Autor: PMG

  • Vom Land angekündigte Lockerungen gelten noch nicht für Mönchengladbach

    Vom Land angekündigte Lockerungen gelten noch nicht für Mönchengladbach

    Das Land NRW hat angekündigt, mit der nächsten Coronaschutzverordnung, die am Samstag, 15. Mai in Kraft tritt, in einem Stufenplan weitere Öffnungsschritte und Lockerungen der Corona-Einschränkungen zu ermöglichen. Diese sind allerdings an die Inzidenzwerte in den Kommunen gebunden.

    Für zahlreiche Städte wie Mönchengladbach, deren 7-Tage-Inzidenz aktuell über 100 liegt, gilt auch weiterhin die Bundesnotbremse. Und dies mit allen derzeit geltenden Einschränkungen – von der Schließung der Gastronomie über nächtliche Ausgangssperren bis zur Testpflicht für zahlreiche Geschäfte und Dienstleister.
    Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
    Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil (das heißt an fünf aufeinander folgenden Werktagen) unter 100 liegt, können nach zwei weiteren Tagen die angekündigten Lockerungen greifen. „Die vom Land bei sinkenden Infektionszahlen angekündigten Erleichterungen begrüße ich ausdrücklich. Sie werden uns hoffentlich schon bald ein gutes Stück Normalität in alle Lebensbereiche zurückbringen. Aber gerade deshalb ist es jetzt wichtig, nicht zu früh unvorsichtig zu werden. Wir dürfen nicht kurz vor dem Ziel den greifbaren Erfolg gefährden. Das sind wir uns, den Familien, den Vereinen, den Kultureinrichtungen und den vielen Selbständigen, die unter den Einschränkungen leiden, schuldig“, betont Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Der vom Land NRW angekündigte Stufenplan ist auf der Webseite des Landes-Gesundheitsministers einsehbar: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/sinkende-infektionszahlen-und-steigendes-impftempo-landesregierung-reduziert

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  • Soldaten haben sich nach mehr als sechs Monaten verabschiedet

    Soldaten haben sich nach mehr als sechs Monaten verabschiedet

    Sie haben das Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung mit Rat und Tat unterstützt, in Alten- und Pflegeheimen Schnelltests durchgeführt oder in den Städtischen Kliniken die Notfallaufnahme entlastet: Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie leisten Bundeswehrsoldaten seit November vergangenen Jahres in der Stadt wertvolle Hilfe.

    Gestern hat Oberbürgermeister Felix Heinrichs im Corona-Lagezentrum an der Wilhelm-Strauß-Straße die letzten Bundeswehrangehörigen nach mehr als sechs Monaten unermüdlichem Einsatz verabschiedet.
    Bei Oberstleutnant Roland Beeten, dem Leiter des Kreisverbindungskommandos Mönchengladbach, und seinem Team bedankte sich Heinrichs für die Unterstützung: „Dass die Bundeswehr, die im Krisenfall Hilfeleistung anbietet, über so lange Zeit als verlässlicher Partner dort mit anpackt, wo es eng wird, ist nicht selbstverständlich und aller Ehren wert.“

    Genau 25 Hilfeleistungsanträge hatte die Stadt Mönchengladbach seit November an die Bundeswehr gestellt. Über die Zeit waren mehr als 100 Angehörige unterschiedlicher Truppenteile in Mönchengladbach im Einsatz – zu Spitzenzeiten bis zu 30 gleichzeitig.

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  • Stadt wartet auf weitere Impfstoffzuteilung

    Stadt wartet auf weitere Impfstoffzuteilung

    Nach der Ankündigung von Bund und Land, dass Teile der Berufsgruppen aus der Priorisierungliste 3 für die Impfung frei gegeben sind, erreichen die Stadtverwaltung über das Bürgertelefon und die Sozialen Medien zunehmend Anfragen von Bürger*innen nach entsprechenden Impfterminen.

    Die Stadt informiert in diesem Zusammenhang, dass das dem Impfzentrum der Stadt zur Verfügung gestellte Kontingent an Impfdosen für den Monat Mai derzeit komplett ausgeschöpft ist und im Moment keine Terminbuchung über das Impfportal der Kassenärztlichen Vereinigung möglich ist. Sobald der Stadt neue Impfkontingente für das Impfzentrum durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden, wird die Kassenärztliche Vereinigung weitere Termine freischalten. Neue Terminbuchungen sind dann wieder über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 0800 116117 01 oder online unter termin.corona-impfung.nrw möglich.

    Ein anderer Tipp: Impfberechtigte Bürger*innen können sich auch an niedergelassene Ärzte wenden, um dort ihre Bereitschaft zur Impfung mitzuteilen. Unabhängig von der Impfzuteilung für die kommunalen Impfzentren können niedergelassene Ärzte Impfdosen anfordern und in Ihren Praxen impfen. Für Verunsicherung sorgt auch die Ankündigung von Bundes- und Landesregierung, dass jetzt die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson von der Priorisierung ausgenommen sind: Das erweckt bei vielen Menschen die Erwartung, nun in den Impfzentren dafür Termine buchen zu können. Fakt ist: Die Kontingente für die Impfstoffe AstraZeneca und Johnson & Johnson, die von der Priorisierung ausgenommen sind, werden lediglich an die niedergelassenen Ärzte verteilt. Auch hier kann die Stadtverwaltung Impfwillige nur bitten, bei den niedergelassenen Ärzten nachzufragen.

    Hinweis: Das Bürgertelefon der Stadtverwaltung ist unter der Rufnummer (02161) 25-54321 auch am Brückentag (Freitag, 14. Mai) von 8 bis 12 Uhr erreichbar. An Christi Himmelfahrt ist das Bürgertelefon nicht besetzt.  

