Neue Friedhofs- und Gebührensatzung tritt in Kraft

Nach der Zustimmung des Rates der Stadt Mönchengladbach und dem Beschluss des mags-Verwaltungsrates gilt ab dem 1. Januar eine neue Friedhofs- und Gebührensatzung. Diese Satzung betrifft die städtischen Friedhöfe in Rheydt, Ohler, Rheindahlen, Giesenkirchen, Wickrath, Hardt, Venn, Holt, Uedding, Broich, Wanlo, und den Hauptfriedhof.

Durch die Veränderung der Bestattungskultur und dem seit Jahren anhaltenden  Trend zu Urnenbegräbnissen ist es erforderlich das Friedhofswesen für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver und zukunftsfähig zu gestalten. Dazu wurde ein Friedhofsrahmenkonzept erarbeitet.

Neben den traditionellen Gräbern werden u.a. Urnenrosen-, Baum-, Waldgräber sowie Urnenstelen und Kolumbarien angeboten.
Auch wird ein Aschefeld angeboten, auf dem die Asche der Verstorbenen durch Bestatter auf einer gepflegten Wiese verstreut wird, wenn der Verstobene dies verfügt hat.

Die Bürger- und Bürgerinnen können sich gerne bei der Friedhofsverwaltung von mags beraten lassen.

Auf Grundlage der überarbeiteten Friedhofssatzung wurden die Gebühren kalkuliert. Die neu ermittelten Grabnutzungsgebühren sinken im Vergleich zu den bisherigen Gebühren.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.mags.de.

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