Autor: PMG

  • Lärmaktionsplan: Öffentliche Beteiligung zur dritten Runde

    Lärmaktionsplan: Öffentliche Beteiligung zur dritten Runde

    Am Montag, 27. September, beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung für die dritte Runde des Lärmaktionsplans (LAP).

    Bis zum 10. Oktober haben Bürger*innen die Möglichkeit, Ideen und Anregungen in das Planwerk einzubringen.
    Der LAP bildet die Grundlage für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in diesem Zeitraum im Rathaus Rheydt (Eingang G, im Foyer des dritten Obergeschosses) aus.

    Eine telefonische Anmeldung für einen Besuch im Rathaus Rheydt ist bei Moritz Hilgers, Telefon 02161/25 85 84 oder Bettina Pahl, Telefon 02161/25 85 73 unbedingt erforderlich.

    Der Entwurf kann auch auf der städtischen Website unter http://stadtmg.de/lapmg eingesehen werden.
    Durch die im Jahr 2002 von der EU verabschiedete Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern aufzustellen.

    Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht, also Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen.

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  • „Türöffner-Tag“ der „Sendung mit der Maus“ auf dem Hauptfriedhof

    „Türöffner-Tag“ der „Sendung mit der Maus“ auf dem Hauptfriedhof

    Sachgeschichten live gibt es von Seelsorgerin Ulrike Gresse und Sebastian Kieselbach-Peters, Leiter der mags-Friedhofsunterhaltung. Am Sonntag, 3. Oktober, öffnet der städtische Hauptfriedhof Mönchengladbach für insgesamt 20 Kinder (und deren Begleiter*innen) unterschiedliche Türen auf dem Friedhof an der Birkenallee.

    Dort können sie bei einer Fahrt mit dem elektrischen Friedhofsmobil erkunden, wie verschieden die Gräber und Grabmale gestaltet sind: groß oder klein, auffällig oder unauffällig, mit Engel oder Kreuz, mit Blumen oder unter einem Baum.

    Das Buch „Die besten Beerdigungen der Welt“ bringt Kinder und Erwachsene ins Gespräch darüber, was bei einer Beerdigung auf gar keinen Fall fehlen darf, welche Rituale und Gesten bei einer Beerdigung trösten können, und welche Ideen und Wünsche Angehörige zukünftig vielleicht einbringen möchten.

    Die zweistündige Aktion (11 Uhr – 13 Uhr) ist eine Einladung an Kinder im Grundschulalter und deren Eltern/Großeltern. Die Erwachsenen erhalten Fachinformationen zum Thema „Kinder und Trauer“, während die Maus-Fans u.a. von ausgebildeten Trauerbegleiterinnen und Begräbnisleiterinnen Antworten auf ihre Fragen bekommen und sich auch kreativ mit dem Thema „Beerdigung“ beschäftigen.   

    Die Teilnahme ist nur möglich nach Anmeldung unter u.gresse@gmx.de (begrenztes Platzkontingent). Je nach Pandemielage wird die Veranstaltung eventuell begrenzt oder abgesagt.

    „Uns liegt viel daran, dass wir als Christen alle Fragen rund um Tod und Bestattung immer wieder „zur Sprache bringen“ und sie aus der Tabu-Zone holen. Kinder im Grundschulalter begegnen diesen Themen in der Regel mit Unbefangenheit und Neugier. Davon können Erwachsene durchaus lernen!“, sagt Ulrike Gresse, Seelsorgerin der Pfarre St. Vitus. „Wir freuen uns deshalb sehr auf viele Maus-Fans und versprechen, dass der Besuch auf dem Hauptfriedhof sehr lebendig und lebens-froh sein wird, sagt   Sebastian Kieselbach-Peters, Leiter der mags-Friedhofsunterhaltung.

    Ort

    Städtischer Hauptfriedhof Mönchengladbach, Birkenallee

    41063 Mönchengladbach

    Treffpunkt: Totenhalle (ist ausgeschildert)

    Zeit

    3. Oktober, 11 Uhr – 13 Uhr

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  • #offengeht – Interkulturelle Woche vom 24. September bis 3. Oktober

    #offengeht – Interkulturelle Woche vom 24. September bis 3. Oktober

    Die Interkulturelle Woche findet in diesem Jahr bundesweit unter dem Motto #offengeht statt. Dabei meint Offenheit nicht Beliebigkeit. “Vielmehr geht es um ein klares Plädoyer für eine offene Gesellschaft, in der die universalen Menschenrechte geachtet werden.

    Und es geht um ein breites zivilgesellschaftliches Engagement für ein gutes Zusammenleben in Vielfalt”, sagen die Organisatoren.  #offengeht – das steht auch für die Kreativität und Stärke unserer von Migration geprägten Gesellschaft. Mit großem Engagement und viel Kreativität haben auch Vereine, Verbände und Initiativen in Mönchengladbach wieder ein vielfältiges Programm auf die Beine gestellt. Offiziell eröffnet wird die Interkulturelle am Wahlsonntag, 26. September, um 16 Uhr durch Bürgermeisterin Josephine Gauselmann und Vertretern des Integrationsrates am Chapeau KULTUR (Bahnhofstraße 26, 41236 MG).

    Hier eine Übersicht aller Veranstaltungen:

    Freitag, 24. September, 19:00 Uhr: Lese- & Kinoabend mit frisch zubereiteten Leckereien & kleinen Snacks. Veranstalter: DRIV Integration e.V., Ort: Korschenbroicher Str. 164-166, 41065 MG (Königskarree)

    Freitag, 24. September, 18:00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst zum Tag des Flüchtlings als Auftakt zum Projekt “Sicherer Hafen Mönchengladbach” mit Superintendent Pfarrer Friedrich Denker & Regionalvikar Pfarrer Klaus Hurtz, Evangelischer Kirchenkreis Gladbach-Neuss & Regionalteam Bistum Aachen, Ev. Hauptkirche Rheydt, Hauptstr. 90, 41236 MG

    Montag, 27. September – Fr., 01. Oktober, jeweils in der Zeit von 12:00 – 13:30 Uhr: Frisch zubereitete Gerichte aus verschiedenen Ländern für Kinder. Kostenbeitrag: 0,50€ für Kinder; 1€ für Erwachsene, Cantina Nest im Jugendclubhaus Westend (JCH), Alexianerstr. 6, 41061 MG

    Samstag, 02. Oktober, 10:30 − 13:00 Uhr: Interkulturelles Familienfrühstück im Jugendclubhaus Westend, in Kooperation mit dem Interkulturellen Familienverband MG e.V., Alexianerstr. 6 Kostenbeitrag: 1€ für Kinder; 1,50€ für Erwachsene. Anmeldung erbeten unter: Tel.: 02161 837005 oder E-Mail: jugendclubhaus-westend@moenchengladbach.de

    Montag, 27. September, 18:00 – 20:00 Uhr, “Frag den Imaam”, ein offener Austausch, bei dem beliebige Fragen gestellt werden können. Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde VIE/MG im Jugendclubhaus Westend, Alexianerstr. 6, 41061 MG

    Dienstag, 28. September, 16.30 – 18:00 Uhr, “Faire Arbeit für Alle”, Arbeitslosenzentrum MG, Lüpertzenderstr. 69, 41061 MG. Anmeldung erbeten unter Tel.: 02161 912648 oder E-Mail: alina.baldauf@arbeitslosenzentrum-mg.de

    Mittwoch, 29. September, 14.00 – 18:00 Uhr: Tag der offenen Tür im Sprachförderprojekt MINZE · Fachbereich Weiterbildung & Musik, Fliethstr. 86-88, 41061 Mönchengladbach

