Gewerbetreibende müssen Abfallsammlung und -transport anzeigen beim Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung

Gewerbetreibende müssen Abfallsammlung und -transport anzeigen

Wer Abfälle sammelt, befördert, damit handelt oder makelt, benötigt dazu nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Erlaubnis (für gefährliche Abfälle) oder muss dies anzeigen (für nicht gefährliche Abfälle).

Aber auch für Sammler und Beförderer, deren eigentliche Tätigkeit nicht auf die Beförderung und Entsorgung von Abfällen ausgerichtet ist, besteht seit Mitte des Jahres erstmalig eine Anzeigepflicht.
Das gilt zum Beispiel für Handwerksbetriebe, die im Rahmen ihrer Tätigkeit größere Mengen Abfall (mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle, mehr als 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr) erzeugen und diese zum Beispiel von der Baustelle zum Betrieb oder zu einer Entsorgungsanlage transportieren.

Geregelt ist dies in der neuen „Anzeige- und Erlaubnisverordnung“, die die bisherige Beförderungserlaubnisverordnung abgelöst hat.
Die Anzeige muss nur einmalig erfolgen, aber bei wesentlichen Änderungen wiederholt werden. Für Firmen, die ihren Hauptsitz in Mönchengladbach haben, ist diese Anzeige beim Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung der Stadt Mönchengladbach einzureichen.

Nicht gewerbsmäßig tätige Sammler und Beförderer, die also nur im Rahmen anderweitiger wirtschaftlicher Unternehmen sammeln oder befördern, sind von der Anzeigepflicht befreit, wenn sie pro Jahr maximal 2 Tonnen gefährliche Abfälle bzw. maximal 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle sammeln und befördern.

Ausführlichere Informationen zum Anzeige- bzw. Erlaubnisverfahren erhalten die Unternehmen unter www.moenchengladbach.de (Suchwort: Kreislaufwirtschaftsgesetz) oder direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereiches Umweltschutz und Entsorgung unter Telefon 02161 / 25 -8212 oder -8218. (pmg

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