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  • Terminbuchung für Teile der Prioritätsgruppe 3 startet am Donnerstag, 6. Mai, 8 Uhr

    Terminbuchung für Teile der Prioritätsgruppe 3 startet am Donnerstag, 6. Mai, 8 Uhr

    Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute in einem weiteren Impferlass festgelegt, welche Personengruppen aus der Prioritätsgruppe 3 in den nächsten Wochen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können.

    Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

    „Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot“, betonte Minister Karl-Josef Laumann in einer Presseinformation.

    Folgenden Personengruppen können ab Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr ausschließlich über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Termine buchen. (Die Buchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer (0800) 116 117 01.)

    Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen. Als Nachweis ist ein vom Ministerium bereitgestelltes Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren müssen darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorlegen. Kontaktpersonen von zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen müssen eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorlegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich. Die Nachweise sollen zum Impftermin ins Impfzentrum mitgebracht werden.

    Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.

    Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inklusive der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
    Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen, Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten, Gerichtsvollzieher*innen, Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz.

    Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Auch diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Berufsgruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren. Zusätzliche Hinweise: Für alle genannten Personengruppen der Priorität 3 kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

    Die Muster für den Nachweis der Impfberechtigung können auf der Seite des Ministeriums unter https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung heruntergeladen werden.

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  • „Mein Opa, sein Widerstand gegen die Nazis und ich“ – hybride Buchpremiere in der Stadtteilbibliothek Rheydt

    „Mein Opa, sein Widerstand gegen die Nazis und ich“ – hybride Buchpremiere in der Stadtteilbibliothek Rheydt

    Am Mittwoch, 5. Mai, um 19.30 Uhr liest Nora Hespers aus ihrem an diesem Tag erscheinenden Buch „Mein Opa, sein Widerstand gegen die Nazis und ich“.

    Die Lesung im Rahmen der Reihe Text @ stationen, bei der Oberbürgermeister Felix Heinrichs ein Grußwort sprechen wird, wird per Live Stream übertragen.

    Nora Hespers wächst mit vielen Geschichten über ihren Opa auf: den Mönchengladbacher Widerstandskämpfer Theo Hespers, der von den Nazis gejagt und hingerichtet wurde.  Ihr Vater erzählt diese Geschichten bei jeder Gelegenheit. So oft, dass die jugendliche Nora irgendwann „auf Durchzug“ stellt. Jahre später, Hespers arbeitet inzwischen als freie Journalistin für Radio und TV, wird sie wieder mit ihrem Großvater und seiner Geschichte konfrontiert.  Und das in einer Zeit, in der die freiheitlich-demokratischen Werte, für die er kämpfte und starb, bedroht scheinen wie lange nicht mehr. Doch was kann man aus dem Widerstand damals für das Heute lernen? Nora Hespers Buch, dessen Vorstellung in Mönchengladbach stattfindet, ist ein nachdrückliches Plädoyer, sich für den Schutz unserer Freiheiten einzusetzen. Und ein wichtiger Beitrag zur Geschichte des deutschen Widerstands gegen den Nationalsozialismus. Und, natürlich auch: Heimatgeschichte….

    Nora Hespers, geboren 1978 in Mönchengladbach, arbeitet als freie Journalistin für den WDR, die ARD und Deutschlandfunk. Sie war bei Fußballwelt- und Europameisterschaften im Einsatz, wobei ihr Interesse immer gesellschaftspolitischen Themen gilt. Ihr Blog „Die Anachronistin“ wurde für den Grimme Online Award nominiert.

    Nora Hespers liest am 5. Mai 2021, 19.30 Uhr in der Reihe Text I stationen in der Stadtteilbib-liothek Rheydt, Am Neumarkt 8, 41236 Mönchengladbach aus „Mein Opa, sein Widerstand gegen die Nazis und ich.

    Eintritt (im Rahmen der aktuellen Pandemie-Vorschriften): kostenlos.  Als Live Stream zu sehen unter https://gladbach.live/lesung/.

    Weitere Informationen, auch zu aktuell gültigen Hygiene- und Zugangsregeln, unter www.stadtbibliothek-mg.de. Eine Veranstaltung von Lust am Lesen e.V., dem Förderverein der Stadtbibliothek Mönchengladbach, in Kooperation mit der Stadtbibliothek Mönchengladbach, der VHS Mönchengladbach und der Heinrich-Böll-Stiftung. Gefördert durch den Kulturausschuss.

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  • 150 Euro Corona-Sonderzahlung für Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

    150 Euro Corona-Sonderzahlung für Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

    Mitteilung der Stadtverwaltung: 150 Euro als finanzielle Unterstützung während der Corona-Pandemie erhalten Mitte Mai alle erwachsenen Personen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme haben.
    Die Sonderzahlung erhalten insbesondere leistungsberechtigte Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten und die Sonderzahlung nicht bereits von der Kindergeldkasse erhalten haben.

    Aus technischen Gründen wird der Betrag nicht mit der monatlichen Zahlung, sondern als einmalige Überweisung in der ersten Maihälfte ausgezahlt.

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  • Verlängerung der S28: Verwaltungsspitzen legen unterschriftsreife Vereinbarung zum Schienennahverkehr vor

    Verlängerung der S28: Verwaltungsspitzen legen unterschriftsreife Vereinbarung zum Schienennahverkehr vor

    Nach intensiven Beratungen haben die Verwaltungsspitzen der Stadt Mönchengladbach, des Kreises Viersen, der Stadt Viersen und der Stadt Willich eine unterschriftsreife Erklärung zur gegenseitigen Unterstützung bei Projekten im Schienennahverkehr ausgearbeitet.

    Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Verlängerung der S 28 bis nach Viersen. Hierüber wurden in den vergangenen Monaten neue Beratungen zwischen den Partnerkommunen aufgenommen. In den vergangenen Wochen wurde die gemeinsame Erklärung abgestimmt. Sie kann nun in den jeweils zuständigen Gremien der Städte und des Kreises zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Über die Verlängerung der S 28 mit Endhaltepunkt im Bahnhof Viersen hinaus umfasst die Vereinbarung eine Reihe weiterer Projekte des Schienenpersonennahverkehrs am linken Niederrhein. Diese haben positive Effekte für die gesamte Region. Hierzu zählen unter anderem:

    Die Beibehaltung der Linie RE 13 (Venlo-Viersen-Mönchengladbach-Düsseldorf-Wuppertal-Hamm) und die Sicherung der Anbindung der heutigen Haltepunkte mit dem gewohnten Takt bei einer Realisierung einer schnellen Schienenpersonenverbindung zwischen Eindhoven und Düsseldorf Die Beschleunigung des RE8 zwischen Köln und Mönchengladbach sowie die Einrichtung einer zweiten S6 auf der Strecke durch Bau eines zweiten Gleises zwischen Rheydt Hauptbahnhof und Rheydt-Odenkirchen Die Verlängerung der S8 über Mönchengladbach Hauptbahnhof bis Rheydt Hauptbahnhof beziehungsweise optional bis nach Erkelenz/Hückelhoven, verbunden mit einem zusätzlichen Haltepunkt im Bereich der Hochschule Niederrhein.

    Die Beteiligten sind sich einig, dass die Projekte in ihrer Gesamtheit ein wichtiger Baustein für die Entwicklung des regionalen Schienenverkehrs sind. Die Vereinbarung ist daher ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität am linken Niederrhein. So wird auch die Vereinbarkeit zwischen der S 28 und dem Radschnellweg zwischen Krefeld, Willich und Mönchengladbach in der Vereinbarung festgeschrieben.

    Landrat Dr. Andreas Coenen sagt: „Ich freue mich, dass wir mit dem regionalen Konsens nun endlich Einvernehmen über die Verlängerung der S 28 bis nach Viersen erzielt haben. Das ist neben den weiteren enthaltenen Verbindungen ein ganz wichtiges Projekt für die Mobilitätswende, für das wir lange gekämpft haben. Die gesamte Region wird davon profitieren. Nun können wir endlich mit der Umsetzung beginnen.“

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs betont: „Die Herausforderungen der Zukunft sind so groß, dass wir nur im engen Schulterschluss mit den regionalen Partnern vorankommen. Nachhaltige Mobilität auf der Schiene ist ein Megaprojekt, das längst überfällig ist. Für Mönchengladbach ist die Fortführung der S8 mindestens bis Rheydt und der Ausbau des RE13 bis Eindhoven elementar. Weitere Projekte wie die Beschleunigung des RE8 zwischen Köln und Mönchengladbach oder auch der Ausbau der Gewerbefläche am Flughafen haben Priorität und nutzen der gesamten Region. Beim Ausbau der S28 konnten wir jetzt klare Rahmenbedingungen vereinbaren, die für die Natur, die Anwohnenden und die Gesamtstadt enorm wichtig sind. Das ist ein gutes Paket, mit dem wir nun in die Diskussion in der Stadt einsteigen.“

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  • Agentur für Arbeit, Jobcenter und Stadt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für Jugendberufsagentur Mönchengladbach

    Agentur für Arbeit, Jobcenter und Stadt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung für Jugendberufsagentur Mönchengladbach

    „Kein Abschluss ohne Anschluss ist das klare Ziel für alle jungen Menschen in Mönchengladbach. Wir alle sehen die Herausforderungen, vor denen junge Menschen stehen. Und genau dort setzen wir nun gemeinsam konsequent und verstärkt an“, betonte Oberbürgermeister Felix Heinrichs bei der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur zwischen der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, dem Jobcenter Mönchengladbach und der Stadt.

    „Durch eine qualitative und integrierte Beratung können wir gemeinsam jungen Menschen Perspektiven aufzeigen, sie begleiten und Erfolge erzielen. Die Jugendberufsagentur ist damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Zukunftschancen in unserer Stadt“, ergänzte er.

    Die Jugendberufsagentur ist erste Anlaufstelle für alle jungen Mönchengladbacher*innen bei Fragen zum Übergang von der Schule in das Berufsleben. Sie bietet einen leichten und übersichtlichen Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der Kooperationspartner. Durch die enge Zusammenarbeit der Partner bietet die Jugendberufsagentur eine koordinierte Dienstleistung aus einer Hand. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach fungiert dabei als erste Ansprechpartnerin in den Schulen und Gesamtkoordinatorin des Prozesses.

    Angela Schoofs, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, und Mitunterzeichnerin der Vereinbarung zu den Vorteilen für die Jugendlichen: „Stadt, Jobcenter und Arbeitsagentur heben ihre immer schon gute Zusammenarbeit durch die Kooperationsvereinbarung für eine Jugendberufsagentur auf ein neues Niveau. Damit werden bürokratische Hürden beim Datenschutz und im Austausch zwischen den Behörden abgebaut. Das geschieht im Sinne der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen dank der Jugendberufsagentur künftig Wege zwischen den Behörden erspart und eine Beratung aus einem Guss geboten werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, ihnen den Einstieg ins Berufsleben stark zu erleichtern. Partnerschaftlich wollen wir darauf hinwirken, dass jeder junge Mensch nach der Schulzeit eine für ihn passende Anschlussperspektive findet, dass sich die Zahl der Ausbildungs- und Studienabbrecher und nicht zuletzt die Jugendarbeitslosigkeit reduzieren.“

    Alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Mönchengladbach werden in einen systematischen Berufsorientierungsprozess eingebunden. Die flächendeckende Berufs- und Studienberatung von der 8. bis zur 13. Klasse durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit wird in das Kooperationsprogramm eingebunden. Darüber hinaus erfolgen berufliche Beratung von Studienzweiflern und Studienabbrechern, von jungen Menschen mit und ohne Schulabschluss sowie berufliche und schulische Beratung junger Menschen mit Fluchthintergrund. Bei Jugendlichen, die sowohl Leistungen nach dem SGB II, SGB III als auch SGB VIII erhalten, erfolgt eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger datenschutzkonformer Informationsaustausch der verantwortlichen Fachkräfte aller drei Kooperationspartner. Es gibt eine abgestimmte und ineinandergreifende berufliche Förderung und finanzielle Unterstützung für sozial oder individuell benachteiligte junge Menschen. Aufgabe soll es darüber hinaus sein, Ansprechpartner bei allen sonstigen sozialen oder individuellen Problemen für die jungen Menschen zu sein.

