Autor: PMG

  • Sechs Lastenräder für städtische Kitas

    Sechs Lastenräder für städtische Kitas

    Einfach, schnell und umweltfreundlich vorankommen: Das können jetzt auch sechs städtische Kitas, die für diesen Zweck Lastenfahrräder mit Elektroantrieb bekommen haben.

    Kleiner Nebeneffekt: Wenn die Kita-Beschäftigten mit den Diensträdern unterwegs sind, leisten sie nicht nur einen Beitrag für den Klimaschutz, sondern machen gleichzeitig auch Werbung für die Fachkräfteoffensive der Kindertagesstätten unter dem Slogan „Kita – Läuft bei uns!“.

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  • UNESCO-Aktionstag „Transformation konkret! –

    UNESCO-Aktionstag „Transformation konkret! –

    Am Mittwoch, dem 22.Juni findet von 9 bis 15 Uhr in der Citykirche Mönchengladbach der UNESCO-Aktionstag statt.

    Das diesjährige Thema lautet „Transformation konkret! –Strukturwandel durch Bioökonomie“.

    Mönchengladbach gehört zur Bioökonomie-Modellregion Rheinisches Revier.
    Unter Bioökonomie versteht man die Wandlung der Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen. Vor Ort stellen die UNESCO-Projektschulen der Region ihre Projekte rund um die Bildung für nachhaltige Entwicklung vor. Zudem werden regionale Unternehmen und Organisationen an verschiedenen Stationen ihre Beiträge zum Strukturwandel vorstellen, so z.B. die mags AöR, Strukturwandel Mönchengladbach und die WS Quack + Fischer GmbH.

    Die Bürger*innen und Schulen Mönchengladbachs sind herzlich eingeladen, den Aktionstag zu besuchen. Der Mitmach-Spaß ist garantiert, denn an den Stationen können sich die Schüler*innen über unterschiedliche Beispiele für gelingende Transformation praxisnah informieren.
    Wodurch wird Energie nachhaltiger?
    Wie kocht man mit Sonnenergie?
    Wer produziert am meisten Strom mit dem Fahrrad?
    Wie schmeckt Brot aus Bohnen?
    Dies und mehr gilt es vor Ort zu erleben. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Das ganze Programm der Veranstaltung ist auf der Webseite des Berufskollegs Volksgartenstraße, www.bkvgs.de, zu finden.

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  • „Prognosen zum Jahresabschluss sind aktuell nicht mehr möglich“

    „Prognosen zum Jahresabschluss sind aktuell nicht mehr möglich“

    Kämmerer Michael Heck legte Zwischenbilanz zum Haushalt vor: Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine und Inflation sowie allgemeine Preissteigerungen vor allem bei den Energiekosten beeinflussen die allgemeine Entwicklung auch in Mönchengladbach.

    Einen Zwischenbericht zur Lage im Allgemeinen und mit konkreten Folgen insbesondere auf Mönchengladbach legte Stadtkämmerer Michael Heck in der letzten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft ab.

    Im Fazit schneidet Mönchengladbach aufgrund der weitsichtigen und vorsichtigen Haushaltsplanung in den vergangenen Jahren besser ab, als angesichts der allgemeinen Weltlage zu befürchten, allerdings lässt die Situation langfristige Prognosen nicht mehr zu. „Sollten Gas-Embargo und weitere Folgen aus dem Ukraine-Krieg auf uns zukommen, kann sich die Lage schlagartig ändern“, so Stadtkämmerer Michael Heck, der vor diesem Hintergrund nach wie vor einen Sparkurs fährt, dringende Unterstützung von Land und Bund bei der überfälligen Lösung in der Altschuldenproblematik einfordert und zum Jahresende mit einer schwarzen Null im Jahresergebnis rechnet.

    Die Fakten im Einzelnen: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt 2022: Laut aktueller Prognose geht die Stadt von Steuereinnahmen in Höhe von 172,2 Millionen Euro und somit von einem Plus in Höhe von 28,8 Millionen Euro gegenüber dem Ansatz von 2022 aus. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang in Höhe von 11,43 Prozent. „Dieser Rückgang liegt deutlich über dem Prognosewert der aktuellen Steuerschätzung für 2022. Die eingeplante Isolierung, die das Covid-Isolationsgesetz ermöglicht, sinkt demnach um 43,8 Millionen Euro. „Das ist ein guter Meilenstein, der den Haushalt stabilisiert“, betonte Kämmerer Michael Heck zur Einordnung der Zahlen.
    Laut Prognose wird zum Jahresende mit Mehrerträgen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer von rund 5,2 Millionen Euro gerechnet, die nahezu vollständig den Isolierungsbetrag mindern werden, da sie coronabedingt isoliert werden können und den laufenden Haushalt nicht belasten. Damit sinkt im laufenden Haushaltsjahr der Isolationsbetrag von 114,3 auf 71 Millionen Euro.

    Auswirkungen der Ukraine-Krise

    Bei den anfallenden Kosten für Sachleistungen und Personalaufwand zur Unterbringung von Geflüchteten entfällt die Verpflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung, da das Land entsprechende Hilfen zur Verfügung stellt. Wie bei der Corona-Pandemie hat die Stadt über Erträge und Aufwendungen sowie Aufnahme von Krediten der Kommunalaufsicht gegenüber zu berichten. Einen ersten Bericht kündigte der Kämmerer für den nächsten Ratszug an.

    Steuerschätzung Mai 2022

    Laut jüngsten Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzung, einem Beirat des Bundesministeriums für Finanzen, sieht die aktuelle Prognose eine Verbesserung der Einnahmen in Höhe von 46,3 Milliarden Euro gegenüber der Annahme von Herbst 2021. Stadtkämmerer Michael Heck betrachtet die Prognose allerdings mit Vorsicht: „Die aktuelle Steuerschätzung von Mai kann auf den ersten Blick den falschen Eindruck vermitteln, dass sich die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden gegenüber bisherigen Erwartungen verbessert hätte“, betonte er mit Blick auf die steigenden Energiepreise und der Inflationsentwicklung, die zu steigenden Ausgaben bei den Kommunen führen werden. „Die Prognose ist aus meiner Sicht deutlich zu positiv. Wir werden hier Abstriche vornehmen müssen“, ergänzt er.

