Dienstverpflichtung per Gesetz vom Tisch

Ganz schnell sollte eine Neufassung des Pandemiegesetzes durchs NRW-Parlament mit schmaler Mehrheit durchgebracht werden.

Nun haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen geeinigt und durchgesetzt: Einen Dienstzwang wird es nicht geben. Die Demokratie insgesamt hat beispielhaft funktioniert.
Der Ausruf einer epidemischen Lage für das Land NRW, kann nunmehr nur durch den Landtag bestimmt werden und wird immer mit einer Frist von zwei Monaten versehen, sie muß stets neu festgestellt werden.
Das Gesetz ist befristet bis zum 31. März 2021 und hat darüber hinaus keine Gültigkeit:

Der geplante Zwang wird durch ein Freiwilligenregister ersetzt, in das jeder, der in der Corona–Krise helfen will, aufgenommen werden kann.
Eine gute Möglichkeit, der sich sicher viele Beschäftigte anschließen können.

Was außerhalb dieses Gesetzes leider noch immer fehlt, ist der sichtbare Wille des Gesetzgebers, die finanzielle Situation aller systemrelevanter Beschäftigten zu verbessern. Bei der bloßen Ankündigung darf es nicht bleiben.
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie zu Hause.

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