Autor: PMG

  • Neue gesamtstädtische Strategie fokussiert globale Trends – Verwaltung stellt sich neu auf und definiert Themenschwerpunkte der nächsten Jahre

    Neue gesamtstädtische Strategie fokussiert globale Trends –
    Verwaltung stellt sich neu auf und definiert Themenschwerpunkte der nächsten Jahre

    Der Verwaltungsvorstand der Stadt Mönchengladbach hat die neue gesamtstädtische Strategie vorgestellt, die die globalen Trends und stadtspezifischen Herausforderungen im Verwaltungshandeln der nächsten Jahre mitberücksichtigen soll. Fokussiert wird eine ganzheitliche fachbereichsübergreifende Neuausrichtung, die mehr in Themen und Projekten und weniger in Dezernaten denkt.  

    Die neu geschaffene Stabsstelle I/2 “Strategische Entwicklung” im Dezernat I, die vom Oberbürgermeister aus einer Reihe bisheriger Stabsstellen zusammengefasst worden ist, ist Antriebsmotor für diesen Wandel, der nur gelingen kann, wenn alle mitmachen. “Jede Kollegin und jeder Kollege, aber auch die aktive Bürgerschaft, sind Teil dieser gemeinsamen Strategie. So wollen wir die ganze Bandbreite der Möglichkeiten ausschöpfen”, so der erste Bürger der Stadt. Im engen Schulterschluss mit allen Dezernaten und Fachbereichen der Stadt soll so eine Balance zwischen strategischen Zielen, Pflichtaufgaben und der Haushaltslage gefunden werden. “Wir stellen uns für die Zukunft neu auf, um uns den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Globale Themen wie Klimawandel und die Auswirkungen auf unsere Stadt, aber auch Themen wie Arbeitslosigkeit, Bildungsprobleme und Integration werden gezielt mit einbezogen, um den Anforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Der nächste Schritt nach Masterplan und mg+ Wachsende Stadt

    Die strukturelle Veränderung kommt nicht von ungefähr. Sie ist Fortführung eines Denkens, das bereits mit dem Masterplan für Mönchengladbach begann. Der Verein “MG 3.0” hatte dem Rat der Stadt Mönchengladbach im März 2013 die Ergebnisse vorgestellt. Der Stadtrat verpflichtete sich, den Masterplan als informelle Planung bei zukünftigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen und Entscheidungen mit einzubeziehen. Aufbauend auf diese Vorlage überführte die 2016 politisch beschlossene Stadtentwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt diese Idee ins Verwaltungsdenken. Die Ziele waren klar definiert: Wachstum in Qualität zu bündeln. Was zunächst in erster Linie als städtebauliches Ziel verankert wurde, soll nun Schritt für Schritt auch auf alle anderen Bereiche erweitert werden.

    Bessere fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit

    Oft genug gibt es Themen, die unterschiedliche Schnittmengen haben und mit denen sich gleich mehrere Fachbereiche beschäftigen. Demzufolge ist eine bessere und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit das Ziel und eine klare Fokussierung auf die Megatrends. “Strategische Schwerpunktthemen wie Wohnraum, Bildung und Mobilität sind die Treiber unserer Zeit. Sie sind in ihrer Zielsetzung klar definiert und erfordern aufgrund ihrer enormen Komplexität einen hohen Innovationsgrad sowie die Beteiligung mehrerer Dezernate und Bereiche”, erklärt der Oberbürgermeister. Der Klimawandel sei beispielsweise nicht ausschließlich im Fachbereich Umwelt verortet, sondern müsse auch in nahezu allen anderen Bereichen stets mitgedacht werden. “Eine klare Verantwortlichkeit und eine projektorientierte Organisation sollen die Schwerpunktthemen im Verwaltungshandeln fest verankern und sie im Arbeitsalltag allgegenwärtig machen.”

    Die strategischen Ziele der städtischen Gesamtstrategie dienen als Richtschnur, um die tägliche Arbeit der Verwaltung auf bestimmte Themen auszurichten. Folgende Eckpunkte sind Teil des neuen Strategieansatzes:

    • Die soziale Struktur im gesamten Stadtgebiet soll gestärkt werden.
    • Wohnraum für alle zu schaffen und die Verbesserung von Bildungserfolgen sind weitere Ziele.
      Darüber hinaus werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei Stadtentwicklung und kommunalem Handeln priorisiert.

    Eine zukunftsorientierte Mobilität ist ein weiterer Schwerpunkt. D
    er Wirtschaftsstandort wird noch stärker auf Wertschöpfung und Wirtschaft 4.0 ausgerichtet. Um diese Ziele zu erreichen, wird auch das Thema Verwaltung auf die Zukunft verstärkt fokussiert, um eine Verwaltung mit einer modernen Arbeitskultur zu befördern. “Darauf aufbauend muss langfristig ein Markenprozess initiiert werden, der klar definieren muss, was der Markenkern unserer Stadt ist. Und der muss sich auch im Handeln der Verwaltung durch entsprechende Maßnahmen widerspiegeln. Wir müssen den Aufbruch der Stadt auch nach außen tragen. Das kann aber nur gelingen, wenn wir die Stadtgesellschaft mitnehmen”, so der Oberbürgermeister.

    44 Stadtteilen, vier Bezirke, eine Stadt. Gemeinsam Mönchengladbach.

    In den vergangenen Jahren hat sich im Stadtgebiet viel getan. Viele wichtige Projekte wurden realisiert, die Dynamik ist allerorts spürbar!
    Die städtische Gesamtstrategie will auch ein Zeichen an die Bürgerschaft sein: “Mönchengladbach ist eine Stadt der Vielfalt. Wir alle gestalten unsere Stadt. 44 Stadtteile in vier Bezirken bilden eine Gesamtstadt, die nicht nur viel ist, sondern viel kann. Jeder Stadtteil hat seinen eigenen Charakter mit lebenswerten Quartieren und lokalen Besonderheiten”, so Heinrichs.