    Zinsentwicklung

    Hier geht der Kämmerer von einer Zinswende bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Ende der Ära der Negativzinsen aus, die auch von den meisten Ökonomen vorausgesagt wird. Da für den städtischen Haushalt 43 Prozent der Liquiditätskredite (460 Millionen Euro) zinsgesichert sind und die kürzeste Fortschreibung bis September 2023 läuft, könnte die Stadt die ersten Schritte zur Zinserhöhung durch die EZB laut Kämmerer verkraften. Die positiven Zinssätze für Tagesgeldkredite wurden in der Spanne von 0,0 Prozent für 2021, 0,2 Prozent für das laufende Haushaltsjahr bis zu einem Prozent bis zum Jahr 2025 kalkuliert. „Das ist eine gute Nachricht für unseren Haushalt. Wir haben hier vorsichtig geplant“, so Michael Heck weiter.

    „Prognose Jahresergebnis 2022 „

    Bis zum Jahresende konnte davon ausgegangen werden, dass der Haushalt 2022 solide geplant war und durch positive Entwicklung der Steuererträge im Laufe des Haushaltsjahres anfallende Mehraufwendungen kompensiert werden können und wir somit einen ausgeglichenen Jahresabschluss 2022 werden erreichen können“, betonte der Kämmerer. „Mit dem Ausbruch des Ukrainekrieges sind allerdings aktuell keine Prognosen mehr möglich. Zum jetzigen Stand gehe ich zwar von einer schwarzen Null zum Ende des Jahres aus. Die Entwicklungen bleiben allerdings abzuwarten“, schließt er seinen Zwischenbericht zur aktuellen Haushaltslage.

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  • Eine Woche lang „Diversity-Day“ bei der Sozial-Holding

    Eine Woche lang „Diversity-Day“ bei der Sozial-Holding

    Städtische Tochtergesellschaft ist der Charta der Vielfalt der Bundesregierung beigetreten.

    Mit den Unterschriften von Staatsministerin Reem Alabali-Radovan und Geschäftsführer Helmut Wallrafen unter der Beitrittsurkunde ist die Mitgliedschaft im größten Netzwerk für Diversity-Management in Deutschland jetzt auch offiziell besiegelt worden.

    Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt setzt das städtische Tochterunternehmen mit rund 900 Beschäftigten ein klares Zeichen für Vielfalt und Toleranz in der Arbeitswelt und signalisiert die Wertschätzung aller Mitarbeitenden unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

    „Unsere Arbeitswelt wandelt sich stetig“, sagt Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding. „Durch unseren Einsatz für Vielfalt gelingt uns die Anpassung an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen wie die Globalisierung, den demographischen Wandel und den Wettbewerb um Fachkräfte. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt positionieren wir uns nun klar gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen. Und das ganz im Sinne unseres Leitbildes, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt.“

    Bei der Sozial-Holding arbeiten Menschen aus 26 Nationen unter einem Dach. Für seine Beschäftigungspolitik, Innovationsfreude und ein vorbildliches Gesundheitsmanagement ist die städtische Tochtergesellschaft in den vergangenen 20 Jahren vielfach national und international ausgezeichnet worden – zuletzt mit dem Fair Pay Award 2022 für gerechte Bezahlung. 80 Prozent der Führungspositionen bei der Sozial-Holding sind mit Frauen besetzt und der Anteil der über 50-Jährigen Beschäftigten liegt bei rund 48 Prozent.

    „Der Einsatz für Vielfalt, der Einsatz für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander, ist heute wichtiger denn je, denn unsere Gesellschaft ist vielfältiger und differenzierter als jemals zuvor. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt haben wir uns verpflichtet, die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb des Unternehmens anzuerkennen, die Werte zu erkennen, zu teilen und zu leben. Denn Diversity ist eine Haltung und ständige Herausforderung“, betont Sabine Scholl, die das Qualitätsmanagement der Sozial-Holding leitet. Mit einem vierköpfigen Team hat Scholl auch den Diversity-Day vorbereitet.

    Den Auftakt für gab es am 31. Mai im Scooter-Park der Sozial-Holding in Hardterbroich. Eine Woche lang ist das Diversity-Team jetzt in den Einrichtungen der Sozial-Holding unterwegs, um mit den Beschäftigten zum Thema Vielfalt ins Gespräch zu kommen und die Anregungen der Belegschaft in das Projekt einzuarbeiten.

    „Vielfalt geht uns alle an – nicht nur diejenigen, die sich im Arbeitsleben benachteiligt sehen. Vielfalt steht für Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Menschen. Auch wenn wir gemeinsam in der Sozial-Holding schon einiges umgesetzt haben, wollen wir unseren Weg fortführen und besser werden“, berichtet Sabine Scholl. Pläne die Vielfalt im Unternehmen zum Beispiel in den Bereichen Alter, Herkunft, Geschlecht und Fähigkeiten auch praktisch zu leben, gibt es schon. So sollen Beschäftigte unterschiedlichen Alters in Teams zusammengeführt und altersgerechte Arbeitsplätze entwickelt werden. Es sollen interkulturelle Netzwerke unter den Beschäftigten und Bewohnern gegründet und gefördert werden. „Insgesamt geht es darum, den Blick für unterschiedliche Persönlichkeiten und Lebensläufe und die damit strukturell verbundenen Benachteiligungen und Bevorzugungen zu schärfen. Denn nur, wer sich dieser oft versteckten Diskriminierung bewusst wird, kann ihr entgegenwirken.

