Autor: PMG

  • Die Musikschule bei der Ensemblia 21

    Die Musikschule bei der Ensemblia 21

    Im Rahmen der ENSEMLIA 21 SÜD SÜDWEST beteiligt sich die Musikschule mit einem ersten Auftritt nach der Corona-Pause.

    Auf der Wiese hinter dem Schloss-Café in Wickrath am Samstag, 26. Juni 2021 um 21 Uhr finden „Musikalische Schlosspark-Miniaturen“ statt.
    Zwei Blechbläserquartette, das Akkordeonensemble, das Querflötenquartett „Klatschmohn, das Percussionensemble „treffsicher“ und das Vokalensemble musizieren und laden das Publikum ein, Musik und Natur im Einklang zu genießen.

    Weitere Informationen auf ensemblia.de, kostenfreie Tickets gibt es unter event.deinmg.de

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  • Heinz Feldhege im Alter von 92 Jahren verstorben – Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister

    Heinz Feldhege im Alter von 92 Jahren verstorben –
    Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister

    Die Stadt Mönchengladbach trauert um ihren Ehrenoberbürgermeister Heinz Feldhege, der heute (23.06.) im Alter von 92 Jahren verstorben ist. Von 1984 bis 1997 hatte Heinz Feldhege das Amt des Oberbürgermeisters inne und wurde am 20. November 1997 durch den Rat zum Ehrenoberbürgermeister ernannt.

    Heinz Feldhege, der am 27. Mai 1929 in Eicken geboren wurde und nach dem Schulabschluss eine Ausbildung bei der Bundesbahn absolvierte, trat 1957 als Bürgerschaftsvertreter im Jugendwohlfahrtsausschuss in die Kommunalpolitik ein. Von 1963 bis 1999 war der CDU-Politiker ununterbrochen Mitglied des Rates der Stadt Mönchengladbach. Bei der kommunalen Neugliederung 1975, zu der die ehemaligen Stadträte Rheydt und Alt-Gladbach aufgelöst wurden, gehörte er dem 15-köpfigen Übergangsrat an.

    Für sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Wirken in vielen Bereichen wurde Feldhege 1992 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande, ein Jahr später mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Sein großer persönlicher Einsatz für die Erhaltung und Sanierung von Schloss Rheydt, die Gründung des Fördervereins und die Veranstaltung des Schlossfestes sowie insbesondere die Woche der jüdischen Mitbürger im Sommer 1989, der damals über 300 ehemalige jüdische Bürgerinnen und Bürger folgten, waren der Grund für die hohe Auszeichnungen.

    Zuletzt kam Heinz Feldhege anlässlich seines 90. Geburtstages am 27. Mai 2019 an seine alte Wirkungsstätte im Rathaus Abtei zurück, wo der damalige Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners ihm im engsten Kreise seiner Familie zum Geburtstag gratulierte. Gerne erinnerte er sich dabei an bedeutende Ereignisse in seiner langjährigen Amtszeit wie unter anderem an das 100jährige Bestehen des Volksvereins im Oktober 1990 und die Verleihung der Ehrenbürgerschaft 1989 an den berühmten in Mönchengladbach geborenen Philosophen Hans Jonas. Die Stadt wird Heinz Feldhege ein ehrendes Andenken bewahren.

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  • Kinderbetreuung: Stadt erlässt die Hälfte der Elternbeiträge für Juli

    Kinderbetreuung: Stadt erlässt die Hälfte der Elternbeiträge für Juli

    Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine große Herausforderung und stellt insbesondere für Eltern von Klein- und Grundschulkindern eine besondere Belastung dar. Inzwischen hat sich der Städtetag mit dem Land NRW über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Offenen Ganztagsschulen für den Zeitraum Februar bis Juli geeinigt: Zahlungspflichtigen Eltern sollen die Elternbeiträge für insgesamt zweieinhalb Monate erlassen werden.

    In Mönchengladbach wurden die Monate Mai und Juni 2021 bereits voll erstattet. Nun soll ihnen noch die Hälfte der Beiträge für den Monat Juli 2021 erlassen werden. Dies hat die Stadt Mönchengladbach im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen.

    „Wir freuen uns, dass wir die betroffenen Familien in unserer Stadt mit diesem weiteren Teilerlass der Elternbeiträge noch einmal finanziell entlasten können“, betonen Oberbürgermeister Felix Heinrichs und Sozialdezernentin Dörte Schall.

    Die Eltern, die der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nicht selbst aktiv zu werden. Die Stadtkasse Mönchengladbach wird für den Monat Juli lediglich den halben Elternbeitrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen. Die Eltern, die ihre Elternbeiträge per Dauerauftrag oder manuell anweisen, werden gebeten lediglich den halben regulären Elternbeitrag für Juli zu überweisen. Entsprechende Anschreiben an die Eltern sind unterwegs.

    Sollte es im Einzelfall zur Zahlung des kompletten Monatsbeitrages gekommen sein, erfolgt die Rückerstattung seitens der Stadtkasse im Laufe der nächsten Wochen. Eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich. Sollten darüber hinaus Fragen zur Zahlungsabwicklung bestehen, können sich betroffene Eltern per Mail an stadtkasse@moenchengladbach.de  wenden.

    Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bittet von Nachfragen über darüber hinaus gehende Erstattungen abzusehen.

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  • Helm-Projekt „Immer oben auf“ gewinnt Preis der Deutschen Verkehrswacht

    Helm-Projekt „Immer oben auf“ gewinnt Preis der Deutschen Verkehrswacht

    Tolle Überraschung für die städtische Kita „Villa Sonnenschein“ in Hardt und die Verkehrswacht Mönchengladbach.

    Bei der Jahreshauptversammlung der Deutschen Verkehrswacht hat das Projekt „Immer oben auf“ den „mobil und sicher“-Preis in Bronze gewonnen.
    Rund 100 Bewerbungen waren für den Wettbewerb eingegangen.

    Anke Schmitz, Beauftragte für Verkehrserziehung in der Kita, hat das Unfallpräventionsprojekt, das Kinder schon früh für das Tragen eines Fahrradhelms begeistern soll, gemeinsam mit Verkehrssicherheitsberater Kalle Ditges von der Mönchengladbacher Polizei ins Leben gerufen.

    In der Villa Sonnenschein gehört der Helm inzwischen zum Alltag: Jedes Kind hat seinen eigenen, passenden Fahrradhelm an der Helmgarderobe in der Kita. Für Kalle Ditges, der seit zwei Jahrzehnten als Verkehrssicherheitsberater in Kindergärten und Schulen unterwegs ist, wird hier der Grundstein dafür gelegt, den Fahrradhelm zum selbstverständlichen Lebensbegleiter für alle Altersstufen zu machen.

    „Damit das funktioniert, müssen auch die Erwachsenen als Vorbild mitziehen“, betont Mönchengladbachs Kinder- und Jugenddezernentin Dörte Schall. Gemeinsam mit Stefan Huppertz, dem neuen Vorsitzenden der Verkehrswacht Mönchengladbach freut sie sich, dass die Zusammenarbeit von Polizei, Verkehrswacht und Stadt durch die Auszeichnung gewürdigt wurde. Das Preisgeld von 550 Euro soll in das Projekt „Immer oben auf“ fließen, an dem inzwischen auch weitere Kindertageseinrichtungen Interesse haben.

