Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine 2. Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner:innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patient:innen- und Bewohner:innenkontakt) empfohlen.
Die 2. Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischungsimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten. In Ausnahmefällen kann eine zweite Auffrischungsimpfung der Beschäftigten nach ärztlichem Ermessen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.
Personen, die nach der 1. Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt die STIKO-Empfehlung nun um und ermöglicht den kommunalen Impfstellen jetzt per Erlass, die 2. Auffrischungsimpfung in den kommunalen Impfstellen anzubieten.
Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.
Die Impfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen. Wenn möglich, sollte der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. In den Pflegeeinrichtungen sollen die aufsuchenden Impfangebote durch die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen. Hierzu nehmen die Einrichtungen zu den ihnen bekannten Ärztinnen und Ärzten Kontakt auf und vereinbaren entsprechende Termine für ihre Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten.
Die Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) der Stadt Mönchengladbach wird die Einrichtungen hierbei wenn nötig unterstützen. Wer zu den betroffenen Personengruppen gehört, für die ein 2. Auffrischungsimpfung empfohlen wird, kann diese in der Städtischen Impfstelle Am Nordpark 260 erhalten. Termine können online auf der Webseite www.notfallmg.de oder telefonisch bei der städtischen Impfhotline unter 02161 25 50555 reserviert werden.
Auf der Webseite sind auch alle weiteren Impfangebote in Mönchengladbach verzeichnet.
Der Rat der Stadt hat einen Beschluss gefasst, Handel und Gastronomie bei der Nutzung des öffentlichen Raumes durch bspw. Außengastronomie oder Warenständer einen größeren Gestaltungsspielraum einzuräumen.
Nach einer intensiven Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände hat die Stadt Vorschläge für eine Neufassung erarbeitet. Mit der Richtlinie für Außengastronomie und Waren-/Werbeständer werden gestalterische Rahmenbedingungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch Gastronomie und Einzelhandel zugrunde gelegt, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz.
Zukünftig entfallen beispielsweise Vorgaben zur zulässigen Höhe und Tiefe von Warenständern bei Verbleib einer Gehwegbreite von mindestens 2,50 Metern, bestimmte Farbvorgaben für Mobiliar und Begrünungselemente und der Mindestabstand von Begrünungselementen zur äußeren Einfassung konzessionierter Flächen unter Berücksichtigung festgelegter Maximalhöhen.
Des Weiteren sind nun auch Windschutze in einer Höhe von max. 1,50 Metern zulässig, eine Ausnahme gilt allerdings für den Markt Rheydt und die Marktstraße zwischen Marktplatz und Harmoniestraße.
Vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes werden gasbetriebene Heizpilze und -elemente zukünftig ausgeschlossen, aus Pandemiegründen allerdings erst mit Wirkung zum 1. April 2023.
Anschließend sind nur noch elektrische Heizelemente zulässig, die nachweislich CO2-neutral (Solaranlagen, Ökostrom o. ä.) betrieben werden. Die neuen Regelungen im Detail sind auf der Homepage der Stadt unter www.stadt.mg/rl-handel-gastro veröffentlicht.
Unterricht an Schulen fällt aus / Musikschule geschlossen / Außensportanlagen gesperrt / Parks, Anlagen und Spielplätze nicht betreten / Städtische Kitas geöffnet: Appell an Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen Die Wetterdienste sagen für Donnerstag, 17. Februar 2022, verbreitet Sturm und schwere Sturmböen für ganz Nordrhein-Westfalen voraus. Wegen der ernsten Gefahren die damit verbunden sein können, haben das Land NRW und die Stadt Mönchengladbach Vorsichtsmaßnahmen getroffen.
Schulen: Unterricht fällt aus
Wegen des angekündigten Sturm fällt morgen landesweit an allen Schulen der Unterricht aus. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb morgen dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine Aufsicht gewährleistet. Lehrkräfte treten hierzu morgen unabhängig von der Entscheidung über den Unterrichtsausfall ihren Dienst an, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen.
Kitas und Tagespflege
Das Land NRW appelliert dringend an die Eltern, wegen der möglichen Gefahren beim Bringen und Abholen ihre Kinder morgen nicht in die Kitas oder die Tagespflege zu bringen. Diesem Appell schließt sich die Stadt MG an.
Die städtischen Einrichtungen sind aber nicht geschlossen. Für Eltern, die keinen andere Betreuung organisieren können, wird das Betreuungsangebot selbstverständlich aufrechterhalten. Die Kitas wurden gebeten, die Außengelände nicht zu nutzen.
Musikschule
Der Unterricht an der städtischen Musikschule fällt am Donnerstag, 17. Februar, aus. Ein Online-Angebot als Ersatz kann so kurzfristig nicht organisiert werden.
Außensportanlagen gesperrt
Alle städtischen Außensportanlagen sind wegen der Unwetterwarnung heute, Mittwoch 16.02.2022 und morgen, Donnerstag 17.02.2022, gesperrt. Aller Voraussicht nach ist der Trainingsbetrieb ab Freitag 18.02.2022 auf den Außensportanlagen wieder möglich.
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
Stadt, Feuerwehr und mags warnen: Schließen Sie alle Türen, Fenster, Dachfenster, Luken, Lichtkuppeln und rollen Sie Markisen auf. Bringen Sie im Freien stehende Gegenstände in das Haus und stellen Sie Ihr Auto – wenn möglich – in die Garage.
Bitte meiden Sie öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Spielplätze und Wälder. Diese Warnung gilt auch noch für die nächsten Tage, da durch den Sturm Bäume geschädigt sein können und herabfallende Äste eine Gefahr darstellen.