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  • Stadt versendet vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide

    Stadt versendet vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide

    Die Stadt wird vorerst keine Kanalbenutzungsgebührenbescheide versenden.

    Das teilte Stadtkämmerer Michael Heck gestern (2. Juni) in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft mit.
    Grund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 17. Mai dieses Jahres mit dem es seine bisher geltende Rechtsprechung zur Kalkulation der Abwassergebühren aufgegeben und geändert hat. Demnach dürfen die Kommunen in NRW nach dem aktuellen Urteil bei der Kalkulation ihrer Abwassergebühren nur noch die Zinsen der letzten zehn Jahre berücksichtigen. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung hatten sie die Zinssätze der letzten 50 Jahre zugrunde gelegt, um die aktuellen Gebührensätze zu berechnen.

    „Das OVG-Urteil wird auch bei der Stadt Mönchengladbach für eine Anpassung der künftigen Gebührenkalkulation sorgen, denn die Stadt wird geltendes Recht umsetzen. Zudem wirkt sich das Urteil des OVG auf die noch nicht bestandskräftig veranlagten Kanalbenutzungsgebühren aus. In Verfahren, in den eine solche Rechtskraft aufgrund eingelegter Widersprüche oder anhängiger Klagen noch nicht eingetreten ist, wird die jeweilige Gebührenkalkulationen, für die bis zum jetzigen OVG-Urteil noch eine andere rechtliche Grundlage gegeben war, ebenfalls anzupassen sein“, erläuterte Stadtkämmerer Michael Heck im Fachausschuss.

    Ein Widerspruch gegen bestandskräftige Kanalbenutzungsgebührenbescheide der zurückliegenden Jahre werde aus städtischer Sicht jedoch zu keiner Erstattung führen. Ebenso wenig werden Anträge auf Aufhebung von Kanalbenutzungsgebührenbescheiden für zurückliegende Jahre sowie auf Neufestsetzung der Gebühren erfolgreich sein. Die rechtskräftigen Bescheide werden aufgrund des Grundsatzes der Rechtssicherheit weiterhin Bestand haben und nicht geändert werden. Zu berücksichtigen sei dabei, dass die Erhebung der Kanalbenutzungsgebühren in den vergangenen Jahren im Einklang mit dem Kommunalabgabengesetz NRW und der dazu ergangenen ständigen Rechtsprechung des OVG stand.

    „Das OVG-Urteil ist in erster Linie in die Zukunft gerichtet. Die Stadt Mönchengladbach wird die neue Rechtsprechung bei aktuell noch nicht bestandskräftigen Gebührenfestsetzungen sowie künftigen Kanalbenutzungsgebührenbescheiden selbstverständlich berücksichtigen“, führte der Stadtkämmerer weiter aus. Um eine verlässliche Aussage über anstehende Veränderungen in der Abwassergebührenkalkulation und die hieraus resultierenden neuen Gebührensätze machen zu können, ist aus Sicht der Stadt aber die Urteilsbegründung des OVG sehr wichtig. Stadtkämmerer Michael Heck weiter: „Nach Auswertung der Gründe im inzwischen veröffentlichten Urteil wird die Stadt Mönchengladbach ihre Gebührensätze abschließend überprüfen und gegebenenfalls neu kalkulieren sowie die in Rede stehenden und bisher angefochtenen, noch nicht bestandskräftigen Gebührenbescheide entsprechend anpassen“. Zum Hintergrund: Die Kanalbenutzungsgebühren werden in Mönchengladbach auf der Grundlage von Vorausleistungen erhoben. Die endgültige Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf des Erhebungszeitraumes mit separatem Gebührenbescheid der Stadt. Da diese städtischen Kanalbenutzungsgebührenbescheide dem geltenden Recht entsprechen müssen, werden deshalb ab sofort erst einmal bis auf Weiteres auch keine Gebührenbescheide mehr verschickt, bei denen zu erwarten wäre, dass sich das neue OVG-Urteil auswirken könnte.

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  • Stadtverwaltung bleibt am Freitag, 27. Mai geschlossen

    Stadtverwaltung bleibt am Freitag, 27. Mai geschlossen

    Die Stadtverwaltung bleibt am Freitag, 27. Mai (Tag nach Christi Himmelfahrt) geschlossen.

    Hintergrund der Schließung am so genannten Brückentag ist der vom Rat beschlossene Haushaltssanierungsplan. Durch die Schließung werden Urlaubstage und Überstunden bei den Verwaltungsmitarbeiten abgebaut. So müssen für diese Tage keine Rückstellungen gebildet werden, die den städtischen Haushalt am Ende des Jahres belasten.

    Geschlossen sind am Freitag, 27. Mai, alle Ämter und Fachbereiche, mit folgenden Ausnahmen:

    Der KOS und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes sowie die Feuerwehr haben regulären Dienst.

    Für Notfälle und besondere Gefahrensituationen hat die Stadtverwaltung – wie an Sonn- und Feiertagen – Rufbereitschaften eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger sollten sich in solchen Fällen an Feuerwehr oder Polizei wenden.

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  • Rettungshundestaffel der Feuerwehr Mönchengladbach meldet sich einsatzbereit

    Rettungshundestaffel der Feuerwehr Mönchengladbach meldet sich einsatzbereit

    Für Stephanie Wrann, Holger Matton und ihre Hunde Leopold, Schröder und Milan ging es gestern (25. Mai) mal nicht aufs Trainingsgelände, sondern zu einem besonderen Termin ins Rathaus Rheydt.

    Gemeinsam stellten sie die neue Rettungshundestaffel der Mönchengladbacher Feuerwehr vor und meldeten den Mitgliedern des Ausschusses für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz die Einsatzbereitschaft.
    Ab sofort können sechs ausgebildete Spürhunde für die Personensuche (Mantrailing) eingesetzt werden. Acht weitere vierbeinige Spürnasen absolvieren zurzeit die rund zweijährige Ausbildung. Die Rettungshundestaffel ist Teil der Freiwilligen Feuerwehr und dort der Einheit IuK (Information und Kommunikation) zugeordnet.

