen sind vorab über die Streikmaßnahmen informiert worden.

    Diese städtischen Einrichtungen sind am 13. März geschlossen:

    • Ferdinand-Strahl-Str. 9 • Giesenkirchenerstr. 245 (Notgruppe in der Kita Kruchenstraße) • Hülserkamp 3 • Pahlkestraße 10 geschlossen (Notbetreuung in der Kita Friedhofstraße) • Seidenweberstraße 83

    Diese städtischen Einrichtungen können nur eine Notbetreuung anbieten:

    • Am Hockstein 70
    • Am Beekerkamp 110
    • Hensenweg 148
    • Höfgenweg 22
    • Hoemenstraße 34
    • Hohlstraße 83
    • Josef-Drauschke-Str. 50
    • Kammgarnstraße 26
    • Kamphausener Straße
    • Kommer Weg 150
    • Lisztstraße 9
    • Lorenz-Görtz-Straße 160
    • Mühlenstraße 47
    • Pestalozzistraße 12
    • Rohrstraße 49
    • Rüdigerstraße 38
    • Steinshütte 10

    Die übrigen städtischen Kindertagesstätten arbeiten am Montag im Normalbetrieb.
    Ob und inwieweit sich der Streik auf die Servicebereiche der Stadtverwaltung und die Erreichbarkeit städtischer Dienststellen hat, ist derzeit nicht absehbar.

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  • Was ist Heimat?  – 75 Jahre Umsiedlung im Rheinischen Braunkohlenrevier

    Was ist Heimat?  – 75 Jahre Umsiedlung im Rheinischen Braunkohlenrevier

    Seit Jahrzehnten ist die Stadt Mönchengladbach an ihrer südlichen Flanke vom Tagebau Garzweiler tangiert.

    Beinahe hätte vor Jahren sogar der Ortsteil Wanlo umgesiedelt werden müssen – eine Maßnahme, die damals schon nicht mehr ungewöhnlich gewesen wäre. Denn nach dem Zweiten Weltkrieg setzte eine bis heute anhaltende Reihe der Verlegung von ganzen Ortschaften ein, die den immer umfangreicher werdenden Tagebauen weichen mussten. Für die Bewohner bedeutete dies gemeinschaftliche Umsiedlung, wenn sie nicht eine individuelle Lösung bevorzugten bzw. – wie im Falle der Landwirtschaft – dazu gezwungen waren.

    In seinem historischen Rückblick schlägt der Kölner Historiker Dr. Alexander Kierdorf bei seinem Vortrag am 8. März, um 19 Uhr, im Rittersaal von Schloss Rheydt den Bogen von den ersten Anfängen in der Villeregion über die Planung und Umsetzung im Rahmen der inzwischen stillgelegten Tagebaue und der damit verbundenen Umsiedlungen bis hin zu den aktuellen Ortsverlegungen.

    Sein besonderes Interesse gehört dabei dem Wandel der planerischen und gestalterischen Vorstellungen und dem Einfluss der Bewohner auf die Gestaltung der neuen Ortschaften bzw. Ortsteile. Der volle Vortragstitel lautet „Was ist Heimat?  – 75 Jahre Umsiedlung im Rheinischen Braunkohlenrevier im Spiegel der neuen Standorte.“

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  • Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag am 8. März

    Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag am 8. März

    Die Einforderung von realpolitischer Gleichberechtigung ist auch nach 100 Jahren noch aktuell.

    Die Gleichstellung von Frau und Mann, die Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes vorsieht, ist in vielen Bereichen noch immer nicht realisiert worden.

    „Frauen verdienen noch immer, trotz gleicher Ausbildung und Tätigkeit, weniger als Männer.
    Auf dem Weg zu einer Führungsposition stehen Frauen noch immer vor großen strukturellen Hindernissen, da Care Arbeit in Familien noch immer häufiger von Frauen geleistet wird und oft mehr als eine Doppelbelastung besteht. So ist ein großer Teil der Frauen (wenn überhaupt) Teilzeit beschäftigt, obwohl sie dabei in Hinblick auf die eigenen Einkünfte, Rentenbezüge und Karrierechancen langfristige Nachteile haben“, betont die städtische Gleichstellungsbeauftragte Sarah Günther.

    Der Internationale Frauentag hat an seiner Aktualität nichts verloren, um auf strukturelle Nachteile und Diskriminierungen aufmerksam zu machen und frauenpolitische Rechte einzufordern. Dieser Tag ist zugleich auch ein Tag, Frauen Wertschätzung zu zeigen und zu fördern. „Steigende Preise, weltweite Krisen und Fachkräftemangel in sämtlichen Bereichen zeigen, dass auf Frauen nicht verzichtet werden kann – und zwar auf Augenhöhe. Wir kommen nur zusammen weiter und dies bedarf einer gegenseitigen Unterstützung. Dabei müssen Lösungen gefunden werden, wie wir Arbeiten – auch familiäre – aufteilen und Entlastungen schaffen können“, so die Gleichstellungsbeauftragte weiter.

    Auch die Stadt Mönchengladbach hat einige Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag zu bieten. Die VHS Mönchengladbach rät den Frauen plakativ „Ein Ehemann ist keine Altersvorsorge“ und informiert am Mittwoch, 22. März, im Rahmen eines Online- Seminars zum Thema Finanzplanung für Frauen.

