875 Anmeldungen an den sechs Mönchengladbacher Gesamtschulen 784 Schülerinnen und Schüler erhalten ab heute einen Aufnahmebescheid.
An den sechs Gesamtschulen der Stadt Mönchengladbach sind während der Anmeldefristen vom 29. Januar bis einschließlich 2. Februar 2022 für das kommende Schuljahr 875 Kinder von insgesamt 2.215 Viertklässlern in Mönchengladbach (im Vorjahr 2.283) angemeldet worden. Darin enthalten sind bisher rund 50 Anmeldungen für das Gemeinsame Lernen. Im vergangenen Jahr hatte es 873 Anmeldungen gegeben.
Von den angemeldeten Kindern werden direkt 784 (Vorjahr 730) an den Gesamtschulen aufgenommen. 91 Kinder (Vorjahr 134) haben die Möglichkeit, sich an der Gesamtschule Espenstraße anzumelden. Hier gibt es noch 27 freie Plätze. Oder sie werden an andere Schulformen verwiesen.
Die entsprechenden schriftlichen Benachrichtigungen der Schulen sollen die Eltern im Laufe dieser Woche (ab dem 9. Februar) erhalten. Die Eltern der Kinder, die keine Aufnahmebestätigung an einer Gesamtschule für ihr Kind erhalten, können entweder Kontakt zur Gesamtschule Espenstraße aufnehmen oder es ab Samstag, 19. Februar, bis einschließlich Mittwoch, 23. Februar 2022 an einer Hauptschule, einer Realschule oder einem Gymnasium anmelden.
Aufgrund eines aktuellen erfolgreichen Bürgerbegehrens dürfen die Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke und die Katholische Hauptschule Neuwerk parallel zu diesen Schulen Anmeldungen für alle Kinder annehmen.
Das Anmeldeergebnis der Gesamtschulen wurde in dieser Woche in einem Koordinierungsgespräch unter dem Vorsitz der Beigeordneten Christiane Schüßler mit den Schulleitungen, der Vorsitzendenden des Ausschusses für Schule und Bildung sowie den entsprechenden Fraktionssprechern des Ausschusses erörtert. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Das Mönchengladbacher Netzwerk Frühe Hilfen (MNFH) setzt sich seit mehr als 10 Jahren für Familien und Kinder ein.
Das MNFH ist ein Zusammenschluss von Institutionen und Fachkräften aus dem Sozialwesen, dem Gesundheitswesen, des Bildungswesens und der Jugendhilfe. Es wurde mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gegründet. Seit Anfang Februar ist das MNFH auch auf Instagram und Facebook vertreten. So kann das Netzwerk seine Zielgruppe direkt ansprechen und gleichzeitig auch Ansprechpartner für Schwangere und Familien sein. Auf der Social-Media Seite MG Netzwerk Frühe Hilfen (@mg_netzwerk_fruehe_hilfen) finden sich in Zukunft viele aktuelle Angebote und Hinweise. Mitglieder des MNFH sind unter anderem:
Schwangerschaftsberatungsstellen/ Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hebammen/ Familienhebammen, Gynäkolog*innen, Geburtskliniken, Kinderärzt*innen, Kinderkliniken, das Regionale Bildungsbüro, die Stadtbibliothek, der Fachbereich Gesundheit und der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt, der Fachbereich Schule und Sport, der Kinderschutzbund, die Familienbildungsstätte, das Jobcenter und die Arbeitsagentur, Interdisziplinäre Frühförderstellen, Migrationsberatungsstellen, der Rehaverein, der Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen sowie Träger von Kitas und Familienzentren, Frauenberatungsstellen, die Polizei u.v.a.
Schwangere und Eltern können viele Angebote der Netzwerkpartner*innen auch auf der städtischen Webseite unter www.stadt.mg/MNFH finden oder sich direkt an die Fachstelle Frühe Hilfen unter 02161/25-3514 wenden.
Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach ist mit dem Universal Fair Pay Check ausgezeichnet worden. Mit dem Zertifikat für das Tochterunternehmen der Stadt Mönchengladbach würdigt das Fair Pay Innovation Lab (FPI) aus Berlin den langjährigen und wirksamen Einsatz für gerechte Bezahlung der Beschäftigten des Unternehmens. In Deutschland wird der Universal Fair Pay Check unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vergeben.
So fällt dann auch der Pay Check des FPI für die Sozial-Holding sehr positiv aus: “Das Tarifgefüge des Unternehmens wirkt. Demographische Merkmale wie Alter, Herkunft oder Familienstand haben keinen messbaren Einfluss auf die Gehälter.”
Henrike von Platen, Gründerin und CEO des FPI, sieht die Auszeichnung als klares Signal für Chancengleichheit im Unternehmen: “Denn faire Bezahlung ist der Schlüssel zur Chancengleichheit, für alle Menschen, egal, woher sie kommen, wen sie lieben oder woran sie glauben, ganz gleich, ob sie Kinder haben oder wie alt sie sind. Die Sozial-Holding Mönchengladbach zeigt mit ihrer Auszeichnung auch, wie die Aufwertung sozialer Dienstleistungen gelingen kann. Ein wichtiges Signal in der aktuellen Diskussion.”
Um Unternehmen bei der Umsetzung von Fair Pay zu unterstützen, verleiht das gemeinnützige FPI seit März 2021 den Universal Fair Pay Check, der derzeit wohl wirksamsten Zertifizierung für faire Bezahlung. Im Sommer wurde dem FPI für seinen Einsatz auch auf internationaler Ebene vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen der Beraterstatus verliehen.