    Stadt und Verkehrswacht schmieden inzwischen schon an weiteren Plänen für die Unfallprävention im Vorschulbereich: Auf verschiedenen Ebenen werben sie derzeit für die Idee, auf einer Freifläche an der Villa Sonnenschein einen Verkehrskindergarten einzurichten.

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  • Lettow-Vorbeck-Straße soll „Am Rosengarten“ heißen

    Lettow-Vorbeck-Straße soll „Am Rosengarten“ heißen

    Die Straße soll nach dem Wunsch von Anwohner*innen umbenannt werden. Oberbürgermeister Heinrichs legt dem Rat Beschluss vor.

    In der Debatte um den Namensgeber der Lettow-Vorbeck-Straße geht es voran: Oberbürgermeister Felix Heinrichs wird dem Rat am 30. Juni eine Beschlussvorlage vorlegen, um die Lettow-Vorbeck-Straße unverzüglich umzubenennen. Sie soll wieder den ursprünglichen Namen „Am Rosengarten“ erhalten:
    „Es geht jetzt darum, die langanhaltende Debatte zu einem Ende zu bringen. Nach Gesprächen mit Anwohner*innen der Straße hat mich jetzt ein Brief der Anwohnerschaft erreicht, der die Absicht zur Umbenennung unterstützt und den Namen ‚Am Rosengarten’ vorschlägt. Das begrüße ich sehr, denn es wird einmal mehr deutlich, dass die Menschen in der Stadt aktiver Teil der Veränderung sind. Als Politik und Verwaltung sind wir gut beraten, den Vorschlag der Anwohnerschaft aufzugreifen. Die Zeit ist reif für eine Entscheidung.“

    Die Debatte um den Namensgeber der Lettow-Vorbeck-Straße beschäftigt die Stadtgesellschaft in Mönchengladbach seit Jahren. Die Aufarbeitung des Völkermordes an den Herero und Nama in den Jahren 1904 und 1905 in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwest, dem heutigen Namibia, führte zuletzt zur offiziellen Anerkennung als Völkermord. Der damalige Adjutant und spätere General Paul Emil von Lettow-Vorbeck war maßgeblich an diesem Genozid beteiligt. Das hat auch die Diskussionen in Mönchengladbach erneut beflügelt. Viele andere Städte wie beispielsweise Hannover und auch die Geburtsstadt von Lettow-Vorbeck, Saarlouis, haben den Straßennahmen bereits vor Jahren gestrichen. Für die Straße in Mönchengladbach ist der Name „Am Rosengarten“ dabei nicht völlig neu. Die Straße hat diesen Namen schon bis 1935 getragen.

    In den letzten Monaten haben Politik und Verwaltung einen Prozess begonnen, um alle Straßennamen zu betrachten und belastete Straßennamen zu identifizieren. „Dieser Prozess ist wichtig und wird weitergehen. Der Konsens der Ratsfraktionen ist ein stabiles Fundament. Da der Fall bei der Lettow-Vorbeck-Straße allerdings klar ist und die Signale aus den Fraktionen eindeutig sind, sollten wir jetzt handeln“, so Heinrichs. Neben einer fachlichen Begleitung durch entsprechende Experten, die derzeit angefragt werden sowie dem politischen Verfahren, werden auch Bürgerinnen und Bürger weiter über die Prozesse informiert und eingebunden. Die Umbenennung der Lettow-Vorbeck-Straße soll nun am 30. Juni vom Rat beschlossen werden.

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  • Schlichten statt Richten: Michael Moll ist der neue Schiedsmann für den Bezirk Nord/2

    Schlichten statt Richten: Michael Moll ist der neue Schiedsmann für den Bezirk Nord/2

    Wenn das Gespräch ins Stocken geraten ist, Nachbarn sich nur noch böse Blicke zuwerfen oder ein Streit sich hochzuschaukeln droht, ist Michael Moll bereit zu vermitteln.

    Der selbständige Versicherungskaufmann und Vater zweier Töchter ist der neue Schiedsmann im Bezirk Nord/2. Wenn es in den Stadtteilen Hardt, Hardter Wald, Venn, Waldhausen, Westend, Dahl oder Ohler Zwist und Streit gibt, will sich der 47-jährige für das gute Miteinander engagieren.

    Das Leitthema, das Michael Moll über seine ehrenamtliche Schiedstätigkeit stellt, ist die Stärkung und Harmonie der Gemeinschaft, damit ein friedvolles Zusammenleben gelingt. Durch seinen Beruf und durch sein Engagement in den Gremien der Schulpflegschaft und diverser Vereine hat er nicht nur Zuhören gelernt, sondern auch lösungsorientiertes Denken und Handeln. Moll möchte als Schiedsperson die Lebensqualität in seinem Stadtbezirk durch Schlichten verbessern und Menschen wieder miteinander ins Gespräch bringen, bevor eine Sache vor Gericht teuer und langwierig ausgetragen wird.

    Zu den Fällen, die bei Schiedsleuten landen, gehören Beleidigungen, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Sie nehmen dabei die Rolle als neutraler Vermittler ein. Sollte bei dem Verfahren eine Lösung gefunden werden, müssen die Fälle nicht weiter vor Gericht verhandelt werden. In einigen Fällen sind die Parteien dabei sogar verpflichtet, zunächst eine Schiedsperson aufzusuchen. Die Aufsicht über die Schiedsleute, die für fünf Jahre vom Rat der Stadt gewählt werden, hat das zuständige Amtsgericht.

    Eine Übersicht über alle Schiedsleute in Mönchengladbach findet man auch über folgenden Link: www.stadt.mg/schiedsamt

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  • Ab Freitag werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Ab Freitag werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Am Mittwoch, 9. Juni, liegt die Wocheninzidenz in Mönchengladbach den fünften Werktag in Folge unter 35.

    Damit gelten ab Freitag, 11. Juni, die Corona-Regeln der Inzidenzstufe 1 aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Weil auch landesweit die Inzidenz stabil unter 35 liegt, treten noch weitere Lockerungen in Kraft.

    Welche Regeln gelten ab Freitag, 11. Juni?

    Kontaktbeschränkungen
    Treffen sind mit Personen aus fünf Haushalten ohne Testung und Personenbegrenzung zulässig.
    Alternativ können bis zu 100 Personen verschiedener Haushalte unter Testpflicht im öffentlichen Raum zusammenkommen.

    Bildungsangebote
    Die Maskenpflicht am Sitzplatz entfällt bei ausreichender Belüftung.
    Für Schwimmkurse entfällt die Personenbegrenzung.
    Da auch landeweit die Inzidenzstufe 1 gilt, entfallen die Tests für Bildungsangebote in geschlossenen Räumen.