Damit hat keine(r) gerechnet: Die Mitarbeiterin der Stadtbibliothek war völlig überrascht, als sie in diesen Tagen das Päckchen aus Südfrankreich öffnete und ein Buch der Volksvereinsbibliothek ans Tageslicht kam, das fast 60 Jahre nach der Ausleihe nunmehr zurückgekehrt ist.
Der 81jährige Entleiher, ehemaliger Mitarbeiter des JHQ, bat in seinem zweiseitigen, handgeschriebenen Brief wortreich „tausendmal um Entschuldigung“ für die verspätete Rückgabe des Buches von Friedrich Engels, 3. Auflage, Zürich 1883 mit den 3 Schriften:
Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft (64 Seiten), Der Deutsche Bauernkrieg (120 S.), Soziales aus Russland (16 S.) Die Stadtbibliothek ist glücklich über die Rückkehr ihres Eigentums. Sie kann jetzt den Titel von der langen Liste der vermissten Bücher der Bibliothek des Volksvereins für das Katholische Deutschland streichen. Insgesamt werden 854 Bücher seit Kriegsende vermisst, entsprechend gekennzeichnet im Originalkatalog der Volksvereinsbibliothek (VVB), der glücklicherweise erhalten geblieben ist.
„Vermutlich stehen noch einige Exemplare der VVB in Regalen und Bücherschränken, ohne dass die jetzigen Besitzer ahnen, dass der rechtmäßige Eigentümer die Stadtbibliothek in Mönchengladbach ist“, ahnt Guido Weyer, Leiter Fachbereich Bibliothek und Archiv. „Als der Volksverein 1933 von den Nazis verboten wurde, konnten die entliehenen Bücher wohl nicht mehr zurückgegeben werden. Einige Monographien sind auch bei der kriegsbedingten Teilauslagerung der VVB verloren gegangen.“
Zu erkennen sind die Bücher an einem der damals üblichen Bibliotheksstempel. In dem Buch von Friedrich Engels ist es ein runder Stempel mit der Aufschrift: „Arbeiterwohl. Verband für soziale Kultur u. Wohlfahrtspflege. M.Gladbach. Generalsekretariat“
Vielleicht ein Anlass, die eigene Bibliothek mal zu durchforsten und auf Eigentumsstempel zu achten! Für diese Rückgaben fallen natürlich keine Mahngebühren an.
Umsetzung der von der Initiative formulierten Ziele würde in den nächsten acht Jahren Kosten in Höhe von rund 393 Millionen Euro verursachen
Das Bürgerbegehren „Radentscheid“ hatte mit seinen Vertretungsberechtigten Claudia Busenius-Pongs, Lucas Vasarhelyi und Susanne Jud Ende Mai vergangenen Jahres im Rathaus Abtei eine Liste mit Forderungen an Oberbürgermeister Felix Heinrichs übergeben. Für die darin enthaltenen Maßnahmen ermittelte die Verwaltung eine Kostenschätzung, die auf Wunsch der Vertretungsberechtigten der Initiative nun nach mehreren Gesprächen vorgelegt wurde. Demnach würden für die Umsetzung der sieben von der Initiative formulierten verkehrspolitischen Ziele der Stadt in den nächsten acht Jahren geschätzte Kosten in Höhe von 393.300.000 Millionen Euro entstehen. Diese Summe ergibt sich aus den geschätzten Einzelposten:
• Baukosten rund 340.890.000 Euro
• Planungskosten rund 34.089.000 Euro
• Personalkosten (inklusive Sach- und Gemeinkosten für Büroarbeitsplätze) rund 17.072.000 Euro • Unterhaltungskosten rund 1.249.000 Euro.
Dies teilte Oberbürgermeister Felix Heinrichs gestern (9. Februar) in der Sitzung des Hauptausschusses mit. Nach § 26 Abs.2 Satz 6 der Gemeindeordnung NRW ist die detaillierte Kostenschätzung der Verwaltung bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben, mit der nunmehr begonnen werden kann. Zum Erreichen des notwendigen Unterschriftenquorums müssen mindestens 8.285 Unterschriften gesammelt werden. Dies entspricht vier Prozent der Bürger.
Folgende sieben Ziele, die im Bürgerbegehren formuliert werden, waren Grundlage der Kostenschätzung:
Neben Radwegen an Hauptstraßen mit einer Mindestbreite von 2,30 Metern und einem durchgehend roten Belag (Vorgabe: 20 Kilometer pro Kalenderjahr) sollen auch die Kreuzungen sicherer ausgebaut werden. Gefordert werden vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr mit ausreichender Aufstellfläche und die Verkleinerung des Abbiegeradius für den Autoverkehr durch Schutzinseln. An Ampelkreuzungen sind getrennte Lichtsignalanlagen für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr erwünscht. Die Stadt wird aufgefordert, ein Alltagsradnetz aus durchgängigen Fahrradrouten anzubieten, damit alle Ortsteile möglichst direkt miteinander vernetzt und an die Zentren angebunden sind. Alle freien Rechtsabbieger für den motorisierten Verkehr sind zu beseitigen. Die Umsetzung der Forderungen soll vorrangig an den Schulen beginnen. Für alle vorgenannten Planungen und baulichen Maßnahmen sind mindestens die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils gültigen Fassung bindend. Eine Dokumentation über den aktuellen Stand der Umsetzung soll im Sinne der Transparenz zu jeder Zeit öffentlich im Internet einsehbar sein.
