Über Pflegemängel darf bei einem herausragenden Interesse öffentlich informiert werden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Whistleblowerschutz gestärkt. Über Pflegemängel in einer Pflegeeinrichtung darf bei einem Interesse, das gegenüber dem Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt, öffentlich informiert werden….