    Kultur
    Die Pflicht zur Terminvereinbarung in Kultureinrichtungen entfällt.
    Führungen können mit bis zu 20 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit durchgeführt werden.
    Kulturveranstaltung im Freien und in geschlossenen Räumen dürfen von bis zu 1000 Besuchern besucht werden. Bei kleineren Veranstaltungen bis 200 Personen entfällt die Testpflicht im Freien.
    Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb kann nun mit 50 Personen ohne und mit 30 (50 in besonders großen Räumen, wie Kirchen) Personen mit Gesang und Blasinstrumenten ausgeführt werden.
    Da auch landesweit Inzidenzstufe 1 gilt, können bei Veranstaltungen bis 1000 Zuschauern wahlweise das Erfordernis zur Einhaltung von Mindestabständen oder das Testerfordernis entfallen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind zulässig unter Testpflicht, Einhaltung des Mindestabstands und festen Sitzplätzen im Schachbrettmuster.

    Ab dem 1. September werden Musikfeste, Festivals und ähnliche Veranstaltungen möglich.

    Sport
    Kontaktsport kann mit bis zu 100 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen bei Rückverfolgbarkeit ausgeübt werden. Weil landesweit die Inzidenzstufe 1 erreicht, wird entfällt die Testpflicht.
    Auch hochintensives Ausdauertraining ist nun in geschlossenen Räumen möglich mit bis zu 15 Personen Einhaltung von Mindestabständen und ausreichender Belüftung.
    Die zulässige Zuschauerbegrenzung erhöht sich auf 1000 Personen, höchstens aber 1/3 der Gesamtkapazität. Die Testpflicht bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen entfällt, weil auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt. Das Erfordernis zur besonderen Rückverfolgbarkeit sowie zur Einhaltung von Mindestabständen bleibt bestehen.

    Sportfeste werden ab 1. September 2021 möglich

    Freizeit
    Das Testerfordernis für den Freibadbesuch entfällt.
    Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist im Freien bis zu 100 Personen unter Testpflicht und einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. (Der Innenbereich ist erst frühestens ab dem 1. September 2021 neben anderen Voraussetzungen zulässig zu öffnen, wenn dann sowohl für das Land NRW als auch für MG die Inzidenzstufe 1 gilt.)

    Handel
    Die Sonderregelung für Einzelhandelsstellen über 800 qm entfällt. Es gilt die Personenbegrenzung von einer Person je 10 qm der Verkaufsfläche.
    Die Testpflicht bei Jahrmärkten und Spezialmärkten entfällt erst frühestens zum 1. September 2021.

    Dienstleistung
    Es ergeben sich keine Änderungen.

    Veranstaltungen
    Das Testerfordernis für Veranstaltungen im Freien entfällt.
    Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind mit bis zu 1000 Personen unter Testpflicht und besonderer Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Private Veranstaltungen dürfen nun mit 250 Gästen im Freien ohne Testpflicht und bis zu 100 Gästen in Innenräumen unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit stattfinden, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenbereich entfällt.
    Private Veranstaltungen in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands und zum Tragen von Masken sind hingegen mit bis zu 100 Gästen im Freien und bis zu 50 Gästen in Innenräumen jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, zulässig.
    Volksfeste, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen sind frühestens ab dem 1. September 2021 unter besonderen Auflagen möglich.

    Gastronomie
    Da ab Freitag auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt, entfällt die Testpflicht in der Innengastronomie.

    Beherbergung und Tourismus
    Die erneute Vorlage eines Negativnachweises entfällt bei mehrtägigen Aufenthalten und gemeinsamer Nutzung von Unterkünften.
    Touristische Busreisen unterliegen keiner Kapazitätsbegrenzung mehr, wenn alle Reisenden aus einer Stadt oder einem Kreis mit der Inzidenzstufe 1 kommen.
    Touristische Angebote im Freien (z.B. Stadtführungen) unterliegen keiner Testpflicht mehr.
    Allgemeine Abstands- und Hygiene- und Infektionsschutzrgeln Die Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter, zum Tragen von Masken und zur Beachtung der Hygienevorschriften bleiben bestehen. Wo negative Corona-Tests gefordert sind, dürfen diese nicht älter als 48 Stunden sein. Personen, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder die als Genesene gelten (positiver PCR Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt) sind negativ Getesteten gleichgestellt.

    Maskenpflicht im öffentlichen Raum
    Die Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach zum Tragen von Alltagsmasken in den Innenstädten wird mit Wirkung vom 11. Juni aufgehoben.
    Allerdings gelten weiterhin die in §5 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW festgelegten Regelungen. Danach gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften (auf den Wegen zum Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen). Maskenpflicht in der Personenbeförderung Für Nutzer*innen von Bussen, Bahnen oder Taxen gilt weiterhin die Verpflichtung, eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) zu tragen. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, die aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, müssen eine medizinische Maske anlegen.

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  • „Bitte stören“: Tag der offenen Gesellschaft in der Stadtbibliothek Mönchengladbach

    „Bitte stören“: Tag der offenen Gesellschaft in der Stadtbibliothek Mönchengladbach

    Die Stadtteilbibliothek Rheydt bietet in Kooperation mit Studierenden der Technischen Hochschule Köln ein interaktives Mitmach-Format zum Thema „Politisch partizipieren – aber wie?“ vor Ort an. Dafür einfach vorbeikommen, informieren lassen, mitmachen!

    Möglich ist das am Samstag, 19. Juni von 11 bis 14 Uhr in der Stadtteilbibliothek Rheydt, Am Neumarkt 8.

    Außerdem weitet die Stadtbibliothek ihr Online-Angebot aus: Exklusiv kann man am Tag der offenen Gesellschaft „Lebendige Bücher“ ausleihen. Als „Lebendige Bücher“ stellen sich Personen der Organisationen Caritasverband Region Mönchengladbach e.V. sowie Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach e. V. zur Verfügung. Sie können im Rahmen der Veranstaltung zu ihren Erfahrungen, ihren Berufsfeldern der Pflege und der sozialen Arbeit sowie ihren Projekten befragt werden. Spannend!

    Beginn dieses Angebots ist am selben Tag um 14 Uhr bis ca. 16 Uhr. Ab 13:30 ist alles für einen Technikcheck bereits offen. Für das Angebot wird die Plattform Zoom genutzt. Der Meetinglink & QR Code ist auf www.stadtbibliothek-mg.de und bei Social Media zu finden. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Gerät mit Lautsprecher und Mikrophon sowie eine Internetverbindung.
    Beide Veranstaltungen sind kostenlos.
    Mehr Informationen unter 02161 256345 und www.stadtbibliothek-mg.de

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  • Fördermittel für Hauptbahnhof Rheydt:  Deutsche Bahn erhält vom Land NRW rund 1,1 Millionen Euro

    Fördermittel für Hauptbahnhof Rheydt: Deutsche Bahn erhält vom Land NRW rund 1,1 Millionen Euro

    Die Stadt freut sich über die Zusage des Landes NRW, die Modernisierung des Hauptbahnhofs in Rheydt mit Fördermitteln zu unterstützen.