    Die Mantrailing-Teams können dabei helfen, vermisste Personen, verirrte Demenzpatienten, suizidgefährdete Personen oder Menschen, die sich unter Schock von einer Unfallstelle entfernen, aufzuspüren. Aber auch bei der Fallrekonstruktion können die Hunde wertvolle Dienste leisten.

    Dabei setzen die Tiere ihren phänomenalen Geruchssinn ein. Sie riechen räumlich, erkennen zum Beispiel aus welcher Richtung eine alte Spur kommt und wo die neue hinführt.

    Aufgebaut wird die ehrenamtliche Rettungshundestaffel seit 2019. Von der Pandemie im Trainings- und Prüfungsbetrieb etwas ausgebremst, konnten jetzt die ersten Hunde alle fünf notwenigen Prüfungen ablegen. Trainiert wird acht bis zehnmal im Monat. Außerdem müssen die Tiere alle zwei Jahre ihre Fähigkeiten erneut unter Beweis stellen.

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  • Der Zensus 2022 hat begonnen: In Mönchengladbach werden 4.000 Haushalte befragt

    Der Zensus 2022 hat begonnen: In Mönchengladbach werden 4.000 Haushalte befragt

    Seit heute läuft der Zensus 2022 auf vollen Touren:

    Zum Stichtag 15. Mai 2022 werden in Nordrhein-Westfalen bei der Haushaltebefragung rund 1,5 Millionen Personen und bei der Gebäude- und Wohnungszählung etwa vier Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum bzw. deren Beauftragte befragt, teilt Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW) mit. Als Statistisches Landesamt ist IT.NRW für die Durchführung des Zensus im bevölkerungsreichsten Bundesland zuständig. Kommunale Erhebungsstellen führen die Befragungen vor Ort durch.

    Dafür führen in Mönchengladbach in den nächsten Wochen an rund 4.000 Adressen 200 geschulte Personen im Auftrag der Stadt Mönchengladbach kurze Interviews von fünf bis zehn Minuten mit den dort wohnenden Personen. Schon im Vorfeld haben sie sich schriftlich mit einem Terminvorschlag angekündigt. Anschließend wird jedem Haushaltsmitglied noch zusätzlich ein Zugangscode für eine Online-Befragung übergeben, bei der Fragen zur Bildung und Erwerbstätigkeit abgefragt werden.

    Auch der Versand der Anschreiben an die Befragten der Gebäude- und Wohnungszählung startet in Nordrhein-Westfalen ab heute. Die Anschreiben enthalten die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Das Ausfüllen dauert in der Regel weniger als zehn Minuten.

    Für Rückfragen zum Zensus hat die Stadtverwaltung eine Hotline eingerichtet. Sie ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr (außer an Feiertagen) unter der Telefonnummer (02161) 25 96 00 erreichbar.

    Wichtiger Hinweis:
    Die Interviewerinnen und Interviewer fragen nicht nach Einkommen, Religion, Bankinformationen, Ausweisdokumenten, Passwörtern, Unterschriften oder Impfstatus und müssen nicht die Wohnung betreten.
    Außerdem weisen sie sich mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte und einem Pass aus.

    Weitergehende Informationen zum Zensus gibt es unter www.Zensus2022.de und spezielle Informationen zum Zensus des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Adresse https://www.it.nrw/zensus-2022 .

    Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass alle beim Zensus 2022 erfragten Informationen strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen unterliegen.
    Der Schutz der Daten jeder einzelnen befragten Person hat oberste Priorität.
    Individualdaten dürfen den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen.

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  • 3. Fachtag Kinderschutz mit 140 Teilnehmer*innen in der Hochschule Niederrhein

    3. Fachtag Kinderschutz mit 140 Teilnehmer*innen in der Hochschule Niederrhein

    Nach längerer Coronapause konnte am Wochenende der Fachtag Kinderschutz in der Hochschule Niederrhein wieder stattfinden.

    Die 3. Auflage des fachübergreifenden Austauschs wurde vom städtischen Jugendamt, der Kinderklinik der Städtischen Kliniken, der Hochschule Niederrhein, der Polizei, dem Verein Zornröschen e.V. und einer Anwältin für Opferschutz ausgerichtet. Teilgenommen haben 140 Personen, darunter Ärzt*innen, Pädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Polizist*innen, Jurist*innen sowie Studierende.

    Der Fachtag unter der Schirmherrschaft von Sozialdezernentin Dörte Schall sollte vor allem dazu beitragen, Erfahrungen auszutauschen, gemeinsam Fälle und Konzepte zu besprechen und die Arbeit der unterschiedlichen Behörden, Einrichtungen und Disziplinen, die im Kinderschutz arbeiten, besser kennen zu lernen.

    Organisiert wurde der Fachtag gemeinsam von Jugendamt, Hochschule, Polizei, Zornröschen, den Städtischen Kliniken und einer Anwältin für Opferschutz. © Stadt MG

    Neben Vorträgen zum Kinderschutz unter anderem von Prof. Dr. Michael Borg-Laufs (Hochschule Niederrhein), Klaus Röttgen (Fachbereich Kinder, Jugend und Familie), Dr. Sabine Keiser (Städtische Kliniken), und Judith Acker (Rechtsanwältin) stand deshalb auch eine Reihe von Workshops zu unterschiedlichen Themen – zum Beispiel zu körperlichen und psychischen Warnzeichen für Kinderschutzfälle, sexuellem Missbrauch, Prozessbegleitung, Aufgaben der Polizei und der Justiz – auf dem Programm.

    „Der Fachtag ist wichtig, um das Netzwerk Kinderschutz in Mönchengladbach zu stärken und die Kooperation zwischen den Einrichtungen und Personen, die im Kinderschutz arbeiten, zu fördern. Denn ein zentraler Faktor für den Erfolg ist die interdisziplinäre Vernetzung und ein vertrauensvoller Austausch“, betonte Dörte Schall bei der Begrüßung der Teilnehmer*innen.