Die Initiative „Rheydt lebt!“ hat sich in Zusammenarbeit mit dem Gastronetz, dem Quartiersmanagement und dem Stadtteilkoordinator eine Aktion ausgedacht, um die Gastronomie in der Rheydter Innenstadt zu unterstützen.
Denn die Wirtinnen und Wirte leiden derzeit unter einem existenzbedrohenden Besucherschwund, obwohl die Corona-Regeln den Besuch von Gastronomiebetrieben zulassen. Die Veranstaltung „BECHERN für Rheydt“ bewirbt daher mit einem Augenzwinkern alle Freitage im Februar als Aktionstage.
An jedem Freitag im Februar können alle unter Einhaltung der 2G+ Regeln sowie allen weiteren gegebenen Maßnahmen ab 17 Uhr im Rheer Eck ein Teilnahme-Bändchen erhalten. Sie müssen bei den teilnehmenden Gastronomiebetrieben jeweils nur noch ihr Bändchen vorzeigen. Mit dabei sind: Ratskeller Rheydt, Blue Angel, Töff Töff. Köpi, Janse Winand, Irish Pub, Café Kosmo und Café Futur / Zwischenraum.
Auf dem Gelände des ehemaligen JHQ sind gestern gegen 14 Uhr zwei 46 und 27 Meter hohe Schornsteine eines alten Heizkraftwerks gesprengt worden.
Die beiden 42 Tonnen und 25 Tonnen schweren Schornsteine aus Metall standen an der Collingwood Road, in der Nähe der vom Land NRW betriebenen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). Rund 300 Bewohner:innen der EAE, deren Unterkünfte im 150 Meter großen Sicherheitsradius lagen, waren im Vorfeld in andere Gebäude verlegt worden.
Durchgeführt wurde die Sprengung von der Firma Reisch Sprengtechnik GmbH aus dem bayerischen Apfeldorf. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden vom Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach mit Unterstützung der Polizei begleitet.
Sprengung Schornsteine im ehemaligen JHQ (Foto: Stadt MG)
Das JHQ Rheindahlen diente von 1954 bis 2013 verschiedenen Verbänden der britischen Streitkräfte und der NATO als Hauptquartier. Im Dezember 2013 wurde das JHQ von den britischen Streitkräften an die Bundesrepublik Deutschland übergeben. Seitdem ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Eigentümerin des Geländes.
875 Anmeldungen an den sechs Mönchengladbacher Gesamtschulen 784 Schülerinnen und Schüler erhalten ab heute einen Aufnahmebescheid.
An den sechs Gesamtschulen der Stadt Mönchengladbach sind während der Anmeldefristen vom 29. Januar bis einschließlich 2. Februar 2022 für das kommende Schuljahr 875 Kinder von insgesamt 2.215 Viertklässlern in Mönchengladbach (im Vorjahr 2.283) angemeldet worden. Darin enthalten sind bisher rund 50 Anmeldungen für das Gemeinsame Lernen. Im vergangenen Jahr hatte es 873 Anmeldungen gegeben.
Von den angemeldeten Kindern werden direkt 784 (Vorjahr 730) an den Gesamtschulen aufgenommen. 91 Kinder (Vorjahr 134) haben die Möglichkeit, sich an der Gesamtschule Espenstraße anzumelden. Hier gibt es noch 27 freie Plätze. Oder sie werden an andere Schulformen verwiesen.
Die entsprechenden schriftlichen Benachrichtigungen der Schulen sollen die Eltern im Laufe dieser Woche (ab dem 9. Februar) erhalten. Die Eltern der Kinder, die keine Aufnahmebestätigung an einer Gesamtschule für ihr Kind erhalten, können entweder Kontakt zur Gesamtschule Espenstraße aufnehmen oder es ab Samstag, 19. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 23. Februar 2022 an einer Hauptschule, einer Realschule oder einem Gymnasium anmelden.
Aufgrund eines aktuellen erfolgreichen Bürgerbegehrens dürfen die Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke und die Katholische Hauptschule Neuwerk parallel zu diesen Schulen Anmeldungen für alle Kinder annehmen.
Das Anmeldeergebnis der Gesamtschulen wurde in dieser Woche in einem Koordinierungsgespräch unter dem Vorsitz der Beigeordneten Christiane Schüßler mit den Schulleitungen, der Vorsitzendenden des Ausschusses für Schule und Bildung sowie den entsprechenden Fraktionssprechern des Ausschusses erörtert. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Das Mönchengladbacher Netzwerk Frühe Hilfen (MNFH) setzt sich seit mehr als 10 Jahren für Familien und Kinder ein.
Das MNFH ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Fachkräften aus dem Sozialwesen, dem Gesundheitswesen, des Bildungswesens und der Jugendhilfe. Es wurde mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gegründet. Seit Anfang Februar ist das MNFH auch auf Instagram und Facebook vertreten. So kann das Netzwerk seine Zielgruppe direkt ansprechen und gleichzeitig auch Ansprechpartner für Schwangere und Familien sein. Auf der Social-Media Seite MG Netzwerk Frühe Hilfen (@mg_netzwerk_fruehe_hilfen) finden sich in Zukunft viele aktuelle Angebote und Hinweise. Mitglieder des MNFH sind unter anderem:
Schwangerschaftsberatungsstellen/ Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hebammen/ Familienhebammen, Gynäkolog*innen, Geburtskliniken, Kinderärzt*innen, Kinderkliniken, das Regionale Bildungsbüro, die Stadtbibliothek, der Fachbereich Gesundheit und der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt, der Fachbereich Schule und Sport, der Kinderschutzbund, die Familienbildungsstätte, das Jobcenter und die Arbeitsagentur, Interdisziplinäre Frühförderstellen, Migrationsberatungsstellen, der Rehaverein, der Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen sowie Träger von Kitas und Familienzentren, Frauenberatungsstellen, die Polizei u.v.a.