    Samstag, 02. Oktober, 19:00 Uhr: Lesung “Fernreise daheim – Von Flüchtlingen, Kulturen, Identitäten und anderen Ungereimtheiten” mit der Autorin Brigitte Heidebrecht & musikalischer Umrahmung mit Live-Musik. In Kooperation mit dem Integrationsrat, Stadtteilbibliothek Rheydt, Am Neumarkt 8, 41236 MG

    Samstag, 02. Oktober, 14:30 – 18:00 Uhr: Tag der offenen Tür mit Filmvorführung. “Wir sind jetzt hier” von Niklas Schenck zeigt die Arbeit vor Ort für Eingewanderte & ihre Familien. Austausch & Geselligkeit mit Spielen für Kinder und verschiedenen Spezialitäten & Snacks zum Probieren. Verband für Kulturen & Integration in Mönchengladbach (VKI-MG) e. V., Mühlenstr. 129, 41236 MG

    Sonntag, 03. Oktober, 16:45 – 18:30 Uhr: Bulgarische Folklore, offenes Tanztraining, bitte bequeme Schuhe & Wasser mitbringen. Deutsch-Bulgarischer Kulturverein Edelweiß e. V., Carl-Diem-Str. 16, 41065 MG

    Sonntag, 03. Oktober, Tag der offenen Moschee:

    10:00 – 17:00 Uhr, Nordstr. 9, 41236 MG, Islamische Gemeinschaft Millî Görüş

    11:00 – 17:00 Uhr, Duvenstr. 238, 41238 MG, DITIB Diyanet MG

    10:00 – 17:00 Uhr, Neusser Str. 51c, 41065 MG, Islamisches Kulturzentrum MG

    Programm des Teamverbundes für Kulturelle Vielfalt e.V. (TKV MG) im Chapeau KULTUR · Bahnhofstraße 26, 41236 Mönchengladbach

    Sonntag, 26. September, 16 Uhr: Eröffnung der Interkulturellen Woche durch Bürgermeisterin Josephine Gauselmann und Vertretern des Integrationsrates. Im Anschluss bis 22 Uhr: Come Together KULTUR

    Montag, 27. September, 17:30 − 22:00 Uhr: Kultureller Länderabend Afrika, 18.00 – 19.00 Uhr: Offener Trommel-Workshop & Body-Percussion, 19.30 – 21.30 Uhr: Konzert & Tanz mit afrikanischen Musikern

    Dienstag, 28. September, 18.30 −30 Uhr, Internationaler Literatur-Abend / Lesungen in deutscher und türkischer Sprache

    Mittwoch, 29. September, 17.30 −00 Uhr: Kultureller Länderabend Afghanistan / Start up in Germany e.V. / Förderzentrum für Sprachen & Kulturen Informationen / Musik / Tanz & Köstlichkeiten

    Donnerstag, 30. September, 17.30 −00 Uhr Migranten-Organisationen & Medien / Migranten-Organisationen und Darstellung in den Medien. Ein aktiver Dialog mit Jornalist*innen und Meinungsmacher*innen

    Freitag, 01. Oktober (Tag des Flüchtlings) Angekommen in MG / 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Dialog mit Geflüchteten aus Nigeria / Syrien / Irak / Eritrea / Iran Afghanistan / Iran / Guinea, die seit 2015 in Mönchengladbach leben

    Samstag, 02. Oktober Fest in Kultureller Vielfalt / 18.00 bis 22.00 Uhr: Internationales Come Together Musik. Gespräche. Tanz. Köstlichkeiten. Interessante Gäste.

    Sonntag, 03. Oktober (Tag der Deutschen Einheit /Tag der Moschee) Kultureller orientalischer Länderabend / 18.00 bis 22.00 Uhr Palästinensische Gemeinde Mönchengladbach e.V. & Mitglieder des TKV MG laden ein. Musik. Internationale Gäste. Köstlichkeiten. Kooperationen. Freu(n)de.

    3 G-Regel ·

    Bei der Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen ist die 3G-Regel der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen einzuhalten! Ansonsten ist eine Teilnahme leider nicht möglich. In Mönchengladbach liegt der Inzidenzwert derzeit weit über 35, ab diesem Wert muss “getestet, geimpft oder genesen” vor dem Eintritt nachgewiesen werden. § 2 allgemeine Grundregeln (Hygienehinweis): AHA-Regeln sind möglichst von jeder Person einzuhalten: • Kein Kontakt bei eigener Symptomatik oder zu symptomatischen oder erkrankten Personen, • Die Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, • Die Beachtung von Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, desinfizieren), • Das Tragen von Masken bei Nichteinhaltung von Mindestabständen

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  • Festliches Konzert für Blechbläser und Orgel am Sonntag, 3. Oktober 2021, 15:30 Uhr im Carl-Orff-Saal der Musikschule

    Festliches Konzert für Blechbläser und Orgel am Sonntag, 3. Oktober 2021, 15:30 Uhr im Carl-Orff-Saal der Musikschule

    Ein besonderes Konzert für Blechbläser und Orgel wird am 3.Oktober um 15.30 Uhr im Carl-Orff-Saal der Musikschule geboten.  

    Fortgeschrittene Schülerinnen und Schülern, darunter aktuelle und ehemalige Preisträger des Wettbewerbs “Jugend musiziert” und Absolventen der Spitzenförderung der Musikschule, musizieren solistisch und im Ensemble mit der neuen Hybrid-Orgel der Musikschule. Französische Musik des 20. Jahrhunderts sowie zwei berühmte Canzonen von Giovanni Gabrieli stehen im Zentrum des etwa 70-minütigen Programms.

    Die musikalische Leitung des Konzertes liegt bei Klaus Paulsen und Stefan Vörding.

    Eintritt: 5,- € / 3,- €

    Die 3G-Regel wird am Einlass kontrolliert.

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  • Noch vier Tage bis zur Bundestagswahl –Ergebnisse am Sonntagabend im Internet abrufbar

    Noch vier Tage bis zur Bundestagswahl –
    Ergebnisse am Sonntagabend im Internet abrufbar

    Am Sonntag, 26. September, ist Bundestagswahl. Rund 185.000 Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

    Wann sind die Wahllokale geöffnet?

    Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer dort wählen geht, sollte seinen Personalausweis mitbringen. Welches ist das richtige Wahllokal?

    Welches das richtige Wahllokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung, kann aber auch im Wahllokalfinder auf der städtischen Webseite unter www.stadt.mg/meinwahllokal nachgeschaut werden. Welche Infektionsschutzregeln gelten in den Wahllokalen? Die Stadtverwaltung hat einiges unternommen, um das Wählen an der Urne auch unter Corona-Bedingungen so sicher wie möglich zu machen. Die Wählerinnen und Wähler müssen aber keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Sie sind verpflichtet, im Wahllokal mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Also: Maske nicht vergessen! Wahlbenachrichtigung verloren – was nun?

    Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch wählen. Im Wahlraum müssen Sie sich mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können, wenn der Wahlvorstand Sie dazu auffordert. Bis wann kann man Briefwahl beantragen?

    Wer am Sonntag etwas anderes vorhat, kann noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr in den beiden Wahlscheinbüros im Vitus-Center und im Rathaus Rheydt die Briefwahl beantragen und dort auch direkt seine Stimme abgeben. Auch hierfür den Ausweis nicht vergessen.

    Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen – und jetzt?

    Wer einen Wahlschein beantragt, aber nicht erhalten hat, kann ihn noch am Samstag, den 25. September, von 8 Uhr bis 12 Uhr im Vitus-Center, 5. Etage, durch einen neuen ersetzen. Ich kann wegen Krankheit oder Quarantäne doch nicht ins Wahllokal. Was kann ich tun?

