Schwerbehinderte Beschäftigte wählen ihre Vertreter.

In den kommenden Wochen wählen die schwerbehinderten Beschäftigten ihre Schwerbehindertenvertretungen (SBV). Wahlberechtigt sind Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent – sowie Beschäftigte, die durch Bescheid der Arbeitsagentur gleichgestellt sind.
Gewählt wird in Betrieben mit mindestens fünf Wahlberechtigten. Zur SBV kandidieren können alle Beschäftigten, die mindestens sechs Monate im Betrieb sind. Die SBV ist nicht nur wichtig für schwerbehinderte Beschäftigte, sondern für alle: Sie gestaltet Arbeit so mit, dass Beschäftigte gesund bis ins Alter im Betrieb arbeiten können. Dazu kann die SBV Maßnahmen anstoßen.

Zunehmender Stress und Arbeitsverdichtung im Betrieb machen auch vor Menschen mit Behinderung nicht Halt. Gesundheitsrisiken nehmen zu, oft fehlt es an alters- und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen. Hinzu kommen der demografische Wandel und sich ständig ändernde Organisationsprozesse, mit denen sich die Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte auseinandersetzen müssen.

DGB Stadtverbandsvorsitzender Emrah Bektas setzt sich in Mönchengladbach für eine starke Interessenvertretung in den Betrieben ein und fordert, dass  Menschen mit Behinderung noch besser im Arbeitsprozess unterstützt werden.

Die diesjährigen SBV-Wahlen laufen unter dem Motto »Gute Arbeit – barrierefrei – Deine SBV Wahl 2018«.

Weitere Informationen und Videos zur SBV-Wahl 2018: www.sbvwahl.de

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