    In den Stadtteilen und Quartieren leben die Menschen und engagieren sich für ihr Lebensumfeld.
    Dieses Engagement prägt die Stadt: In Vereinen, Initiativen, Gruppen und an besonderen Orten kommen Menschen zusammen. Diese Vielfalt soll bewahrt werden.
    “Als größte Stadt am linken Niederrhein sind wir aber auch mehr als 44 Stadtteile. Wir sind Mönchengladbach. Gemeinsam gestalten wir unsere Stadt, die ihre Vielfalt liebt”, betont der Verwaltungsvorstand bei der Vorstellung der Gesamtstrategie.
    Im Norden, Süden, Osten und Westen Mönchengladbachs leben 270.771 Menschen aus mehr als 150 Nationen mit unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen.
    “Gemeinsam sind wir eine Stadt. Gemeinsam können wir unsere Stadt gestalten. Wir wollen die Bürger*innen auf diesem Weg mitnehmen und einladen sich für ihre Stadt zu engagieren”, so der Verwaltungsvorstand.
    Mehr zur gesamtstädtischen Strategie gibt es auf der Website der Stadt unter www.stadt.mg/strategie.

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  • Fast 800 Kinder lernen in den Sommerferien in den Bädern schwimmen

    Fast 800 Kinder lernen in den Sommerferien in den Bädern schwimmen

    In den Sommerferien wird besonders vielen Kindern einen Platz in einem Schwimmkurs angeboten.

    Armin Brückner, Leiter der Bäderverwaltung, erklärt warum: „Corona-bedingt konnten wir eine lange Zeit keine Schwimmkurse anbieten. Im Hinblick auf eine immer weiter steigende Nichtschwimmerquote möchten wir die Ferien dafür nutzen, so vielen Kindern wie möglich das Schwimmen beizubringen“.
    Die meisten Kurse werden im Stadtbad Rheydt angeboten, welches für die Dauer der Sommerferien für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt.
    Aber auch in den anderen Bädern hält die NEW in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und mehreren Vereinen ein breites Schwimmlern-Angebot bereit.
    Für die Kurse gibt es noch wenige freie Plätze: Diese sind unter https://shop.new-baeder.de/de buchbar.

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  • Verwaltungsspitzen unterschreiben Vereinbarung zur Stärkung des Schienenverkehrs

    Verwaltungsspitzen unterschreiben Vereinbarung zur Stärkung des Schienenverkehrs

    Der Oberbürgermeister von Mönchengladbach, der Landrat des Kreises Viersen sowie die Bürgermeisterin der Stadt Viersen und der Bürgermeister der Stadt Willich haben heute (1. Juli) eine gemeinsame Vereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung bei Projekten des Schienenverkehrs in der Region unterzeichnet.

    Vorausgegangen waren entsprechende Beschlüsse in den Stadträten und im Kreistag.
    Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird den regionalen Schienenverkehr entscheidend voranbringen. Die Vereinbarung ist daher ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität am linken Niederrhein. Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Westverlängerung der S28 vom Kaarster See bis zum Viersener Bahnhof. Die Unterzeichnung der Vereinbarung fand darum am Verlauf der geplanten Trasse statt, am Schanzweg.

    Neben der Verlängerung der S28 umfasst die Vereinbarung eine Reihe weiterer Projekte des Schienenpersonennahverkehrs am linken Niederrhein, die sich positiv auf die gesamte Region auswirken, unter anderem:

    Die Beibehaltung der Linie RE 13 (Venlo-Viersen-Mönchengladbach-Düsseldorf-Wuppertal-Hamm) und die Sicherung der Anbindung der heutigen Haltepunkte mit dem gewohnten Takt bei einer Realisierung einer schnellen Schienenpersonenverbindung zwischen Eindhoven und Düsseldorf Die Beschleunigung des RE8 zwischen Köln und Mönchengladbach sowie die Einrichtung einer zweiten S6 pro Stunde auf der Strecke durch Bau eines zweiten Gleises zwischen Rheydt Hauptbahnhof und Rheydt-Odenkirchen Die Verlängerung der S8 über Mönchengladbach Hauptbahnhof bis Rheydt Hauptbahnhof beziehungsweise optional bis nach Erkelenz/Hückelhoven, verbunden mit einem zusätzlichen Haltepunkt im Bereich der Hochschule Niederrhein.

    Auch die Vereinbarkeit zwischen der S 28 und dem Radschnellweg zwischen Krefeld, Willich und Mönchengladbach wird festgeschrieben. “Die Zusammenarbeit am Niederrhein funktioniert. Gerade bei Infrastrukturprojekten ist es ungemein wichtig, dass wir uns gegenseitig unterstützen und so mehr erreichen können. Für Mönchengladbach war es wichtig, die Interessen von Anwohner*innen, Natur und Artenschutz zu sichern, und das ist gelungen. Daher wollen wir es nicht beim Schienenverkehrsausbau belassen, sondern auch in weiteren Feldern interkommunal kooperieren”, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs. Der Rat der Stadt Mönchengladbach stimmte in seiner gestrigen Sitzung für die gemeinsame Erklärung.

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  • Reihe „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ startet am Mittwoch, 7. Juli, auf dem Rheydter Wochenmarkt.

    Reihe „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ startet am Mittwoch, 7. Juli, auf dem Rheydter Wochenmarkt.

    Mönchengladbach lebt vom Miteinander und einem konstruktiven Dialog, auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten. Seit Beginn seiner Amtszeit bietet Oberbürgermeister Felix Heinrichs unter dem Titel “Im Dialog mit dem Oberbürgermeister” regelmäßige Telefonsprechstunden an, die auf eine große Resonanz stoßen.

    “Ich habe mein Amt angetreten mit dem Anspruch, mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen und zu erfahren, wo der Schuh drückt, aber auch, was gut läuft in unserer Stadt. Leider hat die Corona-Pandemie bisher keine Möglichkeiten zugelassen, sich auch persönlich vor Ort auszutauschen”, so Felix Heinrichs. Das soll sich nun im Hinblick auf die aktuelle Pandemie-Lage mit niedrigen Inzidenzen ändern.