    Am Dienstag, 7. März, findet der diesjährige Equal Pay Day statt. Besonders hervorzuheben ist, dass er jedes Jahr an einem anderen Tag stattfindet. Wieso? Weil der Equal Pay Day symbolisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke markiert, der laut Statistischem Bundesamt 18 Prozent in Deutschland beträgt (Stand 7. März 2022). Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

     Rechnet man den Wert in Tage um, arbeiten Frauen insgesamt 66 Tage umsonst. Aus diesem Grund findet er in diesem Jahr am 7. März statt. Als eine Aktion für diesen Tag haben die Frauen des Business and Professional Women (BPW) das Tragen einer roten Tasche als Symbol des Protestes gegen Entgeltungleichheit entwickelt. Die rote Tasche steht für rote Zahlen und dafür, dass Frauen weniger in der Tasche haben als Männer. Die Gleichstellungsstelle unterstützt diese Aktion und ruft Frauen dazu auf, auch in Mönchengladbach am 7. März rote Taschen zu tragen.

    Die Buchhandlung Degenhardt bietet in Kooperation mit dem kfd-Diözesanverband Aachen und dem Katholischen Forum am Abend des 10. März eine Lesung der besonderen Art:

    Autorin Unda Hörner folgt den Spuren berühmter Frauen in zwölf atmosphärisch dicht erzählten Monatskapiteln durch das Jahr 1939: Hannah Arendt gelingt die Flucht nach New York, Helene Weigel zieht mit dem Brecht-Tross nach Schweden. Marlene Dietrich nimmt die amerikanische Staatsbürgerschaft an und Erika Mann veröffentlicht mit Bruder Klaus ein Who’s who der deutschen Kultur im Exil – Escape to Life.
    Wer auch etwas über Frida Kahlo, Peggy Guggenheim, Milena Jesenská, Simone de Beauvoir, Annemarie Schwarzenbach, Ella Maillart und Else Lasker-Schüler erfahren will, sollte sich Karten (nur im Vorverkauf erhältlich) in der Buchhandlung Degenhardt ergattern.

    Weitere Veranstaltungen und mehr Infos zu den Aktionen gibt es auf der Internetseite der Gleichstellungsstelle: www.frauenaktionstage-mg.de

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  • Vorsorge für den Notfall: Errichtung eines Katastrophenschutzlagers

    Vorsorge für den Notfall: Errichtung eines Katastrophenschutzlagers

    Das Thema Katastrophenschutz beschäftigt die Gesellschaft mehr denn je.

    Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Corona-Pandemie haben eine bundesweite Debatte über die Vorsorge für den Krisenfall ausgelöst.

    Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Mönchengladbach bereits mit Hilfe eines Krisenstabs verschiedene Konzepte auf den Weg gebracht. In den Haushaltsberatungen hat die Ratsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP bereits weitere Weichen gestellt: Mit der Schaffung eines zentralen Katastrophenschutzlagers wird die Stadt für den Ernstfall noch stärker gewappnet sein. 

    „Aktuell gibt es eine dezentrale Struktur. Unsere Feuerwehr muss Geräte und Materialien in unterschiedlichen Gebäuden vorhalten. Aus Gesprächen mit verschiedenen Akteuren haben wir die Idee der Zentralisierung gemeinsam entwickelt. Mit rund 1,6 Millionen Euro haben wir diese dann auch im Haushalt hinterlegt. Dabei ist die Maßnahme ein Baustein in der gesamtstädtischen Vorsorge für den Krisenfall.“, so Tonda Löffler, Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz.

    Neben der Feuerwehr sind auch andere Dienste im Katastrophenschutz aktiv. Dazu zählt auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Dieses ist in der Versorgung sowie Unterbringung aktiv und betreibt ein Lager in Güdderath. Deshalb ist die SPD-Fraktion in Gesprächen, um die Einrichtung des Katastrophenschutzlagers zu begleiten. Gemeinsam mit dem DRK-Geschäftsführer Mike Boochs sowie dem Katastrophenschutzbeauftragten des DRK, René Hartmann, hat sich die SPD dazu am 23. Februar getroffen. 

    „Das Rote Kreuz ist bereits ein wichtiger Ansprechpartner in vielen sozialen Themen. Auch beim Thema Katastrophenschutz ist uns die Vernetzung wichtig. Klar ist: Das DRK-Lager und seine Bestände in Güdderath sind überregional gedacht und nicht exklusiv für unsere Stadt. Deshalb gibt uns die Idee der Zentralisierung mehr Handlungsspielraum vor Ort. Hier binden wir das DRK aufgrund ihrer Expertise auch in die städtische Entwicklung ein.“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Janann Safi.

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  • Stadt und EWMG suchen nach alternativen Lösungen zur Umsetzung des Projektes „19 Häuser“

    Stadt und EWMG suchen nach alternativen Lösungen zur Umsetzung des Projektes „19 Häuser“

    Verhandlungen mit BEMA-Gruppe: Knackpunkte sind Abriss von Haus Westland und Bauverpflichtung

    Nach über vier Jahren Verhandlung mit der BEMA-Gruppe zum Kaufvertrag des städtischen Grundstücks für die Umsetzung des Projekts „19 Häuser“ konnte keine Einigung erzielt werden.

    Die städtische Entwicklungsgesellschaft (EWMG) und die Stadt suchen vor diesem Hintergrund nach alternativen Lösungen für eine getrennte Realisierung des 2017 gekürten Entwurfs.
    Bis dahin werden auch Möglichkeiten für eine Zwischennutzung der städtischen Flächen gesucht.

    Das Projekt „19 Häuser“ in exponierter Innenstadtlage vor dem Mönchengladbacher Hauptbahnhof ist somit noch nicht vom Tisch und kann auch unter den neuen Voraussetzungen noch umgesetzt werden.