In Deutschland verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch zirka 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Nur knapp die Hälfte aller Pflegekräfte in Deutschland erhielten laut Bundesarbeitsministerium bisher einen Tariflohn. Dies wird sich mit der Verpflichtung zur Tarifbindung für Pflegeanbieter zukünftig ändern.
Doch Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding gibt zu bedenken: “Tarif ist nicht gleich Tarif. Und auch bei der besten tariflichen Entlohnung, wie wir sie unseren Beschäftigten nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlen, ist es nicht getan. Denn auch innerhalb von tariflichen Strukturen kann es zu ungerechter Bezahlung kommen.”
Seit über 25 Jahren leitet Wallrafen die Sozial-Holding mit mehr als 900 Beschäftigten, von denen die meisten in den sieben städtischen Altenheimen arbeiten. “Als ich die Geschäftsführung übernommen habe, habe ich mich schon gefragt, wie es sein kann, dass selbst in unserer frauendominierten Branche Führung vor allem den Männern vorbehalten war”, sagt er – und ergänzt: “Heute sind unsere Leitungskräfte in allen Gesellschaften der Sozial-Holding zu beinahe 75 Prozent weiblich, im Bereich der Altenheime sind es sogar 85 Prozent. Eine Entwicklung, die nur möglich war, weil wir im Unternehmen talentierte Frauen aktiv gefördert haben: durch Programme zur Vereinbarkeit von Familie und Karriere, durch gezielte Weiterbildungsangebote und durch eine Unternehmensphilosophie, die ihnen den Mut gibt, sich Führungsaufgaben zuzutrauen.”
Christiane Schüßler hatte heute ihren Dienstantritt bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach als neue Beigeordnete für das Dezernat IV – Bildung, Kultur und Sport.
Oberbürgermeister Felix Heinrichs überreichte ihr vor Beginn der turnusmäßigen Sitzung des Verwaltungsvorstands im Rathaus Abtei die Ernennungsurkunde. Christiane Schüßler (53) aus Essen wurde im Oktober vergangenen Jahres vom Rat zur neuen Beigeordneten und Nachfolgerin von Dr. Gert Fischer gewählt, der nach 15 Jahren aus dem Amt ausschied und in den Ruhestand getreten ist.
Die neue Beigeordnete arbeitete zuletzt als Referatsleiterin im Schulministerium Düsseldorf und war zuvor Dezernentin in der oberen Schulaufsicht in der Düsseldorfer Bezirksregierung. Seit 2017 war sie zudem Berichterstatterin der Kultusministerkonferenz bundesweit für alle schulischen Fragen im Zusammenhang mit Migration. In der Stadtverwaltung ist sie zuständig für die Fachbereiche Schule und Sport, Bibliothek und Archiv, Weiterbildung und Musik, die Museen und das Kulturbüro.
“Ich freue mich sehr auf meine neue Tätigkeit in Mönchengladbach und auf die Teamarbeit im Dezernat sowie innerhalb der gesamten Verwaltung. Es war immer schon mein Wunsch, die Erfahrungen, die ich im Laufe meiner beruflichen Entwicklung sammeln durfte, nun auf kommunaler Ebene anzuwenden und wieder näher bei den Menschen vor Ort zu sein”, so Christiane Schüßler bei ihrem Dienstantritt.
Noch bis zum 9. Februar können, so der Beschluss des Rates vom 11. Januar, Unterschriften für den Erhalt der Hauptschulen Neuwerk und Kirschhecke bei der Stadt Mönchengladbach eingereicht werden.
Schon vor einer Woche hatte Anne Embser, Sprecherin des Bündnisses für Schulvielfalt, ein erstes Paket mit rund 8.000 Unterschriften zur Prüfung an die Verwaltung übergeben. Heute (28. Januar) hat das Bündnis ein weiteres Unterschriftenpaket an Oberbürgermeister Felix Heinrichs überreicht.
Nach Prüfung der Unterschriften durch die Verwaltung entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 16. Februar abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im Hinblick auf das notwendige Unterschriftenquorum. Dies beträgt in Mönchengladbach vier Prozent der Bürger, woraus folgt, dass mindestens 8.285 gültige Unterschriften eingereicht werden müssen.
Stimmt der Rat im Februar dem Bürgerbegehren zu, ist der Beschluss zur Auflösung der Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk hinfällig. Schließt sich der Rat dem Bürgerbegehren nicht an, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Diese Abstimmung könnte am Sonntag der Landtagswahl, dem 15. Mai, durchgeführt werden. Auch darüber müsste der Rat am 16. Februar entscheiden.
Am heutigen Donnerstag (27. Januar), jährt sich zum 20. Mal der Todestag von Ministerpräsident a.D. Franz Meyers und Ehrenbürger der Stadt Mönchengladbach. Aus diesem Anlass fand auf Einladung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eine Kranzniederlegung durch Ministerpräsident Hendrik Wüst am Ehrengrab auf dem Hauptfriedhof an der Viersener Straße statt, an der auch Oberbürgermeister Felix Heinrichs teilnahm.
Franz Meyers verstarb am 27. Januar, 2002 im Alter von 93 Jahren. Die Stadt, der er sich stets als “waschechter Mönchengladbacher” verbunden fühlte, verlor mit ihm eine herausragende Persönlichkeit, die sich stets eng mit ihrer Heimat verbunden gefühlt hat. “Franz Meyers hat Geschichte geschrieben. Viele Menschen erinnern sich heute noch an diesen besonderen Menschen, der seine Heimatstadt nie aus den Augen verloren hat, egal ob er in Düsseldorf oder Bonn tätig gewesen ist. Die vielfältigen Würdigungen unterstreichen seine herausragenden Leistungen für die Stadt und ihre Menschen”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs zum 20. Todestag von Franz Meyers.