    Wer am Wahlsonntag wegen einer Krankheit oder Quarantäne nachweislich (bitte Attest vorgelegen) nicht ins Wahllokal kann, kann am Sonntag von 8 Uhr bis 15 Uhr im Vitus-Center, Passage, 1. OG, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Die Person, die die Unterlagen abholt, muss eine Vollmacht der oder des Wahlberechtigten vorlegen.

    Zu spät für die Post – Wo kann ich meinen Wahlbrief abgeben?

    Alle roten Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen. Wer den rechtzeitigen Gang zur Post verpasst hat, kann den Wahlbrief auch in die Briefkästen der Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet einwerfen.

    Das geht auch am Wahlsonntag am Vitus-Center bis 18 Uhr, am Rathaus Rheydt bis 17 Uhr, sowie in den Verwaltungsstellen Hardt, Rheindahlen, Neuwerk, Giesenkirchen, Odenkirchen, Wickrath sowie in den Verwaltungsgebäuden Fliethstraße, Aachener Straße, Weiherstraße und Rathaus Abtei bis 16.30 Uhr. Wie läuft die Stimmauszählung?

    Wenn die Wahllokale geschlossen sind, werden die rund 2.400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beginnen, die abgegebenen Stimmen in den 179 Urnenwahlbezirken und 60 Briefwahlbezirken auszuzählen. Wenn die Stimmauszählung abgeschlossen ist, wird Wahlleiter Oberbürgermeister Felix Heinrichs das vorläufige Endergebnis an den Landeswahlleiter übermitteln und anschließend öffentlich bekanntmachen.

    Wo kann ich die Ergebnisse erfahren?

    Die Wahlergebnisse können auch schon während der Stimmauszählung auf der städtischen Webseite und im Votemanager der ITK-Rheinland abgerufen werden.

    Die Internetadresse für den Aufruf der Ergebnisse der Bundestagswahl lautet:

    https://wep.itk-rheinland.de/vm/prod/bw_2021/05116000/praesentation/index.html

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  • Mobile Impfungen in den Innenstädten auch im Oktober – Ende des Impfzentrums und Fortsetzung der Impfstrategie

    Mobile Impfungen in den Innenstädten auch im Oktober –
    Ende des Impfzentrums und Fortsetzung der Impfstrategie

    Am Dienstag, 30. September, schließt das Impfzentrum Mönchengladbach, wie alle Impfzentren in NRW, seine Pforten. Wie geht es dann weiter mit den Impfungen gegen das Corona-Virus?

    Impfungen in den Arztpraxen

    Wer noch nicht oder noch nicht vollständig gegen das Corona-Virus geimpft ist, kann sich an seinen Hausarzt oder eine andere Arztpraxis wenden und dort einen Termin für eine Impfung vereinbaren.
    In Mönchengladbach bieten mehr als 50 Praxen die Coronaschutzimpfung an.

    Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich also weiterhin auf breiter Front an der Impfkampagne. Eine Übersicht der Impfpraxen bietet die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auf ihrer Webseite an.
    Die Adresse ist: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister

    Mobile Impfungen im Oktober

    Für alle, die den Gang zur Arztpraxis scheuen, bietet die Stadt Mönchengladbach auch im Oktober jeden Samstag die Impfung ohne Termin im Einkaufszentrum Minto an der Hindenburgstraße (12 bis 18 Uhr) und im Basement des Karstadtgebäudes am Rheydter Marktplatz (11 bis 17 Uhr) an.

    Diese Möglichkeit soll den Übergang in das Regelangebot der Ärzte und Ärztinnen erleichtern.

    KoCi unterstützt Impfprogramm in der Alten- und Eingliederungshilfe

    Die von der Stadt Mönchengladbach gebildete Koordinierende Covid-Impfeinheit (KoCI) wird ab Oktober mit den stationären Einrichtungen der Altenhilfe und Eingliederungshilfe Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Auffrischungsimpfung angeboten wird.

    Bei hochaltrigen Menschen liegt die Erstimpfung bereits mehr als sechs Monate zurück und es ist davon auszugehen, dass das schwache Immunsystem von einer Auffrischung deutlich profitiert.
    Vulnerable Personengruppen sollen besonders geschützt werden.

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  • 228.000 Euro NRW-Soforthilfe für Betroffene des Unwetters vom 14./15. Juli

    228.000 Euro NRW-Soforthilfe für Betroffene des Unwetters vom 14./15. Juli

    Die Landesregierung hat den von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Angehörigen freier Berufe über die Kommunen unbürokratische und schnelle Soforthilfe zugesagt.

    Anträge konnten bis Ende August bei der Stadtverwaltung gestellt werden.

    In dieser Zeit haben 86 Einwohner*innen und 9 Gewerbebetriebe einen Soforthilfeantrag bei der Stadtverwaltung gestellt.
    Insgesamt 82 Anträge mit einer Gesamtsumme von 228.000 Euro waren begründet und konnten genehmigt werden. Dazu gehören 73 Anträge von Privatleuten (Fördersumme 183.000 Euro) und 9 Anträge von Gewerbetreibenden (Fördersumme 45.000 Euro).

    Mit den Soforthilfen konnten Privathaushalte mit maximal 3.500 Euro unterstützt werden, die einen Schaden von mindestens 5.000 Euro aufweisen konnten, der nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird.
    Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe konnten für Schäden an einer Betriebsstätte 5.000 Euro abrufen.

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  • Bundestagswahl: Briefwahl läuft auf Hochtouren

    Bundestagswahl: Briefwahl läuft auf Hochtouren

    Für die Bundestagswahl am 26. September sind inzwischen die Wahlbenachrichtigungen für die rund 185.000 Wahlberechtigten verschickt und werden bis zum Wochenende zugestellt.

    Wer noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt hat, muss sich keine Sorgen machen: Wählen kann man auch ohne die Benachrichtigungskarte unter Vorlage eines Ausweisdokumentes. Und auch der Antrag für die Briefwahl lässt sich ohne Benachrichtigungskarte stellen.

    Nun läuft seit einer Woche das Briefwahlgeschäft. In dieser Zeit wurden bereits rund 30.000 Briefwahlanträge gestellt. Das sind zirka drei Wochen vor der Wahl bereits annähernd so viele, wie bei der Bundestagswahl 2017 (33.800) oder der Kommunalwahl 2020 (35.000) insgesamt.

    Das Wahlamt weist darauf hin, dass die bequemste und schnellste Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen mit wenigen Klicks über die städtische Homepage möglich ist. Die Briefwahlunterlagen werden nicht nur innerhalb von Mönchengladbach versandt. Auch für Mönchengladbacherinnen und Mönchengladbacher, die sich im Ausland aufhalten, wurden bereits Briefwahlunterlagen in die Post gegeben. Besonders exotische Zustellungen gingen nach China, Israel, Äthiopien, Madagaskar, Südafrika, Ecuador, Panama, Australien oder in den Libanon.

    Bei der Durchführung der Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen gilt es, die Wähler*innen und die Wahlvorstände vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Gleichzeitig muss die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet werden. Hierzu hat der Bundeswahlleiter an die Wahlämter entsprechende Handreichungen herausgegeben. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister hat daraufhin auch die Coronaschutzverordnung kurzfristig angepasst. Hierzu das wichtigste in Kürze:

    Nach der Coronaschutzverordnung ist die Bundestagswahl vom allgemeinen Veranstaltungsbegriff ausgenommen, sodass die 3 G-Regelungen auf die Stimmabgabe im Wahlraum nicht anzuwenden sind.

