Ausländerbehörde Mönchengladbach führt am 1. September den elektronischen Aufenthaltstitel ein

[pmg] Am 1. September wird eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt und bundesweit der so genannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Hierbei handelt es sich um ein Dokument im Kreditkartenformat, das zukünftig für Nicht-EU-Bürger das Aufenthaltsrecht enthält.
Auch die Ausländerbehörde Mönchengladbach stellt ab diesem Datum nicht mehr die bisher bekannten Klebe-Etiketten aus, sondern fordert ähnlich wie beim neuen Personalausweis das Dokument bei der Bundesdruckerei an.
Weil dies umfangreiche technische Umstellungen erfordert, ist die Ausländerbehörde am Freitag, 2. September, geschlossen.
Wichtiger Hinweis: Die bisher erteilten Klebe-Etiketten müssen nicht sofort gegen den eAT ausgetauscht werden. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Der eAT enthält neben den sichtbaren persönlichen Informationen wie Lichtbild, Name und Adresse einen kontaktlosen Chip, der biometrische Daten (Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild) und ausländerrechtliche Auflagen speichert.
Hierauf haben aber nur berechtigte Stellen wie Polizei und Ausländerbehörden Zugriff.

Zusätzlich können die Ausweisinhaber weitere Funktionen in Form des elektronischen Identitätsnachweises und – auf freiwilliger Basis – der elektronischen Signatur nutzen.

Der eAT wird Ausländern aus Nicht-Unionsländern ausgestellt, die eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, die Blaue Karte der EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für Schweizer erhalten.
Der eAT wird ausschließlich über die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und ist teurer als das bisherige Etikett.
Die durch Verordnung festgelegte Gebührenstaffel sieht für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln häufig eine Erhöhung um 50 Euro vor.

So steigt zum Beispiel die Gebühr für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte von 200 auf 250 Euro, für Selbständige von 150 auf 200 Euro und in allen übrigen Fällen von 85 auf 135 Euro.
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr steigt die Gebühr von 50 auf 100 Euro, für die Verlängerung um bis zu drei Monate von 15 auf 65 Euro. Zusätzlich entfallen bisherige Kostenbefreiungen bei Ausländern mit deutschen Familienangehörigen.
Nur wer Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, ist weiterhin von den Gebühren befreit.

 

Weitere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel gibt es bei der Ausländerbehörde Mönchengladbach im Rathaus Rheydt, und auf der Internetseite www.moenchengladbach.de. Hier ist auch ein Link auf die Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge enthalten, die einen mehrsprachigen Flyer mit weiteren Informationen enthält.

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