Schwangere und Eltern können viele Angebote der Netzwerkpartner*innen auch auf der städtischen Webseite unter www.stadt.mg/MNFH finden oder sich direkt an die Fachstelle Frühe Hilfen unter 02161/25-3514 wenden.
Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach ist mit dem Universal Fair Pay Check ausgezeichnet worden. Mit dem Zertifikat für das Tochterunternehmen der Stadt Mönchengladbach würdigt das Fair Pay Innovation Lab (FPI) aus Berlin den langjährigen und wirksamen Einsatz für gerechte Bezahlung der Beschäftigten des Unternehmens. In Deutschland wird der Universal Fair Pay Check unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vergeben.
So fällt dann auch der Pay Check des FPI für die Sozial-Holding sehr positiv aus: „Das Tarifgefüge des Unternehmens wirkt. Demographische Merkmale wie Alter, Herkunft oder Familienstand haben keinen messbaren Einfluss auf die Gehälter.“
Henrike von Platen, Gründerin und CEO des FPI, sieht die Auszeichnung als klares Signal für Chancengleichheit im Unternehmen: „Denn faire Bezahlung ist der Schlüssel zur Chancengleichheit, für alle Menschen, egal, woher sie kommen, wen sie lieben oder woran sie glauben, ganz gleich, ob sie Kinder haben oder wie alt sie sind. Die Sozial-Holding Mönchengladbach zeigt mit ihrer Auszeichnung auch, wie die Aufwertung sozialer Dienstleistungen gelingen kann. Ein wichtiges Signal in der aktuellen Diskussion.“
Um Unternehmen bei der Umsetzung von Fair Pay zu unterstützen, verleiht das gemeinnützige FPI seit März 2021 den Universal Fair Pay Check, der derzeit wohl wirksamsten Zertifizierung für faire Bezahlung. Im Sommer wurde dem FPI für seinen Einsatz auch auf internationaler Ebene vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen der Beraterstatus verliehen.
In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch zirka 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Nur knapp die Hälfte aller Pflegekräfte in Deutschland erhielten laut Bundesarbeitsministerium bisher einen Tariflohn. Dies wird sich mit der Verpflichtung zur Tarifbindung für Pflegeanbieter zukünftig ändern.
Doch Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding gibt zu bedenken: „Tarif ist nicht gleich Tarif. Und auch bei der besten tariflichen Entlohnung, wie wir sie unseren Beschäftigten nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlen, ist es nicht getan. Denn auch innerhalb von tariflichen Strukturen kann es zu ungerechter Bezahlung kommen.“
Seit über 25 Jahren leitet Wallrafen die Sozial-Holding mit mehr als 900 Beschäftigten, von denen die meisten in den sieben städtischen Altenheimen arbeiten. „Als ich die Geschäftsführung übernommen habe, habe ich mich schon gefragt, wie es sein kann, dass selbst in unserer frauendominierten Branche Führung vor allem den Männern vorbehalten war“, sagt er – und ergänzt: „Heute sind unsere Leitungskräfte in allen Gesellschaften der Sozial-Holding zu beinahe 75 Prozent weiblich, im Bereich der Altenheime sind es sogar 85 Prozent. Eine Entwicklung, die nur möglich war, weil wir im Unternehmen talentierte Frauen aktiv gefördert haben: durch Programme zur Vereinbarkeit von Familie und Karriere, durch gezielte Weiterbildungsangebote und durch eine Unternehmensphilosophie, die ihnen den Mut gibt, sich Führungsaufgaben zuzutrauen.“
Christiane Schüßler hatte heute ihren Dienstantritt bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach als neue Beigeordnete für das Dezernat IV – Bildung, Kultur und Sport.
Oberbürgermeister Felix Heinrichs überreichte ihr vor Beginn der turnusmäßigen Sitzung des Verwaltungsvorstands im Rathaus Abtei die Ernennungsurkunde. Christiane Schüßler (53) aus Essen wurde im Oktober vergangenen Jahres vom Rat zur neuen Beigeordneten und Nachfolgerin von Dr. Gert Fischer gewählt, der nach 15 Jahren aus dem Amt ausschied und in den Ruhestand getreten ist.
Die neue Beigeordnete arbeitete zuletzt als Referatsleiterin im Schulministerium Düsseldorf und war zuvor Dezernentin in der oberen Schulaufsicht in der Düsseldorfer Bezirksregierung. Seit 2017 war sie zudem Berichterstatterin der Kultusministerkonferenz bundesweit für alle schulischen Fragen im Zusammenhang mit Migration. In der Stadtverwaltung ist sie zuständig für die Fachbereiche Schule und Sport, Bibliothek und Archiv, Weiterbildung und Musik, die Museen und das Kulturbüro.
„Ich freue mich sehr auf meine neue Tätigkeit in Mönchengladbach und auf die Teamarbeit im Dezernat sowie innerhalb der gesamten Verwaltung. Es war immer schon mein Wunsch, die Erfahrungen, die ich im Laufe meiner beruflichen Entwicklung sammeln durfte, nun auf kommunaler Ebene anzuwenden und wieder näher bei den Menschen vor Ort zu sein“, so Christiane Schüßler bei ihrem Dienstantritt.
