Ausdehnung der Überwachungszeiten städtischer Radarwagen ein voller Erfolg

Raser mit 88km/h in 30er Zone erwischt.

Seit Ende Oktober letzten Jahres hat das Ordnungsamt die Einsatzzeiten der städtischen Radarwagen deutlich ausgedehnt.
Vier Fahrer, alle entsprechend qualifiziert und zertifiziert, sind dabei im Einsatz. Sie alle haben Verträge in Form einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung und sind auch darin geschult mit kritischeren Situationen umzugehen.
Sie sind im gesamten Stadtgebiet bis in die Nacht und auch am Wochenende unterwegs. In den ersten drei Monaten haben sie dabei bis zum 31. Januar 2018 3.551 Geschwindigkeitsübertretungen ermittelt.
Die meisten extremen Fahrer/innen wurden dabei vornehmlich in einem Zeitfenster zwischen 19 und 21 Uhr und verteilt nahezu über das gesamte Stadtgebiet mit Geschwindigkeiten zwischen 90 – und 100 km/h erwischt.

Unabhängig von der extremen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen derartige Verstöße in einem 50 km/h Bereich zu Bußgeldern von mindestens 200 Euro sowie 2 Punkten und einem ein- oder gar mehrmonatigem Fahrverbot.

Insgesamt kamen in den drei Monaten dadurch mehr als 70.000 Euro – durchschnittlich ca. 20 Euro pro Fall – an Bußgeldern zusammen.

Dabei sind einige Verstöße besonders drastisch gewesen. So war ein Raser mit 88 km/h auf der Odenkirchener Str. an einem Wochentag abends in einer 30er !! Zone unterwegs. Und auf der Dahlener Straße wurden an einem späten Samstagabend  bei einem Fahrzeug 100 km/h gemessen bei einem Limit von 50 km/h.

Durch die Ausdehnung der Einsatzzeiten der Radarwagen konnten auch bereits diverse Beschwerdepunkte und Hinweise von Bürgern überprüft werden. Je nach Feststellungen wurden dann auch  bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, was laut Ordnungsdezernent Matthias Engel auch für eine eindeutig positive Resonanz sorgt: „Damit Menschen sich in unserer Stadt wohlfühlen können, ist Verkehrssicherheit ein sehr wichtiges Thema und uns deswegen ein besonderes Anliegen. Die Ausdehnung der Einsatzzeiten für die Radarwagen und nicht zuletzt auch die Neuinstallation von stationären Überwachungsanlagen leisten dabei einen wesentlichen Beitrag.“

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