    „Die furchtbaren Fälle von sexualisierter Gewalt in Lüdge und Bergisch Gladbach, aber auch die grausamen Kindstötungen in Mönchengladbach mahnen uns alle stets wachsam zu sein und unsere Anstrengungen immer weiter zu steigern, damit Kinder sicher aufwachsen können“, so die Sozialdezernentin weiter.

    Zurzeit tritt in Nordrhein-Westfalen das erste Landeskinderschutzgesetz in Kraft.
    Alle Jugendämter im Land werden auf einheitliche fachliche Standards mit einer fortwährenden Qualitätsentwicklung verpflichtet.
    Alle Einrichtungen mit Angeboten für Kinder und Jugendliche sollen Leitlinien für Kinderschutzkonzepte entwickeln.

    Im Kinderschutz sollen Netzwerkstrukturen mit allen Akteuren vor Ort geschaffen und dauerhaft mit Leben gefüllt werden. Auch deshalb war der Fachtag Kinderschutz besonders aktuell.
    „Ich begrüße die steigende Bereitschaft aller Institutionen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. In der Praxis müssen alle Partner im gemeinsamen Interesse für das Kind zusammenarbeiten. Deshalb danke ich allen, die diesen Fachtag organisiert oder mit ihren Beiträgen bereichert haben“, so Schall weiter.

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  • Vom 11. bis 13. Mai wieder Warnstreiks in städtischen Kitas

    Vom 11. bis 13. Mai wieder Warnstreiks in städtischen Kitas

    Die Gewerkschaft verdi hat für Mittwoch, 11. Mai, Donnerstag, 12. Mai und Freitag, 13. Mai wieder Warnstreiks in kommunalen Kindertagesstätten angekündigt.

    Von den Streikmaßnahmen sind auch folgende Städtische Tageseinrichtungen für Kinder betroffen:

    Mittwoch, 11.Mai:
    Altenbroicher Straße 44 (Notbetreuung)
    Am Hockstein 70 (Notbetreuung)
    Am Beekerkamp 110 (Notbetreuung)
    Ferdinand-Strahl-Str. 9 (geschlossen, Notgruppe Josef-Drauschke-Str.)
    Giesenkirchenerstr. 245 (Notbetreuung)
    Höfgenweg 22 (Notbetreuung, Lenagruppen schliessen sich zusammen)
    Hülserkamp 3 (Notbetreuung) Josef-Drauschke-Str. 50 (Notbetreuung)
    Kamphausener Straße (Notbetreuung)
    Kommer Weg 150 (Notbetreuung)
    Leibnizstraße 45 a (Notbetreuung)
    Mühlenstraße 47 (Notbetreuung)
    Pahlkestraße 10 (Notbetreuung)
    Pestalozzistraße 12 (Spielgruppe Geschlossen, Kita hat keinen Spätdienst)
    Rohrstraße 49 (Normalbetrieb, Notbetreuung nur in einer Gruppe)
    Rüdigerstraße 38 (geschlossen, Notbetreuung Hülserkamp)
    Seidenweberstraße 83 (Notbetreuung)
    Steinshütte 10 (Notbetreuung)
    Südwall 32 (Notbetreuung)

    Donnerstag, 12. Mai:

    Gatherskamp 98 (Notbetreuung)
    Josef-Drauschke-Str. 50 (Notbetreuung)
    Nikolausstraße24 (Notbetreuung)
    Pestalozzistraße 12 (Kita hat keinen Spätdienst)

    Freitag, 13. Mai:

    Gartenkamp 16 (Notbetreuung)
    Gatherskamp 98 (geschlossen)
    Höfgenweg 22 (Lena Gruppe Franz-Werfel-Weg ab 12:00 Notbetreuung)
    Hoemenstraße 34 (Normalbetrieb, eine Notgruppe)
    Hülserkamp 3 (Notbetreuung)
    Josef-Drauschke-Str. 50 (Notbetreuung)
    Leibnizstraße 45 a (Notbetreuung)
    Nikolausstraße24 (Notbetreuung)
    Pestalozzistraße 12 (Kita bietet keinen Spätdienst an)
    Schlossacker 10 (Notbetreuung)

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  • Stadt kann Geflüchtete aus der Ukraine in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes registrieren

    Stadt kann Geflüchtete aus der Ukraine in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes registrieren

    Die Stadt Mönchengladbach hat vom Land NRW die Möglichkeit erhalten, zur Registrierung Geflüchteter aus der Ukraine die Landesinfrastruktur in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) im ehemaligen JHQ nutzen zu dürfen.

    In der Zeit vom 16. Mai bis 30. Mai werden zweimal täglich Geflüchtete von Sammelpunkten im Stadtgebiet mit Bussen in die EAE und wieder zurückgefahren.

    Alle Personen aus der Ukraine, die bereits von der Ausländerbehörde einen Registrierungstermin erhalten haben, bekommen von dort weitere Informationen. Personen, die noch keinen Kontakt zur Ausländerbehörde hatten und registriert werden möchten, können sich unter der Mailadresse registrierung-ukraine@moenchengladbach.de melden. Sie werden zeitnah über den Ablauf informiert. Eine individuelle Anreise zur EAE ist nicht möglich.

    Die Registrierung ist für alle Geflüchteten notwendig, die in Deutschland staatliche Unterstützung in Form von Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchten. Sie wird auch für den rechtmäßigen Aufenthalt über den 31. August 2022 hinaus oder eine Arbeitserlaubnis benötigt.

    Die Registrierung erfolgt an sogenannten PIK-Stationen. Dabei werden persönliche Daten aufgenommen, biometrische Fotos gemacht und digitale Fingerabdrücke abgenommen. Die aufgenommenen Daten werden zentral im sogenannten Ausländerzentralregister gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben später alle öffentlichen Stellen in dem Umfang, den sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen.