    Neben der telefonischen Sprechstunde startet der Oberbürgermeister in den Sommermonaten in der Dialog-Reihe mit dem zusätzlichen Format “OB vor Ort” und bietet zu den Marktzeiten den persönlichen Austausch an. Als markanter Treffpunkt dient dabei das mit kleiner Bühne, Wetterschutz und Sitzmobiliar ausgestattete Lastenfahrrad von Norbert Krause, das mit Blick auf die erfolgreichen Aktivitäten der Stadt im Bereich der Mobilität eigens für dieses Dialog-Format eingesetzt werden soll. Zum Auftakt der Reihe ist Oberbürgermeister Felix Heinrichs am Mittwoch, 7. Juli, von 9 bis 10.30 Uhr auf dem Rheydter Wochenmarkt anzutreffen. Weitere Treffpunkte von “OB vor Ort” sind unter anderem für Giesenkirchen, Rheindahlen und Odenkirchen vorgesehen und werden frühzeitig angekündigt. “Der Bürgerdialog soll ganz bewusst überwiegend auf den Wochenmärkten, und zwar nicht nur in den beiden Stadtzentren, sondern auch in den Stadtteilen stattfinden, weil diese bekanntlich als Ort des Austauschs untereinander und gerne auch für ein ‚Schwätzchen‘ angenommen werden”, so der Oberbürgermeister.

    “Der hohe Zuspruch der Telefonsprechstunden zeigt das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Austausch über die aktuellen Fragen in unserer Stadt. Es freut mich, dass diese Sprechstunden, aber auch das digitale Format ‚nachgefragt‘ in der Reihe ‚OB vor Ort‘, das über die Social Media-Kanäle und über themenbezogene Zoom-Dialoge angeboten wird, so gut angenommen werden”, ergänzt er. Nach dem Zoom-Dialog zur Umgestaltung des Geroparks folgt heute Abend (1. Juli, 19.30 Uhr) eine weitere zur Zentrenstrategie und am kommenden Montag (5. Juli, 18 Uhr) mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße ein Bürgerdialog zur Umbenennung von Straßennamen allgemein. “Ich hoffe sehr, dass wir nach der Überwindung der Pandemie gerade auch durch die Impfungen wieder möglichst schnell zu weiteren Dialogformaten wie etwa den Bürgerinformationsveranstaltungen zurückkehren können”, so der Oberbürgermeister.

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  • 100 Euro Kinderfreizeitbonus im August 2021

    100 Euro Kinderfreizeitbonus im August 2021

    Im Rahmen des so genannten Corona-Aufholpakets können minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen, die im August 2021 Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

    Der Kinderfreizeitbonus wird an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch von der Familienkasse ausgezahlt. Dies gilt auch für Familien, die gleichzeitig Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen.

    Wichtig: Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

    Der Antrag ist auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) eingestellt. Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.

    Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de geschickt werden.

    Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

    Familien, in denen Minderjährige leben, die Grundsicherungsleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII beziehen und die ebenfalls den Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse beantragen können, erhalten hierzu ein gesondertes Informationsschreiben der zuständigen Stelle im Fachbereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung.

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  • Planungen für die Sanierung des Kulturzentrums BIS stehen

    Planungen für die Sanierung des Kulturzentrums BIS stehen

    Gestern hat der Rat über die Sanierung und Modernisierung des Kulturzentrums BIS an der Bismarckstraße entschieden.

    Dringend notwendig sind statische Ertüchtigungen und Brandschutzmaßnahmen. Insgesamt sieht die Entwurfsplanung ein großes Paket an vielen Einzelmaßnahmen vor, die auch nach außen deutlich sichtbar sein werden.

    Die straßenseitigen Fassaden beider Gebäude werden saniert. Das Dach des Gebäudes Nr. 99 wird erneuert. Im Rahmen der Planung wurde in Abstimmung mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Mönchengladbach ein besonderer Schwerpunkt auf die Barrierereduzierung beider Gebäude gelegt. Dementsprechend wird zwischen den Gebäuden Bismarckstraße 99 und 103 ein Treppenturm mit einem Aufzug errichtet werden, über den alle Etagen der Gebäude erreicht werden können. Beide Gebäude werden über neue Durchgänge besser miteinander verbunden werden.

    Der Treppenturm wird architektonisch ansprechend gestaltet, um Aufmerksamkeit für das BIS-Zentrum zu generieren. Der als Stahlkonstruktion ausgeführte überdachte Treppen- und Fluchtturm wird lediglich an Front- und Rückseite durch eine jeweils durchlässige Grün- bzw. Gitterrostfassade geschlossen. Die würfelartige Formgebung setzt einen bewussten Kontrapunkt zu dem Gründerzeitensemble. Der Turm soll zugleich auch als Werbefläche für das BIS-Zentrum dienen und er schließt die bisher bestehende Baulücke zwischen den Gebäudeteilen.

    Neben den schon von außen erkennbaren Arbeiten, steht eine neue Isolierung für das Dach an. Außerdem werden die Beleuchtungsanlagen in den Gebäuden und die Lüftungsanlage im Saal erneuert. Diese, wie alle Sanierungsarbeiten sorgen am Ende dann auch für eine bessere Energieeffizienz und damit einhergehend sinkende laufen Unterhaltskosten.

    Visualisierung der Häuserfront des BIS Kulturzentrums an der Bismarckstraße. ©Smart Cave Solutions KG

    Außerdem erfolgt eine statische Ertüchtigung beider Gebäude. Dazu wird der Brandschutz nicht zuletzt durch den Einbau einer Brandmeldeablage sowie einer Stahltreppe als zweiter Rettungsweg im Lichthof des Hauses Nr. 99 den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Die straßenseitigen Fassaden beider Gebäude werden saniert. Das Dach des Gebäudes Nr. 99 wird erneuert. Im Zuge der statischen Ertüchtigung beider Gebäude werden die Parkettböden aufgenommen, überarbeitet und neu verlegt bzw. teilweise gegen neue Parkettböden getauscht.