Noch bis zum 9. Februar können, so der Beschluss des Rates vom 11. Januar, Unterschriften für den Erhalt der Hauptschulen Neuwerk und Kirschhecke bei der Stadt Mönchengladbach eingereicht werden.
Schon vor einer Woche hatte Anne Embser, Sprecherin des Bündnisses für Schulvielfalt, ein erstes Paket mit rund 8.000 Unterschriften zur Prüfung an die Verwaltung übergeben. Heute (28. Januar) hat das Bündnis ein weiteres Unterschriftenpaket an Oberbürgermeister Felix Heinrichs überreicht.
Nach Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 16. Februar abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Hinblick auf das notwendige Unterschriftenquorum. Dies beträgt in Mönchengladbach vier Prozent der Bürger, woraus folgt, dass mindestens 8.285 gültige Unterschriften eingereicht werden müssen.
Stimmt der Rat im Februar dem Bürgerbegehren zu, ist der Beschluss zur Auflösung der Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk hinfällig. Schließt sich der Rat dem Bürgerbegehren nicht an, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Diese Abstimmung könnte am Sonntag der Landtagswahl, dem 15. Mai, durchgeführt werden. Auch darüber müsste der Rat am 16. Februar entscheiden.
Am heutigen Donnerstag (27. Januar), jährt sich zum 20. Mal der Todestag von Ministerpräsident a.D. Franz Meyers und Ehrenbürger der Stadt Mönchengladbach. Aus diesem Anlass fand auf Einladung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Kranzniederlegung durch Ministerpräsident Hendrik Wüst am Ehrengrab auf dem Hauptfriedhof an der Viersener Straße statt, an der auch Oberbürgermeister Felix Heinrichs teilnahm.
Franz Meyers verstarb am 27. Januar, 2002 im Alter von 93 Jahren. Die Stadt, der er sich stets als „waschechter Mönchengladbacher“ verbunden fühlte, verlor mit ihm eine herausragende Persönlichkeit, die sich stets eng mit ihrer Heimat verbunden gefühlt hat. „Franz Meyers hat Geschichte geschrieben. Viele Menschen erinnern sich heute noch an diesen besonderen Menschen, der seine Heimatstadt nie aus den Augen verloren hat, egal ob er in Düsseldorf oder Bonn tätig gewesen ist. Die vielfältigen Würdigungen unterstreichen seine herausragenden Leistungen für die Stadt und ihre Menschen“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs zum 20. Todestag von Franz Meyers.
Franz Meyers wurde am 31. Juli 1908 auf der Rheydter Straße in Mönchengladbach geboren. Er besuchte das Stiftisch-Humanistische Gymnasium und studierte anschließend in Freiburg und Köln Jura. Anfang 1935 ließ sich Dr. jur. Franz Meyers in seiner Heimatstadt als Rechtsanwalt nieder. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann sein politisches Engagement. 1946 wurde er Bürgervertreter im Bauausschuss Mönchengladbach. 1948 trat er in die CDU ein und war von 1950 bis 1970 Landtagsabgeordneter. Von März bis November 1952 war er Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach. Am 25. Mai desselben Jahres wurde er zum Innenminister von Nordrhein-Westfalen im Kabinett Arnold berufen.
Franz Meyers war von 1952 bis 1956 sowie von 1958 bis 1966 Mitglied des Deutschen Bundesrates, ein Jahr lang (60 bis 61) sogar dessen Präsident. 1957/58 wurde er Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Aachen und noch im selben Jahr Ministerpräsident. Mit dem Namen Franz Meyers sind eine Reihe wichtiger Vorhaben verknüpft, u. a. die Neuordnung der Länder, Regelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern, Verstaatlichung der Polizei und einheitliche Regelung der Beamtenbesoldung. Als „Landesvater“ richtete er sein besonderes Augenmerk auf die Kulturförderung und nicht zuletzt auf den Sport. Meyers hatte maßgeblichen Einfluss an der Gründung der Deutschen Sporthochschule Köln und an der Kunstsammlung NRW.
1969 wurde Franz Meyers Beauftragter der Landesregierung für die Aufgaben des Rates und des Oberbürgermeisters in Bonn, wo er für die Partner Bonn, Bad Godesberg und Beuel eine Lösung errang. Anfang 1975 verhalf er ebenfalls in der Funktion als „Ratskommissar“ seiner Heimatstadt Mönchengladbach, die durch die Fusion der ehemals selbständigen Großstädte Mönchengladbach und Rheydt sowie der Gemeinde Wickrath die größte Stadt am linken Niederrhein geworden war, zu neuem kommunalem Leben. Am 20. Juni 1978 wurde Franz Meyers zum Ehrenbürger der Stadt Mönchengladbach ernannt. Im selben Jahr benannte man das Gymnasium im Stadtteil Giesenkirchen nach ihm. Anlässlich der Verleihung des Ehrenbürgerrechts sprach Meyers in seinen Dankesworten von der „schönsten Ehrung meines Lebens“.
Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Mönchengladbach hat für das Jahr 2021 Bilanz gezogen. Danach wurden im vergangenen Jahr mit rund 70.500 Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen deutlich weniger Verfehlungen registriert als 2020 mit insgesamt rund 83.500. Den weitaus größten Teil machen dabei Geschwindigkeitsübertretungen aus.
Auch die Anzahl der geahndeten Parkverstöße ist zurückgegangen. 2021 wurden 77.200, im Jahr 2020 noch 86.620 Verstöße geahndet. Das liegt zum einen an dem deutlich geringerem innerstädtischen Verkehr während der Pandemie, zum anderen aber auch daran, dass die Kolleg:innen der Verkehrsüberwachung häufig auch zur Kontrolle von Corona-Regelungen eingesetzt werden mussten.
