Arbeitslosenzentrum: Ist der Standort zwingend für die Funktion? Nein!

Seitdem die Roermonder Höfe in Planung sind, seitdem Oberbürgermeister Reiners geäußert hat, dass das Arbeitslosenzentrum nicht am jetzigen Standort an der Lüpertzenderstraße in der Städtischen Immobilie bleiben muß, seitdem giften Vorstand und Leitung des ALZ gegen jegliche Überlegung zur Veränderung des Vereins.
Nun glaubt auch der Mönchengladbacher Katholikentag schnappatmig gegen Äußerungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden wettern zu müssen. (rp-online vom 13.2.2016)
Gerade und vor allem Kirche und ihre Vertreter sollten in der Lage sein, zu erkennen: es ist gutes Recht eines Immobilienbesitzers (Stadt) über die Verwendung seines Eigentums zu reden. Niemand redet der Kirche ernsthaft in die Verkäufe der Gotteshäuser hinein. (z.B. Kletterkirche)
Jedermann weiß: die Verträge des Arbeitslosenzentrums sind endlich, es müssen neue verhandelt werden.
Dabei kann es auch ein Ergebnis sein, dass ein Umzug an einen anderen Standort Sinn macht, sogar positiv für die optimale Funktion des ALZ sein kann.
Es geht nach meiner Kenntnis niemandem um eine Schließung des ALZ. Das wissen auch die Verantwortlichen des Katholikentages und auch die Leitung des ALZ. In bisherigen Gesprächen wurden sie informiert.
Umso mehr ist der Ton in der Öffentlichkeit gegen Personen völlig unangebracht.
Ängste in der Öffentlichkeit zu schüren und die ALZ-Kunden, diejenigen die diese Hilfe auch weiter benötigen und erhalten sollen, zu verunsichern und aufzustacheln, das ist höchst unanständig.
Ein veränderter Standort, ein paar hundert Meter in diese oder jene Richtung in Mönchengladbach, diese örtliche Veränderung ist jedem zumutbar.

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1 Kommentar zu "Arbeitslosenzentrum: Ist der Standort zwingend für die Funktion? Nein!"

  1. Torben Schultz | 15. Februar 2016 um 15:47 |

    Ich glaube die Frage „Ist der Standort zwingend für die Funktion?“ geht am Kern der derzeitigen Diskussion vorbei:

    1) Ein zentraler Standort gehört schon zu einem Arbeitslosenzentrum (ALZ), dabei geht es zum einen um Erreichbarkeit und zum anderen um das Gefühl dazuzugehören. Also ein ALZ im Gewerbegebiet Güdderath oder am Nordpark wäre nicht akzeptabel.
    Aber somit ist natürlich der Standort an den Roermonder Höfen nicht zwingend. Nur da ist es derzeit und da das ALZ bei entsprechender langfristiger Sicherheit selber Geld in die Hand nehmen würde um den Standort Barrierefrei zu machen, gibt es meines Erachtens keinen Grund den Standort zu verlegen.

    2) Die Funktion des ALZ ist mehr als Beratung, auch wenn die Stadt lediglich für die Beratung eine Leistungsvereinbarung mit dem ALZ hat. Aber über andere Gelder (z.B. Spenden) wird das Angebot um günstige Mahlzeiten und als Treffpunkt erweitert. Das macht die Arbeit des ALZ so erfolgreich. Für dieses mehr an Leistungen wird aber ein entsprechendes Gebäude benötigt. Herr Heinrichs ließ durchblicken lediglich noch Büroräume für Beratung stellen zu wollen. Dadurch würde tatsächlich die Funktion des jetzigen ALZ gestört.

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