Unbefangenheit von Schöffen

Ich stelle mir folgendes vor:
Ich lege oder legte Widerspruch ein gegen die Abfall-Gebührenfestsetzung der mags AöR, dieser wird abgelehnt und ich reiche Klage ein vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Dort wird meine Klage abgewiesen und ich bemühe die nächst höhere Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit, das OVG (Oberverwaltungsgericht) in Münster.
Ich fahre mit meinem Rechtsbeistand zur mündlichen Verhandlung dorthin und sehe mich konfrontiert mit den ehrenamtlichen Richtern Martin Heinen und Annette Bonin, beide aus Mönchengladbach.
Das ist zumindest nicht unangenehm.
Beide sind CDU-Politiker, aktiv als ehrenamtliche Stadtratsmitglieder,  aktive Verwaltungsrats-Mitglieder eben jener mags AöR gegen die ich Klage führe.
Sie erhalten Geld für diese Tätigkeit.

Verwaltungsratsmitglieder: 3.600 Euro pro Jahr.

Quelle: https://www.mags.de/ueber-mags/unternehmen/

Beide CDU-Politiker bewerben sich aktuell auf einer Vorschlagsliste der Gemeinde für dieses Ehrenamt in Münster.
Sie sollen Recht sprechen, unabhängig sein gegen jede Person.
Sie sollen nicht befangen sein.
Meine “Besorgnis der Befangenheit“ bleibt.

Wer als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter gewählt ist, sollte dem Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht umgehend mitteilen, wenn ein Ausschluss- oder Hinderungsgrund vorliegt oder ein solcher nachträglich eingetreten ist.

Quelle: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/ehrenamtl_richter/index.php#3
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7 Kommentare zu "Unbefangenheit von Schöffen"

  1. Redaktion | 27. Mai 2019 um 14:52 |

    Um eine Eskalation zu unterbinden, wird die Kommentarfunktion für diesen Beitrag abgeschaltet.

    Die Redaktion MG-Heute

  2. D. Pfinna | 27. Mai 2019 um 14:43 |

    Lassen wir die Kirche im Dorf, Nettigkeiten sind nicht angebracht im Kampf um die besten Argumente in der Politik.
    Ich sehe das so: Martin Heinen ist Politiker durch und durch. Sich hier als eines der Opfer zu geben, die ihre Freizeit „opfern“, ist sowas von arrogant.
    Erst vor 3 Jahren war es der selbe Martin Heinen, der mit (oder gegen) seiner CDU-Kollegin wetteiferte um als Kandidat für den Düsseldorfer Landtag nominiert zu werden. Er hatte nur ein Ziel: als hauptberuflicher MdL in den Landtag zu kommen.
    Aus seiner Sicht leider hat Jochen Klenner ihm die Tour vemasselt und hat gewonnen.
    Herr Heinen wird für sein Opfer, in den nachzulesenden Gremien erkennbar, gut bezahlt. In Summe kommen mehrere Tausend Euro/Jahr zusammen. Welche Heuchelei, da von Freizeitopfern zu reden.
    All die Millionen tatsächlichen Ehrenamtler damit zu verbinden ist nicht gerade ehrenhaft Herr Heinen.
    Sie wollen in die Öffentlichkeit, wollen persönliche Ziele erreichen, nicht dem Land, nicht den Leuten dienen. Soviel Ehrlichkeit sei auch mir erlaubt.
    Sie scheuen sich lediglich, das ehrlich auszusprechen.

  3. C.Brauers | 27. Mai 2019 um 13:44 |

    Wenn mein Hausname auch nicht „Widerspruch“ lautet, so muß ich an dieser Stelle doch einwerfen, daß auch unsere Politiker vereidigt werden. Trotzdem gibt es auf Bevölkerungsseite einen ständig zunehmenden Vertrauensverlust, und der resultiert vorrangig aus der Summe gemachter Erfahrungen. Mit diesem Vertrauensverlust müssen Sie als Mensch und Politiker arbeiten und umgehen. Meine Äußerungen in diesem Forum richten sich nicht gegen Sie persönlich. Herr Heinen, was Sie schreiben hört sich gut und ehrlich an. Wenn es Ihnen gelingt, Ihre Aufgaben so zu erfüllen wie Sie das beschreiben, wäre das auch für das Große Ganze wünschens-, und erstrebenswert. Wie heisst es immer? “ Demokratie muß das aushalten.“ In diesem Fall, daß Skepsis da ist und geäußert wird. Da die Problematik zu umfassend ist, um sie hier erschöpfend zu diskutieren, oder gar zu verbessern, bleibt mir, Ihnen dafür zu danken, daß Sie sich meines Anliegens angenommen haben.

  4. Martin Heinen | 27. Mai 2019 um 10:10 |

    Also ich verstehe meine Aufgabe eines Ratsmitglied so, dass man als Vermittler zwischen den Ebenen der Verwaltung und der Bevölkerung zu agieren hat.

    Mitnichten geht es darum, die Interessen der Verwaltung ggü. dem Bürger zu verteidigen oder vertreten. Wer als Kommunalpolitiker meint, anders handeln zu müssen, dessen Handeln wird in der Regel ein schnelles Ende gesetzt…

    Insofern ist Ihre Vermutung, dass man auch bei Anliegen andere Kommunen betreffend eher an der Seite der öffentlichen Verwaltung stehen würde, ziemlich – sorry – skurril. Außerdem darf ich drauf verweisen, dass ehrenamtliche Richter vereidigt sind, ihre Pflichten neutral auszuüben. Da finde solche Unterstellungen, dass ein regelhafter Eidbruch stattfinden könnte, schon ziemlich heftig und gegenüber allen Menschen, die da ihre Freizeit opfern, wirklich frech, wenn ich das mal so ehrlich sagen darf.