Neben den rund 147.700 Verfahren aus eigener Kontrolltätigkeit hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr 21.520 Anzeigen der Polizei gegen Fahrzeughalter verfolgt, eine deutliche Steigerung gegenüber den 16.636 Anzeigen im Jahre 2020.
Die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern lagen trotz Rückgang bei der Zahl der Verfahren im vergangenen Jahr mit insgesamt 6,1 Millionen Euro fast punktgenau auf Vorjahresniveau (6,05 Millionen Euro). Das ist auf die Änderung des Bußgeldkatalogs mit bundesweiter Erhöhung der Bußgelder für einzelne Tatbestände zurückzuführen.
OB Felix Heinrichs: „Wir wollen verhindern, dass nichtinfizierte Kinder immer wieder durch positive Pooltests in Quarantäne müssen“
in der Einrichtung gemacht wird. Oft ist dann der Pooltest wieder positiv. „Durch diese Regelung werden Kita-Eltern vor fast unlösbare Herausforderungen gestellt, weil ihre Kinder, obwohl sie nicht infiziert sind, immer wieder durch positive Pooltestungen in Quarantäne geschickt werden. Diesen Kreislauf wollen wir mit einer neuen Lösung, die sich an der geltenden Corona-Betreuungsverordnung orientiert und weiter einen hohen Schutz vor Coronaausbrüchen in den Einrichtungen bietet, im Sinne der Familien und Kinder durchbrechen“, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Derzeit befinden sich 27 Prozent aller Kindertagesstätten-Kinder bei nur 1,5 Prozent nachgewiesener Fälle in Quarantäne. Es ist zu befürchten, dass sich dieses Missverhältnis in den nächsten Tagen noch vergrößert und so ein regulärer Kita-Betrieb kaum noch möglich ist. Insofern erfordert die aktuelle Lage eine Anpassung der Quarantäneregelungen.
Ab Montag, 31. Januar, wird deshalb das Pool-Testverfahren in den Kitas deshalb verändert:
Auch weiterhin werden in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen, die am Lolli-PCR-Testverfahren teilnehmen, zweimal wöchentlich Pooltests durchgeführt.
Ist ein Pooltest positiv, gehen die Kinder des Pools in häusliche Isolation. Noch am selben Tag werden wie bisher die individuellen Lolli-Tests der Kinder zur Auswertung ins Labor gebracht, um das infizierte Kind eindeutig zu identifizieren. Das Ergebnis liegt in der Regel am darauf folgenden Tag vor.
Zwei Tage nach der Pooltestung können somit alle nichtinfizierten Kinder des Pools wieder in die Einrichtung, wenn die Eltern einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Einrichtung vorzulegen.
Die Ankündigung der Bundesregierung, das Ende des Tagesbaus Garzweiler idealerweise schon 2030 anzustreben stellt für die Stadt Mönchengladbach eine enorme Herausforderung dar.
Das betonte Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität. Bei einer Laufzeitverkürzung um acht Jahre ist eine deutliche Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler wahrscheinlich. Neben dem zu begrüßenden Klimaschutzaspekt würde sich dies auf den Abstand des Stadtteils Wanlo zum Tagebau positiv auswirken, der sich von aktuell ca. 200 Meter voraussichtlich auf 300 bis 400 Meter vergrößern könnte.
Die Laufzeitverkürzung würde aber auch zu Veränderungen bei der Rekultivierung, der Entwicklung der Tagebaufolgenlandschaft und den wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen.
Vor allem hinsichtlich der wasserwirtschaftlich zwingenden Verfüllung des östlichen Restlochs besteht nun große Unsicherheit. Weiter wird sich die Lage und Größe des Tagebaurestsees verändern, wodurch sich zukünftig auch Auswirkungen auf die Anbindung der Niers ergeben werden.
Der Zeitpunkt des Rheinwasserbedarfs, der für die Befüllung des Restlochs und die Stützung des Grundwasserhaushalts und der Oberflächengewässer vorgesehen ist, wird sich verschieben, da jede Tagebauverkleinerung eine andere Verfügbarkeit von Sümpfungs- und damit Ersatzwasser bedeutet.
„Auch wenn sich dieses Ausstiegsszenario gut anhören mag, sehen wir ein erhebliches und dauerhaftes Gefährdungspotenzial für den gesamten Natur- und Wasserhaushalt einschließlich der Trink- und Brauchwasserversorgung im Nordraum. Unsere Überlegungen, ein Innovation Valley zu verwirklichen, wären außerdem wahrscheinlich nicht mehr umsetzbar. Schlussendlich wird die Wiederherstellung der A61 unwahrscheinlich, wodurch die Planung einer alternativen leistungsfähigen Verbindung drängt“, so Bonin.
Die Konsequenzen für die verkehrlichen Verbindungen sollen nun herausgearbeitet werden. Hierzu hat der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler ein Grobkonzept zum Straßenverkehrs- und Radwegenetz beauftragt. Dieses basiert noch auf einem möglichen Tagebauende 2038 und ist bei Vorliegen der Daten einer erneuten Tagebauveränderung anzupassen.
Das Grobkonzept wird als Grundlage für die Positionierung des Zweckverbands und seiner Mitgliedskommunen in der politischen Diskussion und im weiteren Planungsprozess dienen. Die Struktur der künftigen Verkehrsinfrastruktur muss robust genug sein, um auf Veränderungen reagieren zu können – möglichst ohne bis dahin getätigte Investitionen in Frage zu stellen.