    Mehr als 900 Geflüchtete, die aus der Ukraine nach Mönchengladbach gekommen sind, haben sich bereits registrieren lassen. Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Insgesamt rechnet die Stadt aber mit etwa 2.200 Personen aus der Ukraine, die sich derzeit in Mönchengladbach aufhalten.

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  • Jetzt kommt der Stadtsommer!

    Jetzt kommt der Stadtsommer!

    Die Pandemie ist zwar immer noch nicht vorbei, aber die Vorfreude auf einen Sommer ohne viele Einschränkungen ist nach einer zweijährigen Durststrecke riesengroß.

    Was die Stadt alles zu bieten hat und welche Potenziale in den Sommermonaten wiederbelebt und neu entdeckt werden können, zeigt die von der Stadt gemeinsam mit der städtischen Marketinggesellschaft MGMG initiierte Marketingkampagne „Stadtsommer“. 

    „Mit der Bündelung von Festivitäten in unserer Stadt werden die Innenstädte und Stadtteilzentren neu erlebbar. Die Events sorgen mit ihrer Strahlkraft dafür, dass die Gladbacher*innen, aber auch auswärtige Besucher*innen, in unsere Stadt kommen. Erst mit dieser Bündelung in Form einer Kampagne wird deutlich, wie vielfältig unsere Stadt ist und wie viele sich engagieren, um Aktionen und Angebote auf die Beine zu stellen“, erklärt Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Unter dem Label „Stadtsommer“ werden verschiedene Events, egal ob Stadtfest, Sportveranstaltung, Konzert oder Kulinarikfestival, gemeinsam vermarktet. Das entspricht der neuen städtischen Gesamtstrategie, die Stadt Mönchengladbach in ihrer ganzen Vielfalt ganzheitlich zu denken und alle Menschen mitzunehmen.

    Mit einer Fülle an Veranstaltungen wird Mönchengladbach für nahezu jede Zielgruppe ein Angebot bieten und so die Vielfalt der Stadt abbilden.
    Die Veranstaltungen des Sommers standortübergreifend in Form dieser Kampagne zu bündeln, passt gut in die von der Stadt initiierten Zentrenstrategie zur Stärkung der Innenstadt- und Stadtteilzentren.
    Im Rahmen dieses Strategieansatzes werden von der Stadtverwaltung in fachübergreifenden Arbeitsgruppen Ansätze und Maßnahmen für die zukünftige Belebung der Zentren entwickelt.
    Im Dialog mit der Stadtgesellschaft wurde dabei der Wunsch geäußert, bestehende Angebote besser zu vermarkten.

    „Wir haben diese Idee aufgegriffen und in den Stadtsommer überführt. In Summe erhalten so die einzelnen Veranstaltungen eine deutliche bessere öffentliche Wahrnehmung und Aufmerksamkeit“, erklären die Stadtsommer-Projektleiterinnen Alice Welters-Dahmen von der städtischen Marketinggesellschaft (MGMG) und Vera Tolo aus dem Büro des Oberbürgermeisters.
    Damit soll deutlich werden, dass die Zentren in Mönchengladbach und Rheydt wesentlich mehr zu bieten haben als das reine Shopping-Erlebnis. In den vergangenen Jahren hat die allgemeine Veränderung im Konsumverhalten der Einwohner*innen (Online-Käufe) und der allgemeine gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel (Digitalisierung) zu starken Veränderungen in den Zentren beigetragen.

    Signifikante Umsatzrückgänge beim Einzelhandel und weniger Laufkundschaft in den Zentren der Stadtteile sind die Folge.

    Der Stadtsommer soll mit seinen Veranstaltungen dabei helfen, nachhaltige Perspektiven aufzuzeigen, die einen neuen Nutzungsmix jenseits des Einzelhandels in den Zentren befördern.

    Weitere Informationen zum Stadtsommer gibt es auf einer Landingpage unter www.stadtsommermg.de.

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  • Impfstelle in der Red Box: Geänderte Öffnungszeiten im Mai

    Impfstelle in der Red Box: Geänderte Öffnungszeiten im Mai

    Weil die Nachfrage nach Corona-Impfungen weiter zurückgegangen ist, ändert die Städtische Impfstelle in der Red Box (Am Nordpark 299) im Mai die Öffnungszeiten.

    Sie ist ab sofort mittwochs und freitags von 12 bis 18 Uhr geöffnet.
    Am 25. Mai schließt die Impfstelle wegen einer Veranstaltung in der Red Box bereits um 16 Uhr.

    An beiden Tagen werden alle Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Terminreservierung angeboten.

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  • 17 weitere Stolpersteine in Mönchengladbach verlegt

    17 weitere Stolpersteine in Mönchengladbach verlegt

    Mit seinen STOLPERSTEINEN erinnert der Künstler Gunter Demnig seit Jahren an die Opfer der NS-Zeit, indem er vor ihrem letzten Wohnort Gedenktafeln aus Messing in den Bürgersteig einlässt.

    Mit den Steinen vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig, die einst hier wohnten.

    Auf den Steinen steht geschrieben:
    HIER WOHNTE… Ein Stein. Ein Name. Ein Mensch. Seit dem 27. Januar 2006, dem Gedenktag für die Opfer des Holocaust, wurden in Mönchengladbach an 97 Stellen 317 Stolpersteine sowie eine erste Stolperschwelle im vergangenen Jahr vor dem ehemaligen jüdischen Altenheim in der Friedrich-Ebert-Straße 82-84 verlegt. Heute Abend (29. April) wird er in einem Festakt für sein Engagement und Wirken durch den Verein Benediktpreis von Mönchengladbach mit dem Benediktpreis ausgezeichnet. Der Benediktpreis von Mönchengladbach wird seit 1968 für wertorientiertes und vor dem Hintergrund der christlichen-abendländischen Erfahrungen in besonderer Weise herausragendes Handeln verliehen, zuletzt 2018 an die Journalistin Dunja Hayali.