Franz Meyers wurde am 31. Juli 1908 auf der Rheydter Straße in Mönchengladbach geboren. Er besuchte das Stiftisch-Humanistische Gymnasium und studierte anschließend in Freiburg und Köln Jura. Anfang 1935 ließ sich Dr. jur. Franz Meyers in seiner Heimatstadt als Rechtsanwalt nieder. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann sein politisches Engagement. 1946 wurde er Bürgervertreter im Bauausschuss Mönchengladbach. 1948 trat er in die CDU ein und war von 1950 bis 1970 Landtagsabgeordneter. Von März bis November 1952 war er Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach. Am 25. Mai desselben Jahres wurde er zum Innenminister von Nordrhein-Westfalen im Kabinett Arnold berufen.
Franz Meyers war von 1952 bis 1956 sowie von 1958 bis 1966 Mitglied des Deutschen Bundesrates, ein Jahr lang (60 bis 61) sogar dessen Präsident. 1957/58 wurde er Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Aachen und noch im selben Jahr Ministerpräsident. Mit dem Namen Franz Meyers sind eine Reihe wichtiger Vorhaben verknüpft, u. a. die Neuordnung der Länder, Regelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern, Verstaatlichung der Polizei und einheitliche Regelung der Beamtenbesoldung. Als “Landesvater” richtete er sein besonderes Augenmerk auf die Kulturförderung und nicht zuletzt auf den Sport. Meyers hatte maßgeblichen Einfluss an der Gründung der Deutschen Sporthochschule Köln und an der Kunstsammlung NRW.
1969 wurde Franz Meyers Beauftragter der Landesregierung für die Aufgaben des Rates und des Oberbürgermeisters in Bonn, wo er für die Partner Bonn, Bad Godesberg und Beuel eine Lösung errang. Anfang 1975 verhalf er ebenfalls in der Funktion als “Ratskommissar” seiner Heimatstadt Mönchengladbach, die durch die Fusion der ehemals selbständigen Großstädte Mönchengladbach und Rheydt sowie der Gemeinde Wickrath die größte Stadt am linken Niederrhein geworden war, zu neuem kommunalem Leben. Am 20. Juni 1978 wurde Franz Meyers zum Ehrenbürger der Stadt Mönchengladbach ernannt. Im selben Jahr benannte man das Gymnasium im Stadtteil Giesenkirchen nach ihm. Anlässlich der Verleihung des Ehrenbürgerrechts sprach Meyers in seinen Dankesworten von der “schönsten Ehrung meines Lebens”.
Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Stadt Mönchengladbach hat für das Jahr 2021 Bilanz gezogen. Danach wurden im vergangenen Jahr mit rund 70.500 Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen deutlich weniger Verfehlungen registriert als 2020 mit insgesamt rund 83.500. Den weitaus größten Teil machen dabei Geschwindigkeitsübertretungen aus.
Auch die Anzahl der geahndeten Parkverstöße ist zurückgegangen. 2021 wurden 77.200, im Jahr 2020 noch 86.620 Verstöße geahndet. Das liegt zum einen an dem deutlich geringerem innerstädtischen Verkehr während der Pandemie, zum anderen aber auch daran, dass die Kolleg:innen der Verkehrsüberwachung häufig auch zur Kontrolle von Corona-Regelungen eingesetzt werden mussten.
Neben den rund 147.700 Verfahren aus eigener Kontrolltätigkeit hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr 21.520 Anzeigen der Polizei gegen Fahrzeughalter verfolgt, eine deutliche Steigerung gegenüber den 16.636 Anzeigen im Jahre 2020.
Die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern lagen trotz Rückgang bei der Zahl der Verfahren im vergangenen Jahr mit insgesamt 6,1 Millionen Euro fast punktgenau auf Vorjahresniveau (6,05 Millionen Euro). Das ist auf die Änderung des Bußgeldkatalogs mit bundesweiter Erhöhung der Bußgelder für einzelne Tatbestände zurückzuführen.
OB Felix Heinrichs: „Wir wollen verhindern, dass nichtinfizierte Kinder immer wieder durch positive Pooltests in Quarantäne müssen“
in der Einrichtung gemacht wird. Oft ist dann der Pooltest wieder positiv. “Durch diese Regelung werden Kita-Eltern vor fast unlösbare Herausforderungen gestellt, weil ihre Kinder, obwohl sie nicht infiziert sind, immer wieder durch positive Pooltestungen in Quarantäne geschickt werden. Diesen Kreislauf wollen wir mit einer neuen Lösung, die sich an der geltenden Corona-Betreuungsverordnung orientiert und weiter einen hohen Schutz vor Coronaausbrüchen in den Einrichtungen bietet, im Sinne der Familien und Kinder durchbrechen”, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Derzeit befinden sich 27 Prozent aller Kindertagesstätten-Kinder bei nur 1,5 Prozent nachgewiesener Fälle in Quarantäne. Es ist zu befürchten, dass sich dieses Missverhältnis in den nächsten Tagen noch vergrößert und so ein regulärer Kita-Betrieb kaum noch möglich ist. Insofern erfordert die aktuelle Lage eine Anpassung der Quarantäneregelungen.
Ab Montag, 31. Januar, wird deshalb das Pool-Testverfahren in den Kitas deshalb verändert:
Auch weiterhin werden in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen, die am Lolli-PCR-Testverfahren teilnehmen, zweimal wöchentlich Pooltests durchgeführt.
Ist ein Pooltest positiv, gehen die Kinder des Pools in häusliche Isolation. Noch am selben Tag werden wie bisher die individuellen Lolli-Tests der Kinder zur Auswertung ins Labor gebracht, um das infizierte Kind eindeutig zu identifizieren. Das Ergebnis liegt in der Regel am darauf folgenden Tag vor.