Die Planungen für eine Umgestaltung der Hindenburgstraße werden weiter konkretisiert. Sofern der Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung beschließt, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verlegung des Linienbusverkehrs komplett von der Hindenburgstraße auf die Steinmetz und Viersener Straße nach Fertigstellung des neuen ZOB erfolgen und ob ein Pendelbusverkehr, beispielsweise in Form von kleinen E-Bussen, auf der Hindenburgstraße zwischen ZOB und den Maria Hilf Terrassen eingerichtet werden kann.
Darüber hinaus sollen die Ideen und Vorschläge des niederländischen Planungsbüros Karres en Brands zur Umgestaltung der Hindenburgstraße weiter konkretisiert und Fördermöglichkeiten ausgelotet werden. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes wird eine städtebauliche Perspektive für den Zeitraum bis 2027 und darüber hinaus gezeichnet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das Frühjahr vorgesehen.
Die Hindenburgstraße als direkte Verbindung zwischen einem neuen Europaplatz und dem Stadtzentrum am Alten Markt ist nicht nur eine wichtige Verbindungsachse, sondern als Haupteinkaufsstraße das Aushängeschild der Stadt, auf das sowohl Mönchengladbacher Bürger*innen als auch Besucher*innen von außerhalb ein besonderes Augenmerk legen. „Die klassische Einkaufsstraße mit ihrem Fokus auf Konsum und guter Erreichbarkeit mit dem Pkw gibt es allerdings in Zeiten eines zunehmenden Online-Handels nicht mehr. Langfristig bleiben nur diejenigen Innenstädte attraktiv, die eine hohe Aufenthaltsqualität haben und mehr bieten als ein Shopping-Erlebnis“, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Es sei dringend erforderlich, die Megatrends Klimawandel und Digitalisierung in den Planungen mit aufzunehmen. Das seien auch die Erkenntnisse aus dem Prozess zur Zentrenstrategie. Parallel zu diesen städtebaulichen Maßnahmen wird im Rahmen der städtischen Gesamtstrategie an weiteren sozialen Konzepten gearbeitet, die Teil des IHEK sind. Auch Stadtdirektor und Planungsdezernent Dr. Gregor Bonin betont die Neuausrichtung: „Die Innenstadt soll zu einem lebenswerten, grünen und attraktiven Ort der Begegnung werden. Dazu muss das Zentrum in spe multifunktional aufgestellt sein und neben Einzelhandel auch Raum für weitere Nutzungen wie beispielsweise bezahlbares Wohnen, Gastronomie und Veranstaltungen, Kunst und Kultur sowie Spiel, Sport und Erholung bieten. Nur so kann die Innenstadt auch über die Stadtgrenzen hinaus eine Strahlkraft entwickeln.“ Der stadtplanerische Ansatz soll die Hindenburgstraße von einer EinkaufsSTRASSE zu einem belebten InnenstadtQUARTIER umwandeln.
Im Rahmenplan Abteiberg wurde die Hindenburgstraße als Handlungsraum definiert, in dem durch Raumgewinn, das heißt konkret durch die Reduzierung der Busspur, neue Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sowie zusätzliche Begrünungen und Baumpflanzungen sowie besondere Gestaltungselemente – beispielsweise in Form von Wasserspielen – umgesetzt werden können. Die Aufwertung ist Teil eines breit angelegten Gestaltungsprozesses, der die Innenstadt fundamental verändern wird und bereits mit der Umgestaltung des Hans-Jonas-Parks und des Platzes der Republik, der anstehenden Umgestaltung des Geroparks sowie des Umbaus der Zentralbibliothek im vollen Gange ist. „Die Hindenburgstraße ist ein weiterer bedeutender Mosaikstein, um die Innenstadt zu stärken und langfristig gut aufzustellen“, so Bonin weiter. Welche Strahlkraft eine umgestaltete Hindenburgstraße entfachen kann, zeigte sich bereits vor der Pandemie in einer Bürgerinfoveranstaltung in der Citykirche. Drei Planungsbüros stellten ihre Visionen der Hindenburgstraße mit eindrucksvollen Bildern vor. Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung hatte die Verwaltung im Juni des vergangenen Jahres beauftragt, den Rahmenplan Abteiberg unter Einbeziehung des Umgestaltungskonzeptes des niederländischen Planungsbüros Karres en Brands, die ihre Entwürfe ebenfalls in der Citykirche präsentierten, weiterzuentwickeln.
Mit dem Bau der Steinmetzstraße besteht heute eine großzügig bemessene Verkehrstrasse für den motorisierten Individualverkehr durch die Innenstadt. Wenn der Busverkehr zukünftig komplett über die Steinmetz- und Viersener Straße geführt wird, ist eine breite asphaltierte Fahrspur in der Hindenburgstraße nicht mehr erforderlich. Damit stünde beispielsweise auf dem Alten Markt temporär mehr nutzbare Veranstaltungsfläche zur Verfügung. Mit einem Durchbruch zum Museum Abteiberg würde dessen Anbindung an die Hindenburgstraße gelingen. Mit dem Abriss der Gebäude an der Hindenburg- und Krichelstraße, die sich bereits in städtischem Besitz befinden, und der Aufwertung der Hindenburgstraße würde eine großzügige Freifläche entstehen, die ein attraktives, grünes und offenes Entrée zum Museum bietet. An der Stadtmauer bzw. Krichelstraße könnten Spielelemente für Kinder oder Sportangebote entstehen. Mit attraktiven Sitzmöglichkeiten könnte der urbane Raum neu belebt werden. Der Sonnenhausplatz als zentrale Fläche wird heute schon als Aufenthaltsort gut angenommen, bietet aber ein enormes Potenzial, wenn die versiegelte Fläche aufgebrochen wird. „Die Asphaltierung des Platzes hat sich gerade im Hinblick auf den Klimawandel und der weiteren Aufheizung der Städte nicht bewährt. Mit Grünflächen können wir die Struktur aufbrechen und so einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas leisten“, so der Planungsdezernent. Ganz neue Möglichkeiten ergeben sich auch, wenn die untere Bismarckstraße aus dem Vorrangstraßennetz genommen wird. Die Hindenburgstraße könnte als durchgängig grüner Raum erlebbar werden. Selbst für den Bismarckplatz würden sich dadurch ganz neue Möglichkeiten erschließen.
