AKW-Borssele: „Wir sind in einem sehr frühen Stadium“ sagt die Verwaltung – getan hat sie nichts – jetzt erst kommen magere Informationen

Noch in der Ratssitzung am 1.Juni 2011 (mg-heute berichtete) hatte Rechtsdezernent Dr. Schmitz (CDU) etwas gegen die Beschäftigung des Rates mit dem Thema des AKW in Borssele/NL.
Seiner Ansicht nach: „ gibt es eine ausschließliche grundgesetzliche Zuständigkeit des Bundes in doppelter Hinsicht, außenpolitisch und die Energie betreffend.“
Oberbürgermeister Norbert Bude sagte eine Stellungnahme der Verwaltung zu.

Diese wurde nun am 30. Juni in der Sitzung des Umweltausschusses abgegeben.
Der Fachbereich 64, Umweltschutz, vertreten durch Frau Weinthal verteilte ein Dokument (Ausdruck aus dem Internet) und erklärte: „ über die Bezirksregierung ist herausgekommen, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung hat es eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.“
Sie soll im Herbst 2010 stattgefunden haben.
Weinthal meinte: „dort konnte sich jeder äußern, “ und anschließend weiter „ wir sind also in einem sehr frühen Planungsstadium.“
Über eine mögliche Beteiligung des Energieriesen RWE an diesem Unternehmen berichtete Frau Weinthal nicht.
Sie sagte auch nichts zu OB Budes Behauptung, RWE habe umgehend die Planung eines AKW in den Niederlanden dementiert.
Die Beantwortung bleibt Bude bisher noch schuldig.
Ob sich die Verwaltung, immerhin ist sie die Vertreterin aller Mönchengladbacher Bürger, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert hat, wurde ebenfalls nicht beantwortet.
Die Verwaltung will glauben machen, man sei “in einem frühen Planungsstadium“.
Warum beteiligt sie sich im Namen der Bürger nicht von Anfang an mit dem Ziel, das Vorhaben zu verhindern?
Steht sie einer in Deutschland abgelehnten Atompolitik positiv gegenüber, weil die Beteiligungs-Mutter RWE nicht verprellt werden soll?
Wird das Thema deshalb möglichst totgeschwiegen?
Wo stehen SPD, CDU und FDP?
Allein der Partei Die Linke ist es zu verdanken, dass über das AKW-Projekt gesprochen wird.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Umweltministerium zum Verfahren in den Niederlanden, der aufzeigt, wir sind mitten drin in der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Verfahren
Bevor das Genehmigungsverfahren für den Bau eines neuen Kernkraftwerks beginnen
kann, muss zunächst die gesetzlich vorgeschriebene erweiterte
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Das UVP-Verfahren gliedert sich im vorliegenden Fall in die folgenden sechs Phasen:

  1. ERH erstattet schriftlich Meldung über den geplanten Bau und Betrieb eines
    Kernkraftwerks und die geplante Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
  2. Die zuständige Behörde konsultiert die UVP-Kommission (Commissie voor dem.e.r.) sowie weitere Berater und beteiligte Verwaltungsorgane zu Umfang und Detailtiefe des zu verfassenden Umweltverträglichkeitsberichts.
  3. Die zuständige Behörde gibt das Vorhaben von ERH öffentlich bekannt und leitet ein Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren ein.
  4. Die UVP-Kommission legt ein Gutachten vor.
  5. Die zuständige Behörde legt eine Empfehlung über den Umfang und die Detailtiefe
    des von ERH zu erstellenden Umweltverträglichkeitsberichts vor. Darin werden
    auch die Anforderungen genannt, denen der Umweltverträglichkeitsbericht
    entsprechen muss.
  6. ERH erstellt einen Umweltverträglichkeitsbericht.
    kpl. Text des Berichtes

Erst danach geht es zum eigentlichen Genehmigungsverfahren.

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