    Im Übrigen läuft die Frage, wer in einem Verwaltungsgerichtsverfahren zu entscheiden hat, nach Recht und Gesetz. Die entsprechenden Prozessordungen sind für jedermann einsehbar. Da ich schon heute am Verwaltungsgericht Düsseldorf tätig bin, kann ich Ihnen versichern, dass alle Beteiligten sehr sauber und sehr korrekt die Verfahren begleiten.

    Da diese aber sehr komplex sind (ich bin bei der 8. Kammer, dort geht es um verschiende Fragen des Ausländerrechts), macht es Sinn, dass Menschen als ehrenamtl. Richter tätig sind, die sich in Verwaltungsprozessen auskennen – und zwar im Interesse der Kläger, die sonst gegenüber den Fachleuten aus der öfftl. Verwaltung massiv im Nachteil wären. Die Tätigkeit dort unterscheidet sich daher stark von der Tätigkeit eines Schöffen am Amts- oder Landgericht.

    Im Zweifel sollte uns Frau Pasch vielleicht einfach das Feedback Ihres Anwaltes mitteilen. Der wird ihr nämlich sagen, dass die Verwaltungsgerichte penibel, sauber und unabhängig arbeiten. Zumal Prozesse am VerwG oder am OVG s.g. Aktenprozesse sind, bei denen persönliche Komponenten oder Eindrücke keine entscheidende Rolle spielen können.

    Und wenn Sie das jetzt noch immer nicht überzeugt hat: Am Verwaltungsgericht haben die hauptamtlichen Richter die „Mehrheit“ bei Entscheidungen, was dann jedwede Vorstellung von irgendwelchen Verschwörung ad absurdum führt…

  5. C.Brauers | 26. Mai 2019 um 23:18 |

    Sehr geehrter Herr Heinen,
    weil es von Ihnen eine Reaktion gab, habe ich mir erlaubt das Rats-Info-System anzuschauen, das auf der Stadtseite übrigens jedem Bürger zur Verfügung steht. Und ich erlaube mir, Ihre vielfältigen Einbindungen hier aus diesem System zu übernehmen:

    aktuelle Mitgliedschaften von Martin Heinen

    Fraktion/Gremium Teilnehmerfunktion
    Rat Ratsmitglied
    Christlich Demokratische Union Fraktionsmitglied
    Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland stellv. Mitglied
    Polizeibeirat Beiratsmitglied
    Planungs- und Bauausschuss Ratsmitglied / CDU
    Umwelt- und Feuerwehrausschuss Vorsitzender / CDU
    Wahlprüfungsausschuss Vorsitzender / CDU
    Euregio Ratsmitglied / CDU
    Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH; Aufsichtsrat stellv. Aufsichtsratsmitglied
    Stadtbetrieb Mönchengladbach, AöR; Verwaltungsrat Verwaltungsratsmitglied
    Stadtbetrieb Mönchengladbach, AöR; Beirat Beiratsmitglied
    Marketing Gesellschaft Mönchengladbach mbH; Aufsichtsrat stellv. Aufsichtsratsmitglied
    Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Mitglied

    Das ist eine sehr breite Aufstellung und an sich kein Problem. Das allerdings entsteht daraus, daß es schon äusserst schwierig ist, die einzelnen Bereiche sauber zu trennen, weil es zwangsläufig Schnittstellen gibt. Dazu kommen die Vernetzungen, die ebenfalls zwangsläufig sind. Fachkollegen aus Essen, Wuppertal, oder sonst woher, kennt man. Man kennt sich natürlich über die kommunalen Grenzen hinaus. Das ist ganz normal. So könnten Sie ergo durchaus in einer Sache aus z.B. Essen sitzen, also nicht in Sachen eigener Kommune und trotzdem im Interesse des Essener Kollegen entscheiden. Wer soll solche Dinge bei der Besetzung des jeweiligen Gerichtes wissen und berücksichtigen? Wenn es alleine darum geht, Recht und Gesetz zu dienen: Amts und Landgericht in Mönchengladbach haben ernsthafte Schöffennot. Allerdings ist diese Ebene weder lukrativ noch profilrelevant, aber blitzsauber für die den Blick der Bevölkerung. Die Aufgabenvielfalt Ihrer Mitbewerber mögen die mg-heute Leser selber dem Rats-Info-System entnehmen.

  6. Christel Pasch | 26. Mai 2019 um 21:48 |

    Wenn ich die zukünftige Schöffenbesetzung am OVG richtig verstehe, ist das doch ganz in Ordnung, weil der Bürger sich in diesem Fall das Geld für die letzte Instanz sparen kann… Ist das eigentlich eine Art Unterwanderung unserer Rechtsprechung? Ich werde wohl meinen Anwalt um einen Beratungstermin bitten, denn nicht nur ich habe Grund zum Widerspruch.

  7. Martin Heinen | 26. Mai 2019 um 21:43 |

    Verhandlungen, welche die eigene Komme betreffen, dürfen nicht als ehrenamtliche Richter begleitet werden.

    Die Sorge ist demnach unbegründet. :-)

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