    Ziele sind der Abbau schulischer Warteschleifen oder Warteschleifen im Übergang von Schule in Beruf, Verringerung der Zahl junger Erwachsener, die im Alter bis 25 Jahren keinen Ausbildungsplatz haben, Verringerung der Zahl von Studien- und Ausbildungsabbrechern, Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit, Verringerung der Anzahl junger Menschen im Arbeitslosengeld-II-Bezug und Reduzierung der Anzahl junger Menschen, die nicht von den bisherigen Unterstützungssystemen aufgefangen worden sind. Darüber hinaus soll die Jugendberufsagentur einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Region leisten.

    „Die fachliche Zusammenarbeit findet mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur nun auch eine institutionalisierte Grundlage. Auf dieser Grundlage kann die Zusammenarbeit gut weiterentwickelt und ausgebaut werden“, ergänzte Klaus Müller, Geschäftsführer des Jobcenters Mönchengladbach. Bereits im Jahr 2018 hat sich die Stadt Mönchengladbach mit dem 1. Jugendhilfe- und Bildungsbericht auf den Weg gemacht, gezielt die Bildungs- und damit auch Berufschancen junger Menschen zu verbessern. 

    „Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch gute Bildungsverläufe im Lebenslauf. Gemeinsam mit Jobcenter und Agentur für Arbeit sollen durch die Jugendberufsagentur die Wege für junge Menschen in Ausbildung und Arbeit vereinfacht werden“, so Dörte Schall, Beigeordnete der Stadt. 
    „Durch zentrale Beratung und die Kooperation aller Partner werden berufliche Möglichkeiten für alle in alle Richtungen aufgezeigt. Dies eröffnet bessere Chancen, den richtigen Weg ins Berufsleben zu finden, auch zweite Chancen für Studienabbrecher und Ausbildungswechsler werden hier ermöglicht“, führte sie weiter aus.

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  • „Bundes-Notbremse“ greift ab morgen in Mönchengladbach

    „Bundes-Notbremse“ greift ab morgen in Mönchengladbach

    Die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz und lokale Änderungen im Überblick.

    Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz tritt ab morgen (Samstag, 24. April) auch in Mönchengladbach in Kraft, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 seit Tagen über 100 liegt, aktuell mit Stand von heute (23.04.) bei 114,5.

    „Die bundeseinheitliche Notbremse ist genau das richtige Zeichen. So haben wir jetzt eine klare Ansage, was bei einer Inzidenz ab 100, 150 und 165 gilt. Für uns bedeutet dies noch einmal eine weitere Herausforderung. Wir werden gemeinsam mit Polizei und Ordnungsdienst dafür sorgen, dass diese Regeln umgesetzt und eingehalten werden. Ich setze vor allem aber auch auf Ihre Eigenverantwortung, mit dazu beizutragen, dass wir die Pandemie in den Griff bekommen. Daher mein Appell an alle: Halten Sie sich an die Regeln und passen Sie auf sich auf!“, wendet sich Oberbürgermeister Felix Heinrichs an die Bürger*innen. Die bundesweite Notbremse sieht nun eine Vielzahl von Maßnahmen zur Kontaktreduzierung vor.

    Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: 
    Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht. 

    Öffnungen von Geschäften:
    Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Wettannahmestellen, die bisher in Mönchengladbach geöffnet waren, müssen schließen.

    Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt.
    Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. 

    Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: 
    Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden (Beispiel: häusliche Altenpflege, Physiotherapie, medizinisch erforderliche Dienstleistungen). Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: 
    Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen ( Museum Schloß Rheydt und Museum Abteiberg) sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. So muß auch der Tiergarten in Mönchengladbach ein Hygienekonzept erstellen und darf Besucher nur mit negativem Schnelltest zulassen. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt (auch für den Vereinssport): Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.  

    Ausgangsbeschränkungen: 
    Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165: 
    Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher wichtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

    Homeoffice:
    Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist. 

    Weitere Informationen zum neuen Infektionsschutzgesetz unter www.notfallmg.de , wo auch die öffentliche Bekanntmachung nachzulesen ist.

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  • 22 weitere Steine verlegt

    22 weitere Steine verlegt

    Erinnerung an Menschen der Vergangenheit und als Ermahnung an die Zukunft.

    Mit seinen STOLPERSTEINEN erinnert der Künstler Gunter Demnig seit Jahren an die Opfer der NS-Zeit, indem er vor ihrem letzten Wohnort Gedenktafeln aus Messing in den Bürgersteig einlässt. Mit den Steinen vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig, die einst hier wohnten. Auf den Steinen steht geschrieben: HIER WOHNTE… Ein Stein. Ein Name. Ein Mensch. Bislang wurden in Mönchengladbach 295 Stolpersteine verlegt.