    Nach der Übernahme von Haus Westland durch die BEMA-Gruppe im Jahr 2018 wurden sowohl der Kaufvertrag als auch der städtebauliche Vertrag zwischen EWMG, Stadt Mönchengladbach und BEMA weitestgehend ausverhandelt. Mit Beginn des Ukraine-Krieges und den damit verbundenen Baupreis- und Zinsentwicklungen waren die Gespräche aber ins Stocken geraten.

    Das Gesamtareal besteht laut Bebauungsplan aus dem Grundstück mit Haus Westland und den vorgelagerten städtischen Flächen (Höfe 3 und 4).

    Die wesentlichen offenen Knackpunkte des Kaufvertrags betreffen die Verpflichtung der BEMA zum Abriss von Haus Westland und zur Realisierung der Höfe 3+4 durch eine entsprechende Bauverpflichtung.
    Hier hatten die Stadt Mönchengladbach und die EWMG weitreichende Vorschläge gemacht, die die geänderten Rahmenbedingungen seit Beginn des Ukraine-Kriegs berücksichtigen. Allerdings konnte man sich nicht auf einen vertretbaren Zeitplan und Rückübertragungsvereinbarungen für den Fall einigen, sollte die BEMA ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

    „Wir sehen daher leider keine Basis mehr für weitere Gespräche mit der BEMA und werden nun nach Lösungen für getrennte Entwicklungen suchen“, sagt Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der EWMG-Geschäftsführung.

    Eines der Argumente der Jury für den 19-Häuser-Entwurf des Hamburger Büros KBNK Architekten war die Flexibilität der vier Höfe, die die Möglichkeit bietet, auf geänderte Rahmenbedingungen rund um die Nutzungsbausteine reagieren zu können.
    „Das kommt uns jetzt zugute, wenn wir Optionen prüfen, zwei der Höfe auf der städtischen Fläche zwischen ZOB und Haus Westland zu realisieren“, erläutert Schückhaus zur getrennten Entwicklung des Areals. „Wir werden alles daransetzen, dass es zu einer Umsetzung des städtebaulich bedeutenden Siegerentwurfs auf Basis des Bebauungsplans durch die getrennte Entwicklung kommt“, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.

    Auf den städtischen Flächen können laut Bebauungsplan im ersten Schritt zwei Höfe des Entwurfs realisiert werden. Eine Zeitschiene liegt angesichts der aktuellen Entwicklung noch nicht vor.
    Die Pläne sehen nach Abriss der maroden Schrottimmobilie ein neues attraktives Eingangstor für Mönchengladbach aus Dienstleistungsangeboten, Büros, Wohnen, Einzelhandel und Gastronomie vor.

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  • Landesweiter Warntag am 9. März

    Landesweiter Warntag am 9. März

    Um 11 Uhr heulen die Sirenen in Mönchengladbach.

    Das Land warnt auch über Nina-App, Cell-Broadcast und Werbetafeln.
    Der landesweite Probealarm beginnt in Mönchengladbach um 11 Uhr mit dem Signal „Entwarnung“, einem einminütigen Dauerton.
    Um 11.06 Uhr folgt das Signal „Warnung“, ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton, wodurch die Mönchengladbacher Bürger*innen im Ernstfall aufgefordert werden, schnellstmöglich Gebäude oder Wohnungen aufzusuchen und das Radio einzuschalten.
    Der Probealarm wird um 11.12 Uhr mit einer erneuten „Entwarnung“ beendet.

    Ergänzend werden die Warn-Apps „NINA“ und „KATWARN“ per Push-Benachrichtigung den Alarm mit einer Warnmeldung des Landes NRW begleiten. Außerdem wird das Land erstmals die Stadtwerbetafeln der Firma Ströer landesweit mit Informationen ansteuern.

    Mit der im Februar bundesweit eingeführten Technik Cell Broadcast werden Warnungen an viele Mobilfunkgeräte geschickt. Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone gesendet werden können.

    Allerdings können nicht alle Handys und Smartphones Cell-Broadcast-Nachrichten empfangen. Ältere Geräte können dies oft nicht.

    Zu dem Thema hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine ausführliche Information auf seine Webseite gestellt: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cell-broadcast_node.html

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  • Warnstreik am Donnerstag, 2. März: 4 Kitas müssen schließen, 8 bieten nur Notbetreuung an

    Warnstreik am Donnerstag, 2. März: 4 Kitas müssen schließen, 8 bieten nur Notbetreuung an

    Vom Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft komba für Donnerstag, 2. März, aufgerufen hat, sind auch wieder städtische Kindertagesstätten betroffen. Vier Kitas und eine Lena-Gruppe sind komplett geschlossen, acht Kitas und eine Lena-Gruppe bieten aufgrund der Streiks nur eine Notbetreuung an. Die Eltern der betroffenen Einrichtungen sind vorab über die Streikmaßnahmen informiert worden.

    Diese städtischen Einrichtungen sind am 2. März geschlossen:

    • Am Hommelsbach 31
    • Gatherskamp 98
    • Hoemenstraße 34
    • Nikolausstraße 24
    • Lena-Gruppe Barbarossastraße

    Diese städtischen Einrichtungen können nur eine Notbetreuung anbieten:
    • Am Beekerkamp 110
    • Friedhofstraße 37
    • Hensenweg 148
    • Josef-Drauschke-Str. 50
    • Leibnizstraße 45 a
    • Pestalozzistraße 12
    • Rohrstraße 49
    • Schlossacker 10
    • Lena-Gruppe Franz-Wefels-Weg (in der Kita Höfgenweg 22)
    Die übrigen städtischen Kindertagesstätten arbeiten am Donnerstag im Normalbetrieb.

