EU-Parlament bereitet Untätigkeitsklage vor

Die Abgeordneten weisen EP-Präsident Sassoli an, die Kommission spätestens innerhalb von zwei Wochen aufzufordern, „ihren Verpflichtungen“ gemäß der Konditionalitätsverordnung nachzukommen.

In einer am Donnerstag mit 506 zu 150 Stimmen bei 28 Enthaltungen angenommenen Entschließung stellen die Abgeordneten fest, dass der neue Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des EU-Haushalts seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist und auch für den Corona-Wiederaufbaufonds gilt. Trotzdem hat die Kommission keine Maßnahmen im Rahmen der neuen Regeln vorgeschlagen und die vom Parlament in seiner Entschließung vom 25. März gesetzte Frist vom 1. Juni zur Fertigstellung der Leitlinien für die Anwendung der Verordnung nicht eingehalten. Dies stellt eine „ausreichende Grundlage für rechtliche Schritte gegen die Kommission gemäß Artikel 265 AEUV“ dar, sagen sie.

Die Abgeordneten sind besorgt über die zunehmende Gefahr, dass EU-Haushaltsmittel als Mittel zur Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten missbraucht werden. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit werde geringer. Sie beauftragen ihren Präsidenten David Sassoli, die Kommission innerhalb von zwei Wochen aufzufordern, „ihren Verpflichtungen“ gemäß der neuen Verordnung nachzukommen.

Das Parlament, um vorbereitet zu sein, muss „in der Zwischenzeit unverzüglich die notwendigen Vorbereitungen für mögliche Gerichtsverfahren gemäß Artikel 265 AEUV gegen die Kommission einleiten“.

Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, rasch auf die schwerwiegenden Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsstaaten zu reagieren, die eine ernsthafte Gefahr im Zusammenhang mit der gerechten, rechtskonformen und unparteiischen Verteilung von EU-Mitteln darstellen. Sie sollte alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, darunter Artikel 7 EUV, den Rahmen für die Rechtsstaatlichkeit und Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 19 Absatz 1 EUV, um gegen die anhaltenden Verletzungen der Demokratie und der Grundrechte in der EU vorzugehen, einschließlich der Angriffe auf die Medienfreiheit, die Journalisten sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

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