    Nun sind im Rahmen des Projektes weitere 22 Steine an neun Stellen in der Stadt hinzugekommen, so zum Beispiel an der Weiherstraße 14 in Erinnerung an die Familie Mazewski: Die Ostjuden waren die besondere Zielscheibe des nationalsozialistischen Rassenantisemitismus. Die aus Polen stammende Familie Mazewski, die lange Jahre in M.Gladbach lebte, gehörte zu ihnen. Ende 1938 wurde sie ein Opfer der sogenannten ‚Polen-aktion‘, nach dem deutschen Überfall auf Polen wurde sie in das Ghetto Litzmannstadt (Lodz) verbracht.

    Oder auch bei der Margarethenstraße 14: Nur wenige Deutsche waren während der nationalsozialistischen Diktatur bereit, den verfolgten Juden zu helfen. Zu diesen Wenigen gehörte der Kaufmann Wilhelm Brocke. Mitten im Krieg geriet der Kaufmann in Konflikt mit der Staatsmacht, da bekannt geworden war, dass er einem jüdischen Ehepaar aus Köln, das in den Osten deportiert werden sollte, zur Flucht in die Niederlande verholfen hatte. Im KZ Sachsenhausen wurde Brocke am 7. April 1943 ermordet.

    Oberbürgermeister Felix Heinrichs vor den Stolpersteinen Weiherstraße 14 in Erinnerung an Franz Mazewski, Berta Mazewski, Josef Mazewski und Ruth Mazewski. ©Stadt MG

    Die Menschen, an die diese Steine erinnern, stehen dabei stellvertretend für die vielen Opfer, die auch in Mönchengladbach in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und anschließend in Todeslagern oder anderen Orten des Grauens ermordet wurden. Für Oberbürgermeister Felix Heinrichs sind die Stolpersteine deswegen ein wichtiger Bestandteil der Erinnerungskultur: „Hinter jedem dieser Steine steckt ein Menschenleben, eine Geschichte und vor allem ein Schicksal, das sich nie wieder wiederholen darf. Deswegen sind die Stolpersteine nicht nur eine Erinnerung an diese Menschen, sondern auch eine Mahnung: Es darf keinen Platz für Extremismus in unserer Gesellschaft geben. Wir alle können dafür einstehen, dass nicht Ausgrenzung, sondern Offenheit und Toleranz unsere Gesellschaft ausmacht.“

    Die Steine wurden dabei von Paten gestiftet. Auch jeweils eine Klasse des Mathematisch Naturwissenschaftlichen Gymnasiums und des Hugo-Junkers-Gymnasiums haben einen Stein gespendet. Heinrichs bedankt sich bei allen, die dies unterstützen: „Und ich weiß, dass es dabei nicht nur um einen finanziellen Beitrag geht, sondern dass es allen eine Herzensangelegenheit ist, die Erinnerung wach zu halten. Sie reden mit anderen darüber, Klassen beschäftigen sich damit im Unterricht und sorgen so dafür, dass die Erinnerung nicht nur in Form von Steinen lebendig bleibt.“

    An folgenden Orten sind neue Stolpersteine verlegt worden:
    Sandstraße 22 in Erinnerung an Alexander Harf und Johanna Harf.
    Kohrbleiche 1a in Erinnerung an Leon Heimann, Johanna Heimann, Recha Meierhoff, Hermine Heimann und Bertha Heimann.
    Hauptstraße 131 / 133 in Erinnerung an Albert Zander und Else Zander.
    Hofstraße 149 in Erinnerung an Simon Altbaum und Estera Altbaum.
    Sophienstraße 22 in Erinnerung an Hertha Bunte.
    Margarethenstraße 14 in Erinnerung an Wilhelm Brocke.
    Schillerstraße 65 in Erinnerung an Erich Hirschberger, Selma Hirschberger und Stephan Hirschberger.
    Lützowstraße 12 in Erinnerung an Nathan Neuhaus und Rosa Neuhaus.
    Weiherstraße 14 in Erinnerung an Franz Mazewski, Berta Mazewski, Josef Mazewski und Ruth Mazewski.

    Auf der Internetseite der Stadt sind alle Standorte von Stolpersteinen zu finden. Hier gibt es auch die Möglichkeit, die Schicksale der Opfer, an die die Steine erinnern, nachzulesen.
    Zusätzlich gibt es Informationen, wie man das Projekt unterstützen kann. https://www.moenchengladbach.de/de/stolpersteine

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  • „Lolli-Tests“ in Mönchengladbacher Kitas positiv gestartet

    „Lolli-Tests“ in Mönchengladbacher Kitas positiv gestartet

    Zu Beginn der Woche wurden in den 38 städtischen Kitas so genannte Lolli-Selbsttests eingeführt, die ab dem 21. April flächendeckend auf alle 163 Einrichtungen im Stadtgebiet ausgeweitet werden.

    Jetzt gibt der Fachbereich Kinder Jugend und Familien eine erste Bilanz. Demnach haben in der ersten Lolli-Test-Woche, zweimal jeweils 2750 Kinder und das Gruppenpersonal den Test durchgeführt.
    In der Morgenrunde wurden die ganz neutralen Teststäbchen von den Kindern und dem Gruppenpersonal 30 Sekunden im Mund „gelutscht, gewendet, gekaut“. Organisatorisch ist es sehr gut gelungen, die jeweils 80 Pools pro Tag durch das Jugendamt in das Labor zu befördern.
    Das Ergebnis in dieser Woche waren wir vier positive Pool-Ergebnisse. Mit guter Vorbereitung der Kitas und der Eltern haben alle morgendlichen Nachtestungen bei den vier betroffenen Pools ebenfalls ganz hervorragend geklappt. So ist es auch gelungen schnellstmöglich die infizierten Kinder/Personen herauszufinden. Aus allen Pools konnten zehn Personen (sieben Kinder und drei Begleitpersonen) frühzeitig identifiziert werden.