    „Mit dieser Zuwendung für die Deutsche Bahn wird die Bedeutung des Hauptbahnhofs in Rheydt für die Verkehrsinfrastruktur des Landes hervorgehoben. Die Fördersumme zeigt, dass der Hauptbahnhof auch langfristig für die Schieneninfrastruktur des Landes NRW eine wichtige Rolle spielt“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs, „und das passt auch gut zu der aktuell in Beratung befindlichen gemeinsamen Erklärung zum Schienenverkehr mit den Städten Willich, Viersen und dem Kreis Viersen. Wir kommen Stück für Stück in Sachen Schienenverkehr weiter voran.“

    Für die Modernisierung des Bahnhofes in Rheydt erhält die Deutsche Bahn vom Land NRW rund 1,1 Millionen Euro. Am Bahnhof wurden für die neuen RRX-Züge der Mittel- und Außenbahnsteig auf 220 Meter verlängert und ein Leitsystem für Menschen mit sensorischen Einschränkungen umgesetzt. Eine neue Bahnsteigausstattung wie Sitzbänke und ein verbesserter Wetterschutz erhöhen die Aufenthaltsqualität.

    Das Investment passt gut zu den städtischen Planungen, das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs bis 2023 umfangreich zu sanieren. „Wir freuen uns, dass neben der Investition der EWMG in das neue Empfangsgebäude nun auch die Bahnanlagen modernisiert werden“, betont Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der EWMG-Geschäftsführung. Die städtische Entwicklungsgesellschaft EWMG, die das Empfangsgebäude 2016 von der Deutschen Bahn AG erworben hat, wird dieses nach Plänen des Mönchengladbacher Architekturbüros Brings komplett neu errichten.
    Als Hauptmieter wird die Polizei mit ihrer Wache Rheydt einziehen.
    Außerdem sind Büro- und Handelsflächen im dreigeschossigen Gebäude mit Staffelgeschoss geplant.
    Ende 2021 wird das marode Empfangsgebäude zurückgebaut, mit dem Neubau soll im Frühjahr 2022 begonnen werden, sodass Fertigstellung und Bezug ab Ende 2023 erfolgen können.

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  • Fachbereich Bürgerservice bietet Sonderöffnungen vor den Sommerferien an

    Fachbereich Bürgerservice bietet Sonderöffnungen vor den Sommerferien an

    Am Freitag, 18. Juni (13:30 – 17 Uhr) und Samstag 3. Juli (10 bis 15 Uhr) können im Vitus-Center Ausweise abgeholt, Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen beantragt werden.

    Weil die Inzidenzwerte sinken und in vielen Regionen die Coronamaßnahmen gelockert werden, wächst der Wunsch, ins Ausland zu verreisen. Deshalb möchten viele Bürgerinnen und Bürger noch vor Beginn der Sommerferien bereits beantragte und von der Bundesdruckerei gelieferte Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) beim Bürgerservice abzuholen. Dies ist allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Deshalb bietet der Fachbereich Bürgerservice vor den Sommerferien zwei Sonderöffnungen in der Meldestelle Vitus-Center an der Goebenstraße 4 an. Hier können die von der Bundesdruckerei gelieferten Dokumente am Freitag, den 18. Juni, von 13:30 bis 17:30 Uhr und am Samstag, den 3. Juli, von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr abgeholt werden, unabhängig davon, in welcher der acht Meldestellen in MG sie beantragt worden sind. Beim Abholen sollte der alte Ausweis oder Reisepasse mitgebracht werden.
    Wer den Service nutzen möchte, kann dafür einen Termin unter der 02161 25 53128 vereinbaren.

    Bürger*innen, die wissen möchten, ob ihr beantragter Ausweis oder Reisepass bereits geliefert wurde, können dies unter folgender Webadresse erfahren:
    https://www.itk-rheinland.de/e01_antragsstatusausweis/?kunde=05116000
    Darüber hinaus können an den beiden Terminen auch Führungszeugnisse beantragt und Meldebescheinigungen ausgestellt werden.

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  • Ab dem 7. Juni werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Ab dem 7. Juni werden Corona-Regeln in Mönchengladbach weiter gelockert

    Am Samstag, 5. Juni, liegt die Wocheninzidenz in Mönchengladbach den fünften Werktag in Folge unter 50.
    Damit gelten ab Montag, 7. Juni, die Corona-Regeln der Inzidenzstufe 2 aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

    Hinweis: Die Wocheninzidenz liegt außerdem den 2. Werktag in Folge unter 35. Wenn sie an fünf Werktagen in Folge unter diesem Grenzwert bleibt, kann am übernächsten Tag Inzidenzstufe 1 in Kraft treten.

    Welche Regeln gelten ab Montag?

    Kontaktbeschränkungen
    Treffen im öffentlichen Raum sind nun mit Personen aus drei Haushalten möglich.
    Darüber hinaus können sich 10 Personen beliebig vieler Haushalte mit negativem Testnachweis im öffentlichen Raum treffen.

     Bildungsangebote
    Bei festen Plätzen innerhalb von Bildungsangeboten ist die Unterschreitung des Mindestabstands zulässig.
    Musikalischer Unterricht in Innenräumen umfasst nun auch Gesang und das Spielen von Blasinstrumenten.
    Die Teilnehmerzahl im musikalischen Unterricht in geschlossen Räumen erhöht sich von 5 auf 10 Personen.
    Anfänger- und Kleinkinderschwimmkurse dürfen in Hallenbädern nun in einer Gruppenstärke von 20 und im Freibad von 30 Kindern durchgeführt werden.

    Kultur
    Beim Betrieb von Kultureinrichtungen entfällt die Terminbuchung. Bestehen bleibt die Verpflichtung zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, zur Beachtung der sonstigen Regelungen der §§ 3- 8 der Coronaschutzverordnung und die Besucherbegrenzung in geschlossenen Räumen von einem*r Besucher*in je 20 qm der geöffneten Fläche.
    Führungen in Kultureinrichtungen werden zulässig für eine Teilnehmerzahl von 10 Personen unter sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
    In geschlossenen Räumen erhöht sich die zulässige Besucherzahl auf 500 Zuschauer*innen.
    Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb in geschlossenen Räumen darf nun auch Gesang und das Spielen von Blasinstrumenten umfassen.

    Sport
    Kontaktfreier Sport im Freien unterliegt keiner Personenbeschränkung mehr.
    Kontaktsport im Freien darf mit bis zu 25 Personen unter der Auflage der Testpflicht und der sichergestellten einfachen Rückverfolgbarkeit stattfinden.
    Der Sport in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios wird unter Testpflicht und Rückverfolgbarkeit möglich. Kontaktfrei besteht mit Ausnahme zur Einhaltung der Mindestabstände keine Personenbegrenzung. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling, anaerobes Schwellentraining) bleibt innen unzulässig.
    Der Kontaktsport in Innenräumen darf mit höchstens zwölf Personen ausgeführt werden.
    Gemeinschaftsräume und Umkleiden dürfen unter Wahrung des Mindestabstands und Einhaltung der Hygieneanforderungen wieder genutzt werden.