    Von der komba zum Streik aufgerufen sind auch alle Beschäftigten der Stadtverwaltung. Deshalb kann es zu Einschränkungen in Servicebereichen und bei der Erreichbarkeit von Dienststellen kommen.

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  • Warnstreik am Dienstag, 28. Februar: Auch städtische Kitas betroffen

    Warnstreik am Dienstag, 28. Februar: Auch städtische Kitas betroffen

    6 Kitas müssen schließen, 16 bieten nur Notbetreuung an.

    Vom Warnstreik, zu dem die Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst aufgerufen haben, sind auch städtische Kindertagesstätten betroffen. Die Stadtverwaltung ist heute (27. Februar) darüber informiert worden, dass am Dienstag, 28. Februar, Streikmaßnahmen auch in den städtischen Kindertagesstätten stattfinden werden.

    Ein Teil der Kindertageseinrichtungen ist komplett geschlossen, andere bieten aufgrund der Streiks nur eine Notbetreuung an. Die Eltern der betroffenen Einrichtungen sind vorab über die Streikmaßnahmen informiert worden.

    Diese städtischen Einrichtungen sind am 28. Februar geschlossen:

    • Hülserkamp 3
    • Kammgarnstraße 26
    • Leibnizstraße 45 a
    • Pahlkestraße 10
    • Rüdigerstraße 38
    • Seidenweberstraße 83

    Diese städtischen Einrichtungen können nur eine Notbetreuung anbieten:

    • Altenbroicher Straße 44
    • Am Hockstein 70
    • Am Beekerkamp 110
    • Ferdinand-Strahl-Str. 9 (zeitreduzierte Notgruppe von 8:00- 14:00 Uhr Lena Gruppe Barbarossastraße      ebenfalls nur zeitreduziert von 7:30 – 12:30 Uhr)
    • Hensenweg 148
    • Höfgenweg 22
    • Hohlstraße 83
    • Josef-Drauschke-Str. 50
    • Kommer Weg 150
    • Lisztstraße 9
    • Lorenz-Görtz-Straße 160
    • Mühlenstraße 47
    • Pestalozzistraße 12
    • Rohrstraße 49
    • Steinshütte 10
    • Kamphausener Straße (Streik nur in Lena / Notbetreuung in der Kita möglich)
    Die übrigen städtischen Kindertagesstätten arbeiten am Dienstag im Normalbetrieb.

    Ob und inwieweit der Streik mit Einschränkungen in den städtischen Servicebereichen hat, ist derzeit nicht absehbar.

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  • Stadt gibt Landesmittel zur Untersützung der sozialen Infrastrktur weiter

    Stadt gibt Landesmittel zur Untersützung der sozialen Infrastrktur weiter

    Mönchengladbach erhält aus dem „Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ rund drei Millionen Euro

    Als Folge des russischen Angriffskrieges stiegen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen.
    Die Landesregierung NRW stellt vor diesem Hintergrund im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.
    Auch der Stadt Mönchengladbach wurden sogenannte „Billigkeitsmittel“ zur Stärkung der sozialen Infrastruktur zugewiesen.

    Für die Umsetzung und Verteilung dieser Mittel hat die Stadt das Konzept Gemeinsam-gegen-Armut erstellt: Die Stadt wird diese Leistungen von über drei Millionen Euro an die Anbieter entsprechender Leistungen weiterleiten, um sicherzustellen, dass auch weiterhin soziale Beratungsleistungen angeboten, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern geöffnet bleiben, Lebensmittelverteiler unterstützen können und verschiedene soziale Treffpunkte das soziale Leben aktiv halten und eine Anlaufstelle im Quartier bieten können.

    Die Finanzmittel sollen helfen Mehrkosten durch inflationsbedingte Miet-, Material- und Energiekostensteigerungen zur Aufrechterhaltung des Angebots sowie Honorarausgaben etwa für eine nachfragegerechte Angebotsanpassung zu decken und der durch die aktuelle Situation erhöhten Nachfrage nachzukommen, bzw. die Träger der Leistungen zu stabilisieren.

    Durch eine sehr breit gefächerte Abfrage, sollen große und kleine Anbieter die Möglichkeit erhalten, ihren Unterstützungsbedarf anzuzeigen und berücksichtigt zu werden. Soweit betreffende Anbieter noch keine Informationen erhalten haben, steht die von der Stadt eingerichtete Mailadresse: Gemeinsam-gegen-Armut@moenchengladbach.de zur Verfügung.

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  • OB Felix Heinrichs bietet Sprechstunde im Rathaus Abtei an

    OB Felix Heinrichs bietet Sprechstunde im Rathaus Abtei an

    Am Dienstag, 04. April, von 16 bis 18 Uhr / Anmeldung bis 05. März möglich.

    Am Dienstag, 04. April, bietet Oberbürgermeister Felix Heinrichs von 16 bis 18 Uhr wieder eine Sprechstunde im Rathaus Abtei an.
    In den Sprechstunden haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Anregungen persönlich an den Oberbürgermeister zu wenden.

    Anmeldungen sind vom 27. Februar bis 05. März online unter www.stadt.mg/OB-Sprechstunde oder telefonisch unter 02161 25 42557 möglich.

    Im Vorfeld der Sprechstunde erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Rückmeldung, ob ihr Gesprächswunsch erfüllt werden kann. Die Sprechstunde findet im Rathaus Abtei, Zimmer 2, statt.