    „Wir sind sehr froh, dass wir mit dieser sanften Lolli-Testung frühzeitig Infektionen feststellen konnten, um weitergehende Infektionen zu unterbrechen und vor allem schlimmen Krankheitsverläufen vorzubeugen“, so Klaus Röttgen, Fachbereichsleiter Kinder Jugend und Familie.
    Nach dem erfolgreichen Start in dieser Woche geht es ab nächster Woche in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet weiter.“

    Erfreulich: Im Vorfeld der ersten Lolli-Testungen in Mönchengladbach ist es gelungen, das Einverständnis fast aller betroffenen Eltern für ihre Kinder zu erzielen. Nur ein kleiner Teil der Eltern – etwa sieben Prozent – hat sich gegen eine Testung ihrer Kinder entschieden.

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  • Corona: aktuelle Situation in den Krankenhäusern / Stand: 14.04.2021

    Corona: aktuelle Situation in den Krankenhäusern / Stand: 14.04.2021

    In den vier Mönchengladbacher Krankenhäusern werden aktuell insgesamt 93 Intensivbetten mit Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten vorgehalten.
    Eine weitere Aufstockung auf insgesamt 134 Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit ist innerhalb kurzer Zeit möglich.

    Darüber hinaus haben sich die LVR-Kliniken und die Herzklinik im Hardter Wald bereit erklärt, zur Entlastung der Akutkrankenhäuser weitere Patienten aufzunehmen.

    Fazit: Mönchengladbach ist sehr gut aufgestellt und bietet noch ausreichend Puffer.
    Aktuelle Lage in den Krankenhäusern: Derzeit werden 58 an CoVid-19 erkrankte Patienten in den Krankenhäusern behandelt, darunter sind 12 Intensivpatienten beatmungspflichtig.
    Aktuell gibt es acht freie Intensivbetten im Stadtgebiet.
    Zum Vergleich: Vor gut zwei Jahren waren in Folge der Influenzawelle nahezu alle Kapazitäten auf den Intensivstationen erschöpft

    Fazit: die Entwicklung der Intensiv-Patienten und Patienten, die beatmet werden müssen ist nach wie vor mit aktuell 12 Personen äußerst stabil! Seit Beginn der Corona-Entwicklung wurden in den vier Krankenhäusern insgesamt 1382 Patienten behandelt.

    Mönchengladbach erfährt aktuell keinen dramatischen Anstieg der an Corona infizierten Patienten, so dass noch genügend Ressourcen vorhanden sind, um die Patienten behandeln zu können. Die Krankenhäuser sind hier gut aufgestellt und vorbereitet. 

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es drei Kategorien an Corona infizierten Patienten in Quarantäne gibt: 
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten macht eine ständige ärztliche Beobachtung erforderlich
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten macht etwa aufgrund seiner Vorerkrankung eine intensiv medizinische Behandlung erforderlich
    – Die Erkrankung eines an Corona infizierten Patienten erfordert eine zusätzliche Beatmung, die – je nach Krankheitsbild –  entweder stundenweise oder über Tage erforderlich ist.

    Hinweis: Ein geringer Prozentsatz der insgesamt an Corona infizierten Patienten (Stand gestern: 8857) wird Beatmungspflichtig. Dies sind aktuell 12 Patienten in den Mönchengladbacher Krankenhäusern.

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  • Impftermine für Vorerkrankte sind vergeben

    Impftermine für Vorerkrankte sind vergeben

    Die Impfzentren der Kommunen waren vom Land Nordrhein-Westfalen Ende März aufgefordert worden, vorhandene Impfdosen, die von der Altersgruppe über 80 Jahre nicht abgerufen wurden, übergangsweise bis zum 6. April für Personen der Priorität 2, vorrangig für die Vorerkrankten nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung zu verwenden. Hierzu sind in kurzer Zeit mehr als 2.600 Anfragen von Impfwilligen bei der Stadt Mönchengladbach eingegangen. Leider standen in dem vorgegebenen Zeitraum nur rund 650 Impfdosen zur Verfügung. Deshalb sind bereits alle Termine aus dieser Aktion vergeben.

    Dennoch geht keine der eingegangenen Anfragen zur Impfpriorisierung verloren. Sie werden abgearbeitet und für eine Warteliste notiert. Allerdings starten in diesen Tagen die Impfungen bei den niedergelassenen Ärzten, die vorrangig die Impfung der vorerkrankten Personen übernehmen sollen. Die Ärzte kommen auf die ihnen bekannten Patienten mit den in der Impfverordnung genannten Vorkerkrankungen zu. Eine Terminierung in diesen Fällen wird künftig also nur noch im Ausnahmefall durch die Stadtverwaltung erfolgen, teilt die Stadtverwaltung mit.

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  • Stadt Mönchengladbach zeigt Mut – nutzt Testoption: Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April, in Kraft

    Stadt Mönchengladbach zeigt Mut – nutzt Testoption:
    Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 6. April, in Kraft

    Land NRW hat grünes Licht geben / Sportvereine haben beim Außentraining mit Kindern Wahl zwischen zwei Modellen

    Weil die Stadt Mönchengladbach seit dem 30. März eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 verzeichnet, nutzt sie wie angekündigt die nach der Coronaschutzverordnung NRW mögliche Testoption.
    Die entsprechende Allgemeinverfügung ist seit Karfreitag veröffentlicht und tritt am Dienstag, 6. April, für das gesamte Stadtgebiet in Kraft.
    Vorher sind nach der geltenden Rechtslage keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen erforderlich.
    Das Land NRW hatte am Freitag öffentlich bekannt gemacht, dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können.