    Neben der Sanierung der Sanitärbereiche werden auch die elektrischen Anlagen einschließlich Datentechnik grundhaft erneuert. Die Lüftungsanlage des Veranstaltungsraumes im Haus Nr. 99 wird durch eine moderne, energieeffiziente Anlage ersetzt. Für die Installation neuer zeitgemäßer Veranstaltungstechnik werden die Voraussetzungen geschaffen. Zur Gewährleistung der Trinkwasserhygiene sind Anpassungen am Trinkwassernetz erforderlich. Neben einer Neuorganisation der Regenentwässerung müssen die Grundleitungen teilweise erneuert werden.

    Aus statischen Gründen erfolgte im Jahr 2008 die Schließung wesentlicher Teilbereiche des Gebäudes Bismarckstraße 97 (“Altes Museum”), was zu erheblichen Einschränkungen der Funktionalität des BIS-Zentrums führte. Bei verschiedenen Untersuchungen hinsichtlich der Möglichkeiten einer statischen Ertüchtigung wurde seitens des GMMG wie auch externen Fachplanern ein deutlich weitergehender Sanierungsbedarf, insbesondere für den Brandschutz, ermittelt.  Um diesen Schäden zu begegnen wurden zunächst drei Sanierungsvarianten erarbeitet. Nach der Entscheidung für eine der Varianten ist die Verwaltung in die konkretere Planung der Maßnahme gestartet, die nun beschlossen wurden.

    Die Kosten für die Gesamtmaßnahme liegen bei rund 2,7 Millionen Euro. Rund 2 Millionen werden über Bundesfördermittel, das Förderprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport Jugend Kultur”, finanziert. Der Rest kommt aus dem städtischen Haushalt.

    Die bauliche Umsetzung selbst soll im Januar 2022 beginnen und im Sommer 2023 abgeschlossen werden. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in drei Einzelabschnitte, die während des laufenden Betriebs des Kulturzentrums umgesetzt werden, damit die Kulturarbeit am Bestandsstandort ununterbrochen fortgesetzt werden kann.

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  • BI “S28-Nein, Donk(e)” übergibt Unterschriftenliste an OB Felix Heinrichs

    BI “S28-Nein, Donk(e)” übergibt Unterschriftenliste an OB Felix Heinrichs

    Teilweise “Hoch zu Ross” hat heute die “Bürgerinitive S28-Nein, Donk(e)” im Rathaus Abtei eine Petition mit 3.471 Unterschriften an Oberbürgermeister Felix Heinrichs übergeben. Leloe Gisbertz, wurde von Maria Hamacher und Simone Knobel, sowie Doris Gisbertz und Andrè Lubberich mit ihren Pferden Yukon und Skalda beim Übergabetermin im Rathausinnenhof begleitet.

    Hintergrund der Aktion: Der Rat der Stadt Mönchengladbach berät in seiner morgigen Sitzung die “Gemeinsame Erklärung zwischen der Stadt Mönchengladbach, dem Kreis Viersen, der Stadt Viersen sowie der Stadt Willich zur gegenseitigen Unterstützung von regional bedeutsamen Schienenpersonenverkehrsprojekten zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen”.

    Die gemeinsame Erklärung enthält auch Aussagen zur westlichen Verlängerung der Regiobahn (S28) von Kaarst über Willich und Mönchengladbach-Neuwerk bis nach Viersen. Die Bürgerinitiative möchte die dafür zur Diskussion stehende Reaktivierung einer Eisenbahntrasse verhindern.

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  • Ein großes Förderangebot in Sommerferien mit viel Kreativität und Spaß

    Ein großes Förderangebot in Sommerferien mit viel Kreativität und Spaß

    In wenigen Tagen stehen die Sommerferien an. Dabei hat es zwar tendenziell bisher weniger Unterricht in Präsenz gegeben als in anderen Schuljahren.

    Dennoch oder auch gerade deswegen liegt für alle Beteiligten an Schule ein anstrengendes Jahr hinter ihnen. Dies betonte auch der Beigeordnete Dr. Gert Fischer im jüngsten Ausschuss für Schule und Bildung: “Ja, es muss Einiges aufgefangen, aufgeholt und gefördert werden. Aber alle brauchen jetzt auch die Möglichkeit zur Erholung.”

    Während die Ferien nun Erholung möglich machen, bieten rund 25 Schulen über Kooperationspartner auch Förderangebote an. Die Schwerpunkte sind dabei vielfältig gesetzt:

    Es gibt Angebote verschiedenster Träger und Jugendfreizeitzentren, die schulische Defizite mit den Kindern und Jugendlichen aufarbeiten, die mit Jugendlichen im Bereich der Berufsorientierung arbeiten und Angebote aus dem kulturellen Bereich. Es sind aber auch Angebote dabei, die die sportlichen und motorischen Fähigkeiten unterstützen oder ausbauen.

    Daneben gibt es aber auch in vielen anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen ein vielfältiges pädagogisches Angebot:

    Im Rahmen der Landesinitiative “Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)” besteht in den Sommerferien wieder die Möglichkeit, für jeweils eine Woche Kurse zur “Beruflichen Orientierung extra” bei einem Bildungsträger in der Stadt zu buchen.

    Schülerinnen und Schüler der jetzigen 8., 9. und 10. Klassen (an Gymnasien der jetzigen Klassen 8 und 9) von Mönchengladbacher Schulen können praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern erwerben. Zur Auswahl stehen die Bereiche: Metall, Elektro und Technisches Produktdesign. Sowohl das Museum Abteiberg als auch das Museum Schloss Rheydt bieten kreative und spannende Kurse an. Dabei werden auch unterschiedliche Altersgruppen angesprochen.

    Auch der Kulturrucksack ist prall gefüllt: Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren tanzen, machen Musik, spielen Theater, schaffen Kunstwerke, schreiben Texte, drehen Filmclips, und anderes mehr. Das Angebot reicht von kurzen Workshops bis zum großen Projekt. Die Teilnahme ist kostenlos.

