Skateboard mit Elektroantrieb ist im Straßenverkehr unzulässig

Am Montagmittag ist einer Polizeistreife auf der Breitenbachstraße ein junger Mann auf einem Elektro-Skateboard aufgefallen, der mit etwa 30 km/h in Richtung Korschenbroicher Straße fuhr.

Der darauf fahrende 21-jährige Mönchengladbacher steuerte das Gerät mit einer Fernbedienung.

Die Polizei weist auf folgendes hin: Das Fahren mit solchen Elektro-Skateboards ist im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.
Grundsätzlich benötigen alle Fahrzeuge, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern fahren, eine Betriebserlaubnis und einen Versicherungsschutz.
Weiterhin ist zum Führen von Fahrzeugen mit dieser Geschwindigkeit eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich.

Die Beamten leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren gegen den 21-Jährigen ein. Das Elektroboard wurde sichergestellt und ein beauftragter Gutachter wird nun die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit feststellen.

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1 Kommentar zu "Skateboard mit Elektroantrieb ist im Straßenverkehr unzulässig"

  1. Peter Josef Dickers | 20. Juni 2018 um 13:36 |

    Ich bewunde den Erfindergeist, auch wenn er bestraft wird.

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