    „Eine gute Nachricht für die Sportvereine haben wir am Ostersonntag aus dem Gesundheitsministerium erhalten. Beim Außentraining mit Kindern unter 14 Jahren können sie sich zwischen zwei Modellen entscheiden: Für Trainingsgruppen bis zu 10 Kindern sowie maximal 2 Ausbilder*innen ist keine Testung notwendig. Erst für Gruppen zwischen 10 und maximal 20 Kindern plus 2 Trainer*innen gilt, dass alle ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorlegen müssen“, berichtet Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Was wird sich ab Dienstag (6. April) konkret ändern:

    Mit dieser Regelung müssen Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens, bei denen seit dem 8. März Lockerungen gelten, ab dem 6. April nicht wieder schließen, sondern können Kund*innen und Besucher*innen weiter einlassen, wenn sie einen negativen Schnelltest nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes anerkannten Teststelle (schriftlich oder digital) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
    Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Testpflicht gilt auch für Menschen, die bereits gegen Covid19 geimpft sind. 

    Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Für die Ostertage (1.-5. April) gelten nach wie vor die Regelungen wie bei einer Wocheninzidenz von 50 bis 100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

    Bibliotheken/Archive: Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Museen, Ausstellungen, Galerien: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (für den täglichen Bedarf privilegiert sind z.B.:Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden, Supermärkte etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Kund*innen nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Von der Verpflichtung zum negativen Schnelltest ausgenommen sind Einrichtungen, die schon vor dem 8. März öffnen durften. Beispielsweise Friseure, medizinische und kosmetische Fußpflege.

    Amateur- und Freizeitsport für Kinder:
    Grundsätzlich ist die Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel von Kindern bis einschließlich 14 Jahren derzeit aufgrund der Corona-Notbremse in Gruppen von bis zu zehn Kindern sowie zwei Ausbildern/Aufsichtspersonen zulässig.
    Liegt für alle Beteiligten ein negatives Testergebnis vor, ist eine Gruppengröße von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zzgl. 2 Ausbildern/Aufsichtspersonen möglich (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 CoronaSchVO). 
    Auch für das Training mit Kindern im Verein gilt, dass das negative Ergebnis von einer anerkannten Teststelle sein muss. Selbsttests wie in der Schule reichen nicht. Tierpark Mönchengladbach: Der Tierpark Mönchengladbach-Odenkirchen kann weiter nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Da der Tierpark nur das Außengelände betreibt, müssen Besucher*innen keinen negativen Schnelltest vorlegen.

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  • Stadt gibt Allgemeinverfügung zu Testoption raus

    Stadt gibt Allgemeinverfügung zu Testoption raus

    Das Land NRW hat gestern am späten Abend öffentlich bekannt gemacht, dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können. Die Stadt hat nun die entsprechende Allgemeinverfügung rausgegeben.

    Somit nutzt die Stadt die nach der Coronaschutzverordnung mögliche Testoption per Allgemeinverfügung (s. Datei) ab Dienstag, 6. April, für das gesamte Stadtgebiet.

    Weitere Details zur Testoption entnehmen sie bitte der gestrigen Meldung (1. April), sowie der
    aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

    Meldung von Donnerstag, 1. April 2021 Stadt Mönchengladbach

    Stadt wird Testoption nutzen: Allgemeinverfügung soll am Dienstag, 6. April, in Kraft treten

    Die Stadt Mönchengladbach verzeichnet heute (1. April) den dritten Tag in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von über 100. Wie angekündigt wird die Stadt die nach der Coronaschutzverordnung mögliche Testoption nutzen und diese per Allgemeinverfügung ab Dienstag, 6. April, für das Stadtgebiet einführen. Vorher sind nach der geltenden Rechtslage keine weiteren Maßnahmen oder Einschränkungen erforderlich.

    Das Einvernehmen mit dem Land NRW über diese Regelung hat die Stadt hergestellt. Allerdings ist noch eine formale Hürde zu nehmen: Dass Mönchengladbach zu den Städten zählt, die die Testoption nutzen können, muss vom Land NRW öffentlich bekanntgemacht werden. Danach kann auch die Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht werden.

    Was wird sich ab Dienstag (6. April) konkret ändern:

    Mit dieser Regelung müssen Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleister und Institutionen des öffentlichen Lebens, bei denen seit dem 08. März Lockerungen gelten, ab dem 6. April nicht wieder schließen, sondern können Kund*innen und Besucher*innen weiter einlassen, wenn sie einen negativen Schnelltest nach der Test- und Quarantäneverordnung des Landes anerkannten Teststelle (schriftlich oder digital) vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht anerkannt. Die Testpflicht gilt auch für Menschen, die bereits gegen Covid19 geimpft sind. 

    Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Für die Ostertage (1.-5. April) gelten nach wie vor die Regelungen wie bei einer Wocheninzidenz von 50 bis 100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

    Bibliotheken/Archive: Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Museen, Ausstellungen, Galerien: Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Einzelhandel: Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

    Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Kund*innen nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Von der Verpflichtung zum negativen Schnelltest ausgenommen sind Einrichtungen, die schon vor dem 8. März öffnen durften. Beispielsweise Friseure, medizinische und kosmetische Fußpflege.

    Amateur- und Freizeitsport für Kinder: Das Training von bis zu 20 Kindern (bis maximal 14 Jahre) mit bis zu zwei Aufsichtspersonen bleibt erlaubt. Allerdings gilt auch hier: Am Training teilnehmen dürfen nur Personen, die einen negativen Schnelltest vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

    Tierpark Mönchengladbach: Der Tierpark Mönchengladbach-Odenkirchen kann weiter nach vorheriger Terminbuchung besucht werden. Da der Tierpark nur das Außengelände betreibt, müssen Besucher*innen keinen negativen Schnelltest vorlegen.

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  • Bernd Pastors mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet

    Bernd Pastors mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet

    Der Bundespräsident hat Bernd Pastors mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Oberbürgermeister Felix Heinrichs überreichte die hohe Auszeichnung an den in Mönchengladbach lebenden Vorstandssprecher der aktion medeor heute im Rathaus Abtei.