    In Sachen Leseförderung sorgt der Sommerleseclub der Stadtbibliothek jedes Jahr für begeisterte Kinder und Jugendliche. Seit 2006 haben in Mönchengladbach im Rahmen des Sommerleseclubs rund 21.300 Kinder und Jugendlich insgesamt rund 130.000 Bücher verschlungen. Auch in diesem Jahr ist jetzt eine Anmeldung wieder möglich.

    Im Rahmen des Sommerleseclubs bietet die Stadtbibliothek auch einen Rap-Kurs an. Aber auch darüber hinaus bietet die Stadtbibliothek viele weitere kreative Kurse an. Viele Informationen sind dabei über die Internetseiten der verschiedenen Einrichtungen zu finden.

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  • Kernkraftwerk Doel: Stadt bezieht Stellung

    Kernkraftwerk Doel: Stadt bezieht Stellung

    In einer Stellungnahme hat Oberbürgermeister Felix Heinrichs gegenüber dem belgischen Wirtschafts- und Energieministerium Bedenken gegen eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und 2 mitgeteilt. 

    Das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hatte die Stadt Mönchengladbach im Vorfeld über die derzeit laufende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) informiert.

    “Der alleinige Bezug auf Notfallpläne zeigt, dass man die Umweltgefahren durch radioaktive Unfälle im Genehmigungsprozess nicht würdigt und diese damit billigend in Kauf nimmt”, so Heinrichs.

    Aus Sicht der Stadt Mönchengladbach liege damit ein eindeutiger Planungsmangel vor. Die Wahrscheinlichkeit eines radioaktiven Unfalls und seiner großräumigen und langandauernden Auswirkungen müsse aus Sicht der Stadt Mönchengladbach in einer UVP mit betrachtet werden. Schließlich sei die UVP wesentlicher Bestandteil in einem Planverfahren und könne im Abwägungsprozess ausschlaggebender Faktor für die Machbarkeit eines Vorhabens sein. Die UVP habe daher mögliche Ausbreitungsszenarien radioaktiver Einträge im Falle eines Unfalls zu beschreiben und ihre Umweltauswirkungen zu bemessen.  

    Noch bis zum 1. Juli sind auch Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung aufgerufen.
    Nähere Infos können auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW unter www.umwelt.nrw.de abgerufen werden.

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  • Maria-Lenssen-Garten: Ideen und Anregungen erwünscht!

    Maria-Lenssen-Garten: Ideen und Anregungen erwünscht!

    Der Maria-Lenssen-Garten ist ein grünes Kleinod im Rheydter Innenstadtkern, aber in die Jahre gekommen.

    Zwischen Maria-Lenssen-Berufskolleg und Mühlenstraße versteckt sich ein parkähnlicher Garten, der das Gebäudeensemble des Schülerinnenwohnheims komplettiert, und nun im Rahmen des Städtebauförderprogramms “Soziale Stadt Rheydt” aufgewertet werden soll.
    Die Online-Beteiligung ist nun gestartet.

    Auf der Seite der Quartiersmanagements unter www.mein-rheydt.de  können Interessierte mehr zum Planungsstand erfahren und Ideen und Anregungen mitteilen. Darüber hinaus ist am Donnerstag, 8. Juli, um 18 Uhr ein Vor-Ort-Termin im Maria-Lenssen-Garten geplant.

    Treffpunkt ist der Eingang zum Maria-Lenssen-Garten an der Mühlenstraße.
    Anmeldungen dafür nimmt das Quartiersmanagement Rheydt entgegen.
    Für weitergehende Fragen steht das Quartiersbüro unter Telefon 02166/26 26 2 – 81 als Ansprechpartner zur Verfügung.

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  • Modernisierte Leichtathletikanlage begeistert alle an der KGS Holt

    Modernisierte Leichtathletikanlage begeistert alle an der KGS Holt

    Jetzt kann es wieder richtig losgehen mit Sport und Spaß: Die Leichtathletikanlage der Katholischen Grundschule (KGS) Holt ist komplett saniert und modernisiert. Die Laufbahn (50m) und die Weitsprunganlage sind nach modernsten Standards erneuert worden. Auch der Zaun um die Anlage ist komplett neu.

    “Zusätzliche haben wir die Anlage mit einer multifunktionalen Spielfläche ergänzt. So dass die KGS Holt die Anlage jetzt wirklich vielfältig nutzen kann”, berichtet der Fachbereichsleiter Schule und Sport Harald Weuthen. Hier stehen nun auch ein Basketballkorb und ein höhenverstellbares Netz bietet die Möglichkeit für Volleyball oder Tennis.

    Alle an der Schule sind von der im neuen Glanz erstrahlenden Sportanlage begeistert, sagt die Schulleiterin Anja Hopstätter: “Die neue Sportanlage ist eine große Bereicherung für unsere Schülerinnen und Schüler und ergänzt unser Konzept der bewegungsfreudigen Schule hervorragend.” Die Kinder bewegen sich und spielen mit Begeisterung im Sportunterricht, in den Pausen und am Nachmittag auf vielfältige Art und Weise. “Schon das schwere Gerät bei den Bauarbeiten hat so manchen begeisterten Blick der Schülerinnen und Schüler auf sich gezogen. Und die Begeisterung geht bei der Anlage weiter. Da kommt immer ein ,toll‘, ,mega‘ und ,genial‘.”

    Das schwere Gerät ist im November 2020 angerückt. Die Gesamtkosten von rund 73.000 Euro können aus Mitteln des Förderprogramms “Gute Schule 2020” finanziert werden. Ergänz wird die Anlage auch noch durch ein Kunstrasen-Minispielfeld, das bereits in 2019/2020 über “Gute Schule” saniert worden ist. Profitieren kann übrigens nicht nur die KGS Holt: Die Sportanlage ist nach Schulende auch für alle nutzbar.

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  • Die Musikschule bei der Ensemblia 21

    Die Musikschule bei der Ensemblia 21

    Im Rahmen der ENSEMLIA 21 SÜD SÜDWEST beteiligt sich die Musikschule mit einem ersten Auftritt nach der Corona-Pause.

