FFP2-Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden der Stadt Mönchengladbach

In Anbetracht der aktuellen Infektionslage hat die Stadt Mönchengladbach entschieden, dass ab Montag, dem 17. Januar, in allen Verwaltungsgebäuden das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer vergleichbaren filtrierenden Halbmaske wie KN95) für Besucherinnen und Besucher sowie die Dienstkräfte zur Pflicht wird.

FFP2 Masken bieten einen besseren Schutz vor Infektionen als zum Beispiel OP-Masken oder Textilmasken.

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