    Die zulässige Personenzahl für Zuschauer zu Sportveranstaltungen erhöht sich im Freien auf 1000 Personen, höchstens aber 1/3 der regulären Zuschauerkapazität, und 500 Personen in Innenbereichen. Im Freien ist kein Test erforderlich und es genügt die einfache Rückverfolgbarkeit. In geschlossenen Räumen ist ein Testnachweis notwendig und die besondere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. (Sitzplan)

    Freizeit- und Vergnügungsstätten
    Öffnen dürfen nun auch über die Sportbetätigung hinaus: Schwimm- und Spaßbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen. Es gilt Testpflicht sowie eine Kundenbegrenzung von einem*r Kunden*in je 7 qm der geöffneten Fläche. Die NEW hat als Betreiber der öffentlichen Bäder in Mönchengladbach weitere Informationen für Anfang nächster Woche angekündigt.
    Indoorspielplätze dürfen unter denselben Voraussetzungen zusätzlich zu einem vorgelegten Hygienekonzept betrieben und genutzt werden.
    Der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen und das Automatenspiel in Spielbanken sind zulässig. Die Kundenzahl ist auf eine(n) Kunden*in pro 10 qm zu beschränken.
    Wenn auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 2 gilt, sind darüber hinaus der Betrieb von Freizeitparks und Spielbanken unter Testpflicht zulässig. In Freizeitparks erfolgt in geschlossenen Räumen eine Kundenbegrenzung von 1/20 qm.

    Handel
    Es gelten für alle Einzelhändler die Kundenbegrenzungen des privilegierten Einzelhandels (1 Person pro 10qm bis 800 qm Fläche und 1 Person pro 20 qm für die Fläche über 800 qm).
    Jahrmärkte und Spezialmärkte im Freien, also auch Trödelmärkte sind wieder zulässig. Wenn volksfestähnliche Elemente (Fahrgeschäfte, Karussells, Schießbuden etc.) enthalten sind, ist ein Test für Besucher erforderlich. Die Besucherzahl darf eine(n) Kunden*in je 7 qm der zugänglichen Fläche nicht überschreiten.

    Dienstleistungsgewerbe
    Es ergeben sich keine Änderungen.

    Freizeit- und Vergnügen
    Tagungen und Kongresse in geschlossenen Räumen sind mit 500 Personen mit Testnachweis und unter Einhaltung der Rückverfolgbarkeit zulässig.
    Private Feiern, mit Ausnahme von Partys sind im Freien mit 100 und in geschlossenen Räumen mit 50 Gästen mit negativem Testnachweis und unter Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zulässig. Dabei ist der Mindestabstand mit Ausnahme vom Sitzplatz einzuhalten, sofern ein fester Sitzplan besteht.

    Gastronomie
    Die Testpflicht in der Außengastronomie entfällt.
    Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist unter Test-, Sitz-/Stehplatz- und Maskenpflicht mit Ausnahme des Sitzplatzes, unter Wahrung der Mindestabstände und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zulässig.

    Beherbergung
    Es erfolgt die Öffnung von Campingplätzen und Übernachtungsangebote in Zelten werden zulässig.
    In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Einrichtungen ist die volle gastronomische Versorgung unter den Maßgaben der Gastronomie zulässig anzubieten und zu nutzen.
    Die zulässige Teilnehmerzahl bei Stadtführungen erhöht sich auf 20 Personen.

    Allgemeine Abstands- und Hygiene- und Infektionsschutzrgeln
    Die Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter, zum Tragen von Masken und zur Beachtung der Hygienevorschriften bleiben bestehen. Wo negative Corona-Tests gefordert sind, dürfen diese nicht älter als 48 Stunden sein. Personen, die seit mindestens 14 Tagen einen vollständigen Impfschutz haben oder die als Genesene gelten (positiver PCR Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt) sind negativ Getesteten gleichgestellt.

    Maskenpflicht in den Innenstädten
    Das Tragen von Alltagsmasken ist im öffentlichen Raum der Innenstädte von Mönchengladbach und Rheydt weiter Pflicht. Die Allgemeinverfügung der Stadt Mönchengladbach wurde zuletzt am 31. Mai verlängert und gilt zunächst bis zum 25. Juni.
    Danach müssen die Masken montags bis donnerstags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie von Freitag, 6 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, getragen werden.

    Maskenpflicht in der Personenbeförderung
    Für Nutzer*innen von Bussen, Bahnen oder Taxen gilt weiterhin die Verpflichtung, eine Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) zu tragen.
    Kinder zwischen 6 und 13 Jahren, die aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, müssen eine medizinische Maske anlegen.

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  • Ensemblia 21 – Süd Südwest

    Ensemblia 21 – Süd Südwest

    Die Ensemblia, Mönchengladbachs alle zwei Jahre stattfindendes innovatives, manchmal auch provokantes Festival, wird vom 23. bis 27. Juni 2021 wieder spannende Gelegenheit bieten, über den Tellerrand der einzelnen Kultursparten hinauszusehen und zusammenzuarbeiten.

    Wie die Bezeichnung Ensemblia 21 Süd Südwest erahnen lässt, wird das Festival diesmal mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Spielorte in Wickrath und Umfeld, wie Wickrathberg, Güdderath oder Wanlo, stattfinden. Damit soll erstmals in der über 40-jährigen Geschichte der Ensemblia das Konzept dezentral gestaltet werden, um bisher nicht genutzte Orte, eine Einbindung neuer Ideengeber sowie ein bewusstes Ausschöpfen von Angeboten der freien Szene berücksichtigen zu können. Mit dieser Neukonstituierung sowie einem prägnanten und auf zeitgenössische Kunst setzenden Programm trägt die Ensemblia der Überlegung Rechnung, dass Kultur in einer multipolaren Stadt auch in den außenliegenden Stadtteilen stärker vertreten sein sollte und dass Menschen und Gruppen, die ansonsten für ein Kulturfestival eher nicht den Weg in die eingeführten Orte im Zentrum finden, als Publikum wie auch als „Mitveranstalter“ gewonnen werden können.

    Bereits im Vorfeld zur Ensemblia 21 taucht die Künstlerin Christiane Behr mit den „Lichtspaziergängen“, einer Nachtwanderung, auf der verschiedene Austragungsorte mit unterschiedlichen Lichtquellen in Szene gesetzt werden, Wickrath in ein neues Licht. An diesem Projekt können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger ebenso beteiligen wie an einer Soundinstallation, die vier Studentinnen und Studenten der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf am 24. Juni 2021 vormittags auf dem Wickrather Marktplatz präsentieren werden.

    Zum Programm der Ensemblia gehören traditionsgemäß Workshops und Lesungen an Schulen. In diesem Jahr sind eine BildKlangLesung in der Gemeinschaftsgrundschule Wickrath, ein Improvisations-Workshop mit der Konzertpädagogin der Niederrheinischen Sinfoniker Luisa Piewak in der Kita „Villa Buddelberg“ sowie ein Workshop mit solarbetriebenen Instrumenten in der Hermann van Veen-Schule Wickrath geplant.