    Auf der Wiese hinter dem Schloss-Café in Wickrath am Samstag, 26. Juni 2021 um 21 Uhr finden “Musikalische Schlosspark-Miniaturen” statt.
    Zwei Blechbläserquartette, das Akkordeonensemble, das Querflötenquartett “Klatschmohn, das Percussionensemble “treffsicher” und das Vokalensemble musizieren und laden das Publikum ein, Musik und Natur im Einklang zu genießen.

    Weitere Informationen auf ensemblia.de, kostenfreie Tickets gibt es unter event.deinmg.de

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  • Heinz Feldhege im Alter von 92 Jahren verstorben – Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister

    Heinz Feldhege im Alter von 92 Jahren verstorben –
    Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister

    Die Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister Heinz Feldhege, der heute (23.06.) im Alter von 92 Jahren verstorben ist. Von 1984 bis 1997 hatte Heinz Feldhege das Amt des Oberbürgermeisters inne und wurde am 20. November 1997 durch den Rat zum Ehrenoberbürgermeister ernannt.

    Heinz Feldhege, der am 27. Mai 1929 in Eicken geboren wurde und nach dem Schulabschluss eine Ausbildung bei der Bundesbahn absolvierte, trat 1957 als Bürgerschaftsvertreter im Jugendwohlfahrtsausschuss in die Kommunalpolitik ein. Von 1963 bis 1999 war der CDU-Politiker ununterbrochen Mitglied des Rates der Stadt Mönchengladbach. Bei der kommunalen Neugliederung 1975, zu der die ehemaligen Stadträte Rheydt und Alt-Gladbach aufgelöst wurden, gehörte er dem 15-köpfigen Übergangsrat an.

    Für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken in vielen Bereichen wurde Feldhege 1992 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande, ein Jahr später mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Sein großer persönlicher Einsatz für die Erhaltung und Sanierung von Schloss Rheydt, die Gründung des Fördervereins und die Veranstaltung des Schlossfestes sowie insbesondere die Woche der jüdischen Mitbürger im Sommer 1989, der damals über 300 ehemalige jüdische Bürgerinnen und Bürger folgten, waren der Grund für die hohe Auszeichnungen.

    Zuletzt kam Heinz Feldhege anlässlich seines 90. Geburtstages am 27. Mai 2019 an seine alte Wirkungsstätte im Rathaus Abtei zurück, wo der damalige Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners ihm im engsten Kreise seiner Familie zum Geburtstag gratulierte. Gerne erinnerte er sich dabei an bedeutende Ereignisse in seiner langjährigen Amtszeit wie unter anderem an das 100jährige Bestehen des Volksvereins im Oktober 1990 und die Verleihung der Ehrenbürgerschaft 1989 an den berühmten in Mönchengladbach geborenen Philosophen Hans Jonas. Die Stadt wird Heinz Feldhege ein ehrendes Andenken bewahren.

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  • Kinderbetreuung: Stadt erlässt die Hälfte der Elternbeiträge für Juli

    Kinderbetreuung: Stadt erlässt die Hälfte der Elternbeiträge für Juli

    Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine große Herausforderung und stellt insbesondere für Eltern von Klein- und Grundschulkindern eine besondere Belastung dar. Inzwischen hat sich der Städtetag mit dem Land NRW über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offenen Ganztagsschulen für den Zeitraum Februar bis Juli geeinigt: Zahlungspflichtigen Eltern sollen die Elternbeiträge für insgesamt zweieinhalb Monate erlassen werden.

    In Mönchengladbach wurden die Monate Mai und Juni 2021 bereits voll erstattet. Nun soll ihnen noch die Hälfte der Beiträge für den Monat Juli 2021 erlassen werden. Dies hat die Stadt Mönchengladbach im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen.

    “Wir freuen uns, dass wir die betroffenen Familien in unserer Stadt mit diesem weiteren Teilerlass der Elternbeiträge noch einmal finanziell entlasten können”, betonen Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Sozialdezernentin Dörte Schall.

    Die Eltern, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nicht selbst aktiv zu werden. Die Stadtkasse Mönchengladbach wird für den Monat Juli lediglich den halben Elternbeitrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen. Die Eltern, die ihre Elternbeiträge per Dauerauftrag oder manuell anweisen, werden gebeten lediglich den halben regulären Elternbeitrag für Juli zu überweisen. Entsprechende Anschreiben an die Eltern sind unterwegs.

    Sollte es im Einzelfall zur Zahlung des kompletten Monatsbeitrages gekommen sein, erfolgt die Rückerstattung seitens der Stadtkasse im Laufe der nächsten Wochen. Eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. Sollten darüber hinaus Fragen zur Zahlungsabwicklung bestehen, können sich betroffene Eltern per Mail an stadtkasse@moenchengladbach.de  wenden.

    Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bittet von Nachfragen über darüber hinaus gehende Erstattungen abzusehen.

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  • Helm-Projekt „Immer oben auf“ gewinnt Preis der Deutschen Verkehrswacht

    Helm-Projekt „Immer oben auf“ gewinnt Preis der Deutschen Verkehrswacht

    Tolle Überraschung für die städtische Kita “Villa Sonnenschein” in Hardt und die Verkehrswacht Mönchengladbach.

    Bei der Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht hat das Projekt “Immer oben auf” den “mobil und sicher”-Preis in Bronze gewonnen.
    Rund 100 Bewerbungen waren für den Wettbewerb eingegangen.

    Anke Schmitz, Beauftragte für Verkehrserziehung in der Kita, hat das Unfallpräventionsprojekt, das Kinder schon früh für das Tragen eines Fahrradhelms begeistern soll, gemeinsam mit Verkehrssicherheitsberater Kalle Ditges von der Mönchengladbacher Polizei ins Leben gerufen.

    In der Villa Sonnenschein gehört der Helm inzwischen zum Alltag: Jedes Kind hat seinen eigenen, passenden Fahrradhelm an der Helmgarderobe in der Kita. Für Kalle Ditges, der seit zwei Jahrzehnten als Verkehrssicherheitsberater in Kindergärten und Schulen unterwegs ist, wird hier der Grundstein dafür gelegt, den Fahrradhelm zum selbstverständlichen Lebensbegleiter für alle Altersstufen zu machen.