    Vor der Verleihung des Benediktpreises verlegte Gunter Demnig heute 17 neue Stolpersteine im Stadtgebiet, unter anderem vier Steine vor dem Haus Nummer 50 in der Schillerstraße in Gedenken an Max, Erna, Ernst und Erika Adler. Ernst Adler, Sohn von Max und Erna Adler, reiste mit seiner Frau Ilana und Tochter Tahlia eigens zur Stolpersteinverlegung aus den USA an. Die Familie Adler lebte bis zu ihrer Emigration nach England im August 1936 in der Schillerstraße 50. Seit Anfang der 1990er Jahre verlegte er mehr als 75.000 Steine in 1.265 deutschen Gemeinden sowie in 24 Ländern. Die Menschen, an die diese Steine erinnern, stehen dabei stellvertretend für die vielen Opfer, die auch in Mönchengladbach in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt und anschließend in Todeslagern oder anderen Orten des Grauens ermordet wurden. Für Oberbürgermeister Felix Heinrichs, der die Verlegung in der Schillerstraße begleitete, sind die Stolpersteine deswegen ein wichtiger Bestandteil der Erinnerungskultur: „Hinter jedem dieser Steine steckt ein Menschenleben, eine Geschichte und vor allem ein Schicksal, das sich nie wieder wiederholen darf. Deswegen sind die Stolpersteine nicht nur eine Erinnerung an diese Menschen, sondern auch eine Mahnung: Es darf keinen Platz für Extremismus in unserer Gesellschaft geben. Wir alle können dafür einstehen, dass nicht Ausgrenzung, sondern Offenheit und Toleranz unsere Gesellschaft ausmacht,“ betonte er bei der Verlegung.

    An folgenden Orten sind neue Stolpersteine verlegt worden:

    Schillerstraße 50 in Erinnerung an Max, Erna, Ernst und Erika Adler Regentenstraße 27 in Erinnerung an Dr. Friedrich David, Hedwig und Hans Walter David Hindenburgstraße 119 in Erinnerung an Alfred, Elise, Richard und Johanna Schlesinger Roermonder Straße 27 in Erinnerung an Erwin Liffmann Hauptstraße 31 in Erinnerung an Rosalie, Henriette und Sybilla Brockers sowie Hugo-Junkers-Straße 23 in Erinnerung an Klara und Alfred Klein.

    Auf der Internetseite der Stadt sind alle Standorte von Stolpersteinen zu finden. Hier gibt es auch die Möglichkeit, die Schicksale der Opfer, an die die Steine erinnern, nachzulesen.

    Zusätzlich gibt es Informationen, wie man das Projekt unterstützen kann. https://www.moenchengladbach.de/de/stolpersteine

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  • PFC im Grundwasser in Teilen von Giesenkirchen: Das müssen Anwohner*innen wissen

    PFC im Grundwasser in Teilen von Giesenkirchen: Das müssen Anwohner*innen wissen

    Fachbereich Umwelt gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zur jüngst entdeckten Schadstoffbelastung mit PFC.

    Mitte März hat die Stadtverwaltung Politik, Öffentlichkeit und Anwohner*innen informiert, dass das Grundwasser, nicht betroffen ist das Trinkwasser, in Teilen von Giesenkirchen möglicherweise Verunreinigungen mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) aufweist. Das Grundwasser darf innerhalb eines festgelegten Untersuchungsbereiches bis auf Weiteres nicht genutzt werden. Zahlreiche Anwohner*innen haben seitdem das Kontaktangebot der Stadt genutzt und sich beim Fachbereich Umwelt gemeldet. Das sind die Antworten auf die häufigsten Fragen:

    Welches Gebiet ist genau betroffen?

    Im Sinne des Vorsorgeprinzips hat der Fachbereich Umwelt zunächst einen eher weiträumigen Untersuchungsbereich festgelegt. Innerhalb dieses Gebiets soll nun der tatsächlich betroffene Bereich – die sogenannte Schadstofffahne – näher eingegrenzt werden. Dabei ist ausdrücklich nicht der gesamte Ortsteil Giesenkirchen betroffen, sondern ein zunächst etwa 700 m breiter und 1700 m langer Streifen, der sich von An der Waldesruh über Stähn, Puffkohlen in Richtung Ruckes erstreckt. Welche Straßen genau zum weiträumigen Untersuchungsbereich gehören, ist dem beigefügten Straßenplan zu entnehmen. Er ist ebenfalls unter www.stadt.mg/pfc-giesenkirchen veröffentlicht. Hier finden sich zudem ergänzende Informationen zum Thema PFC.

    Warum dürfen die Gartenbrunnen nicht einmal zum Gießen benutzt werden?

    Dass Nutz- und Esspflanzen aus Gründen der Gesundheitsvorsorge nicht mit belastetem Grundwasser gegossen werden dürfen, leuchtet vielen ein. Doch warum darf man damit auch keine Blumen gießen und den Rasen nicht sprengen? Auch dafür gibt es gute Gründe. Beim Rasensprengen beispielsweise werden Aerosole frei, wodurch die Schadstoffe in die Luft gelangen, weiter verbreitet werden und schlimmstenfalls eingeatmet werden könnten. Auch das Blumengießen ist problematisch, denn hierbei können sich die Schadstoffe auf ein immer breiteres Gebiet verteilen. Sie gelangen so möglicherweise in noch unbelastete Böden und versickern anschließend in neue Bereiche des Grundwassers. Je nachdem, wie das Grundwasser hier fließt, können die Schadstoffe noch weiter „verschleppt“ werden. Das Grundwasser nicht zu nutzen dient also neben dem eigenen Gesundheitsschutz auch dazu, dass sich die Belastung nicht weiter ausdehnt. Das ist wichtig, um das Grundwasser erfolgreich sanieren zu können.

