Aktualisierung durch die Polizei Mönchengladbach: Demonstration am Sonntag, 02. Juni 2019

Polizeipräsident Mathis Wiesselmann

Die Polizei Mönchengladbach hat die rechtlichen Beurteilungen in Bezug auf die am kommenden Sonntag angemeldete Versammlung des Bündnisses „Mönchengladbach steht auf“ abgeschlossen und Auflagen erteilt, die den Charakter der Versammlung wesentlich verändern.
Auch vor dem Hintergrund der im Raum stehenden Tat an der Moschee von vergangenem Dienstag wurde der Demonstrationsweg geändert.
Dieser wird die hinter dem Hauptbahnhof Rheydt gelegene Moschee nicht mehr unmittelbar passieren. Kundgebungen dürfen im weiteren Umfeld dieser Moschee stattfinden.

Darüber hinaus hat die Polizei Mönchengladbach das von dem Anmelder beantragte Verwenden von Pyrotechnik nicht gestattet.   

Letztlich wurde dem Anmelder untersagt, auf dem Marktplatz in Rheydt ein Schwein bzw. Spanferkel zu grillen, da die Polizei Mönchengladbach dieses im gegebenen versammlungsrechtlichen Zusammenhang als gezielte und nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützte Provokation wertet.
Eine weitere, der Sondergenehmigung entsprechende Nutzung in Form eines Grillens und dem Ausschank von Getränken, ist von diesem Verbot unberührt.

Das war bisher bekannt;

In den vergangenen Tagen sind in der Öffentlichkeit und teilweise auch in den Medien Verunsicherungen in Bezug auf eine Demonstration verlautbart worden, die für den kommenden Sonntag in Rheydt angemeldet ist.
Anlass war der Fund eines abgetrennten Schweinekopfes an einem Nebengebäude einer Moschee in Mönchengladbach-Rheydt.
Die Ermittlungen nach Verantwortlichen laufen derzeit noch in Form einer Ermittlungskommission.

Die Polizei Mönchengladbach hat vor diesem Hintergrund eine weitere intensive Bewertung vorgenommen und informiert wie folgt:
„Wir haben es hier mit einer Versammlung zu tun, in deren zeitlichem Vorfeld eine geschmacklose Tat im Raum steht, die zu einer höheren Emotionalisierung geführt hat. Wir nehmen eine deutliche Verunsicherung in der Gesellschaft wahr und haben dafür Verständnis“, so Polizeipräsident Mathis Wiesselmann. „Gleichwohl ist die Tat bislang nicht beweissicher geklärt und wir müssen die Umstände als Polizei ebenfalls faktisch und fern von Spekulationen und Vermutungen betrachten und bewerten. Das Versammlungsrecht schützt die Meinungskundgebungen, so lange nicht gegen geltendes Recht verstoßen und die öffentliche Ordnung gewahrt wird. Unsere Aufgabe ist es nun, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu schützen, gleichwohl aber auch das Recht Aller auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in dem möglichen Maße zu gewähren.“

Vor diesem Hintergrund finden aktuell auf Hinwirken der Polizei Mönchengladbach erneute Kooperationsgespräche in Bezug auf diese Demonstration statt.

Während der Demonstrationen am Sonntag wird die Polizei Mönchengladbach stringent darauf achten, dass die bis dahin abschließend kooperierten und angeordneten Auflagen eingehalten werden und konsequent gegen Verstöße vorgehen.   

„Wir hoffen auf einen friedlichen und besonnenen Verlauf des Tages auf allen Seiten“, appelliert Mathis Wiesselmann.
(cw)

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