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  • Weiterbildungskurs für Klimaschutz startet!

    Weiterbildungskurs für Klimaschutz startet!

    Die Klimakrise ist ein globales Problem, das sich regional ganz unterschiedlich auswirkt.

    Welche Folgen hat das für Mönchengladbach und wie kann jede und jeder etwas dazu beitragen, das Klima zu schützen?
    Das Lernen Menschen der Stadt, die sich gerne engagieren möchten, ab Mittwoch 15.März, jeweils ab 18 Uhr im Kurs „klimafit – Klimawandel vor der Haustür! Was kann ich tun?“ an der Volkshochschule Mönchengladbach. 
    Der Kurs wurde vom WWF Deutschland und dem Helmholtz-Verbund Regionale Klimaänderungen und Mensch (REKLIM) entwickelt.

    An sechs Kursabenden erfahren Interessierte mehr über die Ursachen und Folgen des Klimawandels und wie er sich vor der eigenen Haustür auswirkt. Dabei lernen sie das Klimaschutzkonzept ihrer Kommune kennen und haben die Möglichkeit, sich gemeinsam mit engagierten Mitbürger:innen für den Klimaschutz einzusetzen. Wie man das Klima im Alltag schützen kann, zeigen die Kursteilnehmenden bereits während der klimafit Challenge: Sie sparen während des Kurses schädliche CO2-Emissionen ein, indem sie häufiger mit dem Rad fahren, weniger Fleisch essen oder weniger heizen.

    Hintergrundinformation:
    Den Kurs klimafit haben der WWF Deutschland und der Helmholtz-Forschungsverbund „Regionale Klimaänderungen und Mensch“ (REKLIM) 2017 gemeinsam entwickelt. Als dritter Projektpartner im Konsortium führt die Universität Hamburg die sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Projekt durch. Lokale Klimaschutzverantwortliche, Vertreter:innen von lokalen Initiativen und Wissenschaftler:innen unterstützen die Kurse mit Fachbeiträgen. Das Projekt wird durch regionale Partner verstärkt, darunter ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., Verein Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Projekt Nachhaltigkeitszentrum Thüringen, KlimaKom eG, ifpro – Institut für Fortbildung und Projektmanagement, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) am Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier und KlimaDiskurs.NRW e.V.

    Weitere Informationen finden Sie hier: www.klimafit-kurs.de und unter https://vhs-mg.de/wp-content/uploads/2022/07/VHS-Magazin-FJ2022-Klimafit.pdf

    Das Bildungsprojekt wird seit Januar 2022 für drei Jahre von der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

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  • KOS bereitet sich auf Karnevalseinsätze vor

    KOS bereitet sich auf Karnevalseinsätze vor

    Verstärkte Jugendschutzkontrollen I Glasverbot an Altweiber in Giesenkirchen I Glasverbot für aktive Teilnehmer*innen von Karnevalsumzügen

    Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst der Stadtverwaltung (KOS) bereitet sich auf die Einsätze im Straßenkarneval vor. Der Jugendschutz, insbesondere im Bereich Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, wird bei der Kontrolltätigkeit im Vordergrund stehen.
    Schwerpunkteinsätze gibt es an Altweiber in Giesenkirchen, am Tulpensonntag in Rheindahlen und am Veilchendienstag in der Mönchengladbacher Innenstadt, so das Ordnungsamt.

    Hier gilt am Altweiberdonnerstag das Glasverbot in Giesenkirchen (Karte: Stadt MG)

    Glasverbot am Altweiberdonnerstag in Giesenkirchen Im Zentrum von Giesenkirchen gilt beim Altweibertreffen von 11 bis 22 Uhr wieder ein Glasverbot, das konsequent überwacht und durchgesetzt wird. In dieser Zeit sind das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern verboten.

    Die Verbote gelten für folgende Straßen / Bereiche:
    • Am Alten Friedhof – von Fliederweg bis Kleinenbroicher Straße • Borrengasse – von Vikarienweg bis Konstantinplatz • Dömgesstraße – von Konstantinplatz bis Kleinenbroicher Straße • Dominikus-Vraetz Straße – von Mohnweg bis Konstantinstraße • Fliederweg – von Am Alten Friedhof bis Mohnweg • Heukenstraße – von Konstantinstraße bis Vikarienweg einschließlich des Parkplatzes im Einmündungsbereich Vikarienweg / Heukenstraße • Kleinenbroicher Straße – von Konstantinplatz bis Dömgesstraße • Konstantinplatz – vollständig • Konstantinstraße – von Verbindungsweg Am Alten Friedhof / Konstantinstraße bis Kleinenbroicher Straße • Mohnweg – von Fliederweg bis Dominikus-Vraetz-Straße • Vikarienweg – vollständig inkl. des Parkplatzes Vikarienweg / Heukenstraße • Park zwischen Mohnweg und Am Alten Friedhof inkl. Skateranlage, Spielwiese und des angrenzenden Parkplatzes • Park zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße inkl. aller angrenzenden Wege • Verbindungsweg zwischen Am Alten Friedhof und Konstantinstraße • Verbindungsweg zwischen Kleinenbroicher Straße und Dominikus-Vraetz-Straße.

    Von dem Verbot ausgenommen sind die Anlieger der oben genannten Bereiche, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung oder ihrem Grundstück befinden.
    Das heißt: Wer zum Beispiel vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabei hat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen auch weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle in Glasbehältnissen abzugeben.

    Glasverbot für aktive Teilnehmer*innen an Karnevalsumzügen
    Wie bereits in vergangenen Jahren erfolgreich erprobt, ist den aktiven Zugteilnehmer*innen bei allen Karnevalsumzügen im Stadtgebiet das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen für die Dauer des Umzugs untersagt.