    Wie geht es jetzt weiter und wie lange dauert es, bis das Problem behoben ist?

    Zunächst ist es erforderlich, den tatsächlich belasteten Bereich, die sogenannte Schadstofffahne, zu lokalisieren und herauszufinden, woher die Verunreinigung kommt. Dazu müssen über einen längeren Zeitraum weitere detaillierte Messungen im Untersuchungsbereich durchgeführt und analysiert werden. Der Fachbereich Umwelt lässt deshalb weitere Grundwassermessstellen errichten. Später könnten punktuell auch einzelne Messungen an privaten Brunnen erforderlich sein. Die Stadt hat die Anwohner*innen dafür um Mithilfe gebeten, mit großer Resonanz: 55 private Brunnen wurden gemeldet, damit dort bei Bedarf Proben entnommen werden können.

    Auf welche Art und Weise das Grundwasser schlussendlich saniert werden muss, kann erst bestimmt werden, wenn sowohl die Quelle als auch die genaue Ausdehnung der Fahne bekannt sind. Die Gesamtdauer der Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen ist deshalb schwer abzuschätzen. In der Regel sind für den gesamten Prozess allerdings mehrere Jahre anzusetzen.

    Wo werden aktuelle offizielle Informationen veröffentlicht?

    Alle Informationen zur Grundwasserbelastung veröffentlicht die Stadt Mönchengladbach online auf den Seiten des Fachbereichs Umwelt: www.stadt.mg/pfc-giesenkirchen.

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  • Stadt hält FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden aufrecht

    Stadt hält FFP2-Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden aufrecht

    Wegen der immer noch hohen Inzidenzen und der angespannten Infektionslage in Mönchengladbach hält die Stadt Mönchengladbach die geltende FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden aufrecht.

    Die Regelung gilt unabhängig von der Coronaschutz-Verordnung des Landes für alle Besucher:innen und Dienstkräfte vorerst bis Ende Mai.

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  • Briefwahl ist angelaufen

    Briefwahl ist angelaufen

    Wahlscheinbüros auch kommenden Samstag, 23. April, von 9 bis 13 Uhr geöffnet

    Das Wahlamt der Stadt Mönchengladbach teilt mit, dass zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 rund 184.000 Wahlbenachrichtigungen zugestellt wurden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Wahlen unter Pandemiebedingungen rechnet die Stadt damit, dass zirka 45.000 bis 50.000 Wähler*innen ihre Stimme per Briefwahl abgeben werden.

    Das Wahlamt ist hierauf gut vorbereitet. In den beiden Wahlscheinbüros im Vitus Center und im Rathaus Rheydt sind 24 Mitarbeiter*innen damit beschäftigt, die per Brief, online oder persönlich gestellten Wahlscheinanträge zu bearbeiten. Bisher sind beim Wahlamt bereits zirka 19.000 Wahlscheinanträge eingegangen. Der überwiegende Teil der Anträge ging mit rund 13.000 über den auf der städtischen Homepage aufrufbaren Online-Antrag ein. Seit Öffnung der Wahlscheinbüros am 19. April haben etwa 500 Wähler*innen persönlich ihren Wahlschein beantragt. Die übrigen rund 5.500 Wahlscheinanträge gingen per Mail bzw. per Post ein.

    Die Wahlscheinbüros im Vitus-Center, Passage 1. OG, Goebenstraße 4-8, und Rathaus Rheydt, Raum 2028, Markt 11, sind seit Dienstag, 19. April, montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am letzten Freitag vor der Wahl, 13. Mai, sind die Wahlscheinbüros von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

    Einen besonderen Service bietet das Wahlamt am kommenden Samstag, dem 23. April an. An diesem Vormittag haben die Wahlscheinbüros im Vitus Center und Rathaus Rheydt in der Zeit von 9 bis 13 Uhr zusätzlich geöffnet.

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  • Stadt trauert um ehemaligen Beigeordneten und Ratsherrn Erich Oberem

    Stadt trauert um ehemaligen Beigeordneten und Ratsherrn Erich Oberem

    Erich Oberem verstarb am 8. April im Alter von 83 Jahren.

    „Erich Oberem war ein fachkundiger und gradliniger, streitbarer aber immer auch fairer Verwaltungsmann und Kommunalpolitiker, dem das Wohl seiner Heimatstadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger am Herzen gelegen hat. Mit seiner Haltung hat er sich nicht nur Freunde gemacht, aber Respekt und Sympathie in der Bevölkerung und bei Kolleginnen und Kollegen erworben. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie“, so Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

    Der breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde Erich Oberem als Beigeordneter für Umwelt, Feuerwehr und Ordnung der Stadt Mönchengladbach von 1990 bis 1998 sowie als Ratsherr, Fraktionsvorsitzender der FWG und Mitglied der Bezirksvertretung Stadtmitte/Nord von 1999 bis 2011.

    Seine Laufbahn im Öffentlichen Dienst begann der 1938 geborene Oberem allerdings bereits Mitte der 1950er Jahre. Denn Verwaltung hat er von der Pieke auf gelernt: Als so genannter Dienstanfänger begann er seine Ausbildung bei der Stadtverwaltung 1955. Zwei Jahre später schlug er die gehobene Verwaltungslaufbahn ein und wurde Stadtinspektor-Anwärter. Nach der Abschlussprüfung übernahm er Aufgaben im Rechtsamt der Stadt, bevor er ab den 1970er Jahren in Führungsfunktionen verschiedener Ämter befördert wurde: So war Oberem Leiter des Amtes für Bildungsplanung, der Bezirksverwaltungsstelle MG-Mitte, des Kulturamtes und des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit, bevor er 1987 zur Stadt Grevenbroich wechselte. 1990 wurde Oberem schließlich vom Rat der Stadt Mönchengladbach für acht Jahre zum Beigeordneten gewählt.

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