Klar ist aber auch, dass der neue Ort der Begegnung die Erreichbarkeit nicht einschränken darf. Die Herausnehme des Busverkehrs verbessert die Aufenthaltsqualität, erschwert aber die Zugänglichkeit. „Die Hindenburgstraße hat nun einmal ein deutliches Gefälle und damit ein besonderes Anforderungsprofil, das wir unbedingt berücksichtigen müssen“, betont Dr. Bonin. Daher spielt ein Pendelbusverkehr, beispielsweise in Form von kleinen Elektrobussen, eine wichtige Rolle im Planungsprozess. Eine schmale Trasse, die ohnehin für Liefer- und Rettungsverkehre freigehalten werden muss, wäre dafür ausreichend.
Während der Bauphase des ZOB wird der Busverkehr allerdings auch weiterhin bergauf auf der Hindenburgstraße sowie bergab auf der Steinmetz- und Viersener Straße geführt. Zwischen Sonnenhausplatz und Alter Markt muss aus Gründen der Verkehrssicherheit die Fahrbahn kurzfristig, voraussichtlich in den Osterferien, asphaltiert werden. Mit kleineren Maßnahmen soll dieser Bereich dann aber schon aufgewertet werden. So sollen Parklets (Stadtmobiliar auf Verkehrs- bzw. ehem. Parkplatzflächen, bspw. mit Sitzgelegenheiten und Begrünungselementen) bereits auf die spätere Umgestaltung hinweisen und von Besucher*innen getestet werden. Die vorhandenen Baumbeete sollen gereinigt, mit Stauden oder einjährigen Pflanzen begrünt und durch Sitzelemente wie Holzauflagen mit Rücken- und Armlehnen ergänzt werden. Das Konzept der mobilen Pflanzkübel wird erweitert. Allgemein sollen alle Korbstühle, Fahnenmasten und überzähligen Poller entfernt und die alten Mülleimer durch neue ersetzt werden. Auch künstlerische Installationen, bspw. an nicht genutzten Werbesäulen, sind denkbar. Die Broschüre zur Zukunft der Hindenburgstraße ist unter www.stadt.mg/Hindenburgstr-01 hinterlegt.
Die allgemeine Coronalage führt auch in Mönchengladbach mit insgesamt 220 Neuinfektionen und einem aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert von 664,7 zu einem deutlich gestiegenen Infektionsgeschehen.
Deutlich gestiegen ist auch die Entwicklung der Omikron-Variante, die bisher bei 624 Personen nachgewiesen wurde, davon 204 in den vergangenen sieben Tagen. Eine Situation, die sich auch in den Kitas und Schulen spiegelt, wie die aktuellen Zahlen belegen. So meldet der städtische Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Anzahl der positiv gemeldeten Gruppen mit aktuell 17 Prozent. Ähnlich entwickelt sich die Situation in den Schulen: So wurden gestern (17.01.) 361 neu an Corona infizierte Schülerinnen und Schüler gemeldet. Damit ist der Höchststand an tagesaktuell infizierten Schülerinnen und Schülern seit Ausbruch der Pandemie zu verzeichnen. Die Tendenz ist steigend. Allerdings musste bislang keine komplette Schulklasse in Quarantäne.
„Die Lage hat sich weiter zugespitzt und stellt alle Akteure hinter den Kulissen vor enorme Herausforderungen. Die Stadt sieht sich nach wie vor in der Lage, den Kita- und Schulbetrieb sowie die Dienstleistungen der Verwaltung weiterhin noch aufrecht zu erhalten. Auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur gibt es derzeit keine Anzeichen, dass entscheidende Funktionen nicht ausgeübt werden können“, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Sitzung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse.
Erfreulich entwickelt sich die Impfsituation in Mönchengladbach. So haben aktuell 202.000 Personen eine Erstimpfung erhalten und 125.000 eine Auffrischungsimpfung. Die aktuell angespannte Situation zwingt die Stadt allerdings auch dazu, dass in Teilen die Kontaktpersonen-Nachverfolgung nicht mehr im gewohnten Maße möglich ist und eine Priorisierung in der Nachverfolgung der Fälle vorgenommen werden muss. Im Fokus stehen daher hauptsächlich Indexfälle in den Altenheimen, Schulen und Kitas. Da die Regelungen in der aktuellen Quarantäneverordnung vorgegeben sind, setzt das Gesundheitsamt auf einen Automatismus und die Einhaltung der Quarantäneregelung durch die Betroffenen in Eigenverantwortung.
Das Gesundheitsamt sieht sich aktuell nicht mehr in der Lage, alle Verdachtsfälle anzurufen. Die aktuellen Quarantänregelungen und damit die notwendigen Verhaltensregeln sind unter folgendem Link www.notfall-mg.de hinterlegt.