Corona-Tests für Beschäftigte an Schulen und Kindergärten werden von Hausärzten durchgeführt

MAGS-NRW: Minister Laumann in Mönchengladbach

Unverständliche NRW-Anweisungen führen zu Irritationen:
Auch Reiserückkehrer müssen sich für den Test an niedergelassene Ärzte wenden

Beschäftigte an öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung können sich im Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober alle 14 Tage freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Dies hat die Landesregierung NRW entschieden. Diese Tests werden nicht von den Gesundheitsämtern, sondern von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert, die mit dem Land eine Vereinbarung geschlossen haben.

Wer kann sich testen lassen?

Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und Beschäftigte an den Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags, sonstiges sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal) können sich alle 14 Tage testen lassen. Die Kosten für die Tests übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen. Für den Test muss in der Praxis eine Bestätigung vorgelegt werden, dass man zum berechtigten Personenkreis gehört. 

Wo können sich Berechtigte testen lassen?

Die Tests werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, vorrangig den Hausärztinnen und Hausärzten, durchgeführt.
Wer sich testen lassen möchte, sollte sich zunächst telefonisch bei seiner Arztpraxis melden und fragen, ob der Test dort angeboten wird. Interessenten können sich auch an die Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 wenden.

Wann wird getestet?

Um eine Überlastung der Labore zu vermeiden, sollen die Tests für Beschäftigte an Schulen und in der Kindertagesbetreuung nach dem Wunsch der Landesregierung in unterschiedlichen Kalenderwochen durchgeführt werden. Beschäftigte in Kindertagesbetreuung sollen in der 32., 34., 36., 38. und 40. Kalenderwoche getestet werden, Beschäftigte an den Schulen in der 33., 35., 37., 39. und 41. Kalenderwoche.

Was ist mit Reiserückkehrern?
Auch für Reiserückkehrer gilt: Wer einen Corona-Test machen will, um die Quarantäne zu vermeiden, oder sich freiwillig testen lassen möchte, muss sich an die Hausärztinnen und Hausärzte wenden.

Dies hat das Landesgesundheitsministerium am Wochenende noch einmal klargestellt: „Damit keine Missverständnisse aufkommen: Die Gesundheitsämter in NRW beraten Reiserückkehrer gerne in Sachen Tests. Sie führen sie aber nicht selbst durch. Dafür sind dann die Hausärztinnen/ Hausärzte oder die Kassenärztlichen Vereinigungen die richtigen Ansprechpartner“, so das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Tweet vom Samstag.

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1 Kommentar zu "Corona-Tests für Beschäftigte an Schulen und Kindergärten werden von Hausärzten durchgeführt"

  1. Und wenn man dann Krank ist bekommt man keinen Platz/Termin mehr weil die Ärzte nur noch beim Abstrich nehmen und anschließendem Praxisdesinfizieren sind.

    Und warum wird Krankenhaus- und anderes Funktionspersonal nicht getestet?

    Sarkasmus an „Hustet dich ein nicht getesteter Coronainfizierter Polzist (oder anderes Ordnungspersonal) bei der Auflösung einer Gedrängesituation in einer Fußgängerzone an“ und Sarkasmus wieder aus.

    Wenn schon denn schon dann wie in Luxemburg; Test für alle und plötzlich sind wir auch Risikogebiet.

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