Dispens-Verweigerung

pendeluhr

Das Antwortschreiben der Sakramenten-Kongregation auf meinen Laisierungsantrag wurde nicht mir, sondern dem Erzbistum zugestellt. Das verhieß nichts Gutes.

„Leider muss ich Ihnen mitteilen“, teilte mir der Prälat mit, „dass Ihr Laisierungsgesuch von Rom abschlägig beschieden worden ist.“

Keine vage Formulierung, sondern eindeutiges „Nein“.

Der Prälat ergänzte freundlich: „Ich werde versuchen, einige der vorgebrachten Gründe noch einmal herauszustellen und das Verfahren erneut in Gang zu bringen. Ob es gelingt, hängt nicht von mir ab. Der ablehnende Bescheid, den ich Ihnen in Ablichtung beilege, wird Ihnen sicher Anlass sein, Ihre Stellung zum Priestertum noch einmal ernsthaft zu überdenken und zu überlegen, ob Ihr Weg nicht doch der richtige war. Ihnen bliebe dann immer noch die Möglichkeit, Ihr Gesuch zurückzuziehen. Zu einem Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.“

Verbindlich, höflich, zurückhaltend formulierte er. Unüberhörbar seine Zweifel an einem positiven Bescheid. Keine Aufmunterung. Abschreckungs-Rhetorik? Einschüchterung?  Umarmungsversuch? Wollte der Prälat den Ernstfall einer endgültigen Ablehnung meines Begehrens proben und mir Fluchtwege aufzeigen? Warnte er mich davor, den Blick für das Machbare zu verlieren?

Im Nachgespräch, das wir telefonisch führten, wies er mich auf einen alttestamentlichen Spruch aus den Psalmen hin, in dem von der Ehrfurcht vor dem Herrn als dem Anfang aller Weisheit die Rede ist.

Der Prälat empfahl mir eine Phase der Besinnung und fragte eindringlich: „Wissen Sie, was Sie tun?“ Ein wohlgemeinter Rat oder der biblisch verbrämte Versuch, mich umzustimmen?

Die römische Antwort war in kirchenlateinischer Rechtssprache formuliert, geschmückt mit lateinischen Wortgirlanden. Sich eines allgemein verständlichen Vokabulars zu bedienen, schien der Bedeutung des Schreibens nicht gerecht zu werden.

Für die Römisch- Vatikanische Behörde hatte ich Grenzen überschritten. Sie stimmte dem Antrag auf Laisierung nicht zu:

„Haec Sacra Congregatio, perpensis rationibus adductis et attenta praxi vigente, oratoris petitioni adnuere non potuit, cum, uti ex actibus constare videtur, adest in casu simplex voluntas nubendi quae non sufficit ad dispensationem concedendam.“

Nach „gründlicher Untersuchung“, so begründete sie ihre Entscheidung, reiche der Wille zur Heirat für eine Entpflichtung vom priesterlichen Dienst nicht aus.

Die römischen Kirchen-Hüter gaben sich apodiktisch. So war Führung. Ich hatte andere Vorstellungen. Das vatikanische Nein hatte ich nicht eingeplant. Unseren Hochzeitstermin wollten wir nicht verschieben und erst recht nicht aufgeben.

Den Stolperstein „Heirat“ hätte ich selbst entdecken können, wenn ich vor meinem Antrag einen Blick in den Weihe-Text geworfen hätte: „Eure Lehre sei geistige Arznei für das Volk Gottes“. Ich hatte es nicht bewenden lassen bei „geistiger Arznei“. Der Vogel wollte Hochzeit machen.

Rom sagte „kommt nicht in Frage“ und lehnte ab. Jemanden schätzen und gern haben, hieß noch lange nicht, mit ihm ehelich verbunden sein zu wollen. Liebesbekenntnisse bedeuteten Konflikte.

Als ich ehrenamtlich zum Präses einer Kolpingfamilie ernannt worden war, forderte mich der Generalpräses  in einem Brief auf, „Priester des Volkes zu sein, der hautnah mit den Menschen zusammenlebt, ihre Freuden und Sorgen kennen lernt und ihnen auch als Mensch begegnet“. Als priesterlicher Berater und Freund müsse ich eine „Theologie der irdischen Wirklichkeiten“ vertreten. Der Priester solle Zeit und Geduld für die Seinen haben. Zeit haben heiße in der heutigen gehetzten Welt „lieben“.

Hatte ich die Mehrdeutigkeit der Aussage „lieben“ missverstanden und sie unberechtigter Weise zu meinen Gunsten ausgelegt?

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