    Zu den Höhepunkten im Programm zählen unter anderem ein interaktives Live-Hörspiel „Rein in die Kartoffeln – Raus aus den Kartoffeln“ von Marco Jonas Jahn, eine Lyriklesung mit der Autorin Anja Kampmann und der Bassistin Sophia Scheifler im Bunker Güdderath, ein spannendes Zusammentreffen von Nils Quak und Asmus Tietchens in der St. Antonius Kirche, experimentelle Konzerte des aus New York kommenden Nicolas Collins und der in Hamburg lebenden Musikerin und Komponistin Birgit Ulher in der St. Antonius Kirche, des Duos Bellchild in der Adolf-Kempken-Halle, des Trios Alpcologne in der Alten Schule Wanlo, der Therapeutischen Hörgruppe auf dem Reitplatz im Schlosspark Wickrath, des Tubisten Bernhard Petz im Bunker Güdderath und weiterer bekannter Mönchengladbacher Musiker wie Jürgen Löscher, Marko Kassl oder Ensemble [dobas]. Die Musikschule plant Musikalische Schlosspark Miniaturen an mehreren Stationen im Schlosspark Wickrath. Mit einem Konzert des Saxophonisten Nicolas Simion und des Pianisten Antonis Anissegos wird die Ensemblia 21 am 27. Juni in der Ev. Kirche Wickrathberg ein faszinierendes Finale erleben.

    Das Programm des von der MGMG organisierten und durchgeführten Festivals wurde in Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Stadtbibliothek Mönchengladbach, der Musikschule, dem Museum Abteiberg sowie mit der besonderen Unterstützung durch das Kulturbüro zusammengestellt. „Wir haben es dank der Unterstützung durch Sponsoren und Förderer, darunter  die Brügmann-Stiftung sowie die Wilberz-Stiftung, und den Vorsteher des Stadtbezirks West geschafft, dass fast alle Veranstaltungen der Ensemblia wieder kostenfrei besucht werden können“, erklärt MGMG-Geschäftsführer Peter Schlipköter.

    Detaillierte Informationen zum Programm und Informationen zur Anmeldung zu den Veranstaltungen unter: www.ensemblia.de Unter welchen Auflagen die Ensemblia 21 stattfinden kann, wird von den Ende Juni geltenden Pandemie-Auflagen abhängig sein. Aktuelle Informationen werden auf der Internetseite der Ensemblia veröffentlicht.

    Ensemblia 21 Süd Südwest (Auswahl):

    24.06.2021, 10 Uhr, Marktplatz Wickrath Soundinstallation „Klangplatz“
    24.06.2021, 18 Uhr, Nassauer Stall, Duo Faubel/Schreiber
    24.06.2021, 19 Uhr, Bunker Güdderath Rauhe Linien – Kontrabass und Gedicht
    24.06.2021, 20 Uhr, Kirche St. Antonius, Nils Quak und Asmus Tietchens
    25.06.2021, 19 Uhr, Kirche St. Antonius, Nicolas Collins und Birgit Ulher
    25.06.2021, 21 Uhr, Adolf-Kempken-Halle, Bellchild
    26.06.2021, 11 Uhr, Alte Schule Wanlo, Alpcologne
    26.06.2021, 19 Uhr, Reitplatz Schlosspark Wickrath, Therapeutische Hörgruppe Köln
    26.06.2021, 20 Uhr, Bunker Güdderath, Bernhard Petz: „Mit den Augen seiner Mutter“
    26.06.2021, 21 Uhr, Schlosspark Wickrath, Musikschule: Musikalische Schlosspark-Miniaturen
    27.06.2021, 17 Uhr, Ev. Kirche Wickrathberg Abschlusskonzert mit Nicolas Simion und Antonis Anissegos

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  • „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ am Mittwoch, 23. Juni, von 16 bis 18 Uhr

    „Im Dialog mit dem Oberbürgermeister“ am Mittwoch, 23. Juni, von 16 bis 18 Uhr

    In den Sprechstunden haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Anregungen direkt an den Oberbürgermeister zu wenden.

    Gesprächswünsche sind zur Vorbereitung der Sprechstunde mit Benennung des konkreten Themas in einem im Internet unter www.stadt.mg/Tel-Sprechstunde hinterlegten Formular oder telefonisch unter 25 4 25 13 bis zum 13. Juni an die Abteilung Bürgerdialog zu richten.

    Im Vorfeld der Telefonsprechstunde erfolgt eine Rückmeldung, ob das Thema aufgenommen werden kann. Oberbürgermeister Felix Heinrichs wird in der Bürgersprechstunde telefonisch Kontakt zum Gesprächspartner aufnehmen.

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  • Impfzentrum Mönchengladbach hat keinen Spielraum für weitere Erstimpfungen

    Impfzentrum Mönchengladbach hat keinen Spielraum für weitere Erstimpfungen

    Während Bundes- und Landesregierung ankündigen, die Impfpriorisierung am 7. Juni aufzuheben und gleichzeitig die Coronaschutzimpfung für alle Personen ab 12 Jahren freizugeben, muss die Stadt Mönchengladbach die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger, dass zu diesem Zeitpunkt auch Impfstoff in ausreichender Menge für die Berechtigten zur Verfügung steht, deutlich dämpfen. Denn schon jetzt ist klar, dass das Impfzentrum in den ersten Juniwochen keine Impfstoffe für Erstimpfungen vom Land erhalten wird. Im Impfzentrum werden vorerst lediglich die Termine für Zweitimpfungen durchgeführt. Das Terminsystem der Kassenärztlichen Vereinigung bleibt, wie bereits seit Anfang Mai, auch in den ersten Juniwochen ausgebucht.

    Dies trifft insbesondere den Personenkreis, der aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen Risiken bisher Anrecht auf eine priorisierte Impfung (Priorisierungsgrad 2 und 3) hat. Immer noch stehen Hunderte von ihnen auf der Warteliste der städtischen Impfpriorisierung – obwohl seit März bereits mehr als 2.600 von ihnen Impftermine erhalten haben. Dafür hat die Stadt Mönchengladbach in enger Abstimmung mit der Ärztlichen Leitung des Impfzentrums Kontingente genutzt, die über das Buchungssystem der KV nicht abgerufen wurden.

    Aktuell gibt es aber keinen Spielraum für eine Terminvergabe durch die Impfpriorisierung.

    Im Mönchengladbach sind bisher 157.469 Impfungen (116.894 Erstimpfungen, 40.575 Zweitimfpungen durchgeführt worden, davon 114.398 durch das Impfzentrum Mönchengladbach und 43.071 durch niedergelassene Ärzte – Stand: 27. Mai 2021 (Quelle: KVNO)).

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  • Neugestaltung des Brunnenhofes kann beginnen

    Neugestaltung des Brunnenhofes kann beginnen

    Der Münsterbauverein als Bauherr macht den alten Klosterhof an der Münsterkirche für die Öffentlichkeit zugänglich und erhält für dieses Projekt rund 750.000 Euro, die das Land NRW im Rahmen des Förderprogramms „Heimat-Zeugnis“ zur Verfügung stellt.

    Damit ist der Weg frei für die insgesamt rund 900.000 Euro umfassende Neugestaltung des Brunnenhofes, der zum neuen Kleinod im Innenstadtbereich werden soll. „Wir freuen uns sehr über diese Zusage und wollen jetzt zügig mit der Umsetzung beginnen. Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist eine Fertigstellung bis Ende 2022 erforderlich“, betont Dr. Bodo Assert, Vorsitzender des Münsterbauvereins.