    Wie schon bei der Kommunalwahl 2020 besteht in den Wahlräumen und auf den Zuwegen Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.

    Im Wahlraum selber wird durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m sichergestellt. Das Wahlamt wird die Wahlvorstände entsprechend schulen und notwendige Materialien, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel, Abstandsmarkierungen, Spuckschutzwände am Wahlsonntag bereitstellen. Wer trotz der hohen Sicherheitsstandards aus persönlichen Gründen Bedenken hat die Wahllokale aufzusuchen, sollte rechtzeitig von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Alle Infos zur Bundestagswahl und zur Briefwahl: www.stadt.mg/bundestagswahl

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  • Sommerfest der Nachhaltigkeit im Geropark. Spiel, Spaß und gute Unterhaltung für die ganze Familie

    Sommerfest der Nachhaltigkeit im Geropark. Spiel, Spaß und gute Unterhaltung für die ganze Familie

    Am kommenden Samstag, 4. September, lädt das Quartiersmanagement Gladbach & Westend um 11 Uhr zum Sommerfest der Nachhaltigkeit in den Geropark ein.

    Das Sommerfest für die ganze Familie ist der Höhepunkt der Kampagne “Müllt hier nicht rum”, die das Quartiersmanagement im Frühjahr initiiert hat.

    Insgesamt dreimal säuberten Schüler*innen der Montessori-Grundschule und des Gymnasiums am Geroweiher (GAG) vor den Sommerferien den Geropark.
    Was bei diesem “Frühjahrsputz” zusammengekommen ist, präsentieren die Müllsammler im Rahmen dieses Sommerfestes. Begleitet wurde die Kampagne durch eine Malaktion der Schülerinnen und Schüler.
    Einige Bilder der jungen Künstler*innen sind auf Plakaten zu sehen.

    An vielen Ständen wird darüber hinaus zum Thema Nachhaltigkeit informiert. Es wird viele Mitmachmöglicheiten geben. So ist beispielsweise ein Trommelworkshop geplant.
    Für Musik sorgt die Band um den Percussionisten Aale Ouro (Paply) Akpo mit ihren Djembe-Trommeln.
    Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.

    Der Oberbürgermeister wird das Sommerfest um 11 Uhr eröffnen, das Ende der Veranstaltung ist für 14 Uhr geplant.

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  • Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2021 – Briefwahl-Unterlagen

    Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2021 – Briefwahl-Unterlagen

    Für die Bundestagswahlen am 26. September sind genau 185.326 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt wahlberechtigt. Gestern (15. August) wurde – wie bundeseinheitlich vorgeschrieben – das Wählerverzeichnis erstellt.

    Heute hat das städtische Wahlamt die Druckfreigabe für die Wahlbenachrichtigungen erteilt, die ab dem 23. August zum Postdienstleister gehen. Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis zum 5. September zugestellt sein.

    Bereits jetzt können Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen: Das geht mit formlosem Schreiben an die Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Bürgerservice, Wahlen, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, oder per Mail an briefwahl@moenchengladbach.de. Ab Mittwoch (18. August) geht dies besonders komfortabel auch online auf www.moenchengladbach.de. Die Briefwahlunterlagen mit den Stimmzetteln können allerdings erst ab Anfang nächster Woche verschickt werden.

    Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Wahlschein für die Briefwahl nicht telefonisch beantragt werden kann. Dieser “unbürokratische” Weg an die Wahlunterlagen zu kommen, ist in der Bundeswahlordnung ausdrücklich ausgeschlossen.

    Wahlscheinbüros öffnen am 26. August

    Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen werden ab dem 26. August die Wahlscheinbüros im Rathaus Rheydt (Eingang G, Raum 2028) und im Vitus-Center (Eingang E, Passage 1. OG) geöffnet.
    Dort kann auch direkt vor Ort gewählt werden.
    Die Wahlberechtigten sollten für den Gang ins Wahlscheinbüro den Personalausweis nicht vergessen.
    Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig, allerdings ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht.

    Die Wahlscheinbüros sind geöffnet:
    montags bis mittwochs von 08.00 bis 15.30 Uhr donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr, zusätzlich: Freitag, den 24. September, von 08.00 bis 18.00 Uhr

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  • OB Felix Heinrichs begrüßt Klarheit für Eltern und Jugendliche

    OB Felix Heinrichs begrüßt Klarheit für Eltern und Jugendliche

    Ständige Impfkommission empfiehlt Impfung gegen Covid19 für 12- bis 17-Jährige.

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute eine allgemeine Empfehlung für die Covid19-Impfung auch bei 12- bis 17-Jährigen ausgesprochen. Die STIKO begründet dies damit, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen.

    “Es freut mich, dass die STIKO mit dieser Klarstellung den jungen Menschen und ihren Eltern eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Impfung gibt. Richtig ist es auch, dass die Impfung von Kindern und Jugendlichen wie bisher an eine ärztliche Aufklärung geknüpft ist und ungeimpfte Kinder nicht von Angeboten ausgeschlossen werden sollen.”

    Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können sich weiter bis Ende September jeden Mittwoch und Sonntag von 14 bis 20 Uhr im Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) impfen lassen. Die Impfung erfolgt nach ausführlicher medizinischer Beratung und Aufklärung der Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten. Für die Impfung der Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten ihre Einwilligung geben.

    Nähere Information zur aktualisierte Impfempfehlung der STIKO gibt es hier:

    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

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  • Gedenkgottesdienst für Heinz Feldhege

    Gedenkgottesdienst für Heinz Feldhege

    Am 23. Juni 2021 verstarb im Alter von 92 Jahren der Ehrenoberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach Heinz Feldhege. Die Beisetzung fand wegen der Corona-Pandemie im engsten Familienkreis statt.

    Im Gedenken an Heinz Feldhege lädt Oberbürgermeister Felix Heinrichs zu einem ökumenischen Gottesdienst am Samstag, 28. August, um 15:30 Uhr in das Münster St. Vitus ein.
    Der Gottesdienst wird geleitet durch Probst Dr. Wolfgang Blättler und Pfarrer Till Hüttenberger.

    Heinz Feldhege war von 1984 bis 1997 Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach und wurde nach der Amtsübergabe vom Rat zum Ehrenoberbürgermeister ernannt.

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  • Impfaktionen in den Innenstädten erfolgreich

    Impfaktionen in den Innenstädten erfolgreich

    Fast 400 Menschen haben sich am Samstag im minto und im Karstadt-Gebäude impfen lassen. Bis Ende September ist das jeden Samstag von 14 bis 20 Uhr möglich.

    Die mobilen Impfteams von Stadt und Kassenärztlicher Vereinigung haben auch an diesem Wochenende wieder zahlreiche Menschen, die bisher nicht in Impfzentrum gekommen sind, mit einem Impfangebot vor Ort erreicht: Exakt 398 Personen sind am Samstag zu den beiden Impfstellen im minto an der Hindenburgstraße (245 Impfungen) und ins Untergeschoss des Karstadt-Gebäudes am Rheydter Markt (153 Impfungen) gekommen.

    Impfen in den Stadtzentren

    Noch bis Ende September bietet das Impfzentrum hier jeden Samstag von 14 bis 20 Uhr die Coronaschutzimpfung allen Personen ab 16 Jahren an. Die Impfstelle im minto befindet sich auf Ebene 3 neben dem Borussen-Fanshop, im Karstadt-Bau wird in einem Ladenlokal neben dem Aldi-Markt geimpft.

    “Das Ergebnis zeigt, dass wir mit den mobilen Aktionen auf dem richtigen Weg sind: Hier erreichen wir Menschen, die bisher noch unentschlossen waren, die keinen feste Hausarztpraxis haben oder die schlecht ins Impfzentrum kommen. Deshalb werden wir die mobilen Aktionen kurzfristig ausweiten”, sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs, der sich am Samstag im minto selbst ein Bild von der Impfbereitschaft in der Bevölkerung machte.