Zwei Tage nach der Pooltestung können somit alle nichtinfizierten Kinder des Pools wieder in die Einrichtung, wenn die Eltern einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Einrichtung vorzulegen.
Die Ankündigung der Bundesregierung, das Ende des Tagesbaus Garzweiler idealerweise schon 2030 anzustreben stellt für die Stadt Mönchengladbach eine enorme Herausforderung dar.
Das betonte Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin in der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität. Bei einer Laufzeitverkürzung um acht Jahre ist eine deutliche Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler wahrscheinlich. Neben dem zu begrüßenden Klimaschutzaspekt würde sich dies auf den Abstand des Stadtteils Wanlo zum Tagebau positiv auswirken, der sich von aktuell ca. 200 Meter voraussichtlich auf 300 bis 400 Meter vergrößern könnte.
Die Laufzeitverkürzung würde aber auch zu Veränderungen bei der Rekultivierung, der Entwicklung der Tagebaufolgenlandschaft und den wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen.
Vor allem hinsichtlich der wasserwirtschaftlich zwingenden Verfüllung des östlichen Restlochs besteht nun große Unsicherheit. Weiter wird sich die Lage und Größe des Tagebaurestsees verändern, wodurch sich zukünftig auch Auswirkungen auf die Anbindung der Niers ergeben werden.
Der Zeitpunkt des Rheinwasserbedarfs, der für die Befüllung des Restlochs und die Stützung des Grundwasserhaushalts und der Oberflächengewässer vorgesehen ist, wird sich verschieben, da jede Tagebauverkleinerung eine andere Verfügbarkeit von Sümpfungs- und damit Ersatzwasser bedeutet.
“Auch wenn sich dieses Ausstiegsszenario gut anhören mag, sehen wir ein erhebliches und dauerhaftes Gefährdungspotenzial für den gesamten Natur- und Wasserhaushalt einschließlich der Trink- und Brauchwasserversorgung im Nordraum. Unsere Überlegungen, ein Innovation Valley zu verwirklichen, wären außerdem wahrscheinlich nicht mehr umsetzbar. Schlussendlich wird die Wiederherstellung der A61 unwahrscheinlich, wodurch die Planung einer alternativen leistungsfähigen Verbindung drängt”, so Bonin.
Die Konsequenzen für die verkehrlichen Verbindungen sollen nun herausgearbeitet werden. Hierzu hat der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler ein Grobkonzept zum Straßenverkehrs- und Radwegenetz beauftragt. Dieses basiert noch auf einem möglichen Tagebauende 2038 und ist bei Vorliegen der Daten einer erneuten Tagebauveränderung anzupassen.
Das Grobkonzept wird als Grundlage für die Positionierung des Zweckverbands und seiner Mitgliedskommunen in der politischen Diskussion und im weiteren Planungsprozess dienen. Die Struktur der künftigen Verkehrsinfrastruktur muss robust genug sein, um auf Veränderungen reagieren zu können – möglichst ohne bis dahin getätigte Investitionen in Frage zu stellen.
Die Planungen für eine Umgestaltung der Hindenburgstraße werden weiter konkretisiert. Sofern der Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung beschließt, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Verlegung des Linienbusverkehrs komplett von der Hindenburgstraße auf die Steinmetz und Viersener Straße nach Fertigstellung des neuen ZOB erfolgen und ob ein Pendelbusverkehr, beispielsweise in Form von kleinen E-Bussen, auf der Hindenburgstraße zwischen ZOB und den Maria Hilf Terrassen eingerichtet werden kann.
Darüber hinaus sollen die Ideen und Vorschläge des niederländischen Planungsbüros Karres en Brands zur Umgestaltung der Hindenburgstraße weiter konkretisiert und Fördermöglichkeiten ausgelotet werden. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zur Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes wird eine städtebauliche Perspektive für den Zeitraum bis 2027 und darüber hinaus gezeichnet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das Frühjahr vorgesehen.
Die Hindenburgstraße als direkte Verbindung zwischen einem neuen Europaplatz und dem Stadtzentrum am Alten Markt ist nicht nur eine wichtige Verbindungsachse, sondern als Haupteinkaufsstraße das Aushängeschild der Stadt, auf das sowohl Mönchengladbacher Bürger*innen als auch Besucher*innen von außerhalb ein besonderes Augenmerk legen. “Die klassische Einkaufsstraße mit ihrem Fokus auf Konsum und guter Erreichbarkeit mit dem Pkw gibt es allerdings in Zeiten eines zunehmenden Online-Handels nicht mehr. Langfristig bleiben nur diejenigen Innenstädte attraktiv, die eine hohe Aufenthaltsqualität haben und mehr bieten als ein Shopping-Erlebnis”, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Es sei dringend erforderlich, die Megatrends Klimawandel und Digitalisierung in den Planungen mit aufzunehmen. Das seien auch die Erkenntnisse aus dem Prozess zur Zentrenstrategie. Parallel zu diesen städtebaulichen Maßnahmen wird im Rahmen der städtischen Gesamtstrategie an weiteren sozialen Konzepten gearbeitet, die Teil des IHEK sind. Auch Stadtdirektor und Planungsdezernent Dr. Gregor Bonin betont die Neuausrichtung: “Die Innenstadt soll zu einem lebenswerten, grünen und attraktiven Ort der Begegnung werden. Dazu muss das Zentrum in spe multifunktional aufgestellt sein und neben Einzelhandel auch Raum für weitere Nutzungen wie beispielsweise bezahlbares Wohnen, Gastronomie und Veranstaltungen, Kunst und Kultur sowie Spiel, Sport und Erholung bieten. Nur so kann die Innenstadt auch über die Stadtgrenzen hinaus eine Strahlkraft entwickeln.” Der stadtplanerische Ansatz soll die Hindenburgstraße von einer EinkaufsSTRASSE zu einem belebten InnenstadtQUARTIER umwandeln.