    Begeistert ist auch Oberbürgermeister Felix Heinrichs über die Förderzusage des Landes: „Der Abteiberg prägt seitjeher markant und imposant unsere Stadt. Der neu gestaltete Brunnenhof wird ein Aushängeschild sein.“ Das Rathaus Abtei und der Brunnenhof seien baulich eng miteinander verbunden. „Mit der Neugestaltung können wir dieses Areal in die Stadt hinein weiter öffnen. Darüber hinaus freue ich mich, dass ein direkter Zugang zwischen Rathausinnenhof und Brunnenhof ein Bestandteil der Planungen ist.“

    Der Brunnenhof, der vom Rathaus Abtei, der Münsterkirche und der ehemaligen bischöflichen Akademie umschlossen wird, ist Mönchengladbachs Wiege. Hier wurde die Vitusstadt gegründet und hier wird mit der Neugestaltung der Parkanlage Stadtgeschichte wieder lebendig. Die neue Wegeführung soll an den alten Kreuzgang angelehnt werden und wird durch Rampen und Beleuchtungselemente nachempfunden. Auch die Brunnenanlage wird als „Lavatorium“ (Brunnenhaus) mit eingebunden. Mittig zwischen dem Kreuzgang und dem ehemaligen Klostergarten wird durch eine Freifläche der Verlauf der alten bedeutenden Bibliothek und einer kleinen Kapelle nachgebildet und als Platz für Veranstaltungen ausgebildet.

    Auf der anderen Seite ist ein kleiner Platz geplant, der mit seinen Sitzgelegenheiten über eine hohe Aufenthaltsqualität verfügen wird. Ein wichtiger Baustein im Planungskonzept ist auch die Präsentation der Stadtgeschichte direkt am Ort mit Hinweistafeln oder im digitalen Format. Zukünftig wird der Brunnenhof, wo einst die Mönche als Urväter der Stadt die Brunnenanlage nutzten und sich in ihre Studien vertieften, neben einem Zugang zum Rathausinnenhof über drei Zugänge (Abteistraße, Münsterkirche und Abteigarten) erreichbar sein. Durch den dann öffentlich zugänglichen Brunnenhofpark und die dort möglichen Veranstaltungen wird auch ein Beitrag     zur Attraktivierung der Innenstadt geleistet. Der Brunnenhof ist Eigentum der Kirchengemeinde St. Vitus. Auf dem Gelände ist auch der Neubau der Sakristei durch die Pfarre Bestandteil der Planungen.

    Auch wenn der Münsterbauverein Fördermittel erhält, ist er nach wie vor auf Spenden angewiesen, um das Projekt stemmen zu können. „Jeder Betrag hilft, um den dann zugänglichen Brunnenhof zu einem Ort der Ruhe und der Kultur zu verwandeln“, so Assert.
    Mehr Infos zum Verein gibt es auf der Website unter www.muenster-bauverein-mg.de.

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  • Bundesnotbremse in Mönchengladbach ab Freitag, 21. Mai aufgehoben- Folgende Regeln gelten dann

    Bundesnotbremse in Mönchengladbach ab Freitag, 21. Mai aufgehoben- Folgende Regeln gelten dann

    In Mönchengladbach wurde heute den fünften Werktag in Folge die Wocheninzidenz von 100 unterschritten. Deshalb wird die Bundesnotbremse am Freitag, 21. Mai, ab 0 Uhr aufgehoben. Dies hat das Land NRW heute (19. Mai) per Allgemeinverfügung festgestellt. Ab Freitag gelten damit die Regelungen der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung.

    Was bedeutet dies für die verschiedenen Lebensbereiche in Mönchengladbach?

    Gastronomie
    Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen darf nur im Außenbereich und mit bestätigtem negativen Bürgertest (oder vollständigem Impfschutz bzw. Genesenennachweis) für Gäste und Bedienung durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten:
    Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz, zugewiesen werden.
    Eine Beschränkung der Öffnungszeiten ist derzeit nicht vorgesehen.

    Bei der Zusammensetzung an den Tischen sind die Regelungen zur Kontaktbeschränkung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 a und b der Coronaschutzverordnung zu beachten. Erlaubt sind Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene) aus einem anderen Haushalt. Außerdem sind wieder Treffen von höchstens insgesamt fünf Personen (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene) aus zwei Haushalten zulässig. Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften als vollständig geimpft oder genesen anzusehen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte. Dies gilt so auch für Außengastronomie

    Die Rückverfolgbarkeit aller Gäste ist sicherzustellen
    Maskenpflicht besteht in allen Innenräumen, beispielsweise zum Aufsuchen der Toiletten oder zum Erreichen der Terrasse.
    Tische und Stühle sind so anzuordnen, dass der Abstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Besuchern eingehalten wird.
    Die allgemeinen Hygienevorschriften des § 4 CoronaschutzVO einzuhalten.

    Die Belieferung mit Speisen und Getränken, der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken sowie der Einsatz von und Zugang zu Lebensmittelautomaten sind zulässig, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen nach dieser Verordnung eingehalten werden.

    In Bezug auf die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden in Innenräumen gilt § 11 Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden, nur nach Maßgabe von Absatz 1 Satz 1 zulässig.

    Beherbergung
    Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste mit negativem Testergebnis wieder beherbergen. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels oder ähnlichen Einrichtungen sind mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig. Auch hier wird ein negatives Testergebnis (oder vollständiger Impfschutz bzw. Genesenennachweis) vorausgesetzt.

    Handel
    Alle Geschäfte des Einzelhandels können wieder öffnen. Auch Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen mit negativem Testergebnis (oder vollständigem Impfschutz bzw. Genesenennachweis) wieder ohne Terminbuchung besucht werden. Erforderlich bleibt aber die Begrenzung der Kundenanzahl; zulässig ist nun aber die doppelte Kundenanzahl, nämlich ein Kunde pro 20 Quadratmeter.

    Körpernahe Dienstleistungen
    Die Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Masseure, Nagelstudio, Tötowierer, etc.) wird aufgehoben, wenn bei der Ausübung der Dienstleistung eine Maske getragen werden kann. Dies bedeutet: Für den Besuch von Barbershops, Kosmetikstudios etc. ist weiter ein negatives Testergebnis erforderlich.  

    Ausgangsbeschränkungen
    Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind ab Freitag, 0 Uhr, aufgehoben.

    Kontaktbeschränkungen
    Erlaubt sind wieder Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts mit einer weiteren Person (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene) aus einem anderen Haushalt. Außerdem sind wieder Treffen von höchstens insgesamt fünf Personen (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene) aus zwei Haushalten zulässig. Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften als vollständig geimpft oder genesen anzusehen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte.

    Kultur
    Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Besucher*innen sind mit Sitzplan und negativem Testergebnis (Impfnachweis oder Genensenennachweis) möglich. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche. Hinweis: Die Standorte der Stadtbibliothek können auch weiterhin ohne Negativtest besucht werden.   

    Sport
    Wieder zulässig sind:
    Die Ausübung von kontaktfreiem Sport (einschl. Ausbildung) auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen.
    Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen (Personen des eigenen Hausstandes bzw. maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre.
    Zuschauer sind unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, mit Sitzplan).