    Impfaktionen in den Jobcentern

    “Ab der kommenden Woche werden wir mit Hilfe des Jobcenters noch einmal 8.000 Haushalte gezielt anschreiben und zu Impfaktionen an den beiden Standorten des Jobcenters einladen”, so Heinrichs weiter. Die erste ist am 25. August von 12 bis 19 Uhr im Jobcenter an der Limitenstraße in Rheydt. Im Jobcenter an der Viktoriastraße wird am 9. September von 10 bis 16 Uhr geimpft.

    Impfangebote für Schülerinnen und Schüler

    In Absprache mit Berufskollegs und weiterführenden Schulen wird es nach dem Ende der Sommerferien auch gezielte Impfangebote für Schülerinnen und Schüler geben. Hierzu laufen die Vorbereitungen.

    Impfaktionen in den Stadtteilen

    Ab dem 18. August gehen auch die mobilen Impfaktionen in den Stadtteilen weiter: Am 18. August ist das Impfteam in der Burggrafenhalle, am 19. August im Franz-Balke-Haus, am 21. August in der Bürgerzentrum Römerbrunnen und am 22. August im Jugendclubhaus Westend (jeweils von 14 bis 19 Uhr)

    Öffnungszeiten des Impfzentrums

    Auch im Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) können sich weiterhin täglich von 8 bis 20 Uhr alle Personen ab 16 Jahren ohne Terminreservierung impfen lassen. Voraussichtlich ab dem 25. August wechselt das Impfzentrum in den Einschichtbetrieb und ist dann nur noch mittwochs bis sonntags von 14 bis 20 Uhr geöffnet.

    Impfangebote für Kinder und Jugendliche von 12-15 Jahren

    Jeden Mittwoch und Sonntag können sich von 14 bis 20 Uhr auch Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren impfen lassen. Alleine am vergangen Mittwoch habe diese Gelegenheit 235 Familien genutzt. Inzwischen waren rund 1.000 Jugendliche aus der Altersgruppe bei den Terminen im Impfzentrum.

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  • Desinformation im Netz:  Veranstaltung der Stadtbibliothek Mönchengladbach mit den RiffReportern

    Desinformation im Netz: Veranstaltung der Stadtbibliothek Mönchengladbach mit den RiffReportern

    Am Mittwoch, 18. August, um 19.30 Uhr dreht sich mit Ludwig Obermeier, freier Journalist und RiffReporter, und der Stadtbibliothek alles um das Thema Desinformation im Netz. Welche Akteure gibt es? Worin liegen überhaupt die Unterschiede zwischen Desinformation, Fake News und Malinformationen? Wem nützt es, wem schadet es? Welche Rolle spielen staatliche Akteure bei Desinformationskampagnen? Wie wird dadurch die Demokratie etwa vor großen Wahlen gefährdet? Gerade im Wahljahr 2021 ein spannendes und aktuelles Thema! Die Veranstaltung findet passend zum Thema online statt.

    Ludwig Obermeier ist seit Juni 2021 freier Journalist bei Riffreporter und widmet sich dort vor allem dem Thema Fake News und Desinformation. Darüber hinaus schreibt er bei Riffreporter auch über die Klimakrise und ihre Folgen. Zuvor war Obermeier, der Jahrgang 1988 ist, mehrere Jahre lang Leiter des Digital-Ressorts bei FOCUS Online.
    In dieser Zeit widmete er sich gezielt den Themen Fake News, Desinformation und der Eindämmung bzw. Vorbeugung von bewusst gestreuter Desinformation im Netz.
    Bei Riffreporter nimmt er sich dem Thema Fake News sowohl aus einer individuellen Nutzersicht als auch auf nationalstaatlicher bzw. struktureller Ebene an. Dabei geht es auch immer darum, wie der einzelne Internetnutzer Desinformation noch besser erkennen kann – auch im Sinne einer funktionierenden Demokratie. Ludwig Obermeier lebt in München.
    Über die RiffReporter eG: Die Genossenschaft von freien Journalist*innen hat sich dem Qualitätsjournalismus verschrieben. Viele der Mitglieder haben bereits diverse journalistische Preise erhalten.
    Das Projekt RiffReporter selbst wurde mit dem Netz-wende Award 2017 und dem Grimme Online Award ausgezeichnet.

    Wann: Mi, 18. August 19.30 Uhr

    Wo: Online, Plattform Zoom, Meetinglink & QR Code auf www.stadtbibliothek-mg.de und bei Social Media.

    Die Veranstaltung ist kostenlos.

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  • Ab Sonntag (15. August) gilt für Mönchengladbach wieder Inzidenzstufe 2 mit weiteren Einschränkungen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW

    Ab Sonntag (15. August) gilt für Mönchengladbach wieder Inzidenzstufe 2 mit weiteren Einschränkungen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW

    Weil in Mönchengladbach die Wocheninzidenz am Freitag (13. August) den achten Tag in Folge über dem Grenzwert 35 liegt, wird das Land NRW nach derzeitiger Rechtslage für das Stadtgebiet ab Sonntag (15. August) die Inzidenzstufe 2 feststellen.

    Dies führt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW zu weiter verschärften Schutzmaßnahmen.

    Das Land NRW hat am Donnerstag (12. August) allerdings mitgeteilt, an einer neuen Coronaschutzverordnung zu arbeiten, die den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz berücksichtigt, wonach geimpften und genesenen Personen alle Angebote, Einrichtungen und Tätigkeiten wieder offenstehen sollen und dies grundsätzlich auch für getestete Personen (3G) gelten soll. Solange die überarbeitete Verordnung nicht in Kraft tritt, gelten die folgenden Regelungen:

    § 2 Gottesdienste

    Religionsgemeinschaften mit vorgelegtem Hygienekonzept ist die Durchführung entsprechend des Konzeptes gestattet. (Innen und außen) Religionsgemeinschaften ohne ein vorgelegtes Konzept ist die zulässige Durchführung unter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzstandards der §§ 3- 8 der CoronaSchVO und erfolgter Anzeige bei der Behörde 2 Werktage vorab gestattet.

    Anordnung im Einzelfall bleiben möglich und unberührt.

    Es gilt Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (medizinische Maske) und im Freien (Alltagsmaske).

     § 3 Allgemeine Grundsätze (keine Änderung)

    Schutzmaßnahmen gelten auch für geimpfte und genesene Personen fort: Abstand, Maske und Hygienevorschriften

    Geimpfte und genesene Personen werden nicht in Höchstpersonenbegrenzungen mitgezählt. Dies gilt nicht für eine Begrenzung in m² oder Kapazitätsbegrenzungen. Darüber hinaus gilt eine erforderliche Testpflicht weiterhin nicht für geimpfte und genesene Personen mit Nachweis der Immunisierung sowie für Kinder bis zum Schuleintritt.

    § 4 Mindestabstand

    Es gilt wieder:

    Ein regulärer Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,5 m; Beim Spielen von Blasinstrumenten von 2 m Die Unterschreitung des Mindestabstands ist nur zulässig, wenn dies durch die Verordnung bestimmt ist. 

    Kontaktbeschränkungen

    Treffen sind mit wieder ausschließlich mit Personen aus drei Haushalten ohne Testung und Personenbegrenzung zulässig. Alternativ können bis zu 10 Personen verschiedener Haushalte unter Testpflicht im öffentlichen Raum zusammenkommen.

    Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Kinder bis zum Schuleintritt sind vom Testerfordernis ausgenommen.

