FDP zum Bettensteuer-Urteil: „Diese Entscheidung war überfällig“

Die FDP Mönchengladbach begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Unzulässigkeit der sogenannten „Bettensteuer“.
„Diese Entscheidung war überfällig, weil sie endlich Klarheit schafft“, sagt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Hans Joachim Stockschläger, „Es ist gut, dass wir noch vor der Beratung zu den Vorschlägen für den Stärkungspakt Stadtfinanzen wissen, dass diese Steuer unzulässig ist.“

Bei den Haushaltsberatungen 2010/2011 war die Idee der Stadtverwaltung zur Einführung einer Bettensteuer zur Verbesserung der städtischen Einnahmen bei der regierenden Ampel aus SPD, Grünen und FDP auf prinzipielle Zustimmung gestoßen. Da es aber vor allem bei der FDP und dem ihr angehörenden Kämmerer Skepsis gab, ob die Steuer verfassungsrechtlich zulässig ist, ist sie bis heute nicht in Kraft getreten.

„Das Warten auf diesen Richterspruch war absolut richtig“, so Stockschläger. „Die FDP ist zuversichtlich, dass sich die von der Verwaltung gedachte Einnahme durch diese Steuer durch mehr Ausgabendisziplin ausgleichen lässt. Wir warten gespannt auf die entsprechenden Vorschläge.“
(PM)

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