    „Wer sich über ihren Lebenslauf informiert, kann nur tief beeindruckt über ihre Leistungen auf humanitärem Gebiet sein. Wir als Mönchengladbacher sind stolz darauf, so engagierte Menschen unter uns zu wissen“, betonte Heinrichs bei der kleinen Feierstunde.

    Bernd Pastors und Felix Heinrichs
    (Foto: Stadt MG)

    Der gelernte Bankkaufmann und studierte Betriebswirt Pastors engagiert sich seit 1986 für das weltweit operierende Medikamentenhilfswerk mit Sitz im niederrheinischen Tönisvorst. Seit 2004 ist Pastors Vorstandssprecher der Hilfsorganisation, die sich der humanitären Versorgung von Entwicklungsländern sowie Kriegs- und Katastrophengebieten mit Medikamenten zum Selbstkostenpreis verschrieben hat und als „Notapotheke der Welt“ bekannt ist.

    Neben Medikamenten, auch solchen gegen Seuchen und Tropenkrankheiten, stehen Sanitätsausrüstung, Wasseraufbereitungsanlagen und notfallmedizinische Grundausstattung zum Lieferumfang des Hilfswerks „action medeor“, das unter der Leitung von Bernd Pastors mittels professioneller Logistik Hilfeleistung für mehr als 100 Staaten der Welt organisiert und bereitstellt. Seit 1999 ist Pastors als Branchenvertreter des gemeinnützigen Medikamentengroßhandels auch Mitglied des Kuratoriums des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. in Berlin.

    Im Jahre 2005 initiierte Herr Pastors die Gründung der „action medeor International Healthcare gGmbH“. Seit 2012 ist er dort Geschäftsführer und als solcher auch Initiator der Partnerniederlassungen der „action medeor“ in Tansania und Malawi, die zu einer besseren Medikamentenversorgung Afrikas beitragen soll und sich auch der Ausbildung von pharmazeutischem Fachpersonal in afrikanischen Ländern widmet.

    Von 1997 bis 2013 war Herr Pastors auch Vorstandsmitglied und Schatzmeister im Netzwerk „medicus mundi international“, einem internationalen Zusammenschluss von Gesundheitsorganisationen mit Sitz im schweizerischen Basel.

    Seit 2004 ist Pastors außerdem als Vorstand von „action medeor“ auch Mitglied der Kampagne „Gemeinsam für Afrika“, einem Zusammenschluss aus rund 20 deutschen Hilfswerken und Non-Profit-Organisationen. Von 2005 bis 2011 fungierte Pastors zudem als ehrenamtliches Vorstandsmitglied im „Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen“ (VENRO). Auch im Dachverband deutscher Hilfsorganisationen namens „Aktion Deutschland hilft e. V.“ ist der Mönchengladbacher ehrenamtlich aktiv, seit 2013 als Vorstandsvorsitzender. Neben seinem langjährigen und umfassenden beruflichen und bürgerschaftlichen Einsatz auf humanitärem Gebiet ist Bernd Pastors auch in der Kirche engagiert. So ist er seit 2004 Mitglied der Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Gladbach- Neuss. Seit 2010 ist er auch Vorsitzender des Aufsichtsrates des katholischen Kolpingwerkes Aachen gGmbH, das sich neben der Bildungs-, Jugend- und Seniorenarbeit auch durch „Eine-Welt-Projekte“ der Entwicklungshilfe verschrieben hat.

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  • Stadt erklärt Klimanotstand

    Stadt erklärt Klimanotstand

    Die Mehrheit im Rat erklärt für Mönchengladbach den Klimanotstand. Damit erkennt die Stadt die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

    Die Stadt Mönchengladbach berücksichtigt in allen zukünftigen Entscheidungen deren Klimaverträglichkeit / Klimaauswirkungen. Sie bevorzugt die Lösungen, Maßnahmen und Aktionen, die positive Auswirkungen für Klima, Umwelt und biologische Vielfalt haben, und die dazu beitragen das gesetzte Ziel der Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen.
    Zudem soll die Zusammenarbeit in allen kommunalen Aufgabengebieten gefördert werden, um die Integration von Klimafragen in allen Bereichen zu etablieren.

    Dies bedeutet unter anderem, dass der Oberbürgermeister den Rat und die Öffentlichkeit regelmäßig über örtliche Fortschritte und Schwierigkeiten bei den klimapolitischen Maßnahmen und den damit verbundenen klimatischen Auswirkungen informiert.
    Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Findung solcher Maßnahmen mit einbezogen werden.

    Auch im Haushalt derStadt sollen Klimaschutzmaßnahmen verstärkt berücksichtig werden.

    So soll es möglich sein, von fossilen Brennstoffen abhängige Infrastrukturen zu vermeiden und in davon unabhängige Infrastruktur zu investieren.
    Darüber hinaus fordert die Stadt Mönchengladbach mit der Erklärung von der Landes- und Bundesregierung, ihre Anstrengungen in allen Sektoren deutlich stärker am Klimaschutz zu orientieren, um ihrer globalen Verantwortung gerecht zu werden.

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  • Gesundheitsministerium setzt Impfung mit Astrazeneca für Personen unter 60 Jahren aus

    Gesundheitsministerium setzt Impfung mit Astrazeneca für Personen unter 60 Jahren aus

    Das Land NRW hat heute Nachmittag einen sofortigen Impfstopp von unter 60-jährigen Männern und Frauen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca verfügt.

    Hintergrund ist ein Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut, wonach der Impfstoff von AstraZeneca zunächst nur noch bei Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen empfohlen wird.

    Ersatzweise werden die Impfungen der genannten Personengruppe ab morgen (31. März) mit anderen Impfstoffen erfolgen. Die Termine werden nicht abgesagt. Das MAGS hat zugesagt, für die vorliegenden AstraZeneca-Bestellungen des Impfzentrums ersatzweise BioNTech-Impfstoff auszuliefern.

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