    Ordnungsamt an der Hauptstraße an Altweiber geschlossen
    Am 16. Februar (Altweiber) bleibt das Gebäude Hauptstraße 162 des Ordnungsamtes geschlossen, da die Kolleginnen und Kollegen des Innendienstes den KOS an diesem Tag verstärken. So sind unter anderem die untere Fischereibehörde, die untere Jagdbehörde, das Fundbüro und die Gewerbeabteilung nicht erreichbar.

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  • Die Stadtverwaltung informiert: Was der Kohleausstieg 2030 für Mönchengladbach bedeutet

    Die Stadtverwaltung informiert:
    Was der Kohleausstieg 2030 für Mönchengladbach bedeutet

    Der frühere Ausstieg aus der Braunkohle bringt auch für Mönchengladbach Veränderungen mit sich.
    Worauf es aus Sicht der Stadt jetzt ankommt.

    2030 soll Schluss sein mit der Verstromung von Braunkohle. Ein Reservebetrieb ist – falls für die Energieversorgung notwendig – bis maximal 2033 möglich. So haben es der Bund und die Länder in ihrer Vereinbarung zum vorgezogenen Kohleausstieg festgelegt. Damit ist auch klar, dass der Tagebau Garzweiler II deutlich kleiner ausfällt als bislang geplant. Die Auswirkungen der Entscheidung sind vielfältig. Sie betreffen zum Beispiel die Ausdehnung des späteren Restsees, die Wasserversorgung für Trinkwasser und Brauchwasser, aber auch von Flüssen und Auen in Mönchengladbach. Nicht zuletzt verändert sich die Gestalt der Tagebaufolgelandschaft. Jetzt hat die Stadt in den politischen Fachausschüssen darüber informiert, welche Punkte aus kommunaler Sicht besonders wichtig sind und wie diese gegenüber dem Land eingebracht werden sollen. Das Land befindet sich gerade im Verfahren zur fünften Leitentscheidung zu Garzweiler II.

    Im Vergleich zu den Planungen der 80er Jahre ist es bereits die vierte Verkleinerung für den nördlichsten Tagebau im Rheinischen Revier. Das bedeutet konkret, dass der sogenannte dritte Umsiedlungsabschnitt erhalten bleibt. Dazu zählen die Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath. Gleichzeitig wird ein 400-Meter-Abstand der Tagebaukante zu den verbleibenden Ortschaften eingehalten. Diese Entwicklung entspricht einer seit langem gestellten Forderung der Stadt Mönchengladbach, von der auch der Ortsteil Wanlo profitiert.

    Ebenfalls im Sinne der Stadt ist, dass ein deutlich kleinerer Abschnitt auf Mönchengladbacher Stadtgebiet abgebaggert wird. Mit noch ca. 85 Hektar (850.000 m²) fällt das Abbaugebiet in der Vitusstadt um etwa 45 Prozent kleiner aus. Das Mönchengladbacher Restseeufer östlich des Autobahnkreuzes Wanlo hingegen wird mit rund 2 Kilometern länger sein als vor der Tagebauverkleinerung. Weil im Bereich von Garzweiler II weniger abgebaggert wird, steht auch weniger Abraum zur Verfügung, um den ausgekohlten Tagebau Garzweiler I zu verfüllen. Der Standort des Restsees verlagert sich dadurch ein Stück und liegt zu deutlich größeren Anteilen auf Mönchengladbacher Stadtgebiet als bei den vorherigen Planungen.

    Damit die Niersauen auch in Zukunft mit Wasser versorgt werden und als Biotope erhalten bleiben, spielen wasserwirtschaftliche Fragen rund um den Braunkohle-Ausstieg und seine Folgen eine wichtige Rolle.
    Foto: Tim Irion

    Verfüllung, Rekultivierung und Wassermanagement sind zentrale Themen „Mit der Verkleinerung des Tagebaus wurden eine ganze Reihe von Punkten erfüllt, für die wir uns als Stadt Mönchengladbach seit Jahren und Jahrzehnten einsetzen. Jetzt geht es darum, auch den verkleinerten Tagebau geordnet zu Ende zu bringen und klar zu machen, was für die Stadt Mönchengladbach und die Region wichtig ist.“, sagt Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin. Dazu zählen beispielsweise, dass die späteren Uferböschungen standsicher hergestellt werden. Außerdem muss zur Verfüllung der Jüchener Kippe ausreichend gekalkter Abraum verwendet werden, damit die Böden und als Folge das Grundwasser nicht versauern. Und die Tagebaufolgekosten müssen durch finanzielle Zusagen von Land und Bund abgesichert werden. Aber auch wasserwirtschaftliche Fragen treiben die Stadtverwaltung um.

    So sind die natürlich sprudelnden Quellen der Niers durch die vom Tagebau verursachte Grundwasserabsenkung schon lange versiegt. Ersatzwasserlieferungen von RWE erhalten seitdem das Fließgewässer und wichtige Feuchtbiotope wie Auen und Sumpflandschaften. Später soll der entstehende Restsee die Hauptquelle der Niers werden. Mit dem nun in Aussicht gestellten Erhalt von Kuckum und Keyenberg wird auch das natürliche Quellgebiet der Niers bestehen bleiben. Durch die Verlagerung des Sees muss nun allerdings eine Trasse geschaffen werden, über die das Wasser künftig möglichst nah am ehemaligen Quellbereich anschließt und so frei fließend in den Fluss gelangt. Die Regelungen hierfür werden in einem gesonderten Braunkohlenplan getroffen.