    “Damit das funktioniert, müssen auch die Erwachsenen als Vorbild mitziehen”, betont Mönchengladbachs Kinder- und Jugenddezernentin Dörte Schall. Gemeinsam mit Stefan Huppertz, dem neuen Vorsitzenden der Verkehrswacht Mönchengladbach freut sie sich, dass die Zusammenarbeit von Polizei, Verkehrswacht und Stadt durch die Auszeichnung gewürdigt wurde. Das Preisgeld von 550 Euro soll in das Projekt “Immer oben auf” fließen, an dem inzwischen auch weitere Kindertageseinrichtungen Interesse haben.

    Stadt und Verkehrswacht schmieden inzwischen schon an weiteren Plänen für die Unfallprävention im Vorschulbereich: Auf verschiedenen Ebenen werben sie derzeit für die Idee, auf einer Freifläche an der Villa Sonnenschein einen Verkehrskindergarten einzurichten.

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  • Lettow-Vorbeck-Straße soll „Am Rosengarten“ heißen

    Lettow-Vorbeck-Straße soll „Am Rosengarten“ heißen

    Die Straße soll nach dem Wunsch von Anwohner*innen umbenannt werden. Oberbürgermeister Heinrichs legt dem Rat Beschluss vor.

    In der Debatte um den Namensgeber der Lettow-Vorbeck-Straße geht es voran: Oberbürgermeister Felix Heinrichs wird dem Rat am 30. Juni eine Beschlussvorlage vorlegen, um die Lettow-Vorbeck-Straße unverzüglich umzubenennen. Sie soll wieder den ursprünglichen Namen “Am Rosengarten” erhalten:
    “Es geht jetzt darum, die langanhaltende Debatte zu einem Ende zu bringen. Nach Gesprächen mit Anwohner*innen der Straße hat mich jetzt ein Brief der Anwohnerschaft erreicht, der die Absicht zur Umbenennung unterstützt und den Namen ‚Am Rosengarten’ vorschlägt. Das begrüße ich sehr, denn es wird einmal mehr deutlich, dass die Menschen in der Stadt aktiver Teil der Veränderung sind. Als Politik und Verwaltung sind wir gut beraten, den Vorschlag der Anwohnerschaft aufzugreifen. Die Zeit ist reif für eine Entscheidung.”

    Die Debatte um den Namensgeber der Lettow-Vorbeck-Straße beschäftigt die Stadtgesellschaft in Mönchengladbach seit Jahren. Die Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama in den Jahren 1904 und 1905 in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwest, dem heutigen Namibia, führte zuletzt zur offiziellen Anerkennung als Völkermord. Der damalige Adjutant und spätere General Paul Emil von Lettow-Vorbeck war maßgeblich an diesem Genozid beteiligt. Das hat auch die Diskussionen in Mönchengladbach erneut beflügelt. Viele andere Städte wie beispielsweise Hannover und auch die Geburtsstadt von Lettow-Vorbeck, Saarlouis, haben den Straßennahmen bereits vor Jahren gestrichen. Für die Straße in Mönchengladbach ist der Name “Am Rosengarten” dabei nicht völlig neu. Die Straße hat diesen Namen schon bis 1935 getragen.

    In den letzten Monaten haben Politik und Verwaltung einen Prozess begonnen, um alle Straßennamen zu betrachten und belastete Straßennamen zu identifizieren. “Dieser Prozess ist wichtig und wird weitergehen. Der Konsens der Ratsfraktionen ist ein stabiles Fundament. Da der Fall bei der Lettow-Vorbeck-Straße allerdings klar ist und die Signale aus den Fraktionen eindeutig sind, sollten wir jetzt handeln”, so Heinrichs. Neben einer fachlichen Begleitung durch entsprechende Experten, die derzeit angefragt werden sowie dem politischen Verfahren, werden auch Bürgerinnen und Bürger weiter über die Prozesse informiert und eingebunden. Die Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße soll nun am 30. Juni vom Rat beschlossen werden.

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  • Schlichten statt Richten: Michael Moll ist der neue Schiedsmann für den Bezirk Nord/2

    Schlichten statt Richten: Michael Moll ist der neue Schiedsmann für den Bezirk Nord/2

    Wenn das Gespräch ins Stocken geraten ist, Nachbarn sich nur noch böse Blicke zuwerfen oder ein Streit sich hochzuschaukeln droht, ist Michael Moll bereit zu vermitteln.

    Der selbständige Versicherungskaufmann und Vater zweier Töchter ist der neue Schiedsmann im Bezirk Nord/2. Wenn es in den Stadtteilen Hardt, Hardter Wald, Venn, Waldhausen, Westend, Dahl oder Ohler Zwist und Streit gibt, will sich der 47-jährige für das gute Miteinander engagieren.

    Das Leitthema, das Michael Moll über seine ehrenamtliche Schiedstätigkeit stellt, ist die Stärkung und Harmonie der Gemeinschaft, damit ein friedvolles Zusammenleben gelingt. Durch seinen Beruf und durch sein Engagement in den Gremien der Schulpflegschaft und diverser Vereine hat er nicht nur Zuhören gelernt, sondern auch lösungsorientiertes Denken und Handeln. Moll möchte als Schiedsperson die Lebensqualität in seinem Stadtbezirk durch Schlichten verbessern und Menschen wieder miteinander ins Gespräch bringen, bevor eine Sache vor Gericht teuer und langwierig ausgetragen wird.

    Zu den Fällen, die bei Schiedsleuten landen, gehören Beleidigungen, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Sie nehmen dabei die Rolle als neutraler Vermittler ein. Sollte bei dem Verfahren eine Lösung gefunden werden, müssen die Fälle nicht weiter vor Gericht verhandelt werden. In einigen Fällen sind die Parteien dabei sogar verpflichtet, zunächst eine Schiedsperson aufzusuchen. Die Aufsicht über die Schiedsleute, die für fünf Jahre vom Rat der Stadt gewählt werden, hat das zuständige Amtsgericht.