Im Rahmenplan Abteiberg wurde die Hindenburgstraße als Handlungsraum definiert, in dem durch Raumgewinn, das heißt konkret durch die Reduzierung der Busspur, neue Bewegungs- und Aufenthaltsflächen sowie zusätzliche Begrünungen und Baumpflanzungen sowie besondere Gestaltungselemente – beispielsweise in Form von Wasserspielen – umgesetzt werden können. Die Aufwertung ist Teil eines breit angelegten Gestaltungsprozesses, der die Innenstadt fundamental verändern wird und bereits mit der Umgestaltung des Hans-Jonas-Parks und des Platzes der Republik, der anstehenden Umgestaltung des Geroparks sowie des Umbaus der Zentralbibliothek im vollen Gange ist. “Die Hindenburgstraße ist ein weiterer bedeutender Mosaikstein, um die Innenstadt zu stärken und langfristig gut aufzustellen”, so Bonin weiter. Welche Strahlkraft eine umgestaltete Hindenburgstraße entfachen kann, zeigte sich bereits vor der Pandemie in einer Bürgerinfoveranstaltung in der Citykirche. Drei Planungsbüros stellten ihre Visionen der Hindenburgstraße mit eindrucksvollen Bildern vor. Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung hatte die Verwaltung im Juni des vergangenen Jahres beauftragt, den Rahmenplan Abteiberg unter Einbeziehung des Umgestaltungskonzeptes des niederländischen Planungsbüros Karres en Brands, die ihre Entwürfe ebenfalls in der Citykirche präsentierten, weiterzuentwickeln.
Mit dem Bau der Steinmetzstraße besteht heute eine großzügig bemessene Verkehrstrasse für den motorisierten Individualverkehr durch die Innenstadt. Wenn der Busverkehr zukünftig komplett über die Steinmetz- und Viersener Straße geführt wird, ist eine breite asphaltierte Fahrspur in der Hindenburgstraße nicht mehr erforderlich. Damit stünde beispielsweise auf dem Alten Markt temporär mehr nutzbare Veranstaltungsfläche zur Verfügung. Mit einem Durchbruch zum Museum Abteiberg würde dessen Anbindung an die Hindenburgstraße gelingen. Mit dem Abriss der Gebäude an der Hindenburg- und Krichelstraße, die sich bereits in städtischem Besitz befinden, und der Aufwertung der Hindenburgstraße würde eine großzügige Freifläche entstehen, die ein attraktives, grünes und offenes Entrée zum Museum bietet. An der Stadtmauer bzw. Krichelstraße könnten Spielelemente für Kinder oder Sportangebote entstehen. Mit attraktiven Sitzmöglichkeiten könnte der urbane Raum neu belebt werden. Der Sonnenhausplatz als zentrale Fläche wird heute schon als Aufenthaltsort gut angenommen, bietet aber ein enormes Potenzial, wenn die versiegelte Fläche aufgebrochen wird. “Die Asphaltierung des Platzes hat sich gerade im Hinblick auf den Klimawandel und der weiteren Aufheizung der Städte nicht bewährt. Mit Grünflächen können wir die Struktur aufbrechen und so einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas leisten”, so der Planungsdezernent. Ganz neue Möglichkeiten ergeben sich auch, wenn die untere Bismarckstraße aus dem Vorrangstraßennetz genommen wird. Die Hindenburgstraße könnte als durchgängig grüner Raum erlebbar werden. Selbst für den Bismarckplatz würden sich dadurch ganz neue Möglichkeiten erschließen.
Klar ist aber auch, dass der neue Ort der Begegnung die Erreichbarkeit nicht einschränken darf. Die Herausnehme des Busverkehrs verbessert die Aufenthaltsqualität, erschwert aber die Zugänglichkeit. “Die Hindenburgstraße hat nun einmal ein deutliches Gefälle und damit ein besonderes Anforderungsprofil, das wir unbedingt berücksichtigen müssen”, betont Dr. Bonin. Daher spielt ein Pendelbusverkehr, beispielsweise in Form von kleinen Elektrobussen, eine wichtige Rolle im Planungsprozess. Eine schmale Trasse, die ohnehin für Liefer- und Rettungsverkehre freigehalten werden muss, wäre dafür ausreichend.
Während der Bauphase des ZOB wird der Busverkehr allerdings auch weiterhin bergauf auf der Hindenburgstraße sowie bergab auf der Steinmetz- und Viersener Straße geführt. Zwischen Sonnenhausplatz und Alter Markt muss aus Gründen der Verkehrssicherheit die Fahrbahn kurzfristig, voraussichtlich in den Osterferien, asphaltiert werden. Mit kleineren Maßnahmen soll dieser Bereich dann aber schon aufgewertet werden. So sollen Parklets (Stadtmobiliar auf Verkehrs- bzw. ehem. Parkplatzflächen, bspw. mit Sitzgelegenheiten und Begrünungselementen) bereits auf die spätere Umgestaltung hinweisen und von Besucher*innen getestet werden. Die vorhandenen Baumbeete sollen gereinigt, mit Stauden oder einjährigen Pflanzen begrünt und durch Sitzelemente wie Holzauflagen mit Rücken- und Armlehnen ergänzt werden. Das Konzept der mobilen Pflanzkübel wird erweitert. Allgemein sollen alle Korbstühle, Fahnenmasten und überzähligen Poller entfernt und die alten Mülleimer durch neue ersetzt werden. Auch künstlerische Installationen, bspw. an nicht genutzten Werbesäulen, sind denkbar. Die Broschüre zur Zukunft der Hindenburgstraße ist unter www.stadt.mg/Hindenburgstr-01 hinterlegt.