    Für die Befüllung des Sees sind rund 40 Jahre angesetzt. Das Wasser dafür soll – ebenso wie für den Restsee am Tagebau Hambach – aus dem Rhein entnommen und über eine Hochleistungspipeline eingeleitet werden. Wie viel Wasser dem Rhein entnommen wird, soll dabei von dessen Wasserstand abhängen, um den ökologischen und ökonomischen Ansprüchen an den Rhein gerecht zu werden. Auch auf zunehmende Dürreperioden wird so Rücksicht genommen. „Hat der Rhein Niedrigwasser, wird nur noch so viel Wasser entnommen, dass der Wasserstand des Flusses um 4 Millimeter sinkt“, erklärt André Rusman aus dem Fachbereich Umwelt. „Das ist in etwa die halbe Breite der Kuppe meines kleinen Fingers.“ Auch bei höheren Pegelständen soll nicht mehr als ein Prozent des Rheinwassers entnommen, um die Tagebaue zu befüllen. Der Wasserstand des Rheins würde dadurch um höchstens 2,4 cm sinken.

    So bringt sich Mönchengladbach in die Ausstiegs-Planung ein Das vorgezogene Aus für die Braunkohle erfordert in vielen Planungs- und Genehmigungsbereichen Fortschritte im Eiltempo. Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder die Förderung von Strukturwandel-Projekten wird deshalb derzeit an unbürokratischeren und damit schnelleren Verfahren gearbeitet. Auch die neue Leitentscheidung Garzweiler II des Landes, die für die Verkleinerung des Tagebaus erforderlich ist, wird derzeit im beschleunigten Verfahren durch das Wirtschaftsministerium erarbeitet. Im Gegensatz zu den früheren Leitentscheidungen wird es im Vorfeld keine Offenlage geben. Stattdessen finden Fachgespräche statt, an denen die Stadt Mönchengladbach teilnimmt. Im Frühjahr ist durch die Landesregierung eine Öffentlichkeitsveranstaltung geplant. Bis dahin kann man seine Anregungen an die Kontaktadresse des Wirtschaftsministeriums mitteilen: leitentscheidung@mwike.nrw.de. Verabschiedet werden soll die Leitentscheidung im Juni 2023 durch die Landesplanungsbehörde.

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  • Wohnraum wird immer teurer, auch bei uns in Mönchengladbach

    Wohnraum wird immer teurer, auch bei uns in Mönchengladbach

    Gleichzeitig werden Fördergelder für den Bau geförderter Wohnungen zurzeit nicht abgerufen.

    In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung am 24. Januar hat die Stadtverwaltung ihre Handlungsschwerpunkte vorgestellt, um diesem Missstand entgegenzuwirken.

    Aus Sicht der SPD-Fraktion kommt es jetzt auf schnelle Maßnahmen an: „Wir haben bereits im Herbst 2021 auf die Notwendigkeit hingewiesen, selbst aktiv Initiativen für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu ergreifen.“, so die planungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Andrea Koczelnik. „Fakt ist: Auch in Mönchengladbach fallen kontinuierlich Wohnungen aus der sozialen Bindung. Hohe Mietpreise und Wohnungsnot verfestigen und verstärken soziale Ungleichheit.“, so Koczelnik weiter.

    Der Bestand an geförderten und damit preisgebundenen Wohnungen ist weiter drastisch gesunken – im letzten Jahr wurde lediglich ein Antrag auf Fördermittel für den Bau geförderter Wohnungen bewilligt.

    Den kommunalen Wohnungsunternehmen fällt hier eine wichtige Rolle zu.
    Der Neubau von öffentlich geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungen auf in städtischer Hand befindlichen Grundstücken durch die städtischen Tochterunternehmen ist deutlich stärker voranzutreiben.

    „Um die Aktivitäten der städtischen WohnBau stärken zu können, haben wir Mittel in den städtischen Haushalt eingestellt. Auch in der Bodenpolitik wollen wir neue, bzw. andere Wege beschreiten: die Überprüfung und Anwendung von Erbbaurecht und die Überarbeitung des Baulückenkatasters, welches bereits 2007 erstellt wurde und damals bereits als „wichtige Kenngröße für die Wohnbauflächenbedarfsprognose“ dienen sollte.“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Janann Safi.

    Für die SPD-Fraktion sei klar, dass der eingeschlagene Weg, um die WohnBau zu stärken und verbindliche Ziele zu vereinbaren, genau in die richtige Richtung gehe. „Wir setzen uns dafür ein, dass der WohnBau noch mehr Kapital zur Verfügung gestellt wird, damit mehr Wohnungen gebaut werden können. In den nächsten Wochen wird es konkrete Vorschläge geben, die kurz- und mittelfristig zu mehr bezahlbaren Wohnungen führen werden.“, so Safi weiter.

    Neben den Akzenten in der Wohnungsbaupolitik setzen sich Stadt und SPD dafür ein, Mönchengladbach bei der Wohnraumförderung in eine höhere Kategorie zu heben. Damit wären andere Förderungen durch das Land möglich, so zum Beispiel für den Ankauf von Bindungen. So könnten Wohnungen länger in der Förderung und damit mit bezahlbaren Mieten bleiben.

