Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk werden auslaufend aufgelöst

Demonstration gegen die Schließung zweier Hauptschulen.

Der Rat hat in seiner heutigen (6. April) Sitzung seinen am 16. Februar getroffenen Beschluss, dem Bürgerbegehren „Keine Schulschließungen! – #Mönchengladbach für Schulvielfalt statt Ausdünnung“ zu entsprechen, wieder aufgehoben und zugleich beschlossen, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen.

Damit folgt der Rat der Verfügung der Bezirksregierung, welche die auslaufende Auflösung der Hauptschulen Kirschhecke und Neuwerk vor dem Hintergrund der geringen Anmeldezahlen vorsieht.

Aus Sicht der Bezirksregierung kommt angesichts der sechs von der Stadt in eigener Trägerschaft geführten Hauptschulen für beide Hauptschulen eine Ausnahme laut Schulgesetz nicht mehr in Betracht.

Der genannte Ratsbeschluss vom 16. Februar verstoße damit nunmehr gegen geltendes Landesrecht. „Vielmehr sind beide Hauptschulen sukzessive aufzulösen, da sie die Mindestgröße dauerhaft nicht erreichen“, heißt es weiter in dem Schreiben an Oberbürgermeister Felix Heinrichs, mit welchem die Stadt Mönchengladbach als Schulträger aufgefordert wird, einen rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Obwohl der Rat dem Bürgerbegehren bereits gefolgt war, musste diese neue Beschlusslage herbeigeführt werden, weil die Schulen nicht schulrechtskonform hätten weiterbetrieben werden können.

Alle 31 Eltern, die ihre Kinder an den beiden Hauptschulen Neuwerk (9) und Kirschhecke (22) angemeldet haben, erhalten nun einen ablehnenden Bescheid mit Angaben, welche Schulen noch aufnahmefähig sind.

Entsprechend der Verfügung der Bezirksregierung unterbleibt die Durchführung eines Bürgerentscheides, da dieser in seiner Zielsetzung ebenfalls gegen geltendes Recht verstoßen würde.

Anmerk. der Redaktion: Vehement versuchten die Vertreter der CDU im Rat diese Entwicklung aufzuhalten. Der Gang vor die Gerichte wäre für die CDU ein lohnenswerter Schritt gewesen. Eine auf Gesetze begründete Argumentation lieferte die CDU jedoch nicht.

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