    § 5 Alltagsmaske, med. Gesichtsmaske, Atemschutzmaske

    Definitionen:

    (1) Alltagsmaske = textile Mund-Nasen-Bedeckung (einschl. Schals, Tücher o.ä.) oder gleichwirksame Abdeckung von Mund u. Nase aus Stoffen

    (2) Medizinische Gesichtsmasken = sog. OP-Masken

    (3) Atemschutzmaske = FFP2 + höherer Standard ohne Ausatemventil o. vergleichbar (KN95/N95) Die Erbringer von Friseurdienstleistungen, bei denen der Kunde zulässigerweise keine Maske trägt, sind zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands:

    im ÖPNV, der Schülerbeförderung und anderen Beförderungsmitteln (Nutzen von Beförderungsleistung und in Einrichtungen des Personenverkehrs), in Räumlichkeiten des Einzelhandels, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, in geschlossenen Räumlichkeiten von Museen, Kunstaustellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sowie von Zoologischen Gärten und Tierparks, bei Bildungsveranstaltungen und Prüfungen in geschlossenen Räumen. Wobei bei Prüfungen das Ablegen der Maske am Sitzplatz zulässig ist, wenn der Mindestabstand eingehalten wird und eine Durchlüftung/entsprechende Luftfilteranlage für eine ausreichende Belüftung sorgt während Gottesdiensten in geschlossenen Räumen, bei zulässigen Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in geschlossenen Räumen zu denen Kunden/Besucher Zutritt haben, bei der Erbringung und Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.

    Auch das Tragen einer Alltagsmaske ist unabhängig von Abständen verpflichtend:

    auf Märkten und Verkaufsstellen im Außenbereich, im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften: auf Zuwegungen innerhalb einer Entfernung von 10 m zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf zugehörigen Parkplätzen, während Gottesdiensten im Freien, bei Veranstaltungen im Freien mit mehr als 25 Teilnehmern, an weiteren Orten unter freiem Himmel, für die die zuständige Behörde eine entsprechende Anordnung getroffen hat. (In MG derzeit nicht der Fall)

    Ausnahmen gelten weiterhin für Kinder bis 6, bei Personen, die über eine medizinische Bescheinigung verfügen sowie bei baulicher Trennung (z.B. Plexiglas) und für Kräfte von Sicherheitsbehörden.

    Die Maske kann vorübergehend abgelegt werden,

    wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung erforderlich ist, bei der zulässigen Nutzung gastronomischer Einrichtungen am Sitz- oder Stehplatz, zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken, im Rahmen zulässiger Veranstaltungen nach Maßgabe der Veranstaltungsleitung bei Vortragstätigkeit,Redebeiträgen und Prüfungsgesprächen unter Wahrung des Mindestabstands zu anderen Personen,

    bei der Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, während einer nach dieser Verordnung zulässigen Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist, während nach dieser Verordnung zulässiger Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches), auf behördliche oder richterliche Anordnung.

    § 6 Hygieneanforderungen (keine Änderung) Gelten weiterhin für sämtliche Angebote fort. Insbesondere bedeutet dies:

    Ausreichende Möglichkeit zur Handhygiene (Seife, Desinfektion) schaffen Die regelmäßige Reinigung der Kontaktflächen, Werkzeuge usw. ist erforderlich Spülen und Waschen muss bei 60 Grad erfolgen. Kühlere Temperaturen sind nur bei wirksamen Tensiden gestattet.

    Hinweisschilder müssen sichtbar angebracht werden.

    Es muss eine regelmäßige Durchlüftung sichergestellt werden.

    § 7 Coronatests (keine Änderung)

    Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktagen hintereinander aufgrund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Negativtestnachweis (Bürgertestung oder Einrichtungstestung nach § 3 und §§ 5 ff. der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung) vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen dokumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung durchführen. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Dies gilt nicht für Beschäftigte, die im Sinne von § 3 Absatz 3 Satz 4 vollständig immunisiert sind.

    Soweit nach den Regelungen der Coronaschutzverordnung die Maskenpflicht für Selbständige und Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden nur mit Negativtestnachweis entfällt, kann der Nachweis nicht nur durch einen Negativtestnachweis nach Absatz 1 (Bürgertestung, beaufsichtigte Beschäftigtentestung, Einrichtungstestung), sondern auch durch einen dokumentierten Selbsttest erfolgen. Hierbei ist das Testkit eindeutig bei der Durchführung des Tests mit Name und Datum zu versehen und für 48 Stunden aufzubewahren.

    Bei noch verbleibender Testpflicht gilt diese weiterhin nicht für immunisierte und genesene Personen sowie für Kinder bis zum Schuleintritt.

    § 8 Rückverfolgbarkeit

    Es gelten wieder die Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit.

    Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortliche Person alle Anwesenden mit Name, Adresse und Telefonnummer oder Emailadresse sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts digital oder schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt

    Sicherzustellen ist diese: in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, bei Übernachtungsangeboten, für Klassengemeinschaften bei denen der Mindestabstand eingehalten wird, in Bibliotheken, Archiven und Hochschulbibliotheken, bei zulässigen Versammlungen und Veranstaltungen, auch Beerdigungen und Trauungen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird, im praktischen Fahrunterricht, bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen sowie bei Zuschauerangeboten von Sportveranstaltungen, bei Veranstaltungen zur Jagdveranstaltungen, in Zoos und Tierparks sowie nicht freizugänglichen botanischen Gärten, bei Discos.

    Die besondere Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die verantwortliche Person zusätzlich zur Erhebung der o.g. Daten einen Sitzplan erstellt und diesen für vier Wochen aufbewahrt. In dem Sitzplan ist zu erfassen, welche anwesende Person an welcher Stelle gesessen hat.

    Sicherzustellen ist diese bei: Bildungsangeboten nach § 11, Kulturveranstaltungen nach § 13 und Veranstaltungen nach §18, wenn zwischen den Sitzplätzen kein Abstand eingehalten wird.

    Im Fall einer digitalen Kontaktdatenerfassung sollten Iris-basierte Apps genutzt werden. Andernfalls sowie für Personen, die nicht über die digitalen Hilfsmittel verfügen, ist die Kontaktnachverfolgung in Papierform sicherzustellen.

    Wichtig: Die Corona-Warn-App entspricht nicht den Anforderungen der Coronaschutzverordnung und ist deshalb für die Kontaktnachverfolgung ungeeignet.

    § 11 außerschulische Bildungsangebote

    Es gilt wieder Maskenpflicht in Innenräumen. Dies gilt auch für den Sitzplatz. In geschlossenen Räumen gilt wieder die Verpflichtung zum Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Bei mehrtägigen Bildungsangeboten ist eine Testung zu Beginn sowie alle weiteren 3 Tage erforderlich, wobei ein beaufsichtigter Selbsttest akzeptiert wird. An festen Sitzplätzen ist die Unterschreitung des Mindestabstandes weiterhin zulässig. Dann ist jedoch die besondere Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Für den musikalischen Unterricht in geschlossenen Räumen mit Gesang und Blasinstrumenten gilt eine Personenbegrenzung von 20 Personen, Anfängerschwimmkurse und Kleinkinderschwimmkurse sind in Hallenbädern mit höchstens 20, in Freibädern höchstens 30 Kindern zulässig.

    Die Hygieneanforderungen sowie Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit müssen gewährleistet werden.

