Blauzungenkrankheit: Mönchengladbach zum Sperrgebiet erklärt

Weil in einem landwirtschaftlichen Betrieb in der Eifel die Blauzungenkrankheit festgestellt wurde, gilt seit heute auch Mönchengladbach als Sperrgebiet, das nach den gesetzlichen Vorgaben in einem Radius von 150 Kilometer um den Ausbruchsherd gezogen wurde. Darauf weist der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit hin. Die Stadt Mönchengladbach hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich an alle Halter von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen, Dam-, Rot- und Sikawild, Lamas oder Alpakas richtet.

Wer Wiederkäuer in Mönchengladbach hält und dies bisher nicht an den Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit gemeldet hat, muss dies nun unverzüglich nachholen. Die Adresse ist Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit, Am Mevissenhof 42, 41068 Mönchengladbach, E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de.

Wer an seinen Tieren Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, feststellt, muss auch dies sofort dem Fachbereich melden.

Sollen Wiederkäuer aus dem Sperrgebiet gebracht werden, gelten dafür ebenfalls seit heute besondere Bestimmungen. Weitere Informationen und Formulare sowie die komplette Allgemeinverfügung finden Halter von Wiederkäuern und Interessierte auf der Internetseite: www.stadt.mg/blauzunge .

Die Blauzungenkrankheit ist eine bekämpfungspflichtige Viruserkrankung, die von Stechmücken übertragen wird und Wiederkäuer befällt. Der Erreger ist für Menschen und andere Tiere ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte von erkrankten Tieren können bedenkenlos verzehrt werden. Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit empfiehlt den Haltern von Wiederkäuern, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.

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