Die allgemeine Coronalage führt auch in Mönchengladbach mit insgesamt 220 Neuinfektionen und einem aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert von 664,7 zu einem deutlich gestiegenen Infektionsgeschehen.
Deutlich gestiegen ist auch die Entwicklung der Omikron-Variante, die bisher bei 624 Personen nachgewiesen wurde, davon 204 in den vergangenen sieben Tagen. Eine Situation, die sich auch in den Kitas und Schulen spiegelt, wie die aktuellen Zahlen belegen. So meldet der städtische Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Anzahl der positiv gemeldeten Gruppen mit aktuell 17 Prozent. Ähnlich entwickelt sich die Situation in den Schulen: So wurden gestern (17.01.) 361 neu an Corona infizierte Schülerinnen und Schüler gemeldet. Damit ist der Höchststand an tagesaktuell infizierten Schülerinnen und Schülern seit Ausbruch der Pandemie zu verzeichnen. Die Tendenz ist steigend. Allerdings musste bislang keine komplette Schulklasse in Quarantäne.
“Die Lage hat sich weiter zugespitzt und stellt alle Akteure hinter den Kulissen vor enorme Herausforderungen. Die Stadt sieht sich nach wie vor in der Lage, den Kita- und Schulbetrieb sowie die Dienstleistungen der Verwaltung weiterhin noch aufrecht zu erhalten. Auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur gibt es derzeit keine Anzeichen, dass entscheidende Funktionen nicht ausgeübt werden können”, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs im Anschluss an die regelmäßig stattfindende Sitzung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse.
Erfreulich entwickelt sich die Impfsituation in Mönchengladbach. So haben aktuell 202.000 Personen eine Erstimpfung erhalten und 125.000 eine Auffrischungsimpfung. Die aktuell angespannte Situation zwingt die Stadt allerdings auch dazu, dass in Teilen die Kontaktpersonen-Nachverfolgung nicht mehr im gewohnten Maße möglich ist und eine Priorisierung in der Nachverfolgung der Fälle vorgenommen werden muss. Im Fokus stehen daher hauptsächlich Indexfälle in den Altenheimen, Schulen und Kitas. Da die Regelungen in der aktuellen Quarantäneverordnung vorgegeben sind, setzt das Gesundheitsamt auf einen Automatismus und die Einhaltung der Quarantäneregelung durch die Betroffenen in Eigenverantwortung.
Das Gesundheitsamt sieht sich aktuell nicht mehr in der Lage, alle Verdachtsfälle anzurufen. Die aktuellen Quarantänregelungen und damit die notwendigen Verhaltensregeln sind unter folgendem Link www.notfall-mg.de hinterlegt.
2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus (Volkszählung) statt. Mit dieser Erhebung ermitteln die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Unterstützung von kommunalen Erhebungsstellen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Wie zuletzt im Jahr 2011 werden ab Mitte Mai 2022 in Mönchengladbach rund 200 Interviewer:innen rund 19.000 nach einer Stichprobenziehung ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner befragen.
Der Zensus soll verlässliche Bevölkerungszahlen für die Kommunen liefern. Er ermittelt auch weitere Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft sowie Daten zur Wohn- und Wohnraumsituation. Diese Informationen dienen als Grundlage für Planungen und Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Wichtige Eckdaten des Zensus 2022 werden durch persönliche Befragungen erhoben. Dies setzt den Einsatz engagierter und zuverlässiger Interviewerinnen und Interviewer voraus. Ab dem Zensusstichtag, dem 15. Mai 2022, sollen in Mönchengladbach rund 200 Erhebungsbeauftragte diese Aufgabe wahrnehmen. Sie führen innerhalb vorgegebener Fristen kurze persönliche Interviews mit jeweils rund 100 Personen, bei denen sie sich vorher schriftlich ankündigen.
Sollte die Pandemie mit hohen Infektionszahlen auch im Frühjahr und Sommer anhalten, können die Interviews ganz oder teilweise telefonisch geführt werden. Die Entscheidung darüber treffen Bund und Land.
Die Tätigkeit der Interviewer:innen beginnt Mitte Mai und erstreckt sich über etwa drei Monate. In einer Schulung werden sie im Frühjahr intensiv auf ihre Aufgaben vorbereitet. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von etwa 800 Euro für 100 Interviews.
Wer volljährig ist und Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, kann sich ab sofort bis zum 31. März online unter www.stadt.mg/zensus, per Mail an zensus2022@moenchengladbach.de, oder per Post an Stadt Mönchengladbach, Erhebungsstelle Zensus 2022, Postfach 10 10 57, 41010 Mönchengladbach.
Am kommenden Mittwoch, 19. Januar, kommen die Mitglieder der Bezirksvertretung Nord um 17 Uhr zu ihrer nächsten öffentlichen Sitzung im Haus Erholung, Kaisersaal, zusammen.
Neben der Kindergartenbedarfsplanung, einem Sachstandsbericht zur Blauen Route, einer Richtlinie zur Außengastronomie und einem Bericht über die Aufwertung des Spielplatzes im Hardter Wald ist ein Schwerpunkt der Sitzung die Zukunft der Hindenburgstraße.
Die Fachbereich Stadtentwicklung und Planung wird im Sinne eines gesamtstädtischen Planungsprozesses die in den vergangenen Jahren erarbeiteten Zielvorstellungen und Planungen für die Innenstadt sowie darauf aufbauend konkrete Maßnahmen bzw. Bilder zur Umgestaltung und Neuaufstellung der Hindenburgstraße aufzeigen. Eine Übersicht über alle Tagesordnungspunkte gibt es im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt unter www.moenchengladbach.de.
