Schonzeit für Wildschweine aufgehoben

Um das Risiko einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen, wird die Jagd auf Wildschweine weiter verstärkt.
Anfang Januar hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen die unteren Jagdbehörden aufgefordert, weitere Abschusshemmnisse zu beseitigen.
Die Stadt Mönchengladbach hat deshalb mit sofortiger Wirkung die Schonzeit für Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2021 aufgehoben.
Ausgenommen sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter zirka 25 Kilogramm.

Die Jagdrevierpächter in Mönchengladbach werden schriftlich über die Maßnahme informiert.

Zum Hintergrund: Die Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild ist zur Reduzierung der überhöhten Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erforderlich geworden.

Die aktuelle Entwicklung des Seuchengeschehens ASP in den direkten Nachbarstaaten Tschechien und Polen bedroht verstärkt auch die Tierhaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Konsequenzen einer Infektion von Haus- oder Wildschweinen mit dem ASP Virus wären äußerst schwerwiegend und mit massiven Folgen für die betroffene Landwirtschaft und den Jagdsektor verbunden. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Schweine liegt die Sterblichkeitsrate jedoch bei nahezu 100 Prozent.

Weiterhin entstehen durch die sehr hohen Schwarzwildbestände übermäßige Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grundflächen in befriedeten Bezirken. Die intensive Bejagung des Schwarzwildes ist daher über mehrere Jahre hinweg, bis zu einer deutlichen Entspannung der Situation, fortzuführen. Das Ministerium rät außerdem von Jagdreisen in Ländern mit ASP Geschehen dringend ab.

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