    § 12 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Die Beschränkungen greifen wieder. Dies betrifft insbesondere die Rückverfolgbarkeit sowie Personenbegrenzungen.  Es gilt wieder ein Testerfordernis für Personen über 14 Jahren und erwachsene Begleitpersonen für die Teilnahme an Angeboten und Aktivitäten, die nicht kontaktfrei erfolgen. Auch hier ist ein beaufsichtigter Selbsttest zulässig. Weiterhin zulässig sind nun:

    Angebote im Freien unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit mit bis zu 30 jungen Menschen oder 45 Personen bei Eltern-Kind-Angeboten und ohne Negativtestnachweis, wobei Jugendliche über 14 Jahren und erwachsene Begleitpersonen für die Teilnahme an Angeboten mit Aktivitäten, die nicht kontaktfrei sind, einen Negativtestnachweis oder einen beaufsichtigten Coronaselbsttest benötigen, Angebote in geschlossenen Räumen unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit mit bis zu 20 jungen Menschen oder 30 Personen bei Eltern-Kind-Angeboten und mit Negativtestnachweis, Ferienangebote mit bis zu 30 jungen Menschen im Freien,

    eintägig: alle Teilnehmenden einschließlich der Betreuungspersonen vor Beginn des Angebots und bei mehrtägigen Angeboten jeden dritten Tag einen beaufsichtigten Coronaselbsttest vornehmen oder einen Schnelltest vornehmen lassen beziehungsweise einen Negativtestnachweis vorlegen sowie in Bereichen, in denen mehrere Gruppen zusammenkommen, die Mindestabstände und allgemeinen Maskenpflichten zu beachten sind, Mehrtägige Angeboten und Kinder- und Jugendreisen, wobei wieder die wiederholte Testung, zu Beginn und spätestens jeweils nach sieben Tagen, erforderlich wird.

    wobei ergänzend zur Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit die Gruppenaufteilung zu erfassen ist und in Bereichen, in denen mehrere Gruppen zusammenkommen, die Mindestabstände und allgemeinen Maskenpflichten zu beachten sind,

    Die Maskenpflicht gilt nicht bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 jungen Menschen und bis zu fünf Betreuungspersonen oder bis zu 20 Teilnehmenden bei Eltern-Kind-Angeboten.

    § 13 Kultur

    Der Betrieb von Kultureinrichtungen ist weiterhin unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit und unter Beachtung der allgemeinen Hygienevorkehrungen zulässig im Rahmen einer Personenbegrenzung von einem Kunden/einer Kundin je 20 qm.

    Führungen in Kultureinrichtungen sind wieder auf max. 10 Personen mit einfacher Rückverfolgbarkeit zu begrenzen. Eine Terminbuchung zu Kultureinrichtungen ist weiterhin nicht erforderlich.

    Es gilt jedoch wieder ein Testerfordernis für Kulturveranstaltungen sowie das Erfordernis zur Einhaltung der Mindestabstände, wobei bei festen Sitzplätzen ein Schachbrettmuster ausreicht.

    Kulturveranstaltung im Freien und in geschlossenen Räumen dürfen von bis zu 500 Personen mit Negativnachweis besucht werden. Die besondere Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten.

    Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb in geschlossenen Räumen ist nur mit 20 Personen unter Testpflicht und Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit sowie ständiger Durchlüftung zulässig. Gesang und Blasinstrumente sind weiterhin zulässig.

    § 14 Sport

    Die Ausübung von Kontaktsport erfordert wieder einen Negativnachweis. Zudem ist dieser nur bis zu einer Personenzahl von 25 Personen im Freien und 12 Personen im geschlossenen Raum und unter Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit zulässig. Für kontaktfreien Sport gelten weiterhin keine Personenbegrenzungen. In Fitnessstudios ist kontaktfreier Sport nur mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining zulässig. Unzulässig sind insoweit insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining.

    Die zulässige Zuschaueranzahl im Freien begrenzt sich auf 1000 Personen, höchstens aber 1/3 der Gesamtkapazität. Die besondere Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen und Mindestabstände (Schachbrettmuster) einzuhalten. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich.

    In Innenräumen erfolgt eine Begrenzung auf 500 Personen, höchstens aber 1/3 der Gesamtkapazität. Es wird jedoch ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis sowie die besondere Rückverfolgbarkeit und damit feste Sitzplätze erforderlich.

    § 15 Freizeit

    Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen und die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen ist wieder unzulässig.

    Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist ebenfalls insgesamt, somit auch im Freien, unzulässig.

    Der Betrieb von Schwimmbädern, Saunen, Thermen, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ist weiterhin zulässig. Es wird jedoch ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Zudem ist die Besucherzahl auf einen Gast je 7 m² zu begrenzen. Auch Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen dürfen weiterhin zulässig geöffnet werden, wobei eine Kundenbegrenzung von einem Kunden/einer Kundin je 10 m² zu erfolgen hat.

    Der Betrieb von Skiliften, Wasserskiliften, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen ist unter Rückverfolgbarkeit, ausschließlich im Freien und mit Negativtestnachweis zulässig.

    Betreiber von Tierparks, Zoos und botanischen Gärten müssen nun wieder die einfache Rückverfolgbarkeit sicherstellen.

    § 16 Handel

    Es gilt wieder die Personenbegrenzung von einer Person je 10 qm der Verkaufsfläche zuzüglich eine Person je 20 qm der über 800 qm hinausgehenden Verkaufsfläche.

    Die Testpflicht bei Jahrmärkten und Spezialmärkten besteht weiterhin, soweit Unterhaltungselemente (Karussells, Schießbuden etc.) gegeben sind. Weiterhin ist in geschlossene Räumlichkeiten eine Personenbegrenzung von einer Person je 10 qm der Verkaufsfläche vorzunehmen.

    § 17 Dienstleister

    Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für die Erbringer körpernaher Dienstleistungen, wenn diese nicht über einen Negativnachweis (Impfausweis/Genesenennachweis) oder einen dokumentierten Selbsttest nach § 7 Abs. 4 verfügen. Es gilt außerdem wieder eine Maskenpflicht für den Kunden in Innenbereichen. Bei körpernahen Dienstleistungen ist neben der einfachen Rückverfolgbarkeit wieder die Einholung von Test-, Impf- oder Genesennachweisen, zu gewährleisten, wenn der Kunde die Maske zulässigerweise abnimmt. In diesem Fall muss auch das Personal über einen Negativnachweis verfügen.

    Die Erbringer von Friseurdienstleistungen sind in diesem Fall zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet.

    § 18 Veranstaltungen

    Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind nur noch mit bis zu 500 Personen unter Testpflicht und Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit zulässig. Private wie auch öffentliche Partys, Feste und vergleichbare Feiern sind wieder verboten. Private Veranstaltungen dürfen nun wieder ausschließlich mit 100 Gästen im Freien unter Testpflicht und bis zu 50 Gästen in Innenräumen jeweils unter Testpflicht und Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit stattfinden, wobei die Pflicht zum Tragen einer Maske und mit Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit auch an Tischen im Innenraum entfällt.

    Wichtig: Das Land NRW hat allerdings kurzfristig Ausnahmen für Hochzeitsfeiern und andere private Feiern erlassen. Wörtlich heißt es dazu in einer Presseinformation von Donnerstag: “Auch in Inzidenzstufe 2 können Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern durch eine Ausnahme nach § 21 Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung ermöglicht werden, ohne dass bei diesen auf Musik und Tanz verzichtet werden muss.” Diese Ausnahmeregelung gilt vorerst bis zum 19. August.

    Solche Ausnahmen müssen vorher von der Stadt Mönchengladbach genehmigt werden. Die Stadtverwaltung bittet darum, Ausnahmen für private Feiern unter Vorlage eines Schutzkonzeptes an das Ordnungsamt über die E-Mail Adresse hotline32@moenchengladbach.de schriftlich zu beantragen.

