Einrichtungsleitungen von Pflegeheimen müssen keine fachspezifische Qualifikation mehr nachweisen.

Karl-Josef Laumann (CDU); seit 2017 Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen mindert nach Auffassung der SPD-Opposition die Schutzrechte von Bewohnern in Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

Die am späten Mittwochabend im Düsseldorfer Landtag verabschiedete Novelle erlaube, dass Einrichtungsleitungen gar keine fachspezifische Qualifikation mehr vorweisen müssten, kritisierte die SPD-Landtagsfraktion. Ein Studium in Pflege- und Gesundheitsmanagement gehört künftig nicht mehr zu den Voraussetzungen. „Ab jetzt wäre es denkbar, dass ein ehemaliger Leiter eines Lebensmittelmarktes die Verantwortung für eine Pflegeeinrichtung übernehmen kann“, hieß es in der Mitteilung.

Das Parlament hatte die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Regierungsmehrheit von CDU und FDP verabschiedet.
SPD und Grüne stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich.
Mit der Novelle wurden unter anderem Möglichkeiten zur digitalen Pflegeplatzsuche, mehr Kurzzeitpflegeplätze und Internet in allen Heimen beschlossen.
Und die Stellung der Pflegedienstleitung in Heimen soll gestärkt werden: Die Geschäftsführung darf sie künftig in Pflege-Fragen nicht mehr anweisen.

Wichtige Regelungen zu Verbraucherschutz, Barrierefreiheit sowie zum Schutz von Nichtrauchern seien aber abgelehnt worden, kritisierte die SPD.

„Das Schicksal der Menschen in den Einrichtungen soll nun der Markt lenken und Entbürokratisierung ist wichtiger als Schutzrechte.“
Die Zahl der Pflegebedürftigen in NRW stieg zuletzt rasant und lag Ende 2017 bei fast 770 000 Menschen.

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