    Eine Übersicht über alle Schiedsleute in Mönchengladbach findet man auch über folgenden Link: www.stadt.mg/schiedsamt

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  • Ab Freitag werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Ab Freitag werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Am Mittwoch, 9. Juni, liegt die Wocheninzidenz in Mönchengladbach den fünften Werktag in Folge unter 35.

    Damit gelten ab Freitag, 11. Juni, die Corona-Regeln der Inzidenzstufe 1 aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Weil auch landesweit die Inzidenz stabil unter 35 liegt, treten noch weitere Lockerungen in Kraft.

    Welche Regeln gelten ab Freitag, 11. Juni?

    Kontaktbeschränkungen
    Treffen sind mit Personen aus fünf Haushalten ohne Testung und Personenbegrenzung zulässig.
    Alternativ können bis zu 100 Personen verschiedener Haushalte unter Testpflicht im öffentlichen Raum zusammenkommen.

    Bildungsangebote
    Die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt bei ausreichender Belüftung.
    Für Schwimmkurse entfällt die Personenbegrenzung.
    Da auch landeweit die Inzidenzstufe 1 gilt, entfallen die Tests für Bildungsangebote in geschlossenen Räumen.

    Kultur
    Die Pflicht zur Terminvereinbarung in Kultureinrichtungen entfällt.
    Führungen können mit bis zu 20 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit durchgeführt werden.
    Kulturveranstaltung im Freien und in geschlossenen Räumen dürfen von bis zu 1000 Besuchern besucht werden. Bei kleineren Veranstaltungen bis 200 Personen entfällt die Testpflicht im Freien.
    Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb kann nun mit 50 Personen ohne und mit 30 (50 in besonders großen Räumen, wie Kirchen) Personen mit Gesang und Blasinstrumenten ausgeführt werden.
    Da auch landesweit Inzidenzstufe 1 gilt, können bei Veranstaltungen bis 1000 Zuschauern wahlweise das Erfordernis zur Einhaltung von Mindestabständen oder das Testerfordernis entfallen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind zulässig unter Testpflicht, Einhaltung des Mindestabstands und festen Sitzplätzen im Schachbrettmuster.

    Ab dem 1. September werden Musikfeste, Festivals und ähnliche Veranstaltungen möglich.

    Sport
    Kontaktsport kann mit bis zu 100 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen bei Rückverfolgbarkeit ausgeübt werden. Weil landesweit die Inzidenzstufe 1 erreicht, wird entfällt die Testpflicht.
    Auch hochintensives Ausdauertraining ist nun in geschlossenen Räumen möglich mit bis zu 15 Personen Einhaltung von Mindestabständen und ausreichender Belüftung.
    Die zulässige Zuschauerbegrenzung erhöht sich auf 1000 Personen, höchstens aber 1/3 der Gesamtkapazität. Die Testpflicht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen entfällt, weil auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt. Das Erfordernis zur besonderen Rückverfolgbarkeit sowie zur Einhaltung von Mindestabständen bleibt bestehen.

    Sportfeste werden ab 1. September 2021 möglich

    Freizeit
    Das Testerfordernis für den Freibadbesuch entfällt.
    Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist im Freien bis zu 100 Personen unter Testpflicht und einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. (Der Innenbereich ist erst frühestens ab dem 1. September 2021 neben anderen Voraussetzungen zulässig zu öffnen, wenn dann sowohl für das Land NRW als auch für MG die Inzidenzstufe 1 gilt.)

    Handel
    Die Sonderregelung für Einzelhandelsstellen über 800 qm entfällt. Es gilt die Personenbegrenzung von einer Person je 10 qm der Verkaufsfläche.
    Die Testpflicht bei Jahrmärkten und Spezialmärkten entfällt erst frühestens zum 1. September 2021.

    Dienstleistung
    Es ergeben sich keine Änderungen.

    Veranstaltungen
    Das Testerfordernis für Veranstaltungen im Freien entfällt.
    Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 1000 Personen unter Testpflicht und besonderer Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Private Veranstaltungen dürfen nun mit 250 Gästen im Freien ohne Testpflicht und bis zu 100 Gästen in Innenräumen unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit stattfinden, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich entfällt.
    Private Veranstaltungen in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Tragen von Masken sind hingegen mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, zulässig.
    Volksfeste, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen sind frühestens ab dem 1. September 2021 unter besonderen Auflagen möglich.

    Gastronomie
    Da ab Freitag auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt, entfällt die Testpflicht in der Innengastronomie.

    Beherbergung und Tourismus
    Die erneute Vorlage eines Negativnachweises entfällt bei mehrtägigen Aufenthalten und gemeinsamer Nutzung von Unterkünften.
    Touristische Busreisen unterliegen keiner Kapazitätsbegrenzung mehr, wenn alle Reisenden aus einer Stadt oder einem Kreis mit der Inzidenzstufe 1 kommen.
    Touristische Angebote im Freien (z.B. Stadtführungen) unterliegen keiner Testpflicht mehr.
    Allgemeine Abstands- und Hygiene- und Infektionsschutzrgeln Die Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter, zum Tragen von Masken und zur Beachtung der Hygienevorschriften bleiben bestehen. Wo negative Corona-Tests gefordert sind, dürfen diese nicht älter als 48 Stunden sein. Personen, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder die als Genesene gelten (positiver PCR Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt) sind negativ Getesteten gleichgestellt.

    Maskenpflicht im öffentlichen Raum
    Die Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach zum Tragen von Alltagsmasken in den Innenstädten wird mit Wirkung vom 11. Juni aufgehoben.
    Allerdings gelten weiterhin die in §5 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW festgelegten Regelungen. Danach gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften (auf den Wegen zum Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen). Maskenpflicht in der Personenbeförderung Für Nutzer*innen von Bussen, Bahnen oder Taxen gilt weiterhin die Verpflichtung, eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) zu tragen. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, die aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, müssen eine medizinische Maske anlegen.

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