    § 19 Gastronomie

    Im Innenbereich von gastronomischen Einrichtungen wird ein Test-, Impf-, oder Genesenennachweis erforderlich. Die Beschränkungen (Abstand, Sitz-/Stehplatzpflicht, einfache Rückverfolgbarkeit und Maskenpflicht in Innenräumen und bei Kundenkontakt) gelten weiter. Alternativ zur Abstandspflicht genügt eine entsprechende bauliche Abtrennung. Bei der Tischzusammensetzung sind die Kontaktbeschränkungen wieder zu beachten, d.h., dass ohne Test nicht mehr als Personen aus drei verschiedenen Haushalten zusammensitzen dürfen. In der Innengastronomie, können aufgrund der dann geltenden Nachweispflicht (3G) bis zu 10 Personen zusammensitzen. Personal mit Kundenkontakt muss zwei Mal wöchentlich einen beaufsichtigten Selbsttest durchführen oder einen Negativnachweis vorlegen. § 20 Beherbergung Die grundsätzliche Testpflicht für sämtliche private Beherbergungs- und Übernachtungsangebote bleibt bestehen. Touristische Angebote im Freien (zum Beispiel Stadtführungen) sind auf 20 Personen zu begrenzen.

    Weitere Informationen:

     Für Gastronomen, Gewerbetreibende, Veranstalter oder Privatleute, die ein Fest, eine Veranstaltung oder ein Angebot planen, steht die Stabsstelle Corona des Ordnungsamtes per Mail unter hotline32@moenchengladbach.de zur Verfügung.

    Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer (02161) 25 54321 erreichbar.

    Die Corona-Hotline des Landes NRW ist unter der Rufnummer (0211) 9119 1001 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr erreichbar. E-Mail: corona@nrw.de

    Auf der Webseite https://notfallmg.de hat die Stadtverwaltung Informationen zum Thema Covid19 zusammengefasst Die Sonderseiten des Landesgesundheitsministeriums sind unter https://www.mags.nrw/coronavirus zu finden.

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  • Rheydter Wochenmarkt mit neuem Gesicht

    Rheydter Wochenmarkt mit neuem Gesicht

    Der beliebte Rheydter Wochenmarkt präsentiert sich am Samstag (14. August) erstmals mit neuem Gesicht: Die Stadtverwaltung als Veranstalter und die Marktbeschicker haben die Marktstände neu arrangiert.

    So soll der Markt vor allem an Samstagen ein kompakteres und übersichtlicheres Erscheinungsbild bekommen. Für die beiden Marktmeister kein leichtes Unterfangen, denn bei der neuen Anordnung der Marktstände mussten viele Dinge berücksichtigt werden: Verderbliche Lebensmittel dürfen nicht der prallen Sonne ausgesetzt werden, die Angebote in den Gängen müssen aufeinander abgestimmt sein, und schließlich müssen auch die vorhandenen Anschlüsse zur Planung passen.

    Aber in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Marktbeschicker und in Absprache mit allen betroffenen Händlern wurde eine Lösung gefunden, die am 14. August erstmals präsentiert wird. Da aber einige Marktleute noch in Urlaub sind, kann es in den ersten Wochen noch Lücken im Gesamtbild geben.

    Damit sich die Marktbesucher*innen schnell zurechtfinden, hat die Stadtverwaltung einen Flyer produziert, der in den nächsten Wochen auf dem Wochenmarkt ausliegt.

    Auch in Zukunft soll es weitere Änderungen geben: Gemeinsam mit Stadtteilkoordinator Marius Müller trifft sich seit dem Frühsommer regelmäßig der Arbeitskreis Wochenmarkt, um an weiteren Verbesserungen zu arbeiten. In Abhängigkeit von der dynamischen Coronasituation, soll es bald mehr Sitzgelegenheiten auf dem Wochenmarkt geben. Auch an kleinen kulturellen Zusatzangeboten wird gearbeitet.

    Außerdem wird in der Stabsstelle Stadtteilkoordination eine Stelle geschaffen die sich um die Weiterentwicklung des Wochenmarktes kümmern wird. Die Stellenausschreibung ist heute veröffentlicht worden.

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  • Impfen vor Ort: Samstags im Minto und im Karstadtgebäude

    Impfen vor Ort: Samstags im Minto und im Karstadtgebäude

    Die Stadt Mönchengladbach bietet gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab dem 14. August bis Ende September jeden Samstag von 14 bis 20 Uhr Coronaimpfungen im Minto an der Hindenburgstraße und im ehemaligen Karstadtgebäude am Marktplatz Rheydt an. Für die Impfung, die ab 16 Jahren möglich ist, muss kein Termin reserviert werden. Wer sich impfen lassen möchte, sollte den Personalausweis und – wenn vorhanden – den Impfpass mitbringen.

    Für die mobilen Aktionen haben die Kooperationspartner zwei Impfstellen eingerichtet:

    Im Minto an der Hindenburgstraße findet man das Impfteam samstags auf Ebene 3 direkt neben dem Borussia-Fanshop.

    Im Karstadt-Gebäude in Rheydt werden die Impfungen samstags im Basement direkt neben dem Aldi-Markt angeboten.

    Impfen ohne Termin auch im Impfzentrum möglich Auch im Impfzentrum Mönchengladbach (Am Nordpark 260) können sich weiterhin täglich von 8 bis 20 Uhr alle Personen ab 16 Jahren ohne Terminreservierung impfen lassen. Voraussichtlich ab dem 25. August wechselt das Impfzentrum in den Einschichtbetrieb und ist dann nur noch mittwochs bis sonntags von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Mittwochs und sonntags Impfung für Jugendliche von 12 bis 15 Jahren Zusätzlich bietet das Impfzentrum Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahre immer mittwochs und sonntags von 14 bis 20 Uhr die Impfung durch Kinderärzte an. Die Impfung erfolgt nach ausführlicher medizinischer Beratung und Aufklärung der Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten. Für die Impfung der Jugendlichen unter 16 Jahren müssen die Sorgeberechtigten ihre Einwilligung geben.

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  • Studentisches Wohnen im Blickpunkt

    Studentisches Wohnen im Blickpunkt

    Die WohnBau Mönchengladbach beteiligt sich am Freitag, 13. August, an dem landesweiten Aktionstag der Wohnraumförderung mit ihrem studentischen Wohnprojekt FRIEDRICH an der Friedrich-Ebert-Straße 61-67.

    Von 10 bis 14 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Anfang 2021 fertiggestellten Wohnkomplex mit seinen 95 Studenten-Appartements und 19 Wohnungen in Rheydt zu besichtigen.
    Bis auf zwei Ausnahmen sind alle Wohnungen und Appartements im FRIEDRICH öffentlich gefördert.
    Teil der Anlage sind darüber hinaus ein Waschsalon für alle Bewohner*innen und eine eigene Fahrradstation.
    Mit der Musikschule und der Volkshochschule wurden auch zwei städtische Institutionen in den Gesamtkomplex integriert, dessen Fassade durch die “Mönchengladbach-Wand” des Grafikers und Bildhauers Eduardo Paolozzi geziert wird.

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Wohnraumförderung im Jahr 2018 von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro erhöht.

    Im Rahmen des landesweiten Aktionstages sollen die Erfolge der öffentlichen Wohnraumförderung bei der Schaffung von Wohnraum für den kleinen Geldbeutel einen Tag lang in den Mittelpunkt gerückt werden.
    Die Aktionen zum Tag der öffentlichen Wohnraumförderung werden mit Beiträgen unter dem Hashtag #wohnenrw in den Sozialen Medien begleitet.
    Mehr Infos unter www.mhkbg.nrw/wohnenrw-tag.

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