Die Hygiene- und Infektionsschutzregeln gelten weiterhin. Daher ist nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauer*innen zugelassen. Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt die 3G-Regelung. Zutritt zur Sitzung erhalten nur geimpfte, genesene oder getestete Personen (negativer Bürgertest oder PCR- Test, nicht älter als 24 Stunden). Daher ist eine Anmeldung zur Sitzung unter Telefon 02161 / 25 53 202 oder per Mail an bezirksverwaltung-nord@moenchengladbach.de mit Angabe der Daten zur Kontaktverfolgung unbedingt erforderlich. Der Zugang ist für Zuschauer nur mit einer schriftlichen Anmeldebestätigung möglich. Während der Sitzung gelten ebenfalls die Hygiene- und Infektionsschutzregeln und eine Maskenpflicht.
In Anbetracht der aktuellen Infektionslage hat die Stadt Mönchengladbach entschieden, dass ab Montag, dem 17. Januar, in allen Verwaltungsgebäuden das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer vergleichbaren filtrierenden Halbmaske wie KN95) für Besucherinnen und Besucher sowie die Dienstkräfte zur Pflicht wird.
FFP2 Masken bieten einen besseren Schutz vor Infektionen als zum Beispiel OP-Masken oder Textilmasken.
Schon in der vergangenen Woche haben sich Bund und Länder auf neue Regeln für die Quarantäne von mit Corona infizierten Personen und ihre engen Kontakten verständigt. Heute wurde auch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW aktualisiert.
In Mönchengladbach werden die geänderten Quarantänefristen bereits seit dem Wochenende umgesetzt. “So konnten bereits rund 400 Personen früher aus der Quarantäne entlassen werden. Die geänderten Fristen gelten auch für alle Bürgerinnen und Bürger, deren Quarantäne bereits läuft”, erläutert Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Wie sehen die neuen Regeln aus?
Generell gilt: Infizierte Personen oder Kontaktpersonen müssen zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich aber bereits nach sieben Tagen mit einem PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten, wenn keine Symptome einer Erkrankung vorliegen.
Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Wer als Kontaktperson, auch zu einem Omikron-Fall, derzeit in Quarantäne ist, nicht positiv getestet wurde und zudem geboostert ist oder dessen letzte Impfung oder Corona-Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt, darf die Quarantäne sofort beenden. Betroffene können ihr negatives Schnelltestergebnis über die Mail-Adresse freitestungen@moenchengladbach.de an das Gesundheitsamt senden. Sie sollten dabei Geburtsdatum, Vor- und Nachnamen angeben und mitteilen, seit wann sie vollkommen beschwerdefrei sind. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, wenn sie infiziert und zwei Tage ohne Symptome waren. Allerdings ist hier eine PCR-Test Pflicht gegeben. Dieses PCR Testergebnis können Betroffene an fb53-covid@moenchengladbach.de senden.
Quarantäne-Regelung für Kitas und Schulen Erleichterungen gibt es nach dem Bund-Länder-Beschluss für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas, wenn ein hohes Schutzniveau in den Einrichtungen (etwa regelmäßige Testungen, Einhaltung der Maskenpflicht etc.) gegeben ist. Die Stadt Mönchengladbach erleichtert diesen Betroffenen die Rückkehr in den Präsenzbetrieb nach Ablauf von 6 Tagen ohne Vorabvorlage eines Testes, weil unmittelbar bei Rückkehr in der Einrichtung getestet wird.
Beispiel: Ist ein Kita-Pool am Montag positiv bestätigt, so dürfen alle Kinder aus dem positiven Pool/der Gruppe ohne individuelle Testung am darauffolgenden Montag erneut die Kita besuchen. Um das hohe Ansteckungsrisiko nach einer Omikron–Infektion in den Kitas zu minimieren erfolgt so für alle Kita-Kinder bei Rückkehr in die Gruppe, nach der sechstägigen Quarantänezeit, die nächste PCR-Reihen-Lolli-Testung.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Süd treffen sich am Dienstag, 18. Januar, um 17 Uhr im Ratssaal des Rathaus Rheydt, Markt 11, 41236 Mönchengladbach, zu ihrer nächsten öffentlichen Sitzung.
Auf der Tagesordnung steht unter anderem ein Bericht über die Aufwertung des Spielplatzes Volksgarten im Rahmen des Investitionspaktes Soziale Integration im Quartier. Alle Tagesordnungspunkte sind über das Ratsinformationssystem der Stadt zu finden.
Die Hygiene- und Infektionsschutzregeln gelten weiterhin. Daher ist nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauer*innen zugelassen. Laut aktueller Coronaschutzverordnung gilt die 3G-Regelungen. Zutritt zur Sitzung erhalten nur geimpfte, genesene oder getestete Personen (negativer Bürgertest oder PCR- Test, nicht älter als 24 Stunden). Wer als Zuschauer*in an der öffentlichen Sitzung teilnehmen möchte, muss sich unter Telefon 02161 / 25 7102 oder per Mail an Bezirksverwaltung-Ost@moenchengladbach.de anmelden. Der Zugang ist nur mit einer Anmeldebestätigung möglich.