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  • Land NRW und Stadt Mönchengladbach lockern Coronaregelungen zum 1. Februar

    Land NRW und Stadt Mönchengladbach lockern Coronaregelungen zum 1. Februar

    Maskenpflicht im ÖPNV und Pflicht zur Isolierung entfallen / Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden wird aufgehoben

    Die Maskenpflicht in Bus und Bahn und die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte laufen zum
    1. Februar aus.
    Das hat die Landesregierung festgelegt.
    Die Stadt Mönchengladbach schließt sich dem an und hebt die Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden ebenfalls zum 1. Februar auf.

    Neben der Maskenpflicht im ÖPNV fallen auch die Testregelungen für Schulen und Kitas weg. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten, so das Land NRW in seiner Mitteilung.

    Auch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig“, so das Gesundheitsministerium. Wichtige Info: Die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für Personen mit besonders hohem Risiko, bleiben bestehen:

    Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.

    Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).

    Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.

    Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
    Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet. 

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  • Neue Bäume schlagen Wurzeln im Geropark

    Neue Bäume schlagen Wurzeln im Geropark

    Mit kahlen Ästen und matschigen Wegen dominiert im Geropark aktuell die Farbe Braun.

    Dafür sorgen Bauarbeiten und Jahreszeit gleichermaßen.
    „Im Frühjahr aber wird sich der umgestaltete Park grüner denn je präsentieren“, sagt Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr.-Ing. Gregor Bonin. „
    Jetzt laufen die ersten Arbeiten, mit denen wir unser Versprechen einlösen, dass der neue Geropark ökologisch wertvoller wird als der alte.“ Auf ersten Rasenflächen ist schon nachgesät. Und in speziellen Anwuchsmatten rund um den vergrößerten Weiher ist der zukünftige Schilfbewuchs bereits angelegt. Anfang dieser Woche wurden nun die ersten 20 von insgesamt 45 neuen Bäumen gepflanzt.

    Zwischen 8 und 15 Jahre sind die Pflanzen in einer Baumschule groß geworden. Jetzt formen sie neue Baumgruppen zu Füßen des Abteibergs.
    (© Stadt Mönchengladbach)

    Von Ginkgo, über Vogel-Kirsche und Scharlach-Kirsche bis hin zu Sumpf-Eichen. Es sind ganz unterschiedliche Baumsorten, die derzeit im alten Teil des Geroparks gepflanzt werden. Zwischen 8 und 15 Jahre sind die Gehölze in einer Baumschule groß geworden. Jetzt formen sie neue Baumgruppen zu Füßen des Abteibergs. Aber auch einige Solitärbäume sind dabei, etwa eine Sumpf-Eiche, die beim neuen Holzsteg am westlichen Ende des Geroweihers gepflanzt wurde. „Bei der Auswahl der Bäume haben wir auf eine große Vielfalt geachtet, sei es bei der Färbung des Laubes im Herbst oder beim Pollen- und Nektarangebot für Insekten“, erklärt Jana Seibel-Schneider aus dem Projektteam der Stadtverwaltung.

    Zwischen dem alten und dem neuen Becken des Weihers wird zurzeit der Steg fertiggestellt.
    (© Stadt Mönchengladbach)

    Die Vielzahl an Bäumen im Park kann leicht darüber hinwegtäuschen, dass der Boden hier eigentlich keine optimalen Bedingungen bietet. Denn er besteht zu großen Teilen aus Material, das nach dem zweiten Weltkrieg aufgeschüttet wurde. Deshalb ist in die Anpflanzungsbereiche zunächst ein spezielles Baumsubstrat eingebracht worden.

    Auch im östlichen, erweiterten Teil des Parks muss zunächst noch der Boden für die Baumpflanzungen vorbereitet werden. Hier war früher der Parkplatz. Aktuell spielt dieser Bereich eine wichtige Rolle bei der Baustellenlogistik. Im Frühjahr sollen aber auch hier 25 weitere Bäume gepflanzt werden. Neben den Baumpflanzungen läuft momentan eine ganze Reihe weiterer Arbeiten im Park. So wird zum Beispiel der Fußgängertunnel ertüchtigt, der unter der Hittastraße entlang ins Westend führt.

    Im ganzen Park verteilt werden zudem die Standorte für Schaukel, Klettermikado und weitere Spielgeräte vorbereitet.
    Sitzblöcke aus Beton, die derzeit verbaut werden, zeichnen den historischen Verlauf der Stadtmauer nach. Und zwischen dem alten und dem neuen Becken des Weihers wird dieser Tage der Steg fertiggestellt. Eröffnet werden soll der Park voraussichtlich im Sommer.

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  • Schöffinnen und Schöffen gesucht

    Schöffinnen und Schöffen gesucht

    Die Stadt Mönchengladbach sucht Bewerber*innen als Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028.

    Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden Personen gesucht, die in Mönchengladbach wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Bewerbungen sind noch bis zum 31. März beim Fachbereich Recht und beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadtverwaltung möglich.

    Für Bürgerinnen und Bürger, die mehr über das Amt und die Aufgaben von Schöffen erfahren möchten, bietet die Stadt am Montag 23. Januar, um 19:00 Uhr in der Volkshochschule am Sonnenhausplatz, Lüpertzender Straße 85, einen Infoabend an. Richter*innen vom Amtsgericht und vom Landgericht Mönchengladbach berichten zum Beispiel darüber, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft und was von den Schöff*innen erwartet wird. Auch Mitarbeitende der Stadtverwaltung beantworten Fragen zur Schöffenwahl und zur Bewerbung.

    Die Teilnahme an dem Infoabend ist kostenlos.
    Anmeldungen sind über die Mailadresse schöffenwahl@moenchengladbach.de oder bei Angela Merckens (Tel.: 02161/258103, E-Mail angela.merckens@moenchengladbach.de) möglich.

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