    Freibäder dürfen für Personen mit bestätigtem negativen Test zum Zwecke der Sportausübung geöffnet werden. Es gilt eine Personenbegrenzung. Die Benutzung der Liegewiesen ist untersagt. Anfängerschwimmkurse sind in Freibädern für Gruppen von bis zu 20 Kindern zulässig.

    Freizeit
    Kleine Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Minigolfplätze können für Gäste mit negativem Testergebnis, vollständigen Impfschutz oder Genesenennachweis öffnen.

    Tiergarten
    Für den Besuch des Tiergartens (mit vorheriger Terminbuchung) ist ab Freitag kein Testergebnis mehr notwendig.

    Negativtests 48 Stunden gültig
    Bei allen Angeboten, für die ein negatives Testergebnis notwendig ist, gilt: Das Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

    Stadt verschickt Genesenennachweise
    Das Gesundheitsamt der Stadt verschickt seit heute Genesenennachweise mit einem Begleitschreiben an rund 8.000 Mönchengladbacher*innen, bei denen vor mehr als 28 Tagen eine Positivtestung (PCR-Test) durchgeführt wurde. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nach den gesetzlichen Vorgaben den negativ Getesteten dort gleichgestellt, wo die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben. Die Erleichterungen gelten bei den Genesenen jedoch nur in der Frist zwischen dem 28. Tag und maximal sechs Monate nach der positiven PCR-Testung.

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  • Genehmigung erforderlich? Hilfestellungen für Bauwillige Bauordnungsamt bietet mit Flyern Einblicke in das Planungs- und Baurecht

    Genehmigung erforderlich? Hilfestellungen für Bauwillige
    Bauordnungsamt bietet mit Flyern Einblicke in das Planungs- und Baurecht

    Ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung oder eines Wintergartens ohne Baugenehmigung möglich?
    Was müssen Eigentümer beachten, wenn sie auf ihrem Grundstück eine Überdachung von Stellplätzen planen?
    Und was muss bei der Einreichung von Nutzungsänderungsanträgen berücksichtigt werden?

    Diese und andere Fragen beantwortet das Bauordnungsamt der Stadt jetzt in sechs Infoflyern, die ab sofort auf der Internetseite der Stadt unter stadt.mg/FB63Info zum Download zur Verfügung stehen.
    Um Bürgerinnen und Bürger bei der Beachtung der geltenden öffentlich-rechtlichen Regeln zu unterstützen, bietet der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz Hilfestellungen an.

    „Bauwillige müssen bei diesen sogenannten genehmigungsfreien Vorhaben selbst dafür sorgen, dass das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht, wie zum Beispiel die Einhaltung eines Bebauungsplanes oder die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften, berücksichtigt werden. Die von der Fachverwaltung zur Verfügung gestellten Flyer bieten hierbei eine sehr gute und hilfreiche Unterstützung“, fasst Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin zusammen.

    Was viele vielleicht noch nicht wissen: Durch eine Änderung der Landesbauordnung hat das Land NRW das Baurecht vereinfacht.
    Der Umfang der baulichen Anlagen, die keine Baugenehmigung benötigen, wurde ausgeweitet. Zu den genehmigungsfreien Vorhaben gehören insbesondere die Errichtung von Einfriedungen wie beispielsweise Zäune und Mauern, Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Garagen und überdachte Stellplätze.
    Die Genehmigungsfreiheit bleibt aber abhängig von bestimmten Größen. „Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen sind eine gute Grundlage für die baurechtliche Entscheidungsfindung. Sie ersetzen allerdings nicht die Beratung durch Sachkundige, die auch zu gestalterischen oder konstruktiven Fragen antworten. Das können beispielsweise Architekt*innen sowie Ansprechpartner*innen bei den herstellenden Firmen sein“, betont Miriam ten Busch, Leiterin des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalschutz.
    Die Flyer und weitere Infos rund um das Bauen gibt es auf der Internetseite der Stadt unter stadt.mg/FB63.

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  • Lolli-Reihentestung bringt größtmöglichen Coronaschutz für Mönchengladbacher Kitas

    Lolli-Reihentestung bringt größtmöglichen Coronaschutz für Mönchengladbacher Kitas

    Mit dem Einverständnis der Eltern werden etwa 9000 Kinder und 2000 Mitarbeitende in einer einfachen, aber sicheren Lolli-Testung, zweimal wöchentlich, jetzt bereits in der 5. Woche regelmäßig getestet.

    Es handelt sich um einen PCR-Test und eine Reihentestung, die die höchste Sensitivität bietet, um in der strikten Gruppensituation, infizierte Kinder und/oder Mitarbeitende herauszufinden.

    „In den 5 Wochen haben wir insgesamt 29 positive Pools ermittelt und konnten 5 infizierte Mitarbeitende und 33 infizierte Kinder identifizieren“, so Klaus Röttgen, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie. Die Gruppen mit infizierten Kindern oder infiziertem Gruppenpersonal gehen gemäß der Landesverordnung in eine 14-tägige Quarantäne, in denen die Gruppe geschlossen ist und die Eltern oder die Mitarbeitenden die quarantänedingten Kontaktbeschränkungen einhalten müssen.

    „Wir erhalten von Eltern, dem Kita-Personal und aus anderen Kommunen eine überwältigende Anerkennung zu diesem Verfahren“, so Röttgen weiter. Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration auch die Finanzierung der Lolli-Testung übernommen, zuvor war die Stadt Mönchengladbach in Vorleistung gegangen.

    Sofern im Einzelfall ein positiver Pool herausgefunden wird, bedeutet dies für die betroffenen Eltern eine große organisatorische Herausforderung für die Kinderbetreuung während der Quarantänezeit.
    „Dass dies nicht einfach für die Eltern ist, ist uns bewusst. Deshalb stehen wir den betroffenen Familien im Einzelfall mit Rat und Tat zur Seite. Unser Ziel ist es, alle 500 Gruppen im Stadtgebiet offen zu halten, damit die Kinder, Eltern und das Personal ihren vertrauten pädagogischen Alltag möglichst ungestört leben können. Dies geht nur, wenn wir mit den kinderfreundlichen Lollitests das Infektionsgeschehen in den Kitas und Tagespflegestellen im Stadtgebiet gezielt überprüfen und unterbrechen“, erläutert Röttgen.

    Am 10. Mai war der Tag der Kinderbetreuung. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat sich bei allen Mitarbeitenden in den Kitas und Tagespflegestellen doppelt bedankt. Nicht nur die alltägliche Arbeit in der frühen Bildung bedarf der Anerkennung. Die Kitas und Tagespflegestellen nehmen auch in der pandemischen Lage einen besonderen Stellenwert ein, indem sie mithelfen Kinder, deren Familien und das Personal bestmöglich vor schlimmen coronabedingten Krankheitsverläufen zu schützen.
    „Die Lolli-Reihentestungen sind der beste Schutz, deshalb machen wir sehr gerne, mit dem Rückenwind der Eltern, des Personals und den Familien, so weiter,“ so Klaus Röttgen.

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