Am 10. Januar 1897 wurde der Bau mit dem markanten Turm für den Betrieb frei gegeben: Schmuckstück war der damalige Ratssaal und der 56 Meter hohe Turm
Es galt zu seiner Zeit als eines der schönsten und imposantesten Bauwerke in Rheydt, das dem angrenzenden Marktplatz ein eigenes, ganz besonderes Bild verlieh: Vor 125 Jahren, am 10. Januar 1897, wurde das Rathaus Rheydt durch Bürgermeister Dr. Wilhelm Strauß unter Beteiligung der gesamten Bevölkerung und auswärtiger Prominenz eingeweiht. Für die damalige rund 31.600 Einwohner zählende Kleinstadt Rheydt wurde das schmucke Bauwerk mit seinem weithin sichtbaren 56 Meter hohen Turm zum Wahrzeichen des aufstrebenden Bürgertums. Der Marktplatz und seine angrenzenden Gebäude sollten mit dem Rathaus, in dem 1900 auch das Königliche Bezirkskommando nach der Verlegung von Erkelenz nach Mönchengladbach untergebracht wurde, ein harmonisches Gesamtbild ergeben. Veranschlagt wurden 200.000 Mark für die Errichtung und 50.000 Mark für die Innenausstattung. Finanziert werden sollte dies über eine Anleihe und den Reservefonds der Sparkasse.
Den Bauauftrag für das von der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 1893 beschlossene neue Rathaus am Marktplatz westlich neben dem Amtsgericht erhielten das Kölner Architektenbüro Robert Neuhaus und Karl Schauppmeyer am 21. September 1894. Robert Neuhaus, der sich später in Rheydt selbstständig machte, übernahm dabei die Bauausführung für die Umsetzung des Entwurfs. Bürgermeister Wilhelm Strauß war gerade mal sieben Monate im Amt, als er von den Stadtverordneten den Auftrag zum Bau des Rathauses erhielt. Bereits am 12. November erfolgte der erste Spatenstich und elf Tage später die Grundsteinlegung. Der Bau schritt zügig voran, so dass am 5. Oktober 1895 das Richtfest gefeiert werden konnte. Am 10. Januar 1897 wurde das Rathaus schließlich feierlich eröffnet. Die äußere Form des neuen Rathauses zeigt im Baustil einen Übergang von der Spätgotik zur Renaissance. Prunkstuck im Inneren war der mit Eichenholz und kunstvollem Schnitzwerk vertäfelte Ratssaal mit einem riesigen Kronleuchter in der Mitte für die 30 Stadtverordneten.
Ebenfalls in dieser Zeit wurde der Marktplatz durch einen Hohenzollernbrunnen umgestaltet und die evangelische Hauptkirche neu erbaut, deren Fertigstellung am 2. Dezember 1902 Wilhelm Strauß, dem durch königlichen Erlass im Eröffnungsjahr des neuen Rathauses der Titel eines Oberbürgermeisters verliehen wurde, allerdings nicht mehr erleben sollte. Am 12. Februar 1901 starb er in einem italienischen Kurort, den er wegen einer schweren Erkrankung aufsuchte.
Das damalige neue Rathaus reichte allerdings bald schon nicht mehr für die sich schnell vergrößernde Stadt, so dass 1904 an der heutigen Gasse Am Neumarkt zwischen Marktplatz und Stresemannstraße (früher Rathausstraße) der Westflügel angebaut wurde, und 1905 wurde der östliche Flügel an der heutigen Limitenstraße, der direkt an das Rathaus anschloss und in dem sich bis zu diesem Zeitpunkt das Amtsgericht befand, der Verwaltung übertragen. Und 1913 bis 1915 errichtete die Stadtsparkasse mit einem steinverzierten Eingang einen durch einen Rundbogen mit dem Rathaus verbundenen Neubau, der architektonisch einen Kontrapunkt bildete. Das Sparkassenportal prägte später den Verwaltungseingang zum Treppenturm am Karstadt-Gebäude und hat seinen heutigen Standort im Park des Stadttheaters.
Heute, 125 Jahre nach Einweihung des Rheydter Rathauses, setzt sich die bewegte Entwicklung des Gebäudekomplexes mit dem geplanten neuen Rathaus fort. Aus wirtschaftlichen Gründen soll durch Um-, Neubau und Sanierung an gleicher Stelle das Rathaus der Zukunft mg+ errichtet, dezentral über das Stadtgebiet verteilte marode Verwaltungsstandorte aufgegeben und an diesem Standort unter anderem mit den Zielen zusammengeführt werden, die Rheydter Innenstadt zu stärken und die Verwaltung zu modernisieren. Der denkmalgeschützte Teil des historischen Rathauses bleibt dabei erhalten und erinnert auch zukünftige Generationen weiterhin an die Anfänge von 1897. “Auch heute machen Stadtverwaltung und Stadtrat deutlich, dass sie den Standort mitten in Rheydt für ein großes, zeitgemäßes Rathaus ideal finden. Gemeinsam arbeiten wir daran, das Erbe aus 125 Jahren Stadtgeschichte in eine neue Generation zu übertragen”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.
Die Teilnehmer*innen erhalten Impulse, um ihren (Un-)Ruhestand zu planen. Gefühlt sind Sie keinen Tag älter als 49? Trotzdem schieben sich unmerklich und unaufhörlich Gedanken rund um den Ruhestand in Ihr Bewusstsein.
In diesem 2-Tages-Seminar sollen Sie einen Blick nach vorne werfen und eine positive Vision der eigenen “reifen” Identität entwickeln. Einen großen Raum wird dabei der Austausch von Erfahrungen und Best Practices einnehmen. Mit den Ideen aus dem Zürcher Ressourcenmodell werden die Teilnehmer*innen den Weg zur Realisierung vorbereiten.
Das Seminar findet am Wochenende 22./23.. Januar von 9 bis 16 Uhr in der VHS-Zweigstelle an der Friedrich-Ebert-Str. 61 statt.
VHS-Kurs-Nr.: 212B6010F | Entgelt: 99,00 €
Information und Anmeldung: www.